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M O1 Samstag b:n 14. Mai 1887.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

d"«-»' Schulstras>e 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Q60^

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Amtlicher HHeil.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Pflasterarbeit wird vom 16. l. Mts. an die Straßenstrecke aus der Westanlage zwischen der Bahnhofstraße und der Neustadt für Fuhrwerke, Reiter und Viehtransporte bis auf Weiteres abgesperrt.

Gießen, am 13. Mai 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. <

Darmstadt, 12. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog Haden Allergnädigst geruht:

Den Landgerichtsrath bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg Dr. Friedrich Kritzler von der Stelle eines Mitgliedes und Vorsitzenden der Sivildiener.Wittwenkafle'CommWon aus sein Nachsuchen zu entheben und diese 'Stelle dem Oberamtsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt I Chr. Arnold zu übertragen.

X Darmstadt, 11. Mai. sZweite Kammer der Landstände.j Tie Kammer setzt heute die Beratungen über den zweiten Theil des Bach-Gesetzentwurfs mit dem Art. 39 fort.

Dieser Theil behandelt einerseits die Bildung von öffentlichen Wassergenossen- Schäften. Es ist dieses eine besondere Art der öffentlichen Genossenschaften, welche sich snit wasserwirthschaftlichen Unternehmungen befassen. Andererseits behandelt derselbe den Modus und die Voraussetzungen, für das Zustandekommen, die Ausführung und die Unterhaltung solcher Unternehmungen.

Es erfchien als äußerst wünschenswerth, für die Zwecke der Landescultur durch Beschaffung einer gesetzlichen Grundlage die zeitgemäße Durchführung solcher Projecte ®uf dem Wege genossenschaftlicher Verbindung der Betheiligten zu ermöglichen und war dieses für die wasserwirthschaftlichen Unternehmungen nachgerade zum unabweisbaren Bedürfniß geworden.

In Art. 39 sind diejenigen wasserwirthschaftlichen Unternehmungen näher be- zzeichnet, zu deren Durchführung öffentliche Genossenschaften gebildet werden können. Derselbe findet einstimmige Annahme des Hauses.

Die Art. 4046, welch letzterer die für die Stellung der Genossenschaften nach stutzen der bedeutungsvollste, sie zum Rechtssubject stempelnde Bestimmung enthalt, bieten im Wesentlichen keine besondere Veranlassung zur Discussion und finden ebenfalls einstimmige Annabme.

Den Art. 47 beantragt der Ausschuß zu streichen, da derselbe dieselben Be­stimmungen enthält wie Art. 46.

Die Großh. Regierung ift mit diesem Strich einverstanden und beschließt die Kammer einstimmig dem Antrag des Ausschusses gemäß.

Die Art. 4871, bereit Annahme vom Ausschuß im Sinne der Regierungs­vorlage empfohlen wurde, geben zu besonderen Debatten keine Veranlassung.

Die Kammer beschließt daher Annahme derselben.

Die Verhandlungen werden hiermit abgebrochen.

Zum Schluß macht der Präsident auf das wiederholte Fehlen von Abgeordneten aufmerksam. Er bittet um pünktliches Erscheinen, da sonst andernfalls bald die Kammer beschlußunfähig werde.

Morgen früh 9 Uhr Sitzung.

Darmstadt, 12. Mat. sZweite Kammer der Stände.) Die Kammer setzt heute mit Art. 72 die Beratungen über den Bachgesetz-Entwurf fort.

Das Haus ist äußerst schwach besetzt und kaum beschlußfähig.

Die Artikel 7287, welche die Kostenvertheilung, Abtretung statt Kostenzahlung, Recht auf Zwangsabtretung zu Gunsten von Bewässerungs- und Entwässerungs- Anlagen, Verfahren bei zwangsweiser Abtretung und Förmlichkeiten bei der Zu­stimmung, bestimmen, werden nach der Regierungsvorlage ohne Debatte genehmigt.

Art. 88 beantragt der Ausschuß Strich und Einfügung der Artikel 88 a und 88 b, welche die Frist festsetzen, wie lange die Acten zur Einsichtnahme offenliegen, und die Behörde bestimmen, welche über erhobene Einwendungen zu entscheiden hat.

Die Kammer und die Großh. Regierung ist mit dem Strich und Einfügung der beiden Artikel einverstanden und beschließt das Haus einstimmige Annahme.

Die Art. 89-103 regeln die Ausführung und die staatliche Aufsicht, Ordnung über Benützung der Anlage, Vorschriften für das Liquidationsverfahren und die Straf­bestimmungen.

