Ausgabe 
17.5.1887
 
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Nr. US

Dienstag den 17. Mai

1887

Amts- und Anzergeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hheit.

Betreffend: Sterblichkeits-Statistik. Gießen, am 14. Mai 1887.

Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Ettingshausen, Heuchelheim. Lauter, Leihgestern, Lumda, Ober-Besstngen, Odenhausen, Queckborn, Reiskirchen.

Wir ersuchen um umgehende Einsendung der Sterblichkeitsnachweise für die Monate März und April 1887.

Dr, Köh l e r.

Die Arbeiterfchutz Commission des Reichstages hat ihre Arbeiten beendet. Ihre Vorschläge beziehen sich vorwiegend aus die Regelung der Kinder- und Frauenarbeit (in Betreff der Sonntagsarbeit soll das Ergebntß der Reichs-Enquete abgewarlet, in Betreff des Normal- Arbeitstages eine neue Enquete vorgeschlagen werden).

Bezüglich der Kinderarbeit wird vorgeschlagen:

Nach § 135 der Gewerbeordnung dürfen Kinder unter 12 Jahren in Fabriken nicht beschästigt werden. Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäfti­gung nur Kindern zu gestatten, welche das 13. Lebensjahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schulpflicht genügt haben.

Man hat also davon abgesehen, das Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre auszudehnen. Immerhin wäre der Ausschluß aller schulpflich­tigen Kinder aus den Fabriken und die Ausdehnung der Altersgrenze vom 12. auf das 13. Lebensjahr als ein Fortschritt zu begrüßen. In Betreff der Frauenarbeit hat die Commission sich über folgende Bestimmungen geeinigt, die wohl auch die Zustimmung des Reichstags finden dürften:

(§ 136a). Die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Aufbereitungs-An­stalten, Brüchen oder Gruben, auf Wersten, in dem Betriebe von Hütten-, Walz- und Hammerwerken, in Metall- und Steinschleifereien, sowie das Tragen von Lasten durch Arbeiterinnen bei Hochbauten und auf Bahnhöfen ist untersagt.

In Fabriken dürfen Arbeiterinnen an Sonn- und Festtagen, des­gleichen in der Nachtzeit von 8*/, Uhr Abends bis 5V2 Uhr Morgens nicht beschäftigt werden.

Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann aus Antrag des Arbeitgebers eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis 11 Uhr Abends unter der Voraussetzung gestattet werden, daß die tägliche Arbeitszeit 14 Stunden nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an die Ortspolizeibehörde zu richten und muß den Grund der beabsichtigten Ausdehnung, das Maß derselben und den Zeitraum, für welchen sie stattfinden soll, angeben. Trägt die Ortspolizei- behörve aus Rücksichten auf die Gesundheit oder Sittlichkeit der Arbeiterinnen Bedenken, die beabsichtigte Ausdehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem bezeichneten Umsange zu gestatten, so hat sie dies dem Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empsang der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich mitzu- theilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor Ablauf von drei Tagen nach Er­stattung der Anzeige nicht, so gilt die beantragte Erlaubniß für ertheilt. Gegen die gänzliche ober theilweise Versagung der Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbeit während der ver- längeren Arbeitszeit darf keine Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizei- behörds hat dem zuständigen Aufsichtsbeamten monatlich ein Verzeichniß Der Me, in welchen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Arbeitszeit ertheilte, einzureichen.

Am Samstag und an Vorabenden von Festtagen dürfen Kinder und Arbeiterinnen nach 6 Uhr in Fabriken nicht beschäftigt werden.

Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden.

In Fabriken, in welchen Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt werden, ist für Trennung der Geschlechter nach Möglichkeit zu sorgen. Wenn Arbeiter und Arbeiterinnen in einem Raum arbeiten, müffen für Letztere abgesonderte Ankleide- und Waschräume eingerichtet werden.

