Donnerstag den 26. Mai
1887
Zweites Blatt.
Nr. 120
Amts- und Anzeigeblatt für dm Kreis Gießen
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag»
Drrreattt Schulstratze 7.
Auszug
Nus der von Großh. Mkr-Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1884/5
eX Sv
Abschluß
Einnahme.
Rubrik-Nr-
wie
«X
47
17890 47
Au-gabe
II.
von
11 16
= 17901 63
98
Malsy.
Summe der
Q
157570 84
139669 21
11999
10014
155
1149
9399
58925
217 36315
1289
200 2
65
35
68
25
89
16
95
16
60
17
98
Gesammtsumme der Einnahme . Gesammtsumme der Ausgabe
a. baar
b. Vorlagen
Kreiskasse «X H
17286 47
Beihülfe an Reservisten
Remunerationen
Uneinbringliche Posten und Nachlässe Ausgeliehene Kapitalien
17286
604
c. liquidirte Ausstände _______
Dem Fond zur Gewährung
45
58
75
38
31
54
45
77
«X
93700
1028 5464
1081
25 432
1300
93
25755
3 1822 26862
32.
34.
35.
37.
Besoldungen
Diäten und Gebühren .
Botenlohn und Verkündigungskosten Für Bureaubedürfniffe und Geräthschaften
Gießen anr 30. December 1885.
Der Rechner der Kreiskasse. Grüneberg.
Revidirt, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Aenderung er-
Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen .
Gebühren
Strafen
Kapitalzinsen .
Ersetzte Kreisunterstützungen
Proceßkosten .
Zurückempfangene Beihülfen von Reservisten
Ersatzposten ....
Zuschuß aus anderen Kaffen
Aus Gras und anderen Naturalien Ausstände aus vorhergehenden Jahren . Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren
Prri» vierteljährlich 2 Mark 20 Pt. mit Brtngerloha. Durch die Poü bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
geben hat.
Darmstadt, den 12. Mai 1887.
Großh. Ober-Rechnungskammer.
Heß.
Politische Uebersicht.
Kießen, 25. Mai.
Der Reichstag hat am vorigen Samstag die Kunstbutt er-Vorlage in zweiter Lesung und im Wesentlichen nach den Commissions-Vorschlägen angenommen. Bei der Wichtigkeit des Gesetzes für weite Kreise dürste es geboten erscheinen, deffen Hauptbestimmungen in ihrer nunmehrigen Faffung nochmals hervorzuheben. Zunächst soll die Kunstbutter nicht mehr diesen Namen führen, wenigstens als „Kunstbutter" in den Handel gebracht werden, sondern hinfort unter der Flagge „Margarine" segeln. Weiter ist der Verkehr mit Mischbutter, der Mengung von Milchbutter mit „Margarine", verboten und nur solche Mischbutter darf aus den Markt gebracht werden, welche Buttersett enthält, doch darf dieser Zusatz zur Naturbutter nicht mehr als 4 pCt. betragen. Die Transportgesäße und die äußeren Umhüllungen für die Kunstbutter haben die deutliche Aufschrift „Margarine" zu tragen und auch den Namm des Fabrikanten, resp. der Firma aujzuweisen, sobald das Product aus dm Markt gelangt. Dasselbe gilt von den Margarinstückchen, die für den Verkehr bestimmt sind und muffen dieselben von würfelförmiger Gestalt sein; über das Färben der Kunsi- butter sind keine Bestimmungen getroffen, das Gesetz selbst tritt am 1. October 1887 in Kraft. — Die grundlegenden Paragraphen der Vorlage, diejenigen über die Bezeichnung „Margarine" für die Kunstbutter und über das Verbot der Mischbutter, liefen schon in der Commission sehr lebhafte Erörterungen hervor und auch im Plenum gelangten sie1 erst nach scharfen Auseinandersetzungen zur Annahme. Von liberaler Seite wurde namentlich darauf hinge- wiesen, daß die Bezeichnung der Kunstbutter als „Margarine" und das Verbot der Mischbutter einem vernichtenden Schlage gegen die Kunstbutter-Jndustrie, also gegen eine blühende Industrie, ziemlich gleichkäme und der Vertreter der Regierung selber, Staatssecretär v. Bötticher, sprach sich auf das Aüerentschie- oenste gegen die betr. Commissionsbeschlüffe aus. Tro, aller eingewandten Bedenken drangen aber die Commissionsbeschlüsse durch und bei dem unverkennbaren Vorwiegen einer agrarischen Mehrheit muß einstweilen bezweifelt werden, ob dieselben wenigstens in dritter Lesung modificirt werden. Jedenfalls bleibt die Bestimmung, welche den Verkehr mit Mischbutter verbietet, unverständlich, denn es ist doch ein unbegreiflicher Widerspruch, wenn man das Surrogat selbst zuläßt, eine Verbesserung desselben aber verbieten will, ein Vorgang, welcher auf dem Gebiete des Nahrungsmittelwesens einzig dastehen dürfte. Außerdem gilt es zu bedenken, daß die Mischbutter gerade in den kleinen Haushaltungen eine hervorragende Rolle spielt und das Verbot derselben würde sonach nicht nur berechtigte Interessen der Kunstbutter-Jndustrie empfindlich schädigen, sondern auch weite Bevölkerungskreise schwer treffen. Ob man die Vorlage bei der
dritten Lesung mehr unter diesen Gesichtspunkten betrachten wird, muß noch dahingestellt bleiben.
