Nr. $71. Erstes Blatt. Sonntag den 20. November 1S87.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheik.
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum hier di» Errichtung von Naturalverpflegungsstatimen^iin Kreise^Gieß 1887'
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Grotzherzogliche» Bürgermeistereien des Kreises.
„ . Die zur Beseitigung des Vagantenthums zu Gießen, Hungen und Grünberg errichteten Naturalverpflegungsstationen sollen denjenigen Reisenden welche Seit Arbeit nicht finden können, Naturalverpflegung und Unterkommen gewähren, um dieselben hierdurch vor dem Betteln und den daraus entspringenden Nachthellen zu bewahren. Eine Unterstützung der gewerbsmäßig vagabundirenden, arbeitsscheuen Personen wird dagegen nicht beabsichtigt. Gegen derartige Personen muß nach wie vor mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln und mit der größten Strenge eingeschritten werden. Sie haben deßhalb bettelnde Vaaa- bunden zur Anzeige und an das Gericht zur Bestrafung verbringen zu lassen. a
Da von dem 20. d. Ms. an den armen Reisenden auf den Stationen die uöthige Naturalverpflegung und Nachtlager gewährt wird, ist eine Unterstützung derselben, Nothfälle ausgenommen, an den einzelnen Orten nicht mehr erforderlich. Sie haben deßhalb vom 20. d. M. an an arme Durchreisende keine Ortsgeschenke mehr zu verabreichen, sondern dieselben an die Naturalverpflegungsstationen zu verweisen.
Wenn aber die Belästigung des Publikums durch die Vaganten aushören soll, dann ist vor allen Dingen erforderlich, daß die Einwohner des Kreises die Vaganten weder durch Verabreichung von Geld, noch von Nahrungsmitteln, noch in sonstiger Weise unterstützen. Wir beauftragen Sie daher, die Einwohner Ihrer Gemeinde durch öffentliche Bekanntmachung zu ersuchen, sich jeder Unterstützung armer Reisenden gänzlich zu enthalten und die um eine Unterstützung Nachsuchenden an die zu Gießen, Hungen und Grünberg errichteten Naturalverpflegungsstationen zu verweisen.
Erkrankte oder arbeitsunfähige Personen sind von Ihnen aber nicht an die Verpflegungsstationen zu verweisen, sondern nach § 28 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsttz vom 6. Juni 1870 vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande zu unterstützen, in dessen Bezirk sich dieselben bei dem Eintritt der Hülfsbedürftigkeit befunden haben und zwar vorbehältlich des Anspruchs auf Erstattung der Kosten durch den hierzu verpflichteten Orts- oder Landarmenverband.
Sollten Sie derartige Personen an die Naturalverpflegungsstationen verweisen, dann verletzen Sie die Ihnen in Gemäßheit des § 28 der Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz obliegenden Verpflichtungen. Wir erwarten von Ihnen, daß Sie die zur Unterdrückung des Wanderbettels angeordneten Maßregeln pünktlich und gewiffenhaft ausführen.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großl/.zogthums.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verein für Geflügel- und Vogelzucht zu Mainz beabsichtigt, in der Zeit vom 10. bis 13. März k. I. eine Muster-Ausstellung von Geflügel, Sing- und Ziervögeln, Geräthen rc. abzuhalten und damit eine Verloosung von Ausstellungsgegenständen zu verbinden. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 15,000 Loose ä 50 Pf. ausgegeben werden dürfen und mindestens 66% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet worden.
Gießen, am 16. November 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
lb Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Montag den S. k. M., Vormittags 8% Uhr, findet in unserem Saale Nr. 18 in öffentlicher Sitzung die Ausloosung der Schöffen für das Jahr 1888 statt.
Gießen, den 17. November 1887. Großherzogliches Amtsgericht.
Langsdorfs.
Gefunden: 2 Taschenmeffer, 1 Uhrgehänge, 1 Kahn, 2 Taschentücher, 1 Buch, 1 Spazierstock, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Kinderstiefel, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.
