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Nr. 92

Freitag dm 22. April 1887.

ichcner Anzeiger

Amts- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Edietalladung.

Nachdem wi-der. . gjtu§fetier Ludwig Christian Adolf Krämer der 5. Compagnie 2- Grobherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments ' sGroßherzoq) Nr. 116, geboren am 20. Juni 1864 zu Gießen, Kreis Gießen;

2) den Füsilier Wilhelm Schnepp der 9. Comp. desselben Regiments, geboren am 23. Februar 1864 zu Gießen, Kreis Gießen, der förmliche Desertionsproceß eröffnet worden ist, werden dieselben hiermit aufgefordert, sich sofort bei ihrem Truppentheil zu gestellen, spätestens aber rn dem aus Monraa den 15. Au au st d. I, Bormittag» 10 Uhr, anberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls die wider sie einaeleitete Untersuchung geschloffen und jeder in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird.

Darmstadt den l». April 1887. 'Großherzogliches Gericht der Großherzogltch Hessischen (25.) Division.

Politische Ueberficht.

GieHen, 21. April.

Die neue Branntweinsteuer-Vorlage ist nunmehr zwar den Mitgliedern der Bunderrathe» gedruckt zugesandt worden, aber derselbe scheint noch nicht sofort in die Lerathung der Vorlage eintreten zu »ollen. Wenigstens ist noch nicht einmal eine Ausschubsitzung hierüber anberaumt und au» dem ganzen Stande der Dinge erhellt, daß sich die parlamentarische Behandlung der Branntweinsteuer-Frage in die Länge ziehen wird. Es hat noch nicht einmal eine durchgreifende Verständigung zwischen den Regierungen stattzefunben, son- dern eine Anzahl derselben wird erst im BundeSrathe Anlaß erhalten, ihre Stellung zu der Vorlage zu bekunden und so dürften schon die Bundesraths- Verhandlungen über den Branntweinsteuer-Entwurf sich nicht so rasch abwickeln. Uebrigens soll derselbe bett VermerkGanz geheim" tragen und hiermit ist zn- nächst jede nähere Mtttheilung über den Inhalt aurgeschloffen, so daß man also auch die Blätter-Meldung, es handle sich nur um ein neuer Steuerproject de« preußischen Finanzminister«, bet welchem die C»mpromtß-Vorschläge der Herren v. Bennigsen, v. Kardorff und v. Helldorff unberückstchttgt geblieben seren, auf sich beruhen laffen muß. Am Montag beschäftigten sich Die zuständigen Aus­schüsse des Bunderrathe« mit dem Nachtrags-Etat und dem Anleihegesetz und sind beide Vorlagen wahrscheinlich einfach angenommen worden, so daß sie wohl noch in dieser Woche an den Reichstag gelangen werden.

Durch das plötzliche Ableben des bayerischen Justizmimsters v. Fäustle ist der Bundesrath eines seiner hervorragendsten Mitglieder beraubt worden. Die Einführung der norddeutschen Bundesgesetze als Reichsgesetze in Bayern, die Vorbereitung und Durchführung der vielverzweigten Gesetzgebung der letzten 15 Jahre, insbesondere der neuen Reichsjustizgesetze, die Thcilnahme an Den Verhandlungen des Bundesrather, die Sorge für die Ausarbeitung der speciellm bayerischen Jusiizgesetzgebung, die Mitwirkung an den vielfachen Reformen der inneren und Finanz-Verwaltungrgesetze und an der praktischen Durchführung derselben, die Reform der Strafanstalten u. s. w. das Alles waren Auf­gaben, die eine außerordentlich rüstige und energische Kraft erforderten und eine solche war Herr v. Fäustle. In seiner ganzen Wirksamkeit trat neben strengster Rechtlichkeit namentlich das Streben nach Hebung des Richterstandes, Befreiung desselben von lästigen Nebenarbeiten, Vereinfachung des formalen Dienstes als bestimmtes Ziel hervor. Unerschütterlich in Vertretung der Rechte der Krone und des Staates Bayern, hat der Verstorbene wiederholt Gelegenheit gesunden, auch für das Recht des Reiches mannhaft einzutreten.

