zubeziehen, die gleiche Maßnahme für den Erzversandt von Gelnhausen nach den Hütten- ic. Stationen des Lahn-, Dill- und Siegreviers, für welche der obengenannte Ausnahmetarif Gültigkeit hat, und nach Frankfurt a. M. zu treffen, die Station B.-Gladbach in den Tarif aufzunehmen, den Tarif auf die Stationen Bochum und Wiemelhausen auszudehnen, die Station Warstein aufzunehmen, die Station Schwelm aufzunehmen. Angenommen wurde dagegen der Antrag, die Stationen Hungen, Lich, Grünberg und Mücke in den Tarif aufzunehmen. Die Anträge auf Frachtermäßigungen für Eisenerze von Schmiedeberg und Berggießhübel nach oberschlesischen Hüttenstationen wurden angenommen, ebenso der Antrag auf Einführung eines Ausnahmetarifs für Eisenerze von Galizien nach dem oberschlesischen Hüttenbezirk. Der Antrag auf Einführung eines Ausnahmetarifs für Rohkupfer von Hettstedt nach Rheinland und Westfalen wurde abgelehnt. Ein aus der Mitte des Landeseisenbahnraths gestellter Antrag, einen Ausnahmetarif von deutschen Stationen auf der Grundlage des Specialtarifs 3 für Rohblei und Rohzink zur Ausfuhr seewärts zu befürworten, wurde vertagt, um vor der Entscheidung das Urtheil des Bezirkseisenbahnraths Breslau entgegenzunehmen. (Fr. Z.)
Keichrtaq.
P. Berlin, 16. Juni 1887.
(45. Sitzung.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen, betr. die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten.
Abg. Winterer (Protestler) spricht sehr heftig gegen die Vorlage, die er als einen Act der Vergewaltigung bezeichnet. Man wolle die Politik in die Communal- verwaltung der Reichslande tragen, die Beamten, mit denen man Elsaß-Lothringen überschwemmt habe, die nichts von den reichsländischen Verhältnissen verständen, sollen jetzt auch die Leitung der Gemeinden übernehmen und dafür mit schwerem Gelde bezahlt werden. Aber wer Wind säe, werde Sturm ernten.
Abg. Prinz Earolath (Reichspartei): Das Auftreten der Herren aus Elsaß- Lothringen sei charakteristisch für das Maß der Unterdrückung, das ihnen angeblich zu Thetl wird. In keinem Parlamente der Welt würde eine solche Sprache gestattet werden. Worüber beklagen sich die Herren? Daß ihnen ein Gesetz gegeben werden soll, welches sie unter der gelobten französischen Herrschaft besaßen. Sie führen jetzt das Manteuffel'sche Regiment als Muster an. Waren sie dem Statthalter Manteuffel jemals dankbar? Haben sie ihm nicht das Leben schwer gemacht von früh bis Abends? Er begrüße das Gesetz mit Freuden, weil es hoffentlich einen Systemwechsel bedeute, weil es hoffentlich bedeute, daß die deutsche Langmuth endlich zu Ende sei. Es sei dafür zu sorgen, daß die Deutschen in Elsaß-Lothringen zufrieden seien, nicht die französischen Notablen. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Guerber (Protestler): Man habe nicht Langmuth geübt, man habe es im Gegentheil an der nöthigen Geduld fehlen lassen. Manteuffel habe nur den einen Fehler begangen, daß er Liebeserklärungen von den Elsaß-Lothringern verlangte.
Abg. Friesen (cons.): Elsaß-Lothringen sei ein erobertes Land; dieser That- sache müsse Rechnung getragen werden. Es sei aus nationalen Rücksichten, vielmehr aber aus militärischen Rücksichten genommen worden. Es müsse so verwaltet werden, daß die dafür gebrachten Opfer nicht verloren seien. Durch Milde habe man die Bevölkerung eines eroberten Landes noch nie gewonnen. Strenge sei nothwendig, um uns selbst zu schützen in der Stunde der Gefahr.
