Ausgabe 
12.6.1887 Erstes Blatt
 
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Nr. 133 Erstes Blatts Sonntag den 12. Juni 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Durranr Schulstraße 7.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlodm Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 V?.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Amtlicher Hheil.

Nr. 17 des Reichs-Gesetzblattes ausgegeben den 6. d. M., enthält:

(Nr- 1718.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1887/8. Vom 1. Juni 1887.

(Nr. 1719.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für'die Vervollständigung des deutschen (Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesverteidigung. Vom 1. Juni 1887.

Gießen, den 10. Juni 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boek mann.

Gefunden: 2 Portemonnaie's ohne Inhalt, 1 Kinderkragen, 1 Uhrkette, 1 Wasserwaage, 1 Peitsche, 1 Taschenmesser, 1 Sonnenschirmcken 1 Hundehalsband, 1 Schiebkarren, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken. '

Gießen, am 11. Juni 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Deutschland.

Darmstadt, 10. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen gestern Abend vor der Tafel, welche, wie bereits gemeldet, zur Feier des 25jäh- rigen Jubiläums Sr. Königl. Hoheit als Inhaber des 1. Großh. Dragoner- Regiment« (Garde - Dragoner - Regiments) Nr. 23 im Schlosse stattsand, das Osficier - Corps des genannten Regiments. Dasselbe überreichte Sr. Königl. Hoheit als Geschenk die Bronce-Statuette eines Garde-Dragoners zu Pserd in Paradeausrüstung, an deren Sockel eine bezügliche Widmung eingeschrieben ist. Bei Tascl brachten Se. Königl. Hoheit der Großherzog einen Toast auf Sein Regiment aus, auf welchen der Commandeur, Oberstlieutenant v. Naso, mit einem Toast aus Se. Königl. Hoheit antwortete. Nach Aushebung der Tafel promenirten und conversirten die Theilrehmer an derselben auf dem Walle, während die Kapelle des Garde-Dragoner-Regiments concertirte.

Darmstadt, 10. Juni. sHessischer Landtag.) Die erste Kammer der Stände setzte heute die am Mittwoch abgebrochenen Berathungen fort und behandelte als ersten Punkt den Antrag Ohly und Genossen, die Einführung der fakultativen Feuerbestattung -im Großherzogthum Hessen betreffend.

Der Ausschuß beantragt Ablehnung des Gesuches. Der Berichterstatter, Prälat Habicht, motioirt diese Ablehnung dahin, daß durch die Genehmigung der Feuer­bestattung eine alte christliche Sitte zerstört werde, deren Folge nicht abzusehen sei.

Präsident Görz glaubt, der Berichterstatter habe die Angelegenheit zu subjectiv behandelt. Die eben gebräuchliche Beerdigung sei weder durch das Gesetz bestimmt, noch könne man eine andere Beftattungsweise verbieten, man solle es Jedem über­lassen, welche Bestattungsweise er wähle, §r könne sich nur für die Feuerbestattung aussprechen.

Geh. Staatsrath Hallwachs betont, es bestehe allerdings kein Gesetz gegen die Leichenverbrennung, aber die Gründe, welche gegen dieselbe sprechen, liegen auf dem -Gebiete des Deutschen Staatsrechts» So lange das Reich kein Interesse an einem anderen Gestattungsmodus habe, könnten auch die Partikularstaaten nicht dieser Frage nähertreten.

Prälat Habicht beruft sich auf die bestehende christliche Sitte. Man dürfe nicht über dieselbe so kurzer Hand hinwegschretten. Er bittet, diesem christlichen Her­kommen den gesetzlichen Schutz nicht zu versagen.

Graf Solms-Lich sowie Graf Erbach-Fürstenau sprechen sich ebenfalls gegen die Feuerbestattung aus.

Freiherr Heyl zu Herrnsheim ist dagegen für die Feuerbestattung aus .Gründen der Hygiene und beleuchtet hierbei die in Rheinhessen bestehenden Zustände. Er wünscht überhaupt eine gesetzliche Regelung der Beerdigungsfrage.

Bei der nun erfolgten Abstimmung wird der Antrag Ohly und Genossen mit 16 gegen 3 Stimmen (Görz, Freiherr Heyl und Schleiermacher) abgelehnt.

Zu den übrigen Punkten der Tagesordnung beschließt die Kammer Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer.

Gelegentlich der Berathung über die Erhaltung der Schloßruine zu Münzen­berg spricht Freiherr Heyl sein Bedauern aus über die allerwärts im Lande statt­findende geradezu vandalische Behandlungsweise unserer schönsten Baudenkmale durch unkundige Elemente, welche den Kunstwerth dieser Denkmale nicht schätzen könnten. So sei nur durch die Bemühungen der gesammten Wormser Bürgerschaft der Abbruch der decoratioeften Theile des Wormser Domes verhindert worden. Er ersuche, dies­bezüglichen Bestimmungen entgegenzutreten.

Graf zu Laubach schließt sich den Ausführungen des Frelherrn v. Heyl voll­ständig an.

Hiermit ist die Tagesordnung erledigt und vertagt sich das Haus auf un­bestimmte Zeit.

Berlin, 9. 3uni. Dr. Mackenzie hat sich nach der gestrigen Unter­suchung über die Entwickelung des Halsleidens des Kronprinzen auf das Gün­stigste ausgesprochen. Der gestern mttqetheilte operative Einschnitt, den er vorgenommen, beschränkte sich auf Beseitigung zweier Partikelchen von der Wucherung, die sich aus den Stimmbändern befindet- und wird voraussichtlich noch mehrmals in Pausen von je 14 Tagen vorgenommen, um so schneller den Sitz des Nebels, eben diese Wucherung, wegzuräumen. Heute Nachmittag wird von Neuem seitens der deutschen Aerzte Bergmann, Gerhardt, Tobold und Wegner gemeinsam mit dem englischen Arzte Untersuchung und Berathung statt- finden. Die beiden gestrigen Partikelchen sind wiederum dem Geheimrath Virchow zur mikroskopischen Untersuchung und Erstattung eines Gutachtens darüber über­geben worden. Wie wenig der Kronprinz selbst über sein Sehen sich beunruhigt fühlt, folgt schon daraus, daß er mit aller Zuversicht daraus rechnet, den Jubi- läumS'Festlichkeiten in London in vollem Umfange, wenn auch unter thunlichster Vermeidung des Sprechens, beizuwohnen. Die Abreise nach England ist jetzt aus nächsten Sonntag Abend festgesetzt.

Auch die Erkältung des Kaisers ist im raschen Verschwinden; er muß entge-en0* 2tmmec HUten, nimmt aber wieder regelmäßig Vorträge

Nicht minder haben die Schmerzen d:s Reichskanzlers bedeutend nacha-- lassen, doch ist eine große Schwäche zurückgeblieben, die ihn in seinen Bewegungen hindert und chm nur kurze Spaziergänge in seinem in voller Frübjahrspracht prangenden Garten gestaltet. Die Aerzte diänaen auf baloige Luftveränderung

Berlin, 10. Juni. DerReichs-Anz." meldet: Der Kaiser brachte dre letzten Tage, von krampfhaften Unterleibsbeschwerden vielfach beunruhigt fast ausschließlich im Belt zu; auch hat sich katarrhalische Reizung der Augen-' lider hmzugesellt. 0

Frankreich.

Paris, 10. Juni.Agence Havas" bezeichnet das Gerücht, Frankreich habe seine Botschafter beauftragt, die Mächte zu sondiren, ob eine Consercnz oder eine Verhandlung von Cabinet zu Cabinet über die englisch-türkische Con­vention angezeigt wäre, als unbegründet. Da einige englische Blätter gemeldet hatten, Frankreich stimme der Convention zu, insormirte Minister Flourens Die Bolschow- dahm, daß Frankreich die Frage zwar nicht osficiell kenne, daß es aber gegen die Klausel einer willkürlichen englischen Reoccupation sei. Dies fei die einzige den Botschaftern gegebene Instruction. Frankreich werde der Frage der einzunehmenden Haltung nur näher treten, wenn der Sultan die Convention ratificirt habe.

Waddington nahm die Unterhandlung mit Salisbury, betr. die Neu- tralifirung des Suezkanal« und betr. die Neuen Hebriden, wieder auf.

Reichstag.

P. Berlin, 10. Juni 1887.

(39. Sitzung.)

Gesetzentwürfe betr. die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothrmgen und betr. die Anwendung abgeänderter Reichsgesetze auf die etsatz- lothringische Landesgesetzgebung.

Vor Eintritt in die Tages-Ordnung wendet sich Abg. Hasenclever (Soc) gegen Aeußerungen eines Gegenprotestes des nationalliberalen Vereins betr. die Wahl des Abg. Dr. Götz-Lindenau. Diese Aeußerungen beziehen sich auf das Verhältnis; der Socmldemokratie zum ZüricherSocialdemokrat". Redner bestreitet, daß dieses Blatt das Organ der socialdemokratischen Fraction sei. Durch die Wiederholung der falschen Behauptung werde den Socialdemokraten geradezu Meineid vorgeworfen. Das sei eine oerläumderische Beleidigung.

Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten.

n Auf derselben steht zunächst erste Berathung des Gesetzentwurfs für Elfaß- Lothringen betreffend die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Bei­geordneten.

Unterstaatssecretär Back begründet eingehend die Vorlage- dieselbe sei noth- wendig im Interesse der Stärkung des Einflusses der Landesregierung wie im Jntereffe der Gemeinden selbst.

Abg. Guerber (Els.) bekämpft die Vorlage, die nur die Strafe für den Ausfall der letzten Reichstagswahlen in Elsaß-Lothringen sein solle. Man mache Elsaß-Loth- ringen zu einem Irland.

Abg. v. Cuny (nat.-lib.) erklärt, daß seine Partei für das Gesetz stimmen werde. Er thelie tue Befürchtung des Vorredners nicht, daß Elsaß-Lothringen für Deutschland em Irland werde. Er hoffe vielmehr, daß dasselbe mit der Zeit wieder zu einem gut deutschen Lande geworden sein werde. Auch Rheinland sei eine Zeit lang von Deutsch­land getrennt gewesen, jetzt sei dort die nationale Begeisterung ebenso groß wie ander­wärts in Deutschland. So werde es auch in Elsaß-Lothringen gehen.

Abg. Frhr. v. Dietrich (Els.) wendet sich energisch gegen das neue Gesetz, durch welches nur Unruhe in das Land gebracht werde und das sich als eine Gewalt­maßregel documentire. Die Bevölkerung Elsaß-Lothringens habe sich nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen; warum mit so strengen Maßregeln gegen sie vorgehen? Bei den letzten Reichstagswahlen habe die Bevölkerung der Reichslande der Thatsache Rechnung getragen, daß sie neue Lasten nicht tragen könne. Deshalb werde nun Rache an ihr geübt, wozu auch diese Vorlage dienen solle.

Unterstaatssecretär v. Puttkamer legt entschieden Verwahrung dagegen ein, daß die Vorlage ein Racheact oder eine Gewaltmaßregel genannt werde. Die Vorlage stelle lediglich den Zustand wieder her, der in Elsaß-Lothringen unter französischer Ver­waltung bestanden habe. Das plötzliche Hervortreten einer französischen Propaganda k? ätzten Wahlen habe allerdings die Aufmerksamkeit der Regierung roadn iifcn und die Frage nahe legen müssen, wie derselben zu begegnen sei. Wenn ein Bürger­meister, wie geschehen, erkläre:Ich bin Franzose und werde Franzose Zeit nnines Lebens fein", so sei derselbe wohl wenig geeignet, als Organ der deutschen Staats­gewalt zu dienen.

Abg. Dr. Windthorst erklärt Namens des Centrums, daß dieses den aus dem Frankfurter Frieden beruhenden Zustand Elsaß-Lothringens für unabanderuch l alte*