Ausgabe 
13.2.1887 Erstes Blatt
 
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Nr. 37. Erstes Blatt Sonntag den 13. Februar 1887

Amts- und Anzcigcblatt für den Kreis Gießen.

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Bureau r Sch ul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Gefunden: 2 Taschentücher, 1 Rasirmesser, 1 Kragen mit Brache, 1 Muff, 1 Trauring, 1 Halstuch, 1 Eimer, 1 Firmenschildchen, 1 Haarbesen, 1 Uhrkette.

Gießen, am 12. Februar 1887. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Deutschland.

Darmstadt, 11. Februar. Da« Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 5 bringt folgende Bekanntmachung de« Großh. Ministerium« de« Innern und der Justiz, die Aursührung de« Gesetze« gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sociatdemokralie vom 21. October 1878 betreffend.

Auf Grund der § 28 de« Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestre­bungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 (Reichsgesetzblatt S. 351) wird auf Beschluß de« Staatsministeriums mit Genehmigung der Bunderrath« für die Dauer Eine» Jahres angeordnet, was folgt:

§ 1. Im Kreise Offenbach dürfen Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Localpolizeibehörde statlfinven; aus Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht.

§ 2. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem Kreise Offenbach von dem Kreisamt Offenbach versagt werden.

§ 3. In dem Kreise Offenbach sind das Tragen von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschoffen, soweit es sich nicht um die Munition des Reichsheereö und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.

Von letzterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht betroffen.

Ausnahmen von de« Verbote des Waffentragens finden statt:

1) für Personen, welche kraft ihres Amtes ober Berufe» zur Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der letzteren;

2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;

3) für Personen, welche sich im Besitze eines JagdmaffenpafleS befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;

4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffenschein bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.

Ueber die Ertheilung des Waffenscheines befindet da» Kreisamt Offenbach. Er wird von demselben kosten- und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden. L L . r

§ 4. Wer diesen Anordnungen ober den aus Grund derselben erlaflenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird nach dem Eingangs genannten Gesetzes- Paragraphen mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark ober mit Haft ober mit Gesängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

§ 5. Vorstehend Anordnungen treten sofort in Kraft.

Berlin, 11. Februar. Der Kaiser empfing Vormittags den Genial v. Goltz, den Ober - Eeremonienmeister v. Eulenberg, den Ober-Hosmarschall v. Perponcher, nahm daraus militärische Meldungen entgegen, conferirte als­dann mit den Grasen Stolberg und Hochberg und machte Nachmittag» eine Spazierfahrt, wobei er der Herzogin Max Emanuel von Bayern einen Besuch abstattete. An dem Diner nimmt Prinz Wilhelm Theil.

Hesterreich.

Wien, 11. Februar. Da»Fremdenblatt" kündigt die demnächstige Einbringung der bereit» fignalisirten Creditsorderung in den beiderseitigen Par­lamenten an für die schon im Frieden nöthige Ergänzung der Reservevorräthe beider Landwehren, namentlich hinsichtlich der Bekleidung, Beschuhung, sowie für die militärische Ausrüstung der Landsturm«Auszugs-Bataillone excl. Bewaffnung, wofür durch die verfügbar werdenden Werndlgewehre hinreichend vargesorgt ist. Das Blatt bezeichnet den Credit als eine einmalige, aber unabweisbare Forderung.

England.

London, 11. Februar. Unterhaus. Ferguffon erklärt, die Regierung habe, al» sie in den Fürsten Alexander drang, in Bulgarien zu bleiben und da» Land durch die Krisis zu leiten, von der erfolgten Abdankung desselben, sowie auch davon gewußt, daß der Czar die Rückkehr dc» Fürsten nicht billige. Die jetzige Politik der Regierung bezüglich Bulgariens sei bekannt. Der erste Lord de» Schatzamtes, Smith, habe dieselbe am ersten Sesfionsabend sehr klar dahin bargelegt, daß eine Einmischung durch die Pflichten und Jntereffen und die ver- ragsmäßigen Verpflichtungen Englands absolut begrenzt werde.

Telegraphische Depeschen.

Wolff S telegr. (Korrespondenz- Bureau.

Berlin, 11. Februar. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung der Etatsberathung. Auf ein von dem Abg. Schmieding ausgesprochenes Ansuchen um Genehmigung des

Lokale-.

Gießen, 12. Februar. fStadtverordnetensitzung vom 10. Februar, Nachmittag 4 UM Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Gnauths von Seiten der Stadtverordneten die Herren Batst, Georgi, Gruneberg, vr. Gutfleisch, Hanstein, Hoch, Hornberger, Jughardt, Kauf, Ad. Noll, August Noll, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, eimon, Vogt und, Wallenfels.

In der Klagesache der Her-ren Jnderthal von der Großmühle und Genossen, den Wasserlauf der Wieseck betreffend, gegen die Stadt Gießen, wegen Wasserentziehung wurden die Kläger von Großh. Amtsgerichte abgewiesen; diese Mlttheilung macht Herr Bürgermeister Bramm der Versammlung vor Eintritt in die Tagesordnung.

Durch den beabsichtigten Neubau des Herrn Adam Huhn ist Die ^INreuung der Baufluchtlinie des betreffenden Theiles des Sellersweges normend g, dieselbe ist gleichzeitig für die andere Seite der Straße von der Lowen^asse ms zur Wolkcngasse ausgefertigt; der vorliegende Plan wird gutgeheißen und zugleich dre Kosten für Anfertigung des Plans genehmigt. 6-,rrfimDlafc

Die Anlegung einer Verbindungsstraße zwischen,dKirche-ixiatz und Oswald's Garten, bereits in einer früheren Sitzung ausAnrVUNSdes Herrn Baist auf's Neue in's Auge gefaßt und dem Stadtvorstand von Selten des -POltjet-

Statuts der neuen westfälischen Gewerkskasse, sowie um Hinwirkung auf eine geeignete Tarifnormirung behufs Erweiterung und Erleichterung des Absatzes für die Montan-- industrie sagt Minister Maybach zu, die Regierung werde unter Berücksichtigung aller Verhältnisse und Interessen diese Wünsche prüfen, er müsse aber darauf aufmerksam machen, daß es sich um eine Vereinigung handele, die wohl nicht ganz uneigennützig vorgehe; wollte die Negierung allen derartigen Wünschen ohne die sorgfältigste Prüfung nachgeben, so würde eine Finanzlage entstehen, die weder der jetzige Eisenbahnminister noch ein Nachfolger desselben verantworten könnte. Er halte an der Freiheit des Bergbaues fest, das geeignetste Mittel zur Beschränkung der Produktion sei die Eon- solidation der Betriebe. Sollte er in die Lage kommen, das betreffende Statut zu genehmigen, so würde bies allerdings auf die Produktion hemmend wirken. Nach weiterer unerheblicher Debatte wurde der Bergwerksetat und die Etats des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses erledigt. Auf der morgigen Tagesordnung steht die Der- staatltchungsoorlage.

Stuttgart, 11. Februar. DerStaatsanzeiger für Württemberg" meldet, daß, nachdem im Januar die Eisenbahnminister Bayerns und Württembergs in Berlin zusammengetroffen, württembergische Commissare nach München entsandt wurden, wo­selbst am 10. Februar der Staatsvertrag über den Bau der Eisenbahnlinien Leutkirch- Memmingen und Hergatz-Wangen unterzeichnet wurden. Zugleich ist eine Abänderung früherer Verträge vereinbart worden. Danach verlieren die Bahnhöfe Ulm, Nördlingen und Erailsheim die Eigenschaft von Wechselstationen, der Dienst wird von der Terri­torialverwaltung besorgt, die württembergische Verwaltung erhält für die Mehrleistung auf dcN Anschlußbahnhofen eine Iahresentschädigung. t t

Rom, 11. Februar. Der König konferirte mit Zanardelli und Mordmi über die Situation. _ , e .

^tom, 11. Februar. DieOpinione" sagt unter Hinweis auf die Verhand- lunga? Robllani^ über die Fortdauer der Beziehungen Italiens zu Deutschland und Oesterreich-Ungarn im Interesse der aUgemeinrn Friedenspolitik und der Sicherung des allseitigen Territorial-Besitzstandes, die gegenwärtige Ministerkrisis treffe Italien in einem sehr heiklen Augenblicke. Wer könnte, fragt das Blatt, mehr als Graf Robüant die Fähigkeit und die Autorität besitzen, um bei diesen brennenden Unterhandlungen zu reuffiren? Wenn ihm die Verpflichtung zufalle, einer augenblicklichen Entmuthigung nicht nachzugebm, so liege auch der Majorität und den Dissidenten die Pflicht ob, sich ihrer ungeheuren Verantwortlichkeit bewußt zu bleiben und eine parlamentarische Mittelpartei vorzubereiten, welche die Regierung mit der ganzen, nothwendigen Autorität ausrüste, um ihren entscheidenden Einfluß in Europa auszuüben. DieOpinione' fährt sodann fort: Wir hatten diese sehr ernste Situation im Auge, als rotr in den letzten Tagen einen Appell an die Eintracht der Majorität mit den Dissidenten richteten und ein ausgezeichnetes Mitglied einer anderen Partei, welche mehr durch historische Erinnerungen als durch wesentliche Meinungsverschiedenheiten von uns getrennt tft zum Anschlüsse an die Majorität und zum Eintritte-in die Negierung aufforderten. Wir haben es nicht eilig, die Krisis in wenigen Tagen beendigt zu sehen; es liegt uns, vielmehr daran, daß sie nicht mit der Bildung eines schwachen und dem Auslande gegenüber autoritätslosen Cabinets abschließe. Da uns der Patriotismus rücksichts­loseste Offenheit zur Pflicht macht, so sprechen wir es aus, daß vor Allem einigen hervorragenden Männern die Verantwortlichkeit für die Entschlüsse zufällt, von welchen es abhängt, ob Italien morgen noch einigen Einfluß in die Angelegenheiten Europas besitzen und im Stande sein werde, seine wesentlichsten Interessen zu verteidigen oder n Februar. DasJournal des Debats" bemerkt zu dem Anträge

Wolff's, betreffend die Neutralisirung Egyptens: Wenn man den Fall setze, Frank­reich oder Deutschland erhielten durch feierlichen Vertrag das Recht, die belgische Armee zu befehligen, das Recht, Belgien mit Heeresmacht zu durchziehen, und das Recht, im Falle eines Aufruhrs Antwerpen, Brüssel und Lüttich zu besetzen, so erhalte man an­nähernd eine richtige Vorstellung von der Art der Neutralität, welche England Egypten zugedacht. In Frankreich nenne man das Protektorat. Das Blatt meint, die Türkei dürfte einer so seltsamen Neutralität den atatus quo vorziehen, der ihre Ellbogen frti hl Satt Francisco, 11. Februar. Bezüglich des Attentats gegen Ad-lina P.tti wird weiter gemeldet, daß der Attentäter James Hodges heißt und 71 Jahre alt ist. Derselbe gibt an, das Sprenggeschoß in seinem Hute gefunden zu haben; mar übrigens keine Bombe, sondern eine Blechkapsel, mit Pulver gefüllt , worin sich ein Zünder und mehrere in Sprengöl getauchte Tuchlappen befanden. Hodges hat in Folge der frühzeitigen Explosion Brandwunden im Gesicht und an den Händen erhalten. Die Sängerin war durch den Vorfall sehr aufgeregt, nahm aber an der Fortsetzung des Eoncerts Theil.