Ausgabe 
19.6.1887 Drittes Blatt
 
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Nr. 139 Drittes Blatt. Sonntag den 19. Juni 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzcigeblatt für dm Kreis Gießen.

Bwrtatt: «chulsiraß« 7. Erscheint täglich mit »usnahme des Montags. Preis vierteljLhrlich 2 Mart 20 Ps. mtt SMugedcS«.

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Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die Führung der Gemeinde-Jnventarien. Gießen, am 18. Juni 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 18. März l. I. Amtsblatt Nr. 3 - noch nicht nachgekommen sind, werden an deren baldige Erledigung erinnert.

__________________________________________Dr. Boek mann.

Betreffend: Naturalverpflegung der Truppen im Frieden.

Bekanntmachung.

ES wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß die Heu- und Roggenstroh-Ankäufe bei dem König!. Proviantamt in Bockenheim alsbald nach der Heu- und Roggenernte stattfinden werden. Das Königl. Proviantamt ist zu jeder schriftlichen und mündlichen Auskunft über Preis- und Qualitätsverhaltnisse stets bereit.

Gießen, den 16. Juni 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Lokales»

Gießen, 17. Juni. (Stadtverordnetensitzung vom 16. Juni, Nachmittags 4 Uhr.j Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Gnauth, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Bai st, Grüneberg, Haustein, Hoch, Hornberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon und Wallenfels.

Die vor Eintritt in die Tagesordnung zur Erledigung gebrachten Punkte be­treffen erstens die Mittheilung über die Entscheidung des Provinzialausschusses in Bezug auf das zum Neubau von Kliniken zu erwerbende Gelände, welches auf dem Wege des Enteignungsverfahrens zu dem von der Localcommission gestellten Preise der Stadt zugeschlagen wurde; zweitens eine Zuschrift der Handelskammer in Betreff des seitens der Stadt gegen die geplante Verlegung des Güterbahnhofes erhobenen Protestes die Handelskammer hat diesen Protist unterstützt; drittens die Verloosung von städtischen Obligationen, welche vom 1. Januar n. I. ab nicht mehr verzinst werden; es werden ausgcloost von Lit. A die Nummern 4, 11, 47, 27, 134, 150, von Lit. B die Nr. 190. Die Erbauung einer Kreisstraße von Gießen nach Leihgestern betr. wird ein Schreiben Gr. Bürgermeisterei Leihgestern verlesen, in welchem dieselbe nach Darlegung der Beschaffenheit des jetzigen Weges und der Nothwendigkeit des Baues die Ansicht der Stadtverordnetenversammlung über diese Kreisstraße erbittet zwecks Gewinnung von Anhaltspunkten bei der demnächst ftattsindenden und sich mit dieser Angelegenheit beschäftigenden Sitzung des Kreistages; die Versammlung beschließt zu erklären, daß auch sie die Erbauung dieser Kreisstraße wünsche. In der Sitzung vom 14. April wurde beschlossen, über die Entfernung oder das Bestehenlassen der über den Schoorgraben führenden §tege erst dann Beschluß zu fassen, wenn ein Ver- zeichniß dieser Stege vorliege. Das Verzeichniß ist inzwischen aufgestellt worden und führen dermalen über den Schoorgraben die Stege folgender Grundbesitzer: 1) Justus Müller Wwe. in der Nordanlage, 2) Otto Schmidt in der Südanlage, 3) Ludw. Huhn in der Nordanlage, 4) Karl Rahn in der Nordanlage, 5) Ehr. Lom) in der West- anlage, 6) L. Horrnann in der Südanlage, 7) Ehr. Busch (Restauration Stein) in der ^udanlage, ferner die Stege in der Wodestraße und hinter der Entbindungsanstalt. Die Baudeputatron bat nun beantragt, die auf Widerruf ertheilte Genehmigung zur Anlage von Stegen über den Schoorgraben bei Justus Müller Wwe. und Otto Schmidt zurückzuziehen, weil fragl. Stege lediglich privaten Interessen dienen, die unter 3 bis 7 aufgesuhrten Stege unter der Bedingung zu belassen, daß die Besitzer derselben sich verpflichtet elklaren, den allgemeinen Gebrauch des Durchgangs zu gestatten und an die Stadt )e eine jährliche Abgabe von 40 ^entrichten bei diesen Stegen hat die Bau­deputation angenommen, daß sich private mit öffentlichen Interessen verbinden; die an der 26odestraße und an der Entbindungsanstalt aber lediglich als öffent- Uchen Jnteressen dienend bestehen zu lassen. An der sich entwickelnden sehr lebhaften Debatte betheü.gen sich die sperren Schopbach, Batst, Kauf, Homberger, Haustein und Gnauth, welcher tn ferner Eigenschaft als Vorsitzender des Bauausschusses den durch die Stege den Anlagen und dem Graben entstehenden Schaden betont. Wolle man bei Anlage neuer Siege das Bedursruß prüfen, so sei es jedenfalls nicht ungerecht, dabei auf dre fett 1867 erlheilten Genehmigungen zurückzukommen und zu prüfen, ob diese Stege privaten oder allgemeinen Interessen dienen. Während Herr Schopbach seine Bedenken darüber geltend macht, daß man dem Einen gestatte, was man dem Andern verbiete und sich entweder für Bestehenlassen aller Stege oder Entfernen der- selben aussprlcht auch die Erhöhung der Abgaben für ganz nebensächlich hält, plaidirt Herr Bai t |ur Bestehenlassen der Stege und Gestatlung der Anlage von neuen da wo ..fie geplant wurden und die Anlage nicht schädigen; die Anlagen seien Jedermann zugänglich deshalb müsse man auch die Zugänge zu denselben möglichst erleichtern; was die Verunremigung des SchoorgrabenS infolge Bestehens der Stege betreffe, so jei dieselbe gerade da am krassesten, wo sich ferne Stege befinden, auch beeinträchtigten die nach dm Stegen angelegten Wege durch die Bosquette das Aussehen der Anlagen nicht; eine Erhöhung der Abgabe könne ia stat finden und auch bei Genehmigung zur Anlage von Stegen auf em schönes Aeußere hmgewirkt werden. Herr Homberger sprüht fich ebenfalls für Bestehenlassen der Stege und Gestattung neuer aus welche nach Vorschrift hergestellt würden und stellt einen diesbezüglichen Antrag Herr Batst bezeichnet es rm ferneren für eine Ungerechtigkeit, einzelne Stege zu entfernen, dagegen andere, z. B. solche, welche dm Zugang zu Wirtschaften so bequem machten, zu dulden. Der Schoorgraben sei doch nur ein Kanal zur Abführung von Abfällen und könne ganz gut überbrückt werden. Herr Kauf weist auf die Uebelstände hin, welche durch die Stege herbeigeführt weiden und ist für strengere Beaufsichtigung und Verbot des Ueberganges hinter der Kaserne, der fein Dasein nur der allzugroßen Rücksicht seitens der Ausfichtsbeamten gegenüber den ihn benutzenden Militärs verdanke. Hierzu bemerkt Herr Bürgermeister Bramm, daß er von dem Bestehen eines unbefugt herge- stelltm Ueberganges an dieser Stelle erst jetzt Kenntniß erhalte und dafür sorgen werde, daß dessen weitere Benutzung angezeigt und bestraft werde. Herr Gnauth vertritt ganz die Ansicht der Baudeputation und wendet sich namentlich gegen die Ausführungen des Herrn Baist. Obwohl die Anlagen dem öffentlichen Wohle dienten,

