Nr. 14. Dienstag dm 18. Januar g.ss7
Gießener Anzeiger
Amts- unb Anzcigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheit.
Betreffend: Statistik der Bewegung der Bevölkerung pro 1886. Gießen, am 15. Januar 1887.
Das GroßherZogliche Kreisamt Gießen
an die Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der alsbaldigen Einsendung der Register über die in 1886 vorgekommenen Zu- und Wegzüge entgegen. Dr. Boekmann.
Bekanntmachung,
Vorkehrung gegen Unglücksfälle beim Gehen und Fahren auf dem Eis betreffend.
Gießen, am 17. Januar 1887.
Das Betreten des Eises der Lahn von dem Untermühlwehr bis zum Felsen ist gestattet, betreten werden dürfen, werden abgesperrt werden.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. __Fresenius__
Diejenigen besonderen Stellen des Eises, welche nicht
Darmstadt, 15. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 12. Januar der durch die Stadtverordneten zu Gießen erfolgten 'Wiederwahl des bisherigen Bürgermeisters August B r a m m zum Bürgermeister Der Provinzial-Hauptstadt Gießen die Bestätigung zu ertheilen.
Darmstadt, 15. Januar. Durch Ausschreiben Großh. Staatsmini- Periums sind die Großh. Kreisämter veranlaßt worden, die Einleitungen zur Wornahme von Neuwahlen zum deutschen Reichstag dergestalt zu beschleunigen, Daß die Auslegung der Wählerlisten bereits am 24. de. beginnen kann.
Darmstadt, 15. Januar. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 3 Znthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Erbauung Einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend.
©c. Königl. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 29. December 1886 die landesherrliche Concession zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Osthosen nach Westhosen dem Consortium Bank ffür Handel und Industrie zu Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein Zu Berlin zu ertheilen geruht.
Es wird dies hiermit unter Beifügung des Abdrucks der Concefsionr- Arkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
2. Allerhöchste Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 4884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen erforderlichen Privatgeländes Setreffend.
Berlin, 15. Januar. Der Landtag ist heute mit folgender Thronrede eröffnet rworden:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit der Eröffnung des Landtages der Monarchie zu beauftragen geruht.
Die Finanzlage des Staates hat die mannigfach erstrebte und namentlich im vorigen Jahre von einer Reform der Branntweinbesteuerung erhoffte weitere Besserung Lurch die Reichsgesetzgebung nicht erfahren.
Das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr vom 1. April 1885—86, für dessen Etat mach einmaliger Unterbrechung zuerst wiederum die Notwendigkeit einer Anleihe zur Herstellung des Gleichgewichts der Einnahmen und Ausgaben heroorgetreten war, hat, »abgesehen davon, ein befriedigendes Ergebniß geliefert.
Ungeachtet nicht unerheblicher Ausfälle bei der Bergverwaltung und der Eisenbahnverwaltung hat dasselbe in Folge reichlicher Mehrerträge anderer Einnahmezweige und größerer Ueberweisungen aus dem Ertrage der Zölle und der Reichsstempelabgaben rinen Gesammtüberschuß von mehr als sieben Millionen Mark ergeben, welcher indessen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß; auch bereits in der Rechnung jenes Jahres zu einer Mehrtilgung der Staatsetsenbahnschuld hat verwendet werden müssen.
Das laufende Rechnungsjahr wird mit Hilfe der im Etat vorgesehenen ergänzenden Einnahme aus Anleihe nach allen bisherigen Wahrnehmungen in ähnlich befriedigender Weise abschließend
Für das nächstfolgende Jahr können die Erträge einiger Betriebsverwaltungen, namentlich auch der Eisenbahnverwaltung, nicht ganz in der bisherigen Höhe und die Einnahmen des Staates insgesammt nur zu einem Betrag angeschlagen werden, welcher um^ nahezu 2*/a Millionen Mark hinter dem im Etat des laufenden Jahres ohne die ergänzende Anleihe angenommenen Betrage der Einnahmen zurückbleibt. Andererseits Ist, bei aller Sparsamkeit und Beschränkung auf die dringendsten Bedürfnisse, eine Vermehrung der Ausgaben an vielen Stellen des Etats unvermeidlich und war namentlich mach dem dem Reichstage vorgelegten Entwurf des Reichshaushaltsetats für das nächste Jahr eine abermalige Steigerung der.Matrikularbeiträge Preußens um rund neunzehn Millionen Mark vorzusehen.
Unter diesen Umständen erhöht sich der Anleihebetrag, dessen der Staatshaushaltsetat für das Jahr vom 1. April 1887—88 wiederum zur Ergänzung der Einnahmen bedarf, auf nahezu 28V, Millionen Mark.
Daß bei einer solchen Finanzlage die Rothwendigkeit vorliegt, die Art der Beschaffung des öffentlichen Geldbedarfs zu ändern, werden Sie in Uebereinstimmung mit der Staatsregierung umsomehr anzuerkennen geneigt sein, als über die gesicherte Lauernde Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushaltsetat hinaus ein viel weiter- behendes Bedürfniß nach besserer Vertheilung der Lasten, namentlich der Eommunal- und Schullasten, obwaltet, welches von der Bevölkerung immer drückender empfunden wird, in Ihren Verhandlungen wiederholt als solches anerkannt ist und anders als ruf dem Wege der weiteren Entwickelung der der Reichsgesetzgebung überwiesenen in- !directen Steuern schwerlich jemals befriedigt werden kann.