Der Ausschuß beantragt hier überall Beitritt zur Regierungsvorlage und schließt sich dre Kammer diesem Anträge an.

Mit Art. 104 beginnt ein neuer Abschnitt (III.) des Gesetzes, die Instandhaltung der Bäche, Sicherung des regelmäßigen Wasserablaufs und Schutzmaßregeln gegen Ufer- «ngriffe und Ueberschwemmuug betr.

m , Die Art. 104 bis 116 bestimmen die Pflichten der Gemarkungsgemeinde zur Reinigung der Bache und zu Schutzmaßregeln, Verpflichtung der Nachbargemarkung, Bildung von Verbanden, Bildung von Genossenschaften zum Schutze von Grundstücken And zur Correction von Bächen.

Dieselben finden nach den Anträgen des Ausschusses die Annahme des Hauses.

Art. 117 und 118 regeln die Freihaltung des Ufers und die Gestattung der Reinigung, sowie die Aufräumung der für die Triebwerke angelegten Canäle oder Gräben.

Hierbei entspinnt sich eine lebhafte Debatte darüber, wem die Entfernung des Aushubs aus den Bächen obliegt, und ob den Grundbesitzen, auf deren Grundstücke Aushub gelagert wird, eine Entschädigung dafür gesichert lu-rben soll.

Die Abgeordneten v. Rabenau, Tecklenburg, <,oft, Kredel und Hein- zerling stellen hierzu Abänderungsanträge.

Der Antrag des Abg. v. Rabenau, welcher festsetzt:

Besitzer von Grundstücken, auf welchen der Aushub gelagert, können, wenn ein privatrechtlicher Anspruch nicht vorliegt hierfür eine richterlich festgesetzte Entschädigung verlangen",

wird mit allen Stimmen angenommen, die anderen Anträge sämmtlich abgelehnt.

Die Artikel 119149 des Gesetzentwurfs finden fast debattenlos nach den An­trägen des Ausschusses die Annahme des Hauses.

Bei Art. 148 beantragt der Ausschuß Strich desselben und wird von der Kammer Mtgeheißen.

Art. 149158, welche die Zuständigkeit der Behörden, Vollzug des Gesetzes und $le Aufhebung alter Bestimmungen regeln, werden ohne Debatte genehmigt.

Ein nunmehr von dem Abg. Muth eingebrachter Antrag auf zweite Lesung des Gesetzentwurfs, welcher von den Abgeordneten Schröder, Frank und Zinser unterstützt wird, findet die Geneigtheit der Kammer nicht, sondern wird mit allen gegen 8 Stimmen abgelehnt.

ES erfolgt nun die Abstimmung über Annahme des Gesetzes und wird dasselbe mit 19 gegen 8 Stimmen angenommen.

Hiermit ist wiederum ein für die Landwirtschaft unseres Landes bedeutungs­volles Gesetz nach nahezu viertägigen Verhandlungen glücklich vor Schluß des Landtags unter Dach und Fach gebracht.

Morgen früh Sitzung.

Sicherem Vernehmen nach soll noch auf diesem Landtage die Kirchengesetzes- Vorlage zur Verhandlung kommen.

Berlin, 12. Mai. Abgeordnetenhaus. Berathung des Antrags Allhaus, be­treffend die Reform der directen Steuern. Nachdem Nauchhaupt den Antrag begründet hatte, spricht der Finanzminister Scholz seine Anerkennung für den Antrag aus, be­merkt jedoch, die Negierung habe sich mit dem Anträge noch nicht beschäftigt, deßhalb könne demselben keinerlei Aussicht über eine mehr als pflichtmäßige Sympathie hinaus eröffnet werden. Das Haus möge sich bet dieser Gelegenheit über die Schwierigkeiten, welche der Angelegenheit entgegenstehen, bewußt werden und auf deren Beseitigung Bedacht nehmen.

Noch weiterer, wenig erheblicher Debatte, woran sich Rickert, Wolff, Huene, Zedlitz und Meyer (Breslau) betheiligen, wird die motivirre Tagesordnung Huene- Hobrecht mit großer Majorität angenommen.

Morgen: Petitionen.

Berlin, 12. Mai. In der heutigen Sitzung des Bundesraths wurde der Ent­wurf des Gesetzes über die Zuckersteuer den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen.

Reichstag.

P. Berlin, 12. Mai.

(28. Sitzung.)

Der Nachtragsetat betr. den Umbau des deutschen Botschaftshotels in Paris wird in 2. Berathung angenommen.

