Ausgabe 
16.1.1887 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. ss.

ZweitesSomltag den 16/Januar 388^

icßcner Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Brrresu r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

w , Diejenigen Mg-n Leute welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung'zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden tterdurch auf d:e nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß h ernach unvollständia« Gesuche ohne Werteres zuruckgegeben werden. ' ' 81

Betreffend: Die Rachsuchung der Berecyruzung zum einjahrzg freiwilligen Dreuri aus Grund von Schulzeugnissen.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthnm Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zaires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des­selben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: Geburtszeugnih;

K ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der $§ 88, 89, 90, 93 und 94 der

v. ern Unbescholtenheitszeugnih, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

4. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige» während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschrüe» und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord,, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz'Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 - Reg.-Bl. Rr. öS von 1876) ausgestellt sein müssen.

angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

si DeVWischtsS.

' Darmstadt, 13. Januar. sAusstellung von Lehrlingsarbeiten.) Nach Beschluß des Ausschusses und der Generalversammlung des Landesgewerboereins soll im Jahre U887 eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten aus dem Großherzogthum Hessen ver- inftaltet werden. Der Entwurf des Programms wurde durch eine, aus Delegirten von Lokalgewerbvereinen und Obermeistern von Innungen bestehenden, 24 Personen z-ählende Vor-Commission in einer Sitzung vom 29. December v. I., welche im Lokale d»er Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein Hierselbst statt- iand, berathen und festgestellt. Das aus 10 Paragraphen bestehende Programm - (welches in Nr. 2 desGewerbeblatts" zum Abdruck gelangt ist) bietet Raum zur

Berücksichtigung aller etwa noch von einzelnen Gewerben zu stellenden sachlichen Wünsche.

) Die Ausstellung findet im Juli d. I. hier in Darmstadt statt. Dieselbe wird in Ver- dindung mit derAusstellung von Zeichnungen und Schülerarbeiten aus den in­ländischen Handwerkerschulen" veranstaltet. Während der Dauer der beiden Aus­stellungen wird auch die diesjährige Generalversammlung der Mitglieder des Landes- Tewerbvereins abgehalten und hiermit die Feier des 50jährigen Bestehens des Landcs- Lewerbvereins verbunden. Durch die Ausstellung soll Gelegenheit zur Vergleichung der Einzel-Leistungen der Lehrlinge der verschiedenen Gewerke, sowie zur Belehrung über den allgemeinen Stand des Lehrlingswesens im Großherzogthum gegeben, und der Wetteifer in technischer Ausbildung unter den Lehrlingen angeregt werden. Zur Be- theiligung an der Ausstellung sind die Lehrlinge aller Gewerbe eingeladen, ohne Rück­sicht darauf, ob sie in Kleingewerben oder in Fabrikbetrieben thätig sind, ob sie eine Handwerkerschule besuchen, ob Eltern oder Lehrherrn dem Gewerbverein angehören oder nicht. Die Leitung der Ausstellung hat die Großh. Centralstelle für die Gewerbe rund den Landesgewerbverein übernommen. Die Vorstände der Lokalgewerbvereine fringiren als Lokal-ComitLs. Jeder Lehrling, welcher sich an der Ausstellung betheiligen will, hat ein aufgegebenes Arbeitsstück anzufertigen, welches nach seinem speciellen Gewerbe und seiner Lehrzeit bemessen wird. Die Aufgaben sind so gewählt, daß ihre Losung keinen erheblichen Aufwand an Zeit, Material und Auslagen erfordert. Außer d den aufgegedenen Arbeitsstücken können die Lehrlinge, nach eigener Wahl, noch andere sAbstoerfertigte Arbeiten zur Ausstellung liefern. Auch ist denselben gestattet, um eine f h obere Leistungsfähigkeit zu zeigen, neben der von der Commission gestellten Aufgabe 611 vroch eine weitere Aufgabe desselben Gewerbes, welche für eine höhere Lehrzeit bestimmt iit, zu lösen. Es dürfen aber nur solche Gegenstände zur Ausstellung gebracht werden, Äderen Anfertigung ohne Beihilfe anderer erfolgt ist. Die Anmeldungen zur Betheiligung I, en der Ausstellung haben bis zum 1. März bei den betr. Lokal-Comüäs, den Lokal- gewerbvereins-Vorständen, den Innungen oder bei der Großh. Centralstelle für die

11 Gewerbe und den Landesgewerbverein zu geschehen. Die Ausstellungsgegenstände müssen bis zum 15. Juni l. I. zur Absendung nach Darmstadt bereit sein; insofern stvlche nicht Nahrungsmittel u. dcrgl. betreffen, welche eine längere Aufbewahrung nicht Massen. Die mit der Ausstellung verbundenen Kosten übernimmt der Landesgewerb- v-rein; insbesondere die Kosten der Verpackung und des Transports der Ausstellungs­gegenstände zur Ausstellung und zurück, sowie die Kosten für die Aufstellung in Darm­stadt. Die ausgestellten Gegenstände werden durch eine Commission geprüft und es siollen vorzügliche Leistungen durch Prämien, bestehend in geeigneten Büchern, Reiß- Migen, Handwerkszeugen rc. ausgezeichnet werden. Der Verkauf der Ausstellungs- g.kgenstände ist gestattet. Es bleibt vorbehalten, eine Verloosung von verkäuflichen Ausstellungsgegenständen zu veranstalten.