Zugestogeu: 1 schwarzes Huhn.
Gießen, am 19. November 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Darmstadt, 18. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 12. d. Mts. den Pfandmeister bei dem Rentamt Groß-Gerau, Christoph Stell wag, in gleicher Diensteigenschaft an das Rentamt Darmstadt, — den Pfandmeister bei dem Rentamt Nidda, Ferdinand Brauns zu Schotten, in gleicher Diensteigenschast an das Rentamt Groß-Gerau — beide mit Wirkung vom 1. December d. Js. — zu versetzen; — den Steuerausseher Friedr. Küster zu Offenbach zum Psandmetster bei dem Rentamt Nidda mit Wirkung vom 1. December d. Js. zu ernennen.
Darmstadt, 18. Novbr. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 12. d. Mts. den Districts» Einnehmer der Districts-Einnehmerei Gedern, Heinrich Kemps, in den Ruhestand, — den Districts-Einnehmer der DistrictS- Einnehmerei Reichelsheim, Heinrich Fix, in gleicher Diensteigenschaft in die Districts-Einnehmerei Gedern zu versetzen.
Berlin, 18. November. Ueber den Kronprinzen liegen heute zum Thetl wiversprechenoe Privatnachrichten vor. Während dem „Berl. Tagebl." die neuliche Entleerung aus dem Kehlkops des Kronprinzen als das Product der bereits eintretenden Erweichung des Krebses geschildert wird, worüber übrigens die heute oder morgen stattfindende Untersuchung Virchow's wohl Ausschluß geben wird, versichert der „Voss. Ztg." zufolge Mackenzie's Asststent, es gehe Alles nach Umständen gut; die jüngste Krtsts sei glücklich überwunden. Herr Dernburg, Redacteur der „Nat.-Ztg.", der den Kronprinzen auch aus seiner spanischen Reise begleitete, depeschirt von gestern aus San Remo:
j Heute die Villa Zirio besuchend, wurde ich vom Kronprinzen bemerkt und J angesprochen. Sein Aussehen war vortrefflich, der Blick klar und freundlich, ; die Farbe gesund, der Ausdruck der einer herzgewinnenden Heiterkeit, die Stimme verschleiert, doch durchaus verständlich. Der Kronprinz erwähnte mit humoristischer Betonung seinen leidenden Zustand, dann mit inniger Bewegung: „Sagen Sie den Berlinern, wie gerührt und dankbar ich über die unzähligen Bewvffe der Liebe und Theilnahme bin, die ich von dort und aus ganz Deutschland
i erhalte." Auf meine Bemerkung, daß Deutschlands ganzes Herz jetzt in San Remo weile und das Gefühl hingebender Liebe in der Nation nie so heiß wie in diesen Tagen gewesen, antwortete der Kronprinz: „Diese Empfindungen find
i gegenseitig." Auf meinen Ausdruck des Vertrauens auf die Herstellung seiner ! Gesundheit und glücklichen Heimkehr in das Vaterland erwiderte der Kronprinz: I „Das hoffe ich auch/ Der Kronprinz erinnerte alsdann daran, daß heute der Jahrestag der Ausschiffung im Vatikan bei der spanischen Reise sei und gedachte der eigenthümlichen Vorgänge dabei. Der Hosmarschall interoenirte jetzt wegen des Sprechens. Der Kronprinz erinnerte daraus nochmals: „Vergessen Sie meine Grüße an meine lieben Berliner nicht." Freundlichen Lächelns und
! leichten Trittes entfernte er fich nach diesen Worten.
Berlin, 18. November. Seine Majestät der Kaiser fuhr gegen 10 Uhr nach dem Hotel der russischen Botschaft, um Kaiser Alexander zu empfangen. Dichtgedrängte Menschenmaffen füllten die Straße Unter den Linden bis nach dem Lehrter Bahnhofe. Um halb 11 Uhr kam das russische Kaiserpaar in Begleitung Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Wilhelm an. Kaiser Alexander mit Sr. Kgl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm in russischer Uniform


