Ar. 227 Freitag dm 30 September 1887*
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnah«, Montag«. g L PZ^Bg-?-lLchL-ich 2
Amtlicher H-eiL
Betreffend: Die Ableistung des Huldigung-- und Versaffungseides. Gießen, am 26. September 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Grotzh-rzoglich-n Bürg-rm-tster-i-n d-S KreiseS.
„ . Die Ableistung des Huldigungs. und Versaffungseides Seitens der neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherroalich LeML-n Untertanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden: ^vyerzogt.cy Hessischen
1) nämlich derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach liegenden Gemeinden:
Mittwoch den S. Oktober I. I., Nachmittags J/al Uhr, in dem Rathhause zu Lich,
2) derjenigen aus den in dem Amtsgerichtsbezirke Gießen liegenden Gemeinden:
k . Dienstag den 11. Oktober l. I, Vormittags 11 Uhr, in dem alten Rathhause zu Gießen,
3) derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg liegenden Gemeinden:
Mittwoch den 12. Oktober l. I., Mittags 1 Uhr, in dem Rathhause zu Grünbera,
4) derjenigenaus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Nidda und Laubach liegenden Gemeinden-
Mittwoch den 19. Oktober I. I., Mittags 1 Uhr, in dem Rath Hause zu Hungen.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und wie geschehen unter Angabe der Namen der Voraeladenen anzuzeigen ober zu berichten, daß Niemand vorzuladen war. Halten sich dergleichen Personen auswärts aus, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
Politische «eberstcht.
Gießen, 29. September.
Wie alljährlich, so wird auch heuer das Reijeprogramm Kaiser Wilhelms durch den gewohnten Herbstausenthalt in Baden-Baden beschlossen und hier refidirt der greise Monarch an der Seite seiner erlauchten Gemahlin feit Anfang dieser Woche. Die milde Luft Baden-Badens pflegt dem Kaiser immer besonders wohl zu thun und so ist denn auch diesmal ein möglichst langer Aufenthalt des kaiserlichen Paares in Baden-Baden geplant.
Der deutsche Kronprinz hat seinen Hirbstaufenthalt in Toblach eher beendigt, als dies ursprünglich in Aussicht genommen war. Indessen scheint Dr. Mackenzie, welcher den Kronprinzen in Toblach besuchte, in Anbetracht der ziemlich rauhen Herbstwitterung seinem erlauchten Patienten augerathen zu haben, schon jetzt die Uebersiedelung nach dem sonnigen Italien vorzunehmen und so weilt denn der hohe Herr mit den Seinen zur Stunde in Venedig, von wo aus dann die Weiterreise nach der Riviera erfolgen soll.
Dem Bundesrathe ist eine Vorlage noch während seiner Sommerpause zugeqangen, über welche erst jetzt Näheres bekannt wird, nämlich der Entwurf über die Unterstützung der Reservisten-Familien. Der Staat kommt hiermit einer moralischen Verpflichtung gegen die Wehrleute der Reserve u. s. w. und ihre Familien nach und es kann daher der Entwurf nur mit Gmugthuung begrüßt werden. Die Unterstützung tritt in Zeiten einer Mobilmachung oder bei nothwendtgen Heeresoerstärkungen ein, welche die Einberufung der nicht mehr dem activen Dienst angehörigen Mannschaften erforderlich machen. Der Entwurf regelt die Höhe und Verthellung der Unterstützungssätze, die Art ihrer Ausbezahlung u. f. w. und bestimmt ferner, durch wen die Unterstützung ausgeführt werden soll. In letzterer Beziehung kommen in erster Linie die Lieserungs-Verbände in Betracht, welche in Folge des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom Jahre 1873 gebildet wurden. Diejenigen Staaten, welche keine solche Verbände besitzen, bestreiten die Unterstützungen aus eigenen Mitteln; für die gezahlten Unterstützungen erfolgt Entschädigung aus Reichs- fonds. Bei Fahnenflüchtigen oder bet eingezogenen Mannschaften, bet denen sich Gefängntßstrafen von mehr als 6 Monaten nöthig machten, fällt die Unter» fiützung fort. Den Entwurf beschließt eine kurze Begründung.
In seiner Dienstagrfitzung hat der Bundesrath den Entwurf, betr. die Ausführungs-Bestimmungen zum Branntweinsteuergesetz, provisorisch angenommen, eine spätere Revision bleibt vorbehalten.
Die bayerische Reichsrathskammer genehmigte einstimmig das Branntweinsteuergesetz.
Die Gerüchte über bevorstehende Personalveränderungen in den höchsten Beamtenposten, speciell hinsichtlich des angeblichen Rücktrittes des Statthalters von Elsaß-Lothringen, wollen noch immer nicht zur Ruhe kommen, obwohl sie officiöserseits auf der ganzen Linie dementirt worden sind. Unter Anderm hält die Münchener Presse mit großer Hartnäckigkeit an der Behauptung fest, Fürst Hohenlohe werde doch demisfioniren, da seine Differenzen mit dem Reichskanzler über das geeignetste Verwaltungs-System für die Reichs» lande unvermindert fortbestünden. Außerdem wird für die „Regierungs-Mündigkeit" des Fürsten Hohenlohe sein Wunsch geltend gemacht, sich mehr als bisher der Verwaltung seines großen Vermögens widmen zu können, besonders nachdem Dasselbe durch die dem Statthalter zugefallene Fürstlich Wittgenstein'sche Erbschaft in Russisch-Polen eine so bedeutende Vermehrung erfahren hat. All' diesen Gerüchten gegenüber beharren aber die Preßorgane, die mit der nächsten Umgebung des Fürsten - Statthalters Fühlung haben, rote z. B. die „Straßb. Post", dabei, daß sie grundlos seien und Fürst Hohenlohe nach wie vor an der Spitze der reichsländischen Geschäfte verbleiben werde. Fürst Hohenlohe wird in diesen Tagen aus Rußland auf seinem Straßburger Posten zurückerroartet und zedenkt er alsdann dem Kaiser in Baden-Baden seine Aufwartung zu machen.
