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iOS Mittwoch d.m 11. Mai 1887«

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Vrrrcaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeit.

Betreffend: Remunerirung des Feldschutzpersonals in dem Rechnungsjahr 1886/87. Gießen, am 9. Mai 1887.

Das Großherzoglichc Krcisamt Gießen

an die Großherzvglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Zur Belohnung besonders pflichtgetreuer Feldpolizeibediensteter ist uns wieder -in entsprechender Betrag zur Verfügung gestellt worden. - Wir geben Ihnen daher aut uns diejenigen Bediensteten Ihrer Gemeinde, welche auf den Felbschutz verpflichtet unb einer Belohnung würdig und bedürftig mb, bis zum 10 Zunil Z zu beieichnen? Werden Bedienstete in Vorschlag gebracht, welche schon m früheren Jahren Remunerationen erhalten haben, so genügt die Bezugnahme auf die früheren Berichte, falls eine Veränderung in den Verhältnissen nicht eingetreten ist. Wenn solche Bedienstete zum erstenmal vorgeschlagen werden, so müssen aus den Berichten die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse genau hervorgehen.

Vorschläge welche nach dem oben bestimmten Termine einlaufen, bleiben m diesem Jahre unberücksichtigt.

d ' Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Friede« werben hiermit nachstehenbe Durchschnittsmarktpreise vom Monat April 1887 veröffentlicht:

Hafer 12.66, Heu JL 6. , Stroh Jt. 5.oO pro 100 Kilogramm.

Gießen, am 9. Mai 1887. Großherzogliches Kreisamt Gieße«.

Dr. Boekmann.

Politische Ueberficht.

Gießen, 10, Mai.

Die vielverbreiteten Gerüchte, denen zufolge der deutsche Kronprinz auf seine jetzige Kur in Ems noch eine Nachkur in Kisftngen folgen lassen würde, entbehren, wie von competenter Seite versichert wird, der Begründung. Der Gebrauch der Emser Thermen gegen sein Halsleiden ift dem hohen Herrn vielmehr so ausgezeichnet bekommen, daß eine Nachkur überflüssig erscheint und gedenkt sich der Kronprinz Mitte Mai nebst seiner Familie von Ems nach Berlin zurückzubegeben. Im Juni reist die kronprinzliche Familie anläßlich des 50jährigen Regierungs-Jubiläums der Königin Victoria nach England.

Der Reichstag brachte am vorigen Freitag die Specialberathung des Nachtrags-Etats zum Abschluß. Sämmtliche Forderungen wurden fast ohne jeden Abstrich bewilligt und bewegte sich die Diecussion in durchaus sachlichen Geleisen, da ein principieller Widerspruch gegen die verlangten Summen von keiner Seite erhoben wurde; am Samstag pausirte das Haus.

Der Bundesrath genehmigte in seiner Plenarsitzung vom Donnerstag außer verschiedenen anderen Entwürfen auch Gesetzentwürfe über die Verwen­dung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung u. s. w. von NahrungS- und Genußmitteln und über Abänderung des jetzigen Nahrungsmittel«Gesetzes.

Nach längerer Verzögerung ist endlich der neue Branntweinsteuer- Entwurf dem Reichstage zugegangen und hiermit der zweite Theil der gegen« wärtigen Session aus seinem Höhepunkte angelangt. Da sich das Haus am Montag mit der ersten Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung beschäftigte, so wird der Branntweinsteuer-Entwurf wohl erst in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden und daß die Generaldebatte hierüber mehrere Tage beanspruchen wird, ist zweifellos. Die Vorlage selbst, welcher eine sehr umfangreiche Begründung beiliegt, sei nochmals in ihren wichtigsten Bestim­mungen wiedergegeben. Es wird eine Verbrauchssteuer von 70 «X pro Hectoliter erhoben, wobei für Norddeutschland ein jährlicher Branntwein-Consum von 4V2 Liter pro Kops der Bevölkerung zu Grunde gelegt ist. Von diesen 70 eX pro Hectoliter sollen aber den Spiritusbrennern 20 oA als Entschädigung für den Minderverbrauch an Branntwein, den die Regierung in Folge der Einfüh­rung der Steuer in Anschlag bringt, zu Gute kommen, so daß also nur 50 eX pro Hectoliter in die Reichskaffe fließen würden. Die Maischbottichsteuer kommt nur in den landwirthschastlichen Brennereien und an den Stellen, an denen Melasse, Rüben und Rübensast zur Verarbeitung gelangt, zur Erhebung; in den gewerblichen Brennereien soll sie durch eine Nachsteuer zur Verbrauchsabgabe ersetzt werden, welche zu 60 «X pro Hectoliter veranschlagt ist. Für den vom Auslande eingehenden Branntwein sollen bereits vom 1. October 1887 150 «X von je 100 Kilo erhoben werden, während für das Inkrafttreten der Jnlands- steuer der 1. April 1888 in Aussicht genommen ist. Hinsichtlich der Contin- gentirung bestimmt die Vorlage, daß immer von drei zu drei Jahren die Jahresmenge Branntwein, welche die Brennereien zu dem niedrigeren Abgabe­satze herstellen dürfen, nach dem Verhältniß der von ib en in den drei voraus- gegangenen Jahren erzeugten Quantitäten neu bew 'sen werden soll. Die Erhebung der Verbrauchsabgabe geschieht beim Eintritte der Branntweins in den Verkehr ; bis dahin verbleibt der Branntwein an der Produetionsstelle unter steueramtlicher Controle. Befreit von der Steuer ist der für den Export, sowie für gewerbliche, wissenschaftliche und sanitäre Zwecke bestimmte Branntwein. Bezüglich der süddeutschen Staaten bestimmt der Entwurf, daß das Gesetz nach erfolgter Zustimmung des betr. Staates in Kraft tritt und wird die Gesammt- Jahresmenge Branntwein, welche in demselben hergestellt werden darf, aus 3 Liter pro Kopf der Bevölkerung bemessen. Das Gesammt-Erträgniß aus der neuen Steuer veranschlagt der Entwurf auf jährlich 143 Mill. eX, wowm 96 Millionen - zieht man die Kosten u. s. w. ab - als Mehreinnahme für

das Reich übrig bleiben sollen. Im Vergleich mit den Erträgnissen, welche andere Staaten aus der Besteuerung des Branntweins ziehen, erscheint der ge­nannte Betrag nicht allzugroß und jedenfalls könnte die Regierung aus der Branntweinbesteuerung noch weit höhere Summen erzielen. Vorläufig muß man aber abwarten, inwieweit sich oas vorgeschlagene neue System bewährt und muß denn hervorgehoben werden, daß, obwohl der Entwurf für eine rationelle Brannt­weinsteuer« Erhöhung recht brauchbare Grundzüge enthält, er anderseits doch auch recht bedenkliche Bestimmungen ausweist. Hoffentlich wird es aber trotzdem ge­lingen, die Reform der Branntweinbesteuerung, als int Interesse der finanziellen Stärkung des Reiches wie der Einzelstaaten liegend, noch in dieser Session ihrer befriedigenden Lösung entgegenzuführen.

Im preußischen Abgeordnetenhause folgte aus die lebhaften Donnerstags-Verhandlungen über den Antrag Minnigerode auf Erhöhung der landwirthschastlichen Schutzzölle, aus denen als das hervorstechendste Moment die