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Ar 91 Donnerstag dm 21. April 1887.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Biirraur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen; hier: die Wirthfchaftrrechnung für 1886/7. Gießen, am 17. April 1887.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Großherzoglicheu Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen veranlassen, daß die Abrechnungen über vorgelegte Kosten für das Schneeschöpfen und über die Beiträge der Kreiistraßenwarte zu den Gemeindekrankenkassen längsten» binnen 8 Lagen bei uns bezw. der Kreiskasse eingereicht werden.

vr. Boekmann. _______________________

Politische Ueberficht.

Gießen, 20. April.

Mit der Vorberathung der neuen Steuer-Entwürfe im Bunde«rathe scheint es nicht so besonder» rasch zu gehen, denn wider alle» Erwarten hat stch der Bundesrath in seiner vorige Woche abgehaltenen Plenar- fttzung noch nicht mit diesem Thema beschäftigt. OsficiösersettS ist denn auch schon angedeutet worden, daß der Inhalt der Branntweinsteuer-Vorlage erst in einem späteren Stadium bekannt gegeben werden solle und wird eine um so eingehendere Berathung der Vorlage in den Bundesraths-Ausschüffen in Aussicht gestellt, als hierbei aus die Anpassung an die Verhältnisse der süddeutschen Branntwein-Gemeinschaft Rückstcht genommen werden soll. Letzteres ist aber ein sehr disficrler Punkt und schon deshalb ist anzunehmen, daß die Behandlung der Branntweinsteuersrage ihr erstes vorbereitendes Stadium nicht so rasch durch­laufen wird. Unter diesen Umständen läßt sich noch nicht einmal mit einiger Gewißheit übersehen, wann die Vorlage im Bundesrathe fertig gestellt sein wird und hiernach muß es als sehr fraglich erscheinen, ob der Branntweinsteuer- Entwurs wirklich noch vor Ausgang April an den Reichstag gelangt. Noch bedenklicher steht es mit dem Zuckersteuer-Entwurfe, wie man jetzt selbst von osficiöser Seite zugesteht, sind die Vorbereitungen in dieser Angelegenheit noch nicht einmal so weit vorgerückt, daß nun wenigstens das Staatsministerium Stellung nehmen könnte und doch schweben die Erörterungen über die Zucker- steuer-Reform bereits seit geraumer Zeit. Für die baldige Erledigung der Steuerfrage sind das gerade keine besonders günstigen Auspicien!

Von den zur Stunde wieder begonnenen parlamentarischen Ver­handlungen werden sür>s Erste diejenigen im preußischen Abgeordnelenhause im Vordergründe des öffentlichen Interesses stehen, da das Haus sich an diesem Mittwoch zum ersten Male mit der neuen kirchenpolitischen Vorlage besaßt. Wollte man nach den jetzigen Erörterungen urtheilen, welche in jüngster Zeit namentlich in der CentrumSpreffe über das neue Kirchengesetz und die hier­mit zusammenhängenden Fragen stattgesunden haben, so stüuden im Abgeordne­tenhause heiße Kämpfe in Aussicht. Indessen lst anzunehmen, daß die kirchen­politischen Verhandlungen sich mehr in ruhigeren Geleisen bewegen werden, nachdem, entgegen der früheren Annahme, weder von conservativer noch von nationalliberaler Seite Abänderungs-Anträge zu dem vom Herrenhause beschlossenen Gesetze gestellt worden sind; nur wird das Centrum die Amendements des Bischofs Kopp wieder einbringen. Immerhin werden stch die Debatten noch interessant genug gestalten und stcher wird von den verschiedenen Seiten noch­mals das ganze alteCulturkampf-Paukzeug" hervorgekramt werden hoffentlich hat danndie liebe Seele Ruhe"!

Die deutsche Colonisation in Ostasrika hat auch die Regelung der katholischen Misstons - Verhältnisse im Gebiete der deutsch - ostasrikamschen Gesellschaft noihwendig gemacht. Aus diesem Anlasse weilten kürzlich Dr. Karl Peters, Baron Gravenreuth und Pater Amrhein aus der Misstons-Anstalt Reichenbach (bei Regensburg) in Rom und führten die bezüglichen Verhand­lungen zu einem günstigen Resultate, indem ein Vertrag zwischen Dr. Karl Peters und der Mtsstons-Anstalt Reichenbach abgeschlossen wurde.