Wenn die Staatsregierung gleichwohl zur Zeit darauf verzichtet hat, durch er- neute Anträge beim Reich auf eine Förderung in dieser Richtung hinzuwirken, so hat sie sich hierzu durch die abweisende Aufnahme ihrer bisherigen Anträge und in der Erwägung genöthigt gesehen, daß die Bedürfnisse, um die es sich handelt, sich bei den Wählern und bei den Gewählten zum Reichstage nachdrücklicher werden geltend machen müssen, bevor auf zum Ziele führende Verhandlungen mit dem Reichstage gehofft werden kann.
Der Entwurf des Staatshaushaltsetats für das nächste Jahr und eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe zur Ergänzung der nächstjährigen Staatseinnahmen wird Ihnen alsbald vorgelegt werden.
Auch in diesem Jahre werden Ihnen Vorlagen zugehen, welche die Erweiterung und günstigere Gestaltung des Staatseisenbahnnetzes im Interesse der Landeswohlfahrt durch Herstellung wichtiger neuer Linien, wie durch Ueberführung noch einiger Privatbahnen in den Staatsbesitz zum Gegenstände haben.
Die Durchführung der Verwaltungsreform wird auch in der bevorstehenden Sesst. r.-Ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen. Nachdem durch die in der vorigen Session vereinbarte Kreis- und Provinzialordnung für die Provinz Westfalen die neuere Verwaltungsgesetzgebung auf diese Provinz ausgedehnt werden ist, werden Ihrer Beschlußfassung zu dem gleichen Zwecke die Entwürfe einer neuen Kreis- und Provinzialordnung für die Rheinprovinz, deren hierbei in Betracht kommende Verhältnisse mit denjenigen der Provinz Westfalen im Wesentlichen gleichartige sind, unterbreitet werden.
Die Maßregeln, welche unter Ihrer Mitwirkung in den Landestheilen mit polnischer Bevölkerung ergriffen worden sind, befinden sich in Erfolg verheißender Ausführung und lassen die Hoffnung berechtigt erscheinen, daß sie der Entwickelung der deutschen Bevölkerung einen kräftigen Aufschwung geben werden. Um diesen Erfolg nach allen Seiten hin sicher zu stellen und zugleich für die Erhaltung des deutschen Bestandes, wie für die Förderung der deutschen Bestrebungen einen vermehrten Schutz zu gewinnen, erweist es sich als nothwendig, die in ihrer gegenwärtigen Abgrenzung zum Theil zu umfangreichen landräthlichen Kreise in diesen Landestheilen zu vermehren. Es wird Ihnen daher zu diesem Zwecke ein Gesetzentwurf über die Theilung von Kreisen in den Provinzen Westpreußen und Posen vorgelegt werden.
Durch die kirchenpolitische Novelle vom 21. Mai 1886 haben die freundlichen Beziehungen, welche sich zur lebhaften Befriedigung Seiner Majestät des Königs zwischen Allerhöchstihrer Regierung und der Römischen Kurie immer mehr befestigt haben, eine Bethätigung gefunden, welche je länger desto mehr auf vielen und wichtigen Gebieten des kirchlichen Lebens für die Interessen der katholischen Untertanen Seiner Majestät sich als segenbringend erweist. Es ist damit der Weg geebnet, durch eine weitere Revision der kirchenpolitischen Gesetze, über welche die vorbereitenden Verhandlungen mit der Römischen Kurie schweben, das Verhältniß zwischen dem Staate und der katholischen Kirche zu beiderseitiger Zufriedenheit auszugestalten. Die Staatsregierung wird Ihnen eine entsprechende Vorlage machen und Seine Majestät geben Allerhöchsffich gern der Hoffnung hin, daß dieselbe gleich dem Ihnen im vergangenen Jahre unterbreiteten Reoisionsentwurfe ihrer bereitivilligen Förderung begegnen wird.
Es wird Ihnen ferner ein Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt werden, welcher bezweckt, bei der Feststellung der Leistungen für Volksschulen die Mitwirkung der Selbstoerwaltungsbehörden in erweitertem Umfange in Anspruch zu nehmen.
Zur Durchführung der im Reichsgesetze vom 5. Mai v. I. vorbehaltenen landesgesetzlichen Regelung wird Ihnen eine Vorlage zugehen, nach welcher die Unfallversicherung auch für die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen mittelst einer möglichst einfachen und die Steuerkraft der landwirtschaftlichen Bevölkerung schonenden Organisation und Verwaltung alsbald in Wirksamkeit treten soll.
Um die Agrargesetzgebung ihrem Abschlüsse entgegenzuführen, werden zwei Vorlagen erfolgen, von welchen die eine für die durch ein Auseinanoersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Anlagen eine dauernde Vertretung ordnen soll, während die andere für die Güterkonsolidation im Regierungsbezirk Wiesbaden Erleichterung der Kosten und Vereinfachung des Verfahrens anstrebt.
Meine Herren! Indem ich Sie im Auftrage Seiner Majestät begrüße, lade ich Sie ein, ihre Arbeiten wieder anfzunehmen, und spreche im 9tamen der Staatsregierung die Hoffnung aus, daß Ihre Thätigkeit auch in der neuen Session unter Gottes Segen zu einer fruchtbringenden sich gestalten wird.
Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Telegraphische Depeschen.
Wolff s telegr. Corresporrdenr - Brrrearr,
Berlin, 16. Januar. Der Kaiser empfing heute Vormittag einen Besuch des Kronprinzen, conserirte darauf mit dem Cultusminister v. Goßler und ertheilte um 1 Uhr dem Präsidium des Herrenhauses Audienz, das hierauf auch von der Kaiserin empfangen wurde. Um 5 Uhr findet beim Kaiser ein