Durch Beschluß des Bundesraths werden diejenigen Fabrikationszweige bestimmt werden, in welchen Schwangere nicht arbeiten dürfen

Es wird ferner vorgeschlagen, die Vorschriften über den' Arbeiterschutz in Fabriken auf alle Werkstätten auszudehnen, in welchen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Waffer, Gas, heiße Luft, Electricität rc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Diese Aenderung, sowie die Bestimmung, daß Kinder unter keinen Umständen in unterirdischen Betrieben beschäftigt werden dürfen, können wohl allseitiger Zustimmung sicher sein. (Jen. Ztg.)

Deutschland.

Darmstadt, 14. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog empfingen heute den Major Giese, Bataillons - Commandeur im 2. Großh. Infanterie- Regiment (Großherzog) Nr. 116, den Stabsarzt Dr. Rabenau von demselben Regiment, den Landgerichtsrath Kritzler; zum Vortrag den Staatsminister Finger, den Geheimerath Dr. Becker, den Oberstallmeister Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau, den Hoftheater-Director Wünzer. I

X Darmstadt, 14. Mai. [3weite Kammer der LandständeO Auf der heutigen Tagesordnung steht als einziger Berathungsgegenstand die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern, den Gesetz-Entwurf die Landesculturgenossenschaften betr.

Vor Eintritt in die Berathung gibt der Präsident dem Hause Kenntniß von einer Reihe neuer Einläufe, darunter ein dringlicher Antrag des Ausschusses über die strafrechtliche Verfolgung desStarkenburger Boten" auf Antrag des Oberstaats- anwalts.

Sodann tritt die Kammer in die General-Debatte über obigen Gesetzentwurf.

Abg. Hechler hebt hervor, daß er die im zweiten Abschnitt des Gesetzentwurfes behandelten freien Genossenschaften für überflüssig und entbehrlich halte, da ein Be- dürfniß für diese nicht vorliege. Der ganze darüber handelnde Abschnitt sei über­flüssig. Er glaube sogar, daß diese schädlich wirken können, während die öffentlichen Genossenschaften gerechtfertigt erscheinen und einem Bedürfnis des Landes entsprechen.

Abg. Schröder begrüßt den Gesetzentwurf als einen für unsere Landwirthschaft nützlichen. Das Gesetz sei etwas ganz neues und in anderen Staaten Deutschlands noch nicht eingeführt. Es sei erfreulich, daß man den Anfang mache, das Genossen­schaftswesen weiter auszubllden. Doch habe auch er, gleich dem Abg. Hechler, einige Besorgniß an der Nützlichkeit der freien Genossenschaften und gerade hier müsse man vorsichtig sein, da sehr leicht Nachtheile entstehen könnten, wo man bedeutende Vor­theile erhofft habe.

Abg. Tecklenburg spricht hierbei den Wunsch aus, Großh. Regierung möge zur Bildung von Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften nach dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1868, besonders von Magazinvereinen, Produktivgenossenschaften und , Eonsum-Vereinen durch die Eentralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein ' soL-ie die Localgewerbvereine Anregung geben. Diese Genossenschaften feiert wie die freien Landesculturgenossenschaften von großer wirthschaftlicher Bedeutung. Wenn man mit den Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften nach gewissen Richtungen hin bereits große Erfolge erzielt habe, dann sollte man auch mit den freien Culturge- nossenschaften, welche jenen zunächst stehen, einen Versuch machen.

Abg. von Wedekind hält die Gründe der Abgeordneten Schröder und Hechler nicht für stichhaltig, welche diese gegen die freien Genossenschaften vorgebracht. Er sei entschieden für das Gesetz, welches von großem Nutzen für unsere Landwirthschaft sei. Das Gesetz sei etwas neues und demgemäß könne man ihm heute noch nicht seine Erfolge absprechen.