Der Führer der bayerischen Centrumspartei, Freiherr v. Franckenstein, dementirt in einem an dieKöln. Volk^ztg." gerichteten Telegramm die Nachricht, er habe vom Papste Anweisung erhalten, das Centrum zum Eintreten für die neue preußische Kirchenvorlage zu veranlassen. Da Herr v. Franckenstein als Boyer mit der preußischen Kirchenpolttik mchts zu schaffen hat, so scheint das Dementi den thatjächlichen Verhältniffen zu entsprechen, doch ist jedenfalls eine bezügliche Weisung des Papstes eingetroffen und vielleicht hat man nunmehr Herrn Dr. Windthorst als den Empsänger derselben zu betrachten.

Die Berufung eines allgemeinen Parteitages der Deutsch-Frei- sinnigen soll bevorstehen. DieLiberale Corresp.", das osficielle Parteiorgan der Deutsch'Freisinnigen, welches diese Mittheilung bringt, bemerkt hierzu, daß es nach den Ergebnissen der letzten Reichstagswahlen angemessen erscheine, die Berufung eines allgemeinen Parteitages nicht länger hinauszuschieden. Da sich in der frersinnigen Partei in der jüngsten Zeit mehr und mehr eine Strömung geltend macht, welche eine thätige Äntheilnahme der Freisinnigen an den social- polittschen Reform-Arbeiten empsiehlt, so dürfte die Verhandlung über diesen Punkt einen hervorragenden Gegenstand aus der Tagesordnung des Parteitages der Freisinnigen bilden.

Stettin mit feinen Vororten scheint mit ein Sammelplatz ordnungs- feindlicher und roher Elemente geworden zu sein. Dies trat schon bei den Un­ruhen anläßlich der Reichstagswahl Bewegung hervor, die ja schließlich zur Verhängung des Kleinen BelagerungS-Zustandes über Stettin und Umgebung führten und jetzt wird von dort wiederum ein bedentlicher Vorgang gemeldet. In dem Stettin benachbarten Zullchow kam es bei der Aushebung zu einem groben Excesse; eine größere Anzahl Gestellungs-Pflichtiger geneth in Conflict mit den Sicherheits-Organen und letztere mußten von ihren Waffen ausgiebigen Gebrauch machen. Ein Arbeiter wurde hierbei von einem Polizei- Sergeanten niedergeschossen, anderseits erhielten sämmtliche betheiligte Beamte

zu

*efeen'Gegen die Entscheidungen des Schiedsgerichts ist binnen 7 Tagen dre Berufung an den Provinzial-Ausschuß zulässig, welcher «ach dm Vorschriften der Provinzialordnung im beschleunigten Verfahren zu entscheiden ha

eDentUtU;Gegen di- Entscheidung des Schiedsgerichts ist binnen^7 Tagen die Berufung an die Landescommission zulässig, Vie darüber endgültig r

Das Verfahren der Landescommission wird durch Jnstructron g bie

Hierüber, ob das von der Regierung vorgeschlagene derufsinstanz bilden Landescommission oder der Provinzial-Ausschuß die ent^e Hechler, Metz-

solle, entspinnt sich eine lebhafte Debatte, an welcher fid) betheiltgten und welche Darmstadt, H-inz-rling, M-tz-Gi°ß-n Mohn und v°-- wlflen wollen sämmtlich die Landescommission für die EMscheidungsmstanz Ministerialrach

wird der Artikel, Abs. L, nachdem auch der R gierung Fassung des.

