Nr. 22. Donnerstag dm 27. Januar 1887
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Schulstr-ß- 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. W 2 MalkÄPf'
Amtlicher Hyetl.
Betreffend: Das Feldstrafgesetz und die Instruction für die Feldschützen. Gießen, den 24. Januar 1887.
Das Großherzogliche Krcisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Ihnen eröffnen, daß ein Neudruck de« Feldstrafgesetzes und der Instruction für die Feldschützen durch die Buchhandlung des Staats» »erlags veranlaßt worden ist und daß dieses Buch zum Preise von 50 H bei allen Buchhandlungen bezogen werden kann, weisen wir Sie an, die für Sie «nd die Feldschützen nöthige Zahl von Exemplaren anzuschaffen und hierüber binnen 14 Tagen zu berichten. ____Dr. Boekmann.
Betr.: Die Verpachtung der Gemeinde-Jagden. Gießen, den 24. Januar 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 10 des Gesetzes vom 26. Juli 1848 (Negier.-Bl. S. 209) dürfen für einen Jagdbezirk nickt mehr als drei Pachter zugelaffen werden, k inschließlich der weiteren Teilnehmer. Wir weisen Sie an, wenn ein Gemeinderath eine größere Zahl von Pächtern, beziehungsweise Theilnehmern, an- «ehmen wollte, einen solchen Beschluß nach Art. 48 Nr. 2 der Landgemeindeordnung als gesetzwidrig zu beanstanden und uns weitere Vorlage zu machen.
Alsbald nach einer Jagdverpachtung ist der Gr. Oberförsterei Abschrift des Pachtvertrages mitzutheilen und derselben von jeder Aenderung in dem Personale der Pächter während der Pachtzeit Kenntniß zu geben, wie wir Ihnen dies bereits in unserem Amtsblatte vom 3. Oktober 1882 eingeschärft haben. ___________________________________________________Dr, Boekmann.____
1 Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Stadtvorstande zu Lauterbach die Erlaubniß erthellt hat, mit dem am 12. Mai d. I. daselbst abzuhaltenden Prämien-Viehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirthschaft- Inchen und Haus-Geräthen zu veranstalten. Es dürfen dabei höchstens 8000 Loose ä 60 ausgegeben werden und sind mindestens 65% des Bruttoerlöses üms denselben zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.
Der Verkauf der Loose in der Provinz Oberheffen ist gestattet.
Gießen, am 20. Januar 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____Dr. Boekmann.
Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 22. d. M., enthält:
(Nr. 1693.) Gesetz, betreffend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1886/87. öom 17. Januar 1887.
(Nr. 1694.) Verordnung, betreffend die Regelung der Rechtsverhältniffe auf den zum Schutzgebiet der Neu-Guinea-Compagnie gehörigen Salomons- ■ imfeln.^.Vom 11. Januar 1887.
(Nr. 1695.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. ! Vom 5. Januar 1887.
Gießen, den 25. Januar 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________________________________________Dr. Boekmann.__________
Betreffend: Die Wahl der Schulvorstandsmitglieder. Gießen, am 20. Januar 1887.
I Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem die Wahlen der unständigen Mitglieder der Schulvorstände des Kreises mit Ausnahme einiger, wegen deren besondere Verfügung von uns erlassen worden ist, keine Beanstandung gesunden haben, wollen Sie die Namen der Gewählten dem betreffenden Vorsitzenden behufs der Verpflichtung derselben baldigst mitcheilen.
___________________________________________________Dr. Boekmann.____
Betreffend: Wie oben. Gießen, am 20. Januar 1887.
Die Großhcrzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Vorsitzenden der Schulvorstände des Kreise».
Wir beauftragen Sie, die neu gewählten unständigen Mitglieder der Schulvorstände, die nicht bereits verpflichtet sind, nach dem in dem Amtsblatt oiom 27. December 1880 enthaltenen Schema zu verpflichten und in geeigneter Weise in ihr Amt einzuführen.
___________________________ Dr. Boekmann.________________________________________ Betreffend: Allgemeine Ausstellung von Lehrlings-Arbeiten aus dem Großherzogthum Hessen.
* Im Monat Juli l. I. findet in Darmstadt eine allgemeine Ausstellung von Lehrlings-Arbeiten auS dem Großherzogthum r Hessen statt. — Dieselbe wird in Verbindung mit einer „Ausstellung von Zeichnungen und Schülerarbeiten aus den inländischen Handwerker- und Kunst- Gewerbe-Schulen" veranstaltet.
x Das Programm für diese Ausstellung ist in Nr. 2 des Gewerbeblatts v. l. I. abgedruckt. Exemplare desselben können von den Local-Comitö's und von der unterzeichneten Stelle bezogen werden.
j Die Vorstände der Localgewerbvereine, der Handwerkerschulen, der Innungen, und an Nebenorten Mitglieder des Landesgewerbvereins, fungiren als 2-ocal-Comit^s. Anmeldungen zur Betheiligung an der Ausstellung werden von den bemerkten Local-Comitös entgegengenommen. Lehrlinge, welche an Orten wohnen, in welchen, oder in deren Nähe, sich Local-Comitäs nicht befinden, können sich auch direct bei der unterzeichneten Stelle anmelden.
Jeder Lehrling, welcher sich an der Ausstellung betheiligen will, hat ein einfaches, seinem Gewerbe und seiner Lehrzeit entsprechendes Arbeitsstück, ivach gestellter Aufgabe, zu fertigen. Die Anmeldestellen bezeichnen den Lehrlingen die zu fertigenden Arbeiten. — Die Ausstellungsgegenstände werden dem- Mchst durch eine besondere Commission von Sachverständigen geprüft und hervorragende Leistungen werden prämiirt. Die Kosten des Transports der Aus- \i sbellungsgegenstände nach Darmstadt und zurück, die Kosten des Arrangements der Ausstellung, sowie der Prämiirung, bestreitet der Landesgewerbverein.
Die Ausstellung von Lehrlings-Arbeiten soll Gelegenheit zur Vergleichung der Einzelleistungen der Lehrlinge der verschiedenen Gewerbe und zur Belehrung über den allgemeinen Stand des Lehrlingswesens im Großherzogthum geben, sowie den Wetteifer in technischer Ausbildung unter den Lehrlingen J Ordern. — Wir gestatten uns an die Herren Lehrmeister und Eltern der Lehrlinge das Ersuchen zu richten, Ihrer SeitS das Unternehmen unterstützen und zu recht zahlreicher Beiheiligung anregen zu wollen.
' Darmstadt, den 10. Januar 1887.
Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein.
* Fink. Dr. Hesse.