Abg. Dr. Miquel (natl.) kann den Aeußerungen des Vorredners nicht beipflichten. Gerade weil Elsaß-Lothringen ein erobertes Land sei, dürfe es als solches nicht behandelt werden, sondern als deutsches Land, welches durch unsere eigene Schwäche, durch unsere eigene Schuld verloren ging und durch unser Verdienst erst voll wieder gewonnen werden muß. Wenn die elsaß-lothringischen Abgeordneten dem Reichstage Vertrauen einflößen wollen, so werden sie hier volles Verständniß und Entgegenkommen finden; aber wenn sie Vertrauen einflößen wollen, so müssen sie den Protest ausgeben. Von Frankreich werde eine Agitation in die Reichslande hineingetragen, der entgegengetreten werden müsse. Die Vorlage enthalte nichts Exorbitantes, sie sei aber eine Nothwendigkeit. Er werde für die Vorlage stimmen in der Voraussicht, daß die Regierung die ihr zu ertheilende Vollmacht weiser und werthvoller handhaben werde.
Abg. Dr. Windthorst: Die heutigen Reden der Abgeordneten v. Friesen und Prinz Earolath würden nicht eben die Versöhnung fördern, sondern das Gegentheil bewirken. Das richtige System war das Manteuffel'sche. Wolle man Elsaß-Lothringen deutsch machen, so solle man dem Lande auch eine deutsche Eommunalverwaltung geben. Man dürfe der Regierung nicht so weitgehende Vollmachten geben. Man fürchte in Elsaß-Lothringen vor Allem, zu einer preußischen Provinz gemacht zu werden. (Zuruf: Bundesrath!) Der Bundesrath thue ja doch nur, was der Reichskanzler wolle.
König!, bayer. Bundesbeoollmächtigter Frhr. v. Lerchenfeld erwidert dem Vorredner, daß sich die Vertreter der verbündeten Regierungen durch derartige Pro- vocationen nicht aus einer der Würde ihrer Stellung entsprechenden Haltung bringen lassen würden. Sie würden nach wie vor die Richtschnur ihres Verhaltens einhalten und nicht nach vor oder rückwärts davon abgehen.
Abg. Grad (Protestler) beruft sich dem Abgeordneten Prinz Earolath gegenüber darauf, daß die elsaß - lothringischen Abgeordneten an den Verhandlungen des Reichstags Antheil genommen und die wirthschaftliche Gesetzgebung der Regierung unterstützt haben.
Abg. Richter (frs.) theilt die Miquel'sche Auffassung über die Art und Weise, in welcher die Retchslanden zu behandeln seien, meint aber, daß man gerade daraufhin dazu gelangen müßte, die Vorlage abzulehnen.
S 1 wird angenommen.
Dafür stimmen die beiden conservatioen und die nationalltberale Fraction.
Der Rest der Vorlage wird ohne erhebliche Diskussion angenommen.
Der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen, betr. die Anwendung abgeänderter Reichsgesetze auf landesgesetzliche Angelegenheiten Elsaß - Lothringens wird gleichfalls in zweiter Lesung angenommen.
Nächste Sitzung morgen 10 Uhr: Dritte Lesung der Postdampfernovelle, Branntweinsteuer, Kunstbutteroorlage 2c.
Berlin, 17. Juni 1887.
(46. Sitzung.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung der Novelle zum Postdampfergesetz.
Abg. Dr. Broemel (frD befürwortet die von seiner Fraction beantragte Resolution auf Vorlegung einer Statistik über den Maaren- und Passagierverkehr der subventionirten Dampferltnien.
Staatssecretär v. Bötticher: Die Statistik werde aufgestellt; dieselbe könne aber der Oeffentlichkeit nicht pretsgegeben werden, ohne wichtige vaterländische Interessen wie die Interessen der Gesellschaft zu schädigen.