Ans Rheinhessen, 11. Januar. Bei dem alten, verlassenen Orte Rudels- h'nm a. Rh. in der Nähe von Ludwigshöhe wurde von dem Vorstande des Wormser Mterthumsoeretns ein fränkisches Gräberfeld aufgegraben. Es wurden 47 Gräber, nneift ärmere und zwar vorzugsweise Männer- und Kindergräber, mit den gewöhnlichen l Beigaben von Waffen, Gläsern, Töpfen rc. aufgedeckt. Die aufgefundenen Frauengräber Daren zumeist ihres werthvollen Inhaltes beraubt gewesen.

Ein bedauerlicher Unglücksfall, dem leider ein Menschenleben zum Opfer fiel, brachte in Mannheim noch einen schrillen Mißton in die letzten Stunden des verflossenen Jahres. Die Sache verhielt sich so. Der Schiffer Johann Müller und sein Sohn gingen am Sylvesterabend nach 11 Uhr, nachdem sie vorher in einer Wirth- schaft gezecht, wieder zu ihrem im Neckarhafen vor Anker liegenden Schiffe. Auf dem Gangbord rutschte der etwas angeheiterte Vater aus, ein dumpfer Aufschlag und ent­setzt sieht der Sohn den Vater mit den Wogen kämpfen. Ein Sprung und auch er schießt sofort hinab in die dunkle Fluth aber er kommt nicht mehr zum Vorschein. Wo blieb der Retter? Das Geräusch des über den fallenden Körpern zusammen­zischenden Wassers ließ die im Schiffe Schlafenden erwachen. Die Leute eilten auf's Verdeck, übersahen im Augenblicke die Situation und ein bemannter Kahn brachte bald i darauf den noch schwach ringenden Vater, eine Weile darauf den Körper des Sohnes, ! den man unterrn Wasser hervorgezogen hatte, an's Trockene. Der Letztere gab fein Lebenszeichen mehr, während der Vater sich bald erholte. Alle Wiederbelebungsversuche zeigten sich am Sohne fruchtlos; er war beim Sturz in das Wasser mit dem Kopfe gegen einen harten Gegenstand gestoßen und dadurch der Besinnung beraubt, war er ertrunken. Der bedauernswerthen Familie wirv diese grauenhafte Neujahrsnacht wohl « niemals aus der Erinnerung schwinden.

Iserlohn, 10. Januar. Zwischen dem Iserlohner Ost- und Westbahnhof fand gestern Abend kurz vor 8 Uhr ein großer Felssturz in dem Augenblicke statt, als der fällige Personenzug^ herankam. Mit einem furchtbaren Krach prasselten die herab- stürzenden Felsmassen auf das Bahngeleise und die Locomotive, die letztere vollständig verschüttend und zertrümmernd. Der Zug stand sofort still, was in Verbindung mit der furchtbaren Erschütterung die Passagiere mit panischem Schrecken erfüllte. Es ist ein wahres Wunder, daß größeres Unheil verhütet wurde. Nur einige Passagiere haben leichte Quetschungen erhalten. Die Strecke ist auf mehrere Tage gesperrt.

sZur Förderung des Sparsinnes.) Die Verwaltung der Zeche zu Alstaden (bei Mühlheim a. Rh.) erließ vor Kurzem folgende Verfügung: An die Arbeiter dev Zeche Alstaden! Um den Arbeitern der Zeche Alstaden Gelegenheit zu geben, ohne Nebenkosten und ohne zeitraubende Gänge zu einer entfernten Sparkasse Ersparnisse gegen gute Zinsen anzulegen, soll für dieselben eine besondere Sparkasse auf der Zeche gebildet werden. An dieser Kasse werden Einlagen täglich angenommen und ebenso zahlt die Kasse die geleisteten Einlagen auf Verlangen jederzeit wieder zurück. Beträge unter einer Mark sind zinslos; für jede volle Mark aber werden 5 pCt. jährlich vergütet. Der Einfachheit wegen soll die Zinsberechnung in folgender Weise stattfinden: Jede Mark trägt im Jahre 5 Pfennig Zinstn, für einen Zeitraum von 23 Monaten je ein Pfennig. Ein Arbeiter, welcher Einlagen macht, erhält unentgeltlich ein Sparkassenbuch, in welches die Einzahlungen eingeschrieben werden. Kein Betriebsbeamter, weder Betriebsführer noch ein Steiger, erhalten Auskunft darüber, ob ein Arbeiter Einlagen in die Kasse gemacht hat, und wird Geheimhaltung dem Kassenbeamten zur strengsten Pflicht gemacht. Die Bergwerksgesellschaft Alstaden leistet Gewähr für die redliche Verwaltung der Kasse und für die richtige Rückzahlung von Kapital und Zinsen. Dom 1. December d. I. an werden Ein­zahlungen entgegengenommen.

Um den Sinn für Sparsamkeit zu fördern, ist bei den Chargirten der Düssel­dorfer Garnison eine praktische Einrichtung getroffen, der sich immer mehr Unter- officiere anschließen. Es wird von der Löhnung ein bestimmter Betrag eingezogen und auf den Namen des Betreffenden bei der Spaikasse angelegt. Diese Einrichtung ist keinem Zwange unterworfen, sondern ist eine freiwillige, der sich Jeder unterziehen kann. Wie derDüsseld. Anz." berichtet, ist dieselbe durch einen höheren Officier herbeigeführt worden.

sStiftung.) Als Grundstock zur Gründung eines Gymnasiums für deutsche Mädchen hat der Allgemeine deutsche Frauenverein aus den Händen deutscher Frauen, die nicht genannt fein wollen, ein Kapital von 30,000 Jt erhalten. Da der Verein schon einen Stipendienfond für weibliche Studircnde (vorzugsweise für Medicin und