Ausgabe 
26.5.1887 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Donnerstag den 26. Mai

1887

Zweites Blatt.

Nr. 120

Amts- und Anzeigeblatt für dm Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag»

Drrreattt Schulstratze 7.

Auszug

Nus der von Großh. Mkr-Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1884/5

eX Sv

Abschluß

Einnahme.

Rubrik-Nr-

wie

«X

47

17890 47

Au-gabe

II.

von

11 16

= 17901 63

98

Malsy.

Summe der

Q

157570 84

139669 21

11999

10014

155

1149

9399

58925

217 36315

1289

200 2

65

35

68

25

89

16

95

16

60

17

98

Gesammtsumme der Einnahme . Gesammtsumme der Ausgabe

a. baar

b. Vorlagen

Kreiskasse «X H

17286 47

Beihülfe an Reservisten

Remunerationen

Uneinbringliche Posten und Nachlässe Ausgeliehene Kapitalien

17286

604

c. liquidirte Ausstände _______

Dem Fond zur Gewährung

45

58

75

38

31

54

45

77

«X

93700

1028 5464

1081

25 432

1300

93

25755

3 1822 26862

32.

34.

35.

37.

Besoldungen

Diäten und Gebühren .

Botenlohn und Verkündigungskosten Für Bureaubedürfniffe und Geräthschaften

Gießen anr 30. December 1885.

Der Rechner der Kreiskasse. Grüneberg.

Revidirt, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Aenderung er-

Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen .

Gebühren

Strafen

Kapitalzinsen .

Ersetzte Kreisunterstützungen

Proceßkosten .

Zurückempfangene Beihülfen von Reservisten

Ersatzposten ....

Zuschuß aus anderen Kaffen

Aus Gras und anderen Naturalien Ausstände aus vorhergehenden Jahren . Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren

Prri» vierteljährlich 2 Mark 20 Pt. mit Brtngerloha. Durch die Poü bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.

geben hat.

Darmstadt, den 12. Mai 1887.

Großh. Ober-Rechnungskammer.

Heß.

Politische Uebersicht.

Kießen, 25. Mai.

Der Reichstag hat am vorigen Samstag die Kunstbutt er-Vor­lage in zweiter Lesung und im Wesentlichen nach den Commissions-Vorschlägen angenommen. Bei der Wichtigkeit des Gesetzes für weite Kreise dürste es ge­boten erscheinen, deffen Hauptbestimmungen in ihrer nunmehrigen Faffung noch­mals hervorzuheben. Zunächst soll die Kunstbutter nicht mehr diesen Namen führen, wenigstens alsKunstbutter" in den Handel gebracht werden, sondern hinfort unter der FlaggeMargarine" segeln. Weiter ist der Verkehr mit Mischbutter, der Mengung von Milchbutter mitMargarine", verboten und nur solche Mischbutter darf aus den Markt gebracht werden, welche Buttersett ent­hält, doch darf dieser Zusatz zur Naturbutter nicht mehr als 4 pCt. betragen. Die Transportgesäße und die äußeren Umhüllungen für die Kunstbutter haben die deutliche AufschriftMargarine" zu tragen und auch den Namm des Fabri­kanten, resp. der Firma aujzuweisen, sobald das Product aus dm Markt gelangt. Dasselbe gilt von den Margarinstückchen, die für den Verkehr bestimmt sind und muffen dieselben von würfelförmiger Gestalt sein; über das Färben der Kunsi- butter sind keine Bestimmungen getroffen, das Gesetz selbst tritt am 1. October 1887 in Kraft. Die grundlegenden Paragraphen der Vorlage, diejenigen über die BezeichnungMargarine" für die Kunstbutter und über das Verbot der Mischbutter, liefen schon in der Commission sehr lebhafte Erörterungen hervor und auch im Plenum gelangten sie1 erst nach scharfen Auseinander­setzungen zur Annahme. Von liberaler Seite wurde namentlich darauf hinge- wiesen, daß die Bezeichnung der Kunstbutter alsMargarine" und das Verbot der Mischbutter einem vernichtenden Schlage gegen die Kunstbutter-Jndustrie, also gegen eine blühende Industrie, ziemlich gleichkäme und der Vertreter der Regierung selber, Staatssecretär v. Bötticher, sprach sich auf das Aüerentschie- oenste gegen die betr. Commissionsbeschlüffe aus. Tro, aller eingewandten Be­denken drangen aber die Commissionsbeschlüsse durch und bei dem unverkenn­baren Vorwiegen einer agrarischen Mehrheit muß einstweilen bezweifelt werden, ob dieselben wenigstens in dritter Lesung modificirt werden. Jedenfalls bleibt die Bestimmung, welche den Verkehr mit Mischbutter verbietet, unverständlich, denn es ist doch ein unbegreiflicher Widerspruch, wenn man das Surrogat selbst zuläßt, eine Verbesserung desselben aber verbieten will, ein Vorgang, welcher auf dem Gebiete des Nahrungsmittelwesens einzig dastehen dürfte. Außerdem gilt es zu bedenken, daß die Mischbutter gerade in den kleinen Haushaltungen eine hervorragende Rolle spielt und das Verbot derselben würde sonach nicht nur berechtigte Interessen der Kunstbutter-Jndustrie empfindlich schädigen, sondern auch weite Bevölkerungskreise schwer treffen. Ob man die Vorlage bei der

