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Nr. 88. Dienstag den 19. 'April 1887.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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ötltcon: Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. §Ürch

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Amtlicher Hheit.

Betreftend: Die Aufnahme von Taubstummen in die Großh. Taubstummen-Anstalten- Gießen, am 15. April 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sie wollen auf Grund von sorgfältig einzuziehenden Erkundigungen, insbesondere nach Benehmen mit den Schulvorständen Ihrer Gemeinden, innerhalb 14 Tagen berichten: ,

1) wieviel Taubstumme in Ihren Gemeinden leben,

2) in welchem Alter dieselben stehen und wieviel schulpflichtig find,

3) wieviel bildungsfähig sind,

4) wieviel in Taubstummenanstalten und m welchen Aufnahme gefunden haben.

vr. Boekmann.___

Betreffend: Die achttägigen Ferien am Schluß des Schuljahres. Gießen, am 16. April 1887.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

<m die Schulvorstände des Kreises.

Um jeden Jrrthum bei Erthellung rubr. Ferien zu vermeiden, machen wir Sie darauf aufmerksam, daß nach dem Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 22. Februar 1875 das neue Schuljahr mit dem ersten Montag in dem Monat Mar beginnen soll. Die Ferien umfaflen also stets die Woche vorher, diesmal also die vom 24. bis 30. April. Der Schulunterricht hat danach mit Montag dem zweiten Mai wieder zu beginnen. Sie wollen dementsprechend die Ferien anberaumen.

Dr. Boekmann. _______________________________

Deutschland.

Darmstadt, 16. April. Se. Königl. Hoheit der Gwbherzog und das hohe Brautpaar empfingen heute Vormittag den Rector Professor Dc. Katten- busch und den Kanzler Professor Dr. Gareis, welche die Glückwünsche der Landes-Universität Gießen überbrachten.

Darmstadt, 15. April. Das Großh. Regierungsblatt (Vellage Nr. 9) enthält: ~ c c ri,

1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ergebnifle der Verwaltung der Wittwen- und Waisen-Kaffe der Volksschul­lehrer vom Jahre 1884/85 betreffend.

2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal- Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreise- Friedberg.

3. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887 genehmigten-Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Bensheim.

4. Uebersicht der pro 1. April 1887/88 zur Bestreitung der Communal- Bedürsniffe in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Groß-Gerau genehmigten Umlagen.

5. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für 1887/88 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal- Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Büdingen.

6. Ordensverleihungen.

7. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 27. Februar Dem Gymnasial-Director und Professor an cer Landes-Universität Dr. Hermann Schiller zu Gießen die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem König der Niederlande und Großherzog von Luxem­burg verliehenen Ritterkreuzes der Eichenkrone, am 2. März dem Staüons- Controleur, Finanzaffeffor Freiherrn v. Jungenfeld zu Harburg, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem König von Preußen verliehenen Kronenordens 4. Klaffe zu ertheilen.

8. Dienstnachrichten:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 26. Februar dem evang. Pfarrer Konrao Ludwig Frohnhäuser zu Lampertheim die erste evang. Psarrstelle zu Mainz zu übertragen.

9. Dienstenthebungen:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 29. Januar den Oderconfistorialraih und Superintendenten Dr. Karl Kähler von der ihm als Nebenamt übertragenen ersten Psarrstelle zu Mainz aus Nach­suchen zu entheben.

X Darmstadt, 16. April. [IT. Kammer der ßanbftänbe.] Die Verhandlungen über ba-5 Feldbereungungsgeietz werden heule mit bem Art. 3 fortgesetzt.

Zuvor erstattet der '21 bg. Wolfskehl über die ber Kammer zugegangene Nach­weisung über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen mündlichen Bericht.

Abg. Haas regt die Frage an, wie die Miitheilungen der Großh. Negierung über die landwirthschaftliche Enquete von dem Hause behandelt werden sollen und wünscht zugleich, daß dem Hause noch Gelegenheit auf diesem Landtag zur Meinungs­äußerung gegeben werde.

Zur Berathung des Art. III. des Feldbereinigungsgesetzes übergehend sprechen sich die Abgg. Tecklenburg, Römer, Schönberger, Hechler theils für die Regierungsvorlage theils für die Ausschuß-Anträge aus.

Die Regierungsvorlage bestimmt: Art. III». Dem zwangsweisen Beizug zur iConsylidirung sind nicht unterworfen: 1. Hofraithen, Parkanlagen, Bauplätze, ^r. Fried

Höfe, sowie Grundstücke, auf welchen sich Denkmäler rc. befinden. 3. Sand-, Lehm-, Mergel-, Thon- und Erzgruben, Stein- und Schieferbrüche, Torf, Steinkohlen, Braun­kohlen- und Gypslaqer, endlich alle zum Bergbau gehörigen Grundstücke, sofern sie sich im bergmännischen Betriebe befinden. 4. Grundstücke, auf welchen sich Mineralquellen befinden, soweit es zur angemessenen Benutzung der Quellen bedarf. 5. Hofgüter, deren Grundstücke in wohlgerundeten Zusammenhang um das Hofgebäude liegen. 6. Wein­berge und Anlagen, deren Hauptbestimmung die Gewinnung von Obst, Hopfen, Korb­weiden oder die Gartencultur ist, soweit es sich nicht um vereinzelt liegende Parzellen dieser Art handelt.