Das Reichsgericht befaßte stch jüngst mit einer Klage des preußi­schen Fiskus wegen Herausgabe eines Gewinnes m der sächsischen Lotterie. Das nunmehr veröffentlichte reichsgerichlliche Erkenntniß weist die Ansprüche des preußischen Fiskus zurück, womit das oberste deutsche Gericht eine princi- piclle, wichtige Entscheidung getroffen hat. Denn bislang mußten in Preußen wohnende Spieler in der sächsischen Lotterie ihre Gewinnste dem preußischen Fiskus wieder herausgeben und entschieden die preuß-schen Gerichte in mehreren bekannten Fällen in diesem Sinne; die erwähnte Entscheidung des Reichsge­richtes sichert von jetzt an auch den preußischen Spielern in der sächsischen Lotterie ihre eventuellen Gewinnste.

Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist am Sonntag Abend von Friedrichsruhe nach Berlin zurückgekehlt und steht demnach seine Betheiligung an den parlamentarischen Verhandlungen mit Sicherheit zu erwarten.

In den Münchener Negierungskreisen betrauert man das plötz­liche Ableben des Justizministers v. Füustle, welcher am Sonntag einem Herzschlag erlegen ist. Johann v. Fäustle wurde am 28. December 1828 zu Augsburg geboren und begann 1851 als Referendar beim Amtsgerichte Neu­burg a. O. seine Laufbahn im bayerischen Justizdienste. 1860 zum Assessor beim Appellationsgericht in Neuburg ernannt, wurde er 1862 zum Vorstand des Münchener Stadtgerichts befördert und nach drei Jahren zum Referenten im Justizministerium zum Landtags-Commissar bestallt, 1871 zum Justizminister

ernannt, wurde v. Fäustle 1872 Vertreter Bayern» im Bundesrathe und Mit­glied des Justizausschuffes, als welches er an der Bearbeitung der neuen Justiz­gesetze bedeutenden Antheil nahm. Der Verstorbene war auch Mitglied des bayerischen Landtages. v

Die Einigung zwischen England und Frankreich in der Hebridenfrage wie auch hinsichtlich der Neutralisirung des Suezkanals steht dem­nächst zu erwarten. Der französische Botschafter in London, Waddington , hat wenigstens dem Minister Flourens mitgetheilt, er hoffe binnen Kurzem mit der englischen Regierung über diese Fragen in» Einvernehmen zu kommen. Jeden­falls werden aber bei der Angelegenheit einer Regelung der Suezkanal-Frage auch die anderen Mächte ein Wort mit hmeinzureden Haden!

Der Banquier Blioch in Warschau. Mitglied desGelehrten- Comitös" des Finanzministeriums, ist zum Wirklichen StactSrath ernannt wor­den. Ob diese Ernennung eine politische Bedeutung hat, muß dahingestellt bleiben.

Darmstadt, 15. April. sDie 2Beinftcuer.] Nach Inhalt des nun zur Aus­gabe gelangten Berichts des Finanzausschusses der zweiten Kammer der Stande über die Vorlage des Großh. Ministeriums der Finanzen hinsichtlich des Gesetzentwurfs, die Besteuerung des Weins betreffend, sind die Gründe, von welchen die der Vorlage günstige Mehrheit des Ausschusses (die Abgeordneten Ellenberger, Jockel, Osann Theobald und Wolfskehl) geleitet ist, wie folgt zusammengefaßt:

Vor Allem liegt ein übereinstimmendes Ersuchen beider Kammern des gegen­wärtigen Landtags vor, welches eine Heranziehung der Privaten zur Weinbesteuerung zum Gegenstände hatte und eine dahingehende Vorlage wünschte, sofern eine solche Besteuerung ohne allgemeine Bezettelung ausführbar erscheine. Dieses Ersuchen, welches in der ersten Kammer einstimmige Annahme fand (oergl. Prot. Nr. 4 der ersten Kammer vom 24. März 1885, S. 85) erhielt in der zweiten Kammer allerdings nur eine Mehrheit von 26 Stimmen, während 43 Mitglieder in der betreffenden Sitzung anwesend waren (oergl. Prot. Nr. 16 der zweiten Kammer vom 7. März 1885. S. 11). Allein dieses Stimmenverhältniß ist für die Anschauung der Kammer um deswillen nicht ohne Weiteres maßgebend, weil damals eine Reihe verschiedenartiger Anträge im gleichen Betreff Vorlagen, über welche, nachdem der Ausschußantrag eine Mehrheit er­halten hatte, nicht mehr abgestimmt wurde und in welche sich die Ansichten vieler im Princip übereinstimmender Mitglieder theilten. Vor dem Ausschußantrag war nur der Antrag des Abg. Kredel zur Abstimmung gebracht worden, welcher jedoch manchen zu weitgehend erschienen und deßhalb gegen 13 Stimmen abgelehnt worden war. Derselbe hatte ohne Weiteres die gleiche Steuer, welche von den Wirthen entrichtet wird, für die Privaten und überdies Deklarationspflicht für beide Kategorien von Steuerpflichtigen verlangt.

