Nr ? % Zwette- Blatt. Sonntag den 20. März 1887.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Meßen.
Bureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausxahmr des MorrtaHs.
B e k a n n 1 m a ch u n g.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
' Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1887 findet an den nachgenannteu Tagen statt und zwar:
Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth
VL__
Donnerstag den 21. April, Vormittags von 73/* Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1885 und 1886), sowie derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck und Hattenrod;
Freitag den 22. April, Vormittags von 73A Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1887) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;
Samstag den 23. April, Vormittags von 73/, Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. b. Lda., Trohe und Wieseck;
Montag den 25. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
Loosziehuug
(auch der in Grünberg Gemusterten).
und Londorf;
Dienstag den 19. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Mddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain u. Weitershain. III. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses.
Mittwoch den 20. April, Vormittags von 73/t Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;
II. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
derZ Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltersham, Climbach
I. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 12. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Mlitärpflichtiqen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dors-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch den 13. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Gons, Langsdorf, Leihgestern und Lich;
Donnerstag den 14 April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Muschenheim, Mnster, Nieder-Bessingen Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Befsingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges, ben 15. April, Vormittags von 9 Uhr an:
derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Vlllmgen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 16. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehuug.
Besondere Bestimmungen
n Qur Musteruna haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen dem Großherzoathum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehöngen Mllrtarpfllchtrgen, welche . .
a?T'ei!e7Sinb^ bes Ätdfe« Gießen ihr gesetzliches Domicll - ihre Heimath ober ihren ständigen Wohnfitz - haben und sich nicht in einem andern Tbelle des Großherzoqthums Heffen oder einem andem Staate in einer der nachstehend unter d) angegebenen Eigenschaften aufhalten, ininerGemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige c) einer °Gemeinde^de^KrAses Meßen, ^oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im «roßherzogthum
Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder ssch aushalten;
und im Jahre 1867 geboren sind;
SämmMche Militärpflichtige, welche im Jahre 1886 bezw. 1885 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen 32^Entbunden' von "der perfinllchen^Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewMgt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen
21 Dieimiaen^MUitärMchtiqen welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
2 M m MMärvfl chttqen ob " ür einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung tn Anspruch genommen wird,
so ist für^orlag- der zur Beurkundeter behaupteten Thatsachen erforderlichen Rachweije und Zeugniffe vor dem zur Musterung anberaumten Termine
zieht ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos. fanaeböriaen oder in ihrer Gemeind«
- tī ē'
"1(1 Ä'SÄÄ iSÄÄ’Ä.. 4. «-*»*- -—
dienster unwürdig ist, und find deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich ru erw'rkm und vorzulegen.
zm »»«• W IVÄtiÄ G-Eb-.-,
• int Saale des alten Rathhauses zu
die Klasfifieirung der Mannschaften der Reserve?der Landwehr und der Ersatz-Reserve 1. «Uffe rücksichtlich ihrer hau i er.
U"b und Landwehrmänner, sowie die
wegen häuslicher Verhältniffe einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezechnettn Morges beä Kreises Gießen.
Kletzen, den -^0. Marz - Jost, Regierungsrath.