Den Besitzern von 16 ist es nicht gestattet, sich an der Bereinigung freiwillig zu beth^iligen^ ^.eI^erein.gung unterworfenes Grundstück kann ausnahmsweise, wenn das Unternehmen sonst nicht zweckmäßig ausführbar ist, durch Beschluß der Vollzugs-Commission zugezogen werden; in diesem Falle hat volle Entschädigung des Giundeigenthümers einzutreten, welche, falls darüber nicht eine Vereinigung stattfindet, auf dem Wege des Entetgnungsverfahrens festzufetzen ist. Waldstücke rc. können nur mit Genehmigung der obersten Forstbehörde zugezogen werden.

Der Ausschuß schließt sich unter Vornahme einiger kleiner redactioneller Aenderungen der Regierungs-Vorlage an.

Die Kammer beschließt unter Ablehnung der Abänderungsantrage der Abgg. Muth, Hechler, Möhn, Lautz, nach den Anträgen des Ausschusses, mitAusnahme des Absatzes 3, im Sinne der Regierungs-Vorlage unter Hinzuziehung der Anträge Küchler und Tecklenburg-Römer. . .

Es folgt.Art. 4, welcher von dem Einleitungsverfahren bei der Felbbereungung handelt.

Ter Ausschuß beantragt Einleitung des Verfahrens bei der Landes-Commission (die Negierung will beim Kreisamte). Ferner beantragt derselbe bei den Fällen, in welchen das Verfahren eingeleitet wird, auch den Fall der Anlage von Eisenbahnen, Kunststraßen und Bachregulirungen, durch welche Privatgelände in größerem Umfange zerstückelt wird, hinzuzufügen. , #

Dieser Antrag wird von dem Hause abgelehnt und der Art. 4 im Sinne deo Regierungsvorlage mit einem Amendement des Abg. Vogt-Butzbach angenommen.

Bei der nun folgenden Berathung des Art. 4aAbstimmung der Grundeigen- tbümer" rc. beantragen die Abgeordneten Möhn u. Stephan, den Grundeigentümern vor der Tagfahrt eine aufklärende Belehrung durch Sachverständige zu Theil werden 8U Ia^@egcn diesen Antrag sprechen der Abg. Schade, ebenso die Vertreter der Re­gierung, Landesculrur - Jnspector Claas und Ministerialrath Jaup, welche keinen Nutzen aus diesem Anträge erblicken können.

Die Art. 5 und 6 handeln von der Berechtigung zur Theilnahme an der ent­scheidenden Abstimmung der betheiligten Grundeigenthümer, wobei in geeigneter Weise Vorsorge getroffen, um Unklarheiten in Betreff der Vertretung der Betheiligten, welche ihr Stimmrecht nicht selbst auszuüben vermögen, zu vermeiden.

Der Ausschuß stellt zu Art. 5 einige kleine Aenderungsantrage, ferner beantragen die Abgeordneten Stephan, Möhn, Schröder und Jöckel Zusatz-Anträge, Abg. Osann einen Abänderungs-Antrag. t ,

Nach längerer Debatte wird Art. 5 auf Antrag des Abg. Heinzerling an den Ausschuß nochmals zurückverwiesen und Art. 6 im Sinne der Regierungs-Vorlage angenommen. * unter Ablehnung eines Antrags des Abg. Wasserburg^ welcher Seitens der Regierung nicht annehmbar erklärt wird, mit allen gegen 4 stimmen angenommen.

Dienstag Morgen 9 Uhr Sitzung.

Berlin, 16. April. Der unermüdliche Vorkämpfer für die Hebung der Lage der deutschen Arbeiter, der Reichstags-Abgeordnete Geheime Commerzienrath Oechelhäuser, hat im Verlag von Julius Springer in Berlin eine neue Schrffl Die socialen Ausgaben der Arbeitgeber" herausgegeben, deren @runbgeDante er im Vorwort, wie folgt, aussührt:Die nachfolgende Abhandlung 0 weitere Ausführung des Kapitels über dieAufgaben ber ®.. .. meiner Ende» vorigen Jahres erschienenen Schrift:Die Arbeiterfr g- - Ihr Zweck ist einzig und allein: diejenigen Arbeitgeber.welch Gebiet noch allzu lässig geblieben sind, an die strengereEr/Nald?mokratie, pflichtungen sowohl zur Theilnahme an dem Kampfe gegen die Socialdemorrar ,