In der vorausgegangenen sehr ausführlichen Debatte war indessen zu Tage getreten, daß der von den Wirthen und Kleinverkäufern, wie schon wiederholt auch damals hauptsächlich in's Gefecht geführte Beschwerdegrund, nämlich dre Bevorzugung des Privaten, welcher seinen Wein in größeren Quantitäten selbst einlegt, gegenüber Demjenigen, welcher denselben im Kleinen bezieht oder im Wirthshause trinkt, also namentlich gegenüber dem weniger Bemittelten als wohlbercchtigt anerkannt werden müsse und daß, sollte die Weinsteuer überhaupt fortbestehen, hiergegen Abhilfe ge- boten fet

Freilich wird Niemand darüber im Unklaren sein, daß die Wirthe, indem sie jene Beschwerde geltend machten, nicht sowohl eine Ausdehnung der Weinsteuer auch auf die Einlagen der Privaten, als vielmehr die gänzliche Beseitigung jener Steuer angestrebt haben und daß sie selbst über den nunmehr erzielten Erfolg ihrer Agitation nicht besonders erfreut sein werden. Es bedarf indessen wohl keines Hinweises, daß die Stellung der Landstände gegenüber der vorliegenden Frage eine ganz andere ist als diejenige jener selbstbetheiligten Steuerpflichtigen. Für die Landstande handelt e. sich lediglich darum, zu untersuchen, ob die Besteuerung ^an»^braucb§ ber Gerechtigkeit entspricht und ob ihr Fortbestehen durch die finanziellen Verhältnisse des Landes gerechtfertigt oder gar geboten erscheint. Werden diese Fragen bejaht, dann ergibt sich unseres Erachtens von selbst, daß die seitherige Bevorzugung der Privat- Eonsumenten aufhören muß, sofern deren Heranziehung ohne sonstige Nachtheile für den allgemeinen Verkehr, namentlich ohne besondere Belästigung des Pflichtigen er-

folgen kann. Qber Ansicht der Ausschußmehrheit entschieden zu bejahen -

Daß der Wein als ein zur Besteuerung mindestens ebenso sehr wie Bier und Bramtt wein geeignetes Object anzusehen, ist wohl nicht zu bestreiten. Er gehört zu benienige Gegenständen, in deren Verbrauch der Einzelne sich ohne irgend welchen Nachthell für Leben oder Gesundheit Beschränkung aufzuerlegen vermag und unterscheidet sich da­durch vortheilhast von gar manchen mit Verbrauchssteuern belegten, unbeding noch, wendigen Lebensbedürfnissen. Auch ohne den Weingenuß als einen Luxus hinzusteuen, wird man deßhalb eine auf denselben gelegte Verbrauchssteuer als principrc g fertigt anerkennen müsfen. , t ®rofc'

Dem widerspricht auch nicht der Umstand, daß, wie überall , a ch cIncB herzogthum Hessen, der Weinverbrauch und damit die Steuerleistung - Q.Leibenden Landeslheilen sehr verschieden ist. Daß der Wein vorzugsweise in rott Qe0enn)Srtiflcn Gegenden confumirt wird, liegt in der Natur der Verhältnisse, ist v g berü(ffid)tigt Vorlage durch die dem Weinproducenten gewahrte Befreiung 0 roIcben Landes­und bestätigt überdies nur die ohnehin notorische Thatsache, oav^ b^spielsweise als theilen die Lebenshaltung des Volkes eine bessere ist als J" . überwiegt.

in solchen, in denen der gleichfalls besteuerte Branntweinconsum uoerwieg