Geh. Rath Dr. Jaup erklärt: die Herren Vorredner haben die freien Genossen­schaften bekämpft und sie nicht für zweckmäßig, ja sogar für schädlich gehalten. Er­gebe zwar zu, daß es geraume Zeit dauern werde, bis dieselben Eingang gefunden und sich populär gemacht hätten. Aber es sei auch nöthig, daß man den Bedürfnissen vor­gehen müsse, man habe schon mehrfach Gesetze gehabt, die den Bedürfnissen voraus waren, z. B. die Gemeindeordnung vom Jahre 1820. Auch damals hat es lange ge­dauert, bis sich die Gemeinden in die neuen Verhältnisse gefunden haben. Auch die Gesetze über die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften seien bekämpft worden und trotzdem seien diese auf guten Boden gefallen. Ebenso sei dieses von den hier geplanten Genossenschaften zu hoffen.

Abg. Haas spricht sich ebenfalls für den Gesetzentwurf aus. Derselbe involvire eine Zusage der Thronrede. Die Regierung habe das Gesetz auf Ersuchen der Kammer vorgelegt und bilde dasselbe ein neues Glied in unserem Genossenschaftswesen. Er bittet, die freien Genossenschaften nicht fallen zu lassen.

Abg. Kredel kann sich zwar nicht gegen die Einführung der freien Genossen schäften aussprechen und halt diese auch nicht für gefährlich, kann aber auch keinen großen Nutzen von denselben erwarten. Hierauf tritt das Haus in die Specialbe- rathung der einzelnen Artikel und wird das ganze Gesetz (86 Artikel umfassend) nach kaum Istündiger Berathung fast debattelos nach der Regierungs-Vorlage genehmigt. Hierauf kommt der dringliche Antrag des Ausschusses wegen strafrechtlicher Verfolgung desStarkenburger Boten" zur Verhandlung. Der Ausschuß beantragt: dem Antrag des Oberstaatsanwalts auf eine strafrechtliche Verfolgung des Starkenburger Boten wegen Beleidigung des Hauses keine Folge zu geben und die Verfolgung zu versagen.

Hiermit ist die Tagesordnung erledigt und vertagt sich die Kaminer auf unbe­stimmte Zeit.

Berlin, 14. Mai. Der Kaiser nahm Vormittags mehrere kurze Vor­träge entgegen, machte seiner aus der Durchreise nach Marienbad hier eilige- troffenen Schwester, der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin im Schlöffe einen längeren Besuch, bestchtigte sodann aus dem Tempelhoser Felde das zweite Garde-Regiment und das Garde-Füsilier-Regiment und fuhr dann nach der Kaserne des Eisenbahn-Regiments, woselbst er sich die sächsische urb die württembergische Compagnie des Eisenbahn-Regiments vorstellen ließ. Nach­mittags conferirte der Kaiser mit dem Ches des Militär-Cabinets, General v. Albedyll.

Die Kaiserin ist Vormittags nach Baden-Baden abgereist.

Berlin, 14. Mai. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute Petitionen von rein lokalem Interesse nach den Anträgen der Commission. Präsident v. Köller gibt den üblichen Geschäftsbericht. Abgeordneter Windthorft spricht dem Präsidenten den Danr für die umsichtige unparteiische Leitung der Geschäfte aus. Der President dankt schließt die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser. M h

Das Herrenhaus erledigte den Entwurf der Landguterordnung T Regierungsbezirk Staffel, sowie den Gesetzentwurf, betreffend die Theilung erklärt in den Provinzen Posen und Westpreußen. Bei Berathung des letzteren Gl Stande Kozcielski, der Beschluß des Abgeordnetenhauses in dritter Lesung s-i dadurch -u ^°n° gekommen, daß ehtjelne Abgeordnete und auch der R-gi-rung^°mm,ssar vr. Beaec andere Abgeordnete gewaltsam veranlaßten, für die Regierungsvo b i , s Der Präsident rügt diese Kritik. Das Haus erledigte alsdann die Berathung des..