Es folgt erste Berathung der Innungs-Novelle.

Abg. Metzner (Centr.) findet, daß die Vorlage den Wünschen der Handwerker nicht entspreche. Wo eine Radicalcur uothwendig sei, würden Palliatiomittel in Homöopathischer Dosis geboten. Er hoffe, daß die Vorlage in der Commission eine befriedigendere Gestalt erhalten werde. Insbesondere seien auch die Fabriken heran­zuziehen.

Abg. Dr. Baumbach (freit) spricht sich gegen die Vorlage aus. Für eine Heranziehung der Nichtinnungsmitglieder zu den Kosten der von den Innungen ge­schaffenen Einrichtungen liege um jo weniger ein Bedürfniß vor, als den Innungen aus jenen Einrichtungen auch Einnahmen erwachsen und als ihnen dafür Zuwendungen und Erleichterungen seitens der Commune zu Theil würden. Dem Handwerke sei durch Hebung der künstlerischen Leistungsfähigkeit desselben, nicht durch Rückkehr zu den alten Zünften geholfen worden.

Bundescommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Lohmann vertheidigt die Vor­lage gegen die Angriffe der Vorredner. Abg. Metzner habe zu wenig positive Gesichts­punkte aufgeführt, als daß es möglich wäre, zu feinen Wünschen Stellung zu nehmen. Ueber Einzelheiten zu discutiren, wäre Sache der Commission.

Abg. o. Kleist-Retzow (cons.) erwidert dem Abg. Metzner, daß alle Ursache vorhanden sei, den verbündeten Regierungen für die Vorlage dankbar zu fein, wen» sie auch noch nicht alle Wünsche befriedige. Es sei anzunehmen, was hier geboten werde und dann mit den verbündeten Regierungen über die weiteres Forderungen zu verhandeln. Die Zwangsgenossenschaft werde auch für den Handwerkerstand kommen müssen; aber er verlange nicht die Zwangsinnung, doch müsse die Innung, um leistungs­fähig zu sein, möglichst alle BerufSgenossen umfassen. Er danke der Reichspartei für deren Entgegenkommen gegen die Anträge der Deutschconservativen, nun würden dieselben, wenn auch in mobificirter Farm, durchgehen. Dringend nothwendig sei, dan man dem Handwerkerstände volle Selbstverwaltung gebe und ihn nicht auf das Ermessen der Höherer! Verwaltungsbehörden, die Bureaukratie, anweise. (Beifall.)

Bundescommissär Geh. Ober-Regierungs-Rath Lohmann wendet sich gegen das vom Vorredner vertretene Majoritätsprincip, wonach den Innungen die erweiterten Rechte ohne Weiteres zufallen sollen, wenn ihnen mehr als die Hälfte der Handwerks­genossen des Bezirks angehört.

Abg. Kräcker (Soc.) bekämpft die Vorlage. Fachschulen und Schiedsgerichte seien den Communen zu überlassen. Wie wolle man es denn rechtfertigen, die Gesellen der kleinen Handwerksbetriebe zu den Kosten heranzuziehen, die Gesellen in den FabriUn aber nicht. Bei der heutigen Wirthschaftsweise werde man durch Jnnungsgesetze bui Handwerkerstand nicht wirthschaftlich bessern. Das Handwerk sei todt und nicht wieder lebendig zu machen.

Abg. Robbe (Reichsp.) beklagt, daß nicht sein leider erkrankter Freund Lohrcn hier stehen und der Regierung für diese seinem Anträge so durchaus entsprechende Vorlage danken könne. Wenn wir das Handwerk fördern wollen, so fei dies nur möglich auf der Grundlage corporatioer Organisationen. Nicht alte Einrichtungen sollen durch die Vorlage wieder eingeführt, sondern neue Lebenskräfte erweckt werden. Er hoffe, daß die Vorlage werde angenommen werden, wenn auch die meisten Redner dagegen sprechen.

Abg. Dr. Miquel (natlib.) erklärt, daß die Mehrheit seiner politischen Freunde der Vorlage im Wesentlichen zustimme, aber gewisse Reserven mache, r^alls oie an­gekündigten Anträge Annahme finden sollte«, würden sie zu ihrem Bedauern mast in der Lage sein, dieses ihr Votum festzuhalten. Für die Innungen habe sich bisher namentlich der kleine Handwerker intereffirt; der größere, der den Hergang zum Fabrikbetrieb bilde, habe sich abseits gehalten. Das habe zur Folge gehabt, daß bie