habe noch keiner der Gesuchsteller geltend gemacht, daß man ihm nur deswegen die Anlage eines Steges gestatte, damit er rascher und bequemer Erholung in den An­lagen suchen könne, bei allen Gesuchen habe lediglich das Geschäftsinteresse der Gesuch­steller mitgesprochen. Die Anlagen würden verunstaltet, wenn alle 20 Schritte das an der Bachseite stehende Gebüsch durch einen Pfad unterbrochen würde; auch sei wohl schwerlich in Abrede zu stellen, daß die bcstehenden Stege mit Vorliebe von den Kindern benutzt würden, die ihre Spiele auf und unter denselben trieben und dadurch die Anlggen schädigten. Herr Gnauth wendet sich ferner gegen Herrn Baist wegen dessen Aeußerung über die Zugänge zu den Wirthshäusern; es scheine ihm, daß die Erleichterung für die Wirthshcmsbesucher dem Bau-Ausschusse unterzuschieben versucht werde. Nur die Rücksicht auf die Abkürzung verschiedener Wege (durch den Busch'schen Garten nach dem Seltersweg und durch dm Hormann'schen Garten nach dem Neuenweg) sei maßgebend für die Vorschläge der Baudeputation gewesen. Wolle man den Besuch der Anlage, welche doch lediglich für Spaziergänger da sei, die nichts versäumten, wenn sie einen Umweg von wenigen Minuten machten, zu sehr erleichtern, so führe dies zu allerlei Consequenzm. Nach einigen persönlichen Auseinandersetzungen zwischen Herrn Baist und Herrn Gnauth wird beschlossen, über die Belassung rcsp. Entfernung der einzelnen Stege abniftimmen (Herr Haustein ist für Abstimmung in geheimer Sitzung) und ergiebt die Abstimmung die Entfernung der Stege von Justus Müller Wwe. und Otto Schmidt, während betr. der übrigen Stege deren Belassung unter den von der Baudeputation aufgestellren Bedingungen, jedoch ohne Erhöhung der bisher gezahlten Abgaben beschlossen wird. Herr Israel Klebe hat zum vierten Male das Gesuch um Erlaubniß zur Errichtung eines Steges über den Schoorgraben eingereicht und dasselbe neuerdings mit der gefährdeten Passage der alle gute Eigenschaften einer Sackgasse besitzenden Maigasse motivirt. Ferner zieht Herr Klebe die Nichtigkeit der Abstimmung über sein Gesuch in einer früheren Sitzung in Zweifel und fügt das Verlangen bei, die Herren Stadtv. Georgi und Wallenfels nochmals um Aeußerung ihrer Meinungen zu ersuchen. Der Antrag der Baudeputation, über das Gesuch zur Tages­ordnung überzugehen, wird nach der Motivirung desselben durch Herrn Gnauth angenommen. Ter Voranschlag über die Pflasterung und Chaussirung der Wegstrecke vom Viehmarkt nach dem Schlachthaus im Betrage von JL 16900 wird genehmigt. Zu­gleich wird mitgetheilt, daß der Vorschlag einiger Metzger, im Schlachthause einen anderen Bodenbelag herzustellen und eine zweite Thüre in die Schweinehalle zu brechen, sich nur in Bezug auf den letzteren Theil berücksichtigen lasse, da die zum ersteren erforderlichen Eementplatten bereitsbestellt seien. Infolge Beschwerde über die Verunreini­gungen am Steigthurme der Feuerwehren wird beschlossen, eine entsprechende Bedürf - nißanstalt dortselbst zu errichten. UnterWasserleitung" kommen verschiedene Punkte zur Erledigung, u. A. die Bewilligung einer Entschädigung von 55 an Bahnwärter Henkel für die demselben durch die Arbeiten an der von ihm gepachteten Rödgener Pfarrwiese entstandenen Nachtheile; die Festsetzung des Termins zur Berech­nung des Wasserzinses, wozu beantragt und beschlossen wird, den Wasserzins vom 1. desjenigen Monats an zu berechnen, welcher dem folgt, in welchem die Ausstellung des Wassermessers stattfand. Dem in voriger Sitzung von Herrn Scheel gräußerten Wunsche, die Legung der Wasserröhren in der West-Anlage, zum Anschlüsse an die Leitung der Neustadt, gleich jetzt mit vorzunehmen, wird entsprochen und soll das 175 mm weite Rohr zwischen die Baumreihen gelegt werden. Um in der ganzen Wasserleitung möglichst tobte Punkte zu vermeiden und ein geschlossenes Rohrnetz zu erhalten, wird beschlossen die Leitung des Seltersbergs mithlft Unterführung der Vieleck mit der Leitung der Alicestraße zu verbinden. Auch sollen mit Aus­dehnung des Rohrnetzes alle öffentlichen Pissoirs Berieselung erhalten.

