Ausgabe 
18.9.1887 Zweites Blatt
 
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Ar, 217 Zweites Blatt. Sonntag den 18. September 1887.

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

v«r<aur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. . ielßoft$be joietteljälniidj'üStart

Einladung zum Abonnement "^£5*

auf den

Gießener Anzeiger,

Amis- unö Lnzeigeblatl für öcu Kreis fließen.

DerGießener Anzeiger" erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn« und Feiertagen, incl. der BeilageGießener FamUienblatter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.

Der Abonnemcntspreis für den Anzeiger, frei in's Haus geliefert, beträgt 2 Mark 20 Pfg.; für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post abonnirsn können, 2 Mark erd. Postgebühr.

Den feitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger «ch im IV. Quartal 1887 znsenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgcfälligst aufgeben zu wollen, damit wir

oollzählige Eremplare liefern können. , , ,, ... 4

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß deu Abonnenten veS Anzeigers dieVerwaltungsblatter" zum ermäßigten Preise von 50 pro Quartal geliefert werden. Expedition.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Drainimng in der Gemarkung Bettenhausen.

Bekanntmachung.

Bei der gemäß unserer Bekanntmachung vom 20. Juli I. I. am 12. l. M. vorgenommenen Abstimmung hat Niemand gegen das rubr. Unternehmen gestimmt,^deffen^AuSführunggfowit^befchloffend^Mgten gebracht, daß die auf die Abstimmung bezüglichen Aktenstücke 14 Tage lang von der ortsüblichen Verkündigung dieser Bekanntmachung an gerechnet auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Bettenhausen zur Einsicht der B-theiligten offen hegen, und daß eine Anfechtung der Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung oder des oben angegebenen Resultats derselben bei Meldung des Ausschlußes innerhalb der obigen Frist mittelst Recurses an den Kreisausschuß der Kreises Gießen stattfinden müßte. 690

Gießen, am 15. September 1887. Großherzogliche» Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmauu.

Betreffend: Die Herbstübungen der Großherzoglichen (25.) Division, hier Flurbeschädigungen. Gießen, am 16. September 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« di« Großherzogliche« Bürgermeistereien des Kreises.

Durch Ausschreiben vom 6. d. M. (Anzeigeblatt Nr- 211, 2. Blatt vom 11. September L I.) haben wir Sie ausgefordett, die angemAdeten Flur« beschädigungen, welche durch die Herbstübungen der Großherzoglichen Division entstanden sind, auf Formular E (Reichsgesetzblatt von looo, 0. zusammenzustellen.

Da mit der Abschätzung der durch die Uebungen entstandenen Flurbeschädigungen

Montag den 26. September L I. in Hungen

begonnen werden wird, weisen wir Sie hierdurch an, diese Nachweisungen der angemeldeten Flurschäden bis späten- den 24. September l. I.

dem Grobherzoglichen Amtmann Irle zu Alsfeld unter der Bezeichnung , Militaria* zuzusenden.

Dr. Boekmann.

Wochen - Ueberficht.

Gießen, 17. September.

Die glänzenden Kaisertage an den Gestaden der Ostsee sind mit dieser Woche zu Ende gegangen, aber sie werden in der Erinnerung derer, denen es vergönnt war, ste persönlich mit durchzuleben, gewiß noch lange fort* leuchten. Wenn die Ostpreußen sich bei ihren Kaisertagen damit begnügen mußten, nur den Vertreter des allerhöchsten Kriegsherrn in ihrer Mitte begrüßen zu können, so war es den Pommern beschieden, dem Kaiser und mit ihm der Kaiserin selbst entgegenjubeln zu dürfen und in der That ließ die An­wesenheit der Majestäten die Wogen der Festesfreude bei den Stettiner Kaisertagen aus's Höchste gehen. Es ist an dieser Stelle unmöglich, die Einzelheiten der Festlichkeiten in der Hauptstadt Pommerns wie auch des militä­rischen Theiles der dortigen Kaisertage zn schildern und nur das sei hervorge- hoben, daß, wo auch der greise Monarch erschien, er überall und immer wieder von der begeisterten Volksmenge mit Beweisen der Liebe und Verehrung förmlich überschüttet wurde, überall von echt patriotischem Enthusiasmus empfangen wurde. Am Mittwoch erlitt das Manöver-Programm insofern eine Abände­rung, als es der Kaiser in Folge eintretenden Regenwrtters ausgeben mußte, den Feldmanövern bei Brunn beizuwohnen und vertrat daher Prinz Wilhelm bei denselben seinen kaiserlichen Großvater. An diesem Samstag kehrt das Kaiserpaar in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm von Preußen nach Berlin zurück und gedenkt sich die Kaiserin am Montag nach Baden-Baden zu begeben, um daselbst in gewohnter Weise ihren Herbstausenthalt zu nehmen; der Kaiser wird seiner erlauchten Gemahlin in wenigen Tagen nach Baden- Baden Nachfolgen.

Die Stettiner Kaiserwoche erhielt durch die sich widersprechenden Gerüchte über die Begegnung Kaiser Wilhelms mit Kaiser Alexander einen ganz eigenartigen Zug und neben all' dem Festesjubel brachten die ersten Tage immer wieder die Frage, ob denn der Czar wirklich noch kommen werde. Bis Mitte der Woche hatten Kreise, welche engere Fühlung mit dem Hofe haben, in Uebereinstimmung mit der öffentlichen Stimme dem Eintreffen des Czaren in Stettin als einem bestimmten Ereignisse entgegengesehen. Nun ist dies aber nicht geschehen und vielleicht wird man wenigstens nachträglich erfahren, warum dieser Besuch, nachdem von ihm in den letzten Wochen so viel die Rede gewesen, schließlich doch nicht erfolgt ist.

Das hervorragendste Ereigniß aus innerpolitischem Gebiete ward in dieser Woche durch den fast gleichzeitig erfolgten Zusammentritt der Land- tage von Württemberg und Bayern repräsentirt. Die parlamen­tarische Thätigkeit beider Landtage ist diesmal von nicht gewöhnlicher Bedeutung, denn in der bayerischen wie in der württembergischen Volksvertretung handett es sich zunächst darum, die bezüglichen Regierungs-Vorlagen über den Eintritt beider Länder in die Branntweinsteuer - Gemeinschaft zu berathen. 3n der württembergischen Abgeordnetenkammer ist dies inzwischen bereits geschehen, denn mit 64 gegen 19 Stimmen ward am Mittwoch das Gesetz, betr. den Ewmu Württembergs in die Branntweinsteuer-Gemeinschaft, angenommen. Die Oppo­sition ward durch die Volköpartei gebildet und daß dieselbe gegen da» Gesetz stimmte, kann bei den partikularistischen Strömungen in dieser Partei nicht weiter Wunder nehmen. Auch in der bayerischen Volksvertretung wird voraus­sichtlich die Annahme des den Beitritt Bayerns zur Branntweinsteuer-Gemetn- schaft aussprechenden Gesetzes glatt und rasch vor sich gehen, besonders da vre Thronrede des Prinz-Regenten den Kammern das Nothwendige und Vortheil