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Dr. Boekmann.
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Teilungen noch nicht volländig abgeschlossen sind, und also auch in dieser Be- ziehung mancherlei Ergänzungen erst in den nächsten Monaten zu erwarien bleiben.
Ueber die Einberufung der Reichstages scheint noch nichts Be- stimmte- festzustehen und auch die Meldung, daß die Einberufung gegen den 22. November geschehen solle, beruht einstwellen auf Muthmaßungen. Anderseits wird in parlamentarischen Kreisen der Gedanke erörtert, das Reich-Parlament erst nach Neujahr zusammentreten zu lassen, indem man darauf hinweist, dass für viele im praktischen Leben stehende Parlamentarier gerade die letzten Wochen vor Weihnachten die wichtigsten für ihre Berufsthätigkeit stnd und daß die betr. Abgeordneten, wenn sie um diese Zeit ihrer parlamentarischen Pflicht genügen wollen, dann oft gewichtige geschäftliche Interessen vernachläsftgen müssen. Die angeregte Einberufung des Reichstages erst nach Neujahr dürste sich au- in Hinblick aus die geschäftlichen DiSposttionen für denselben empfehlen, denn die betr. Vorberathungen im Bundesrathe und den einzelnen Reichsämtern stnd diesmal noch ungewöhnlich zurück, so daß der Reichstag bei seinem Zusammentritte im November vermuthltch nicht genügenden Stoff vorfinden würde. Auch das Budget dürfte der Reichstag selbst nach Neujahr noch zeitig genug fertig bringen, um den preußischen Landtag in den Stand zu setzen, zu beurteilen, was er in seinen Etat aus den Retchseinnahmen einzustellen hat. Was aber bas befürchtete Zusammentagen beider Parlamente anbelangt, so ist dasselbe noch nie vermieden worden, selbst wenn der Reichstag schon im October cnbe* rufen wurde. Jedenfalls dürste die Frage eines Zusammentrittes des Reichstages nach Neujahr einer eingehenden Erörterung in den maßgebenden Kienen werth sein.
Der Conslict in der bayerischen Abgeordnetenkammer wegen der an den Prinz-Regenten zu richtenden Adresse ist wieder beiger. Die Extrem-Klerikalen, welche durchaus gewisse Kampssätze gegen das M iile- rium Lutz in die Adresse ausgenommen wissen wollten, find von ihren e.nstchts- volleren Parteigenossen bewogen worden, ihre Absicht wieder auszugeben.
Politische Uebersicht.
Gießen, 28. September.
. , (Per üon großem Gefolge, am Montag Vormittag
im besten Wohlsem in Baden-Baden eingetroffen, woselbst am Freitag im engsten Familienkreise der 76. Geburtstag der Kaiserin gefeiert werden wird. Dem Wunsche der Aerzte gemäß soll der Herbstausenthalt des Kaisers in Baden-Baden möglichst lange ausgedehnt werden und, wenn es die Witterung irgendwie ae- ftattet, bis in den November hinein währen.
_ Drinz Wilhelm von Preußen nimmt zur Zeit an Jagden Theil, welche Prinz PHUipp von Coburg auf seinen ausgedehnten Besitzungen in Un- Arrr veranstaltet. Ende der Woche begiebt sich Prinz Wilhelm nach Wien, um den österreichischen Kaiser zu den Hosjagden in der Steiermark zu begleiten, an welchen außerdem noch der König von Sachsen, der Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Kronprinz Rudolf und der Großherzog von Toscana Theil nehmen
Anläßlich der Manöver des 1. und 2. Armee-Corps sind zahl- reiche Ordensverleihungen an die Officier-Corps der genannten Armee- Corps u. f. w. erfolgt.
Der Bundesrath hat in vergangener Woche noch keine Plenarsitzung abgehalten, wie es zuerst hieß; die erste Plenarsitzung nach der Sommerpause sollte vielmehr am gestrigen Dienstag erfolgen. Dagegen hielten die zuständigen Ausschüsse des Bundesrathes am Samstag eine Sitzung ab, in welcher über du Ausführungs-Bestimmungen zum Branntweinsteuer.Gesetz Beschluß gefaßt wurde. Nach Allem, was hierüber verlautet, sollen dieselben jedoch nur provisorisch in Kraft treten, da in den maßgebenden Kreisen eine Revision der jetzigen ^stimmungen an der Hand zu erwartender Erfahrungen über die praktische Anwendung des Gesetzes für nothwendig erachtet wird. Es wird wiederholt ^uf hingeWiesen, daß für die erste Zeit der Geltung des Sptritussteuer- ^setzes mancherlei Uebergangs-Bestimmungen auf dem Verwaltungswege zu "men sein dürsten, wie es sich denn auch bestätigt, daß die technischen Vorbe
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, , SÄSTT" {t* "7 Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger «och im IV. Quartal 1887 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen 9 ö
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Betreffend: Die Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen. Gießen, am 26. September 1887.
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