dritten Lesung mehr unter diesen Gesichtspunkten betrachten wird, muß noch dahingestellt bleiben.

Die Branntweinsteuer-Commission des Reichstages ist bis auf die Strafbestimmungen und den Abschnitt über die Nachbesteuerung noch in voriger Woche mit der ersten Lesung des Entwurfes fertig geworden. Daß indessen das Plenum vor den Pfingstferien, welche.neueren Dispositionen zufolge am Donnerstag beginnen sollen, sich mit dem Commissions-Berichte noch befassen sollte, ist kaum denkbar und steht demnach die Entscheidung über die Vorlage erst nach Pfingsten zu erwarten. Dagegen sollte die Zuckersteuer-Vorlage bereits am Mittwoch zur ersten Lesung gelangen, während deren weitere Berathung natürlich ebenfalls erst in dem Sessions-Abschnitte nach Pfingsten erfolgen kann. Uebrigen« steht dem Reichstage trotz der vorgeschrittenen Zeit noch immer neuer Arbeitsstoff in Aussicht, da dem Bundesrathe der Entwurf über die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister in Elsaß - Lothringen zugegangen ist und daneben noch die Einbringung einer Vorlage, betr. die Einführung der Reichs- Gewerbeordnung im Reichslande, signalisirt wird.

Die beschleunigte Einberufung des neu zu wählenden bayerischen Landtages soll mit der Branntweinsteuer und mit der Bewilligung der Bei­träge für die strategischen Eisenbahnen, soweit Bayern hierbei betheiligt ist, zusammenhängen.

Auch der badische Landtag wird Mitte Juni zusammentreten, um sich mit dem Beitrage Badens zu den Kosten der strategischen Eisenbahnen zu beschäftigen.

Der Zeitungsstreit der Osficiösen über die Vorgeschichte der bosnischen Occupation hat nun auch einen parlamentarischen Nachklang gesunden. In der Samstagssitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses gab Mim- sterpräsident Tisza eingehende Erklärungen über die Orientpolitik Oesterreich- Ungarns ab; aus ihnen ist als der interessanteste Punkt die Mittheilung hervorzuheben, daß auf Englands Antrag auf dem Berliner Gongreffe und unter Zustimmung des russischen Delegirten Oesterreich-Ungarn das Occupations- Mandat für Bosnien und die Herzegowina übernommen habe. Tisza ums den Vorwurf zurück, als fei die Occupation ein gegen die Pforte gerichteter Vorstoß gewesen und betonte er, Oesterreich-Ungarn habe die Cccupotton tm Einverständniß mit Rußland nur deshalb vorgenommen, weil die Türket u mögend gewesen sei, die Ruhe und Ordnung in den occupirten P^vtnz recht zu erhalten. Auch die bulgarische Frage streiste Tisza und meinte . wenn Oesterreich-Ungarn bewaffnet in Bulgarien intervenirt Hütte, ß.oaen den Haß sämmtlicher christlichen Völkerschaften der Balkan-Halblnsel zugezogen haben, während jetzt das Gegentheil der Fall fei.

Ausführungen wies Tisza energisch die Anschauung zurück, a

22.

23.

24.

25.

26.

28.

29.

Summe der Einnahme 157570 84

In Gemäßheit des Art. 43 der Kreisordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, den 20. M^i 1887. Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.

Dr. Boekmann.

1.

3.

4.

6.

7.

8.

9.

10.

Ml.

N2.

119.

20.

Davon gehören an: I. Der

und dieser besteht:

a. in baarem Vorrath .

b. in liquidirten Ausständen Zusammen

Kreisunterstützungen . . . . .

Erbauung und Unterhaltung von Kreisstraßen Für den Lesezirkel der Lehrer- Conserenzen 31. Zuschuß in andere Kassen .

oben 17901 63

Verglichen, bleibt Rest 17901 63

. . 17297 63

604

Beihülfen an Reservisten a. baar ... 11 16

b. in Ausständen . .-----------

. 15000 -

Ausgabe 139669 21