Dem Gesuche der Herren W. Löber VI. und H. Becker um Ableitung des Wassers von ihren Wiesen in der verlängerten Asterwegstraße soll näher getreten werden, ohne daß die Verpflichtung der Stadt zu irgend welcher Entschädigung aner­kannt wird. Dem Gesuche der Herren W. Seipp und L. Keller um Erlaubniß zur Wasserabführung in einen städtischen Kanal soll entsprochen werden auf Widerruf und vorausgesetzt, daß die Ausführung nach den Angaben des Stadtbauamts erfolgt. Gegen das Gesuch des Herrn Wilh. Noll (Pulvermühle) um Erlaubniß zur An­legung eines Stegs über den Mühlbach hat die Versammlung nichts einzuwenden, es erfolgt Befürwortung auf Widerruf unter Festsetzung einer Abgabe von JL 1. pro Jahr. In Verhandlung der Beschwerde des Herrn Rosenbaum wegen Festsetzung der Baufluchtlinie in der Westanlage beschließt die Versammlung Herrn Rosenbaum für den von ihm mit erworbenen, aber nunmehr an die Straße fallenden Gelände- ftreifen von 20 Mir. Länge und ca. 1 Mtr. Breite JL 16 per lDKlftr. 3U off^iren; Herr Rosenbaum fordert indeß X 45, worauf nicht eingegangen, sondern auf bem früheren Gebote verharrt wurde. Die Gasrohrleitung der Weftanlage tou auf die westliche Seite der Straße gelegt werden. Zu dem Gesuch des Hrn. Georg Löhr um Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein in den von dem Gerncw übernommenen ßoealitäten der Peter Hubeler Wwe. hat die Commlstlon o - fürroortung hinsichtlich der Bedürfnißfrage beantragt, mit Rücksicht daraus, ® f genannten ßoealitäten schon seither Branntwein-Ausschank -

lung schließt sich dem Slntrage der Commission an. - Sei B-r°thung des Gesuches des Herrn Cbr. Bieker um Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein wird eine