Abg. Gebhard (natlib.) wendet sich gegen die Resolution und befürwortet eventuell die Aufnahme einer Einschaltung „soweit nicht berechtigte Interessen dadurch gefährdet werden."
~ AbS. Wo ermann (natlib.) bemerkt, daß früher deutsche Maaren mit englischen (Lchrffen befördert wurden; wenn jetzt englische Maaren mit deutschen Schiffen befördert würden, so sei das kein Grund, sich darüber zu beklagen.
,r _ Al)g. Richter (frs.): Dagegen habe er auch nichts einzuwenden. Es handle sich darum, festzustellen, in welchem Verhältniß die Subvention mit der Beförderung ausländifcher Maaren und Passagieren stehe.
abgeleh?t^ Gesetzentwurf wird nahezu einstimmig angenommen, die Resolution
Die Novelle zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten wird in dritter Lesung debattelos angenommen.
Es folgt dritte Berathung der Branntweinsteuervorlage.
Abg. Dr. Windthorst erklärt, daß ein Theil seiner Freunde gegen die Vorlage, die Mehrzahl ferner Freunde aber dafür stimmen werde. Die, welche dagegen stimmten meinten, es sei nicht wichtig, so weitgehende Bewilligungen zu machen, ohne datz die Verwendung nicht festgestellt sei.
r Achter (frs.): Der größte Theil des durch die Heeresverstärkungen veranlaßten Erfordernisses könne durch die Zuckersteuer gedeckt werden. Zur Deckung des Restes habe seine Partei die Einführung einer Reichseinkommensteuer vorgefchlagen.
Wenn aus die Entlastung der Eommunen chingewiesm werde, so sei das eine alte die man schon seit 1879 zu hören bekommen. Was die Altersversicherung anlanae ser die Mehrheit des Hauses noch bis vor Kurzem gegen einen Staatszuschuß gewesen Erne nationale Bedeutung habe die Vorlage nicht, denn die Mainltnie bliebe ja dock,' bestehen Der Gedanke, die Agrarier auszukaufen, habe nicht mehr Beleidigendes ol& der Gedanke der Agrarier^ die Versicherungsgesellschaften rc. auszukaufen.
Finanzminister v. Scholz: Das neue Zuckersteuergesetz bringe im Wesentlichen keine neue Einnahme, sondern sichere nur die Einnahme, die schon jetzt etatsmaßig7in gestellt, leider aber immer nicht eingegangen sei. Wenn die Bedürfnisse der Eommunen noch.immer der Befriedigung harrten, so liege das daran, daß es eben an den hierzu erforderlichen Mitteln fehlte. y
e Abg. Kardorfs (Reichs.): Der Abg. Richter nehme an, daß das Gesetz den Brennerelbesitzern Zuwendungen verschaffe; das sei nicht der Fall; im Geaentbell sahen die Brennereibesitzer dem Gesetz mit großer Besorgniß entgegen. y
Es stehe gar nicht so fest, daß der Eonfument die Steuer vollständia traa?n werde. Ohne die bestehende dringende Nothwendigkeit würde er sich bedenken für da? Gesetz zu stimmen. ' 9
, . Abg. v. Helldorff (cons.) spricht seine Genugthuung über das Zustandekommen des Gesetzes aus.
. „ _3“ S 1. beantragt Abg. Grad (Els.), daß von der Verbrauchsabgabe frei sein soll Branniwein bis zu einer Menge von höchstens 25 Litern, bereitet als Haustrunk wenn die Bereitung lediglich zum eigenen Bedarf im Haushalt und aus selbstaemackten Fruchten oder Rückständen derselben geschieht. 9 n
Der Antrag Grad wird abgelehnt, § 1 angenommen.
Zu 8 2 bittet Abg. v. Mirbach (cons.) die Regierung, dahin iu wirken hn6 bet der..Ausführung des Gesetzes die durch dasselbe den Brennereibesitzern erwachsende Last möglichst gemildert werde.
Finanzminister v. Scholz: Es werde Alles geschehen, um das Gesetz den dadurch Betroffenen möglichst erträglich zu machen. n
S 2 wird angenommen, ebenso debattelos 3—42.
Zu 8 43 liegen eine Anzahl meist redactioneller Anträge vor, über welche imifrbnr ®ertretcrn der vier großen Parteien eine Verständigung stattgefunden hal. Namentlich soll die in zweiter Lesung aufgenommene Bestimmung wieder beseitigt werden wonach für Branntwein, welcher auf Grund von Verträgen, die nachweislich vor dem 7 ^uli ds. Js. abgeschlossen sind, in der Zeit vom 1. October bis 31. Decembcr ds Js an einen anderen Inhaber übergeht, die Nachsteuer vom Käufer zu erheben ist, wofern der Verkaufes diesen Branntwein am 1. October d. I. bet der Steuerbehörde anmeldet
Abg. Dr. Lieber beantragt, von ddr Nachsteuer freizulassen diejenigen Bestände von Branntwein, welche nachweislich vor dem 7. Juni ds. Js. auf Lieferung bis 31. December ds. Js. verkauft sind. Ferner soll folgende Bestimmung aufgenommen werden: „Soweit Brennereibesitzer erst zu erzeugenden Branntwein nachweislich vor oem 3* auf Lieferung bis I. October d.J. zu festen Preisen verkauft haben
b eibt ihnen der Betrieb ihrer Brennerei in dem dazu erforderlichen Umfange zu dem bisherigen Satze der Maischbottichsteuer gestattet."
Die Abgeordneten Dr. Windthorst und Dr. Meyer-Halle befürwortenden Antrag Lieber, Finanzminister v. Scholz spricht sich gegen denselben aus.
Abg. Goldschmidt (frs.) ist gegen die Nachsteuer überhaupt.
ftimmen bß* ^inteIen ^entr.) erklärt, wegen des § 43 gegen das ganze Gesetz zu
Die Anträge Lieber werden abgelehnt, die übrigen Anträge angenommen und damit der ganze S 43.
Zu § 44 erklärt Abg. Meyer-Halle, daß schon um dieses Paragraphen willen ferne Freunde gegen das ganze Gesetz stimmen müßten, weil derselbe eine Verschärfung der Refervatrechte enthalte. B
S 44 wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.
Das ganze Gesetz wird mit 233 gegen 80 Stimmen angenommen.
"^uer werden folgende Resolutionen angenommen: 1) den Reichskanzler zu ersuchen, im Bundesrathe auf die Vorbereitung reichsgesetzlicher Bestimmungen Hinzuwirten, welche geeignet sind, den noch vielfach üblichen Handelsverkehr mit Brannt- wem nach dem räumlichen Inhalt der Fässer und Gebinde rc. (Liter) durch obliaato- rische Einführung des Branntweinhandels nach Gewicht (Kilo) zu ersetzen; 2) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, zu erwägen, ob und inwieweit den Preßhefefabriken bet der Ausfuhr ihrer Fabrikate eine Rückvergütung des von ihnen verauslagten Zolles ?uf ugandisches Getreide gewährt oder in anderer Weise für die Aufrechterhaltung
Sports gesorgt werden könne; 3) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag alsbald eine Vorlage zu machen, durch welche die Straf- und Hastbarkeits- bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1868, betr. die Besteuerung des Branntweins den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend abgeändert werden-
f^gt dritte Berathung des Gesetzes, betr. die Verwendung gesundheits- fchudncher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Ge- brauchsgegenstanden. Der Entwurf wird angenommen, eine von den Abgg. Dr. Engler, Dr. Witte und Dr. Baumbach beantragte Resolution, betr. internationale Feststellung der Farben, welche bei der Fabrikation von Spielwaaren und Tapeten nicht zugelassen werden sollen, dagegen abgelehnt.
, m Auf der Tagesordnung steht ferner dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr den Verkehr mit Kun st butter.
, ,, Hn zweiter Lesung ist entgegen der Regierungsvorlage beschlossen worden, Mischbutter überhaupt zu verbieten-
cm r!tb?- Dr* Meyer-Halle (frs.) spricht sich gegen das Verbot der Mischbutter aus. Wetzhalb solle man denn Verbesserung der Kunstbutter verbieten? Betrogen werde ja dciemand, da auch die Mischbutter nur als Margarine verkauft werden dürfe.
- , ^Abg- vr. Schreiner (nat.-lib.) beantragt, der Besttmmung des Mischbutterverbots folgenden Zusatz zu Zeben: „Unter diese Bestimmung fällt nicht der Zusatz von Butterfett welcher aus der Verwendung von Milch oder Rahm bei der Herstellung von Margarine herruhrt, sofern nicht mehr als 100 o/o Milch oder 100 o/o Rahm auf 100 o/g der nicht der Milch entstammenden Fette in Anwendung kommen."
Abg. Graf Holstein (cons.) befürwortet das Verbot der Mischbutter, und zwar namentlich im Interesse der Consumenten.
• Staatssecretär v. Bötticher: Das Verbot der Mischbutter lasse sich nicht recht- fertigen. Em solches würde auch den Producenten nicht den Vortheil gewähren den sie sich davon versprechen. Der Schreiner'sche Antrag enthalte zwar eine Verbesserung- aber wenn.auch auf Grund desselben eine Feststellung der Mischung möglich sei, so sei doch die Möglichkeit einer ausreichenden Controle abgeschnitten.
Abg. Duvigneau (nat.-lib.) beantragt die Annahme einer Bestimmung wonach der Zusatz von Butterfett zur Margarine durch Beimischung von Milch, Rahm oder Butter, sowie das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten dieser Mischung verboten ist sobald der Zusatz von Butterfett mehr als 20 0/0 beträgt.
Abg. Dr. D. Frege (cons.) tritt für das Mischbutterverbot ein und hofft, daß die verbündeten Regierungen den Interessen der Molkerei entgegenkommen werden.
Abg. Dr. Drechsler (Rchsp.): Wenn es nicht möglich wäre, den aufgenommenen Procentsatz von Butterfett in der Mischbutter nachzuweisen, so würden wir das ganze Gesetz nicht annehmen können, da ja dann überhaupt nicht festgestellt werden könnte ob eine Butter verbotene Zusätze enthalte oder nicht.
Staatssecretär v. Bötticher widerspricht dieser Auffassung.
. JDer Antrag Schreiner wird angenommen und der ganze § 2, welcher das Verbot der Mischbutter ausspricht, findet mit 149 gegen 128 Stimmen Annahme.
Schließlich wird der ganze Gesetzentwurf angenommen.
. folgt 3. Berathung des Arbeiterschutzgesetzes (Einschränkung der Frauen- und Kinderarbeit).
Nach längerer Discussion, an der sich die Abgg. Oechelhäuser, Schumacher, Sabor, Schmidt-Elberfeld, Buddeberg und Dr. Hartmann betheiligen, wird das Gesetz mit einer vom Abg. Dr. Hartmann beantragten mehr redactionellen Ergänzung angenommen, ebenso die bereits in 2. Lesung discutirten Resolutionen.
Die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für 1883/84 wird schließlich gleichfalls in 2. Lesung erledigt.
Nächste Sitzung morgen Vormittag 10 Uhr: Rechnungssachen, Nahrungsmittelnovelle, Gesetze für Elsaß-Lothringen, Zuckersteuer, Unfallversicherung der Seeleute, Gewerbenovelle (Innungen).