In Wien wurde am Montag der hygienische Congreß unter
großen Feierlichkeiten vom Kronprinzen Rudolf in Gegenwart des Wiener Erzbischofs, saft sämmtlicher Minister, des diplomatischen Corps u. s. w eröffnet
Der Brief, mit welchem König Humbert die Adresse des Bürger- mersters von Rom, anläßlich des Erinnerungsfestes vom 20. September beantwortete, blldet jenseits der Alpen noch immer einen Gegenstand der publicistischeu Erörterung. Jetzt nimmt nun auch die „Risorma", das Organ des Ministerpräsidenten Crispi, Stellung in der Polemik über das königliche Schreiben welches bekanntlich bezüglich des herannahenden Papst-Jubiläums sich sehr entgegenkommend geäußert hatte. Die „Risorma" erklärt nun, daß der Brief nichts als der Ausdruck der versöhnlichen Politik sei, welche die italienische Regierung dem Vatikan gegenüber schon mehrfach betont habe und die auch beim Papst-Jublläum ohne Zweifel hervortreten werde. Dann aber erklärt daministerielle Organ in bündiger Weise, die Regierung werde zwar nichts dulden was einem ruhigen Verlaufe der Papstfeier hinderlich sein würde, sie werde jedoch auch zu verhindern wissen, daß dieselbe zum Vorwande antinationaler Kundgebungen genommen werde. — Diesen deutlichen Wink wird man in den vatikanischen Kreisen schwerlich unbeachtet lassen.
Ein neuer Schatten ist auf die deutsch-französischen Beziehungen durch einen abermaligen Zwischenfall an der elsässisch-französischen Grenze gefallen. Nach den bisherigen Mittheilungen ist der Sachverhalt kurz folgender: Der Thatort befindet sich an der stch von Schirmeck über Grandfontaine und Forsthaus Donon nach Raon-fur-Plaine hinziehenden Chaussee. Jäger Richard Kaufmann von dem in Zabern garnifonirenden rheinischen Jäg.-Bat. Nr. 8, welcher die Schüsse abgegeben, sagt aus, aus die Nachricht, daß eine französische Jagdgesellschaft auf deutschem Gebiete ein Treibjagen veranstalte, sei er und sein Kamerad Linhoff, welch' beide -um Forstjagdschutz nach der Oberförsterei Schirmeck abcommandirt waren, ausgebrochen, um die Wilderer zu vertreiben Die Gesellschaft habe außer den Treibern aus ungefähr 12 Jägern bestanden^ Als sie im Anschläge die Grenze überschritten, haße er ihnen dreimal „Halt" zugerufen und als sie trotzdem weiter vordrangen, habe er nochmal- „Halt" gerufen und dann erst, als auch jetzt die Jäger noch keine Miene machten, das deutsche Gebiet zu verlassen, habe er hintereinander drei Schüsse abgegeben. Jäger Linhoff, welcher, um den Franzosen den Rückweg abzuschneiden, aus dem deutschen Walde auf die Waldblöße herausgetreten war, hat die „Halt"-Ruse seines Kameraden gehört. Er sei überzeugt, daß die Verwundung nur auf deutschem Gebiete erfolgt sein könne, da die von seinem Kameraden Kaufmann, der 150 Meter von der Grenze entfernt in gedeckter Position gestanden, abgegebenen Schüsse wegen des dazwischenliegenden Jungholzes das französische Gebiet nicht hätten erreichen können. Ec hat gesehen, daß nach den Schüssen die französische Gesellschaft eiligst flüchtete, der seiner Verwundung erlegene Taglöhner Brignon fei ebenfalls geflohen. Die ersten Blutspuren befinden stch ungefähr 4 Meter von der Grenze auf sranzöstschem Gebiet, wo Brignon stch niedergelegt und seine Wunde untersucht hat. Er ist erst mehrere Stunden später in Raon- les-Leau gestorben.
Der Divistons.General Grandin, welcher bei den Manöoern gegen das 9. französtsche Corps die 21. Diviston befehligte, ist wegen angeblicher grober Fehler bei den Manövern zur Disposttion gestellt worden.
Darmstadt, 28. September. Sicherem Vernehmen nach werden Seine Königl. Hoheit der Großherzog am nächsten Samstag der Einweihung der neuen Mainbrücke zu Offenbach a. M. beiwohnen.
Darmstadt, 28. September. Hilfsgerichtsschreiber Ioh. Prinz zu Offenbach ist durch Verfügung vom 23. l. Mts. beauftragt worden, vom 1. November l. Js. an bis auf Weiteres die Geschäfte eines Gehilfen der Staatsanwaltschaft bei Großh. Landgericht der Provinz Oberheffen wahrzunehmen.
Berlin, 28. September. Der „Kreuz-Ztg." zufolge trat der Sultan von Zanzibar, nach an amtlicher Stelle eingetroffenen Nachrichten, das gesammte