Die Branntweinsteuer-Commission des Reichstages ist bis auf die Strafbestimmungen und den Abschnitt über die Nachbesteuerung noch in voriger Woche mit der ersten Lesung des Entwurfes fertig geworden. Daß indessen das Plenum vor den Pfingstferien, welche.neueren Dispositionen zufolge am Donnerstag beginnen sollen, sich mit dem Commissions-Berichte noch befassen sollte, ist kaum denkbar und steht demnach die Entscheidung über die Vorlage erst nach Pfingsten zu erwarten. Dagegen sollte die Zuckersteuer-Vorlage bereits am Mittwoch zur ersten Lesung gelangen, während deren weitere Berathung natürlich ebenfalls erst in dem Sessions-Abschnitte nach Pfingsten erfolgen kann. Uebrigen« steht dem Reichstage trotz der vorgeschrittenen Zeit noch immer neuer Arbeitsstoff in Aussicht, da dem Bundesrathe der Entwurf über die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister in Elsaß - Lothringen zugegangen ist und daneben noch die Einbringung einer Vorlage, betr. die Einführung der Reichs- Gewerbeordnung im Reichslande, signalisirt wird.
Die beschleunigte Einberufung des neu zu wählenden bayerischen Landtages soll mit der Branntweinsteuer und mit der Bewilligung der Beiträge für die strategischen Eisenbahnen, soweit Bayern hierbei betheiligt ist, zusammenhängen.
Auch der badische Landtag wird Mitte Juni zusammentreten, um sich mit dem Beitrage Badens zu den Kosten der strategischen Eisenbahnen zu beschäftigen.
Der Zeitungsstreit der Osficiösen über die Vorgeschichte der bosnischen Occupation hat nun auch einen parlamentarischen Nachklang gesunden. In der Samstagssitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses gab Mim- sterpräsident Tisza eingehende Erklärungen über die Orientpolitik Oesterreich- Ungarns ab; aus ihnen ist als der interessanteste Punkt die Mittheilung hervorzuheben, daß auf Englands Antrag auf dem Berliner Gongreffe und unter Zustimmung des russischen Delegirten Oesterreich-Ungarn das Occupations- Mandat für Bosnien und die Herzegowina übernommen habe. Tisza ums den Vorwurf zurück, als fei die Occupation ein gegen die Pforte gerichteter Vorstoß gewesen und betonte er, Oesterreich-Ungarn habe die Cccupotton tm Einverständniß mit Rußland nur deshalb vorgenommen, weil die Türket u mögend gewesen sei, die Ruhe und Ordnung in den occupirten P^vtnz recht zu erhalten. Auch die bulgarische Frage streiste Tisza und meinte . wenn Oesterreich-Ungarn bewaffnet in Bulgarien intervenirt Hütte, ß.oaen den Haß sämmtlicher christlichen Völkerschaften der Balkan-Halblnsel zugezogen haben, während jetzt das Gegentheil der Fall fei.
Ausführungen wies Tisza energisch die Anschauung zurück, a
22.
23.
24.
25.
26.
28.
29.
Summe der Einnahme 157570 84
In Gemäßheit des Art. 43 der Kreisordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, den 20. M^i 1887. Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
Dr. Boekmann.
1.
3.
4.
6.
7.
8.
9.
10.
Ml.
N2.
119.
20.
Davon gehören an: I. Der
und dieser besteht:
a. in baarem Vorrath .
b. in liquidirten Ausständen Zusammen
Kreisunterstützungen . . . . .
Erbauung und Unterhaltung von Kreisstraßen Für den Lesezirkel der Lehrer- Conserenzen 31. Zuschuß in andere Kassen .
oben 17901 63
Verglichen, bleibt Rest 17901 63
. . 17297 63
604 —
Beihülfen an Reservisten a. baar ... 11 16
b. in Ausständen . .-----------
. 15000 -
Ausgabe 139669 21