Jaup für den primären Antrag Arnold noch ausgesprochen ,

mehr eher minder schwere Verletzungen. Die Beamten konnten wegen ihrer geringen Anzahl keine Verhaftungen vornehmen, jedenfalls sind solche aber nach­träglich erfolgt und dürsten die verhafteten Tumultuanten einer exemplarischen Bestrafung entgegensetzen. ,

In Frankreich ist die noch andauernde parlamentarische Stme durch den am Montag erfolgten Zusammentritt der Generalräthe unter­brochen worden. Dieselben berathen nicht nur über die Angelegenheiten ihrer Departements, sondern sie sind auch berechtigt, die allgemeinen Interessen des Landes in oen Kreis ihrer Berathungen zu ziehen und nicht selten werden die Generalräthe von der Regierung um ihre Ansicht über diese ober jene politische Frage angegangen. Diesmal werden sich die Generalräthe u. A. auch mit der UnterpräfecteN'Frage zu befassen haben, durch welche bekanntlich das Ministe­rium Freycinet im vorigen December zu Falle kam. Die Kammer strich damals die Bewilligungen für die Unterpräfecten und her neue Cabinetschef Goblet sah . sich bei seinem Amtsantritte vor die Rothwendigkeit gestellt, die Wünsche der Kammer in diesem Punkte thunlichst zu berücksichtigen und dies that er ini fo gewandter Weise, daß Die Kammer selbst ihren ursprünglichen Beschluß, die Ge­hälter sämmtlicher Unterpräfecten einfach zu streichen, wieder zurücknahm. Goblet arbeitete dann einen Gesetzentwurf aus, durch welchen von den 272 Unter* präfectur-Stellen Frankreichs etwa 70 abgeschafft werden sollten; der Entwurf sand jedoch nicht die Zustimmung der Kammer. Nunmehr wird sich die Regie­rung mit Dieser Angelegenheit an die Generalräthe wenden uno deren Beschlüsse werden jedenfalls auf die fernere Haltung der Kammer in der Unterpräfecten* Frage von wesentlichem Einflüsse fein. Da bei mehreren Generalräthen bereits Resolutionen gegen die Aushebung der Unterpräfecten eingebracht worden sind, so ergiebt sich schon hieraus die Stellungnahme der Generalräthe in dieser Angelegenheit. t

Am Montag ist die neue Session des italienischen Parlaments eröffnet woroen und entwickelte hierbei der Cabinetschef Depretis in kurzen Zügen dos Programm des reconstituirten Ministeriums. Aus demselben ist der Entschluß hervorzuheden, die italienischen Streitkräfte zu vermehren und Rache für die italienische Niederlage am Rothen Meere zu nehmen; zur Bestreuung der sich hierdurch nothwenDig machenden Mehrausgaben soll der Krtegszehnte wieder eingeführt und sollen die Getreidezölle erhöht werden. Sine An* zahl von Interpellationen, darunter solche über die Krrchensrage und über die Maffauah-Angelegenheit, ist bereits eingegangen.

Nach wochenlangen Debatten ist endlich die irische Zwangsbill vom englischen Unterhause in der Nacht vom Montag zum Dienstag angenommen worden. Eine bejonöere Abstimmung sand nicht statt, dieselbe wird erst bei der dritten Lesung erfolgen. _________________________________________

v ssatmÄabi. 20. April. [II. Kammer der Lcmdstände.j Nachdem in der gestrigen Sitzung das Feldbereinigungsgefetz bis zu Art. 25 durchberathen wurde, vierden beute die Verbandiungen mit Art. 26 fortgesetzt.

Der Ausschuß beantragt einstimmig die Abänderung der Regierungsvorlage in f018Cllil2irbf5aiiUIitö:nnen die gegen Nie im Art. 12 bezeichneten Arbeiten nach der Offen­legung erhobenen Einwendungen auf gütlichem Wege nicht erledigt werden, so sind sie dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Dasselbe besteht aus drei Mltgltedern, von denen eines nebst Stellvertreter von der Versammlung der betheiligten Grund- eigmthüiner (bezw. der Landes-Commission), ein weiteres mit Stellvertreter von den reclämil enden Betheiligten, das dritte mit Stellvertreter von der Landes-Commisston bestimmt wird. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden bee digt. Betheiligte Grundeigenthümer können nicht Schiedsrichter oder L-tellvertreter fein.

Abs. II. im Sinne der Regierungsvorlage anzunehmen. «MHmmuna

Abg. Arnold beantragt an Stelle des Absatzes II primär folgende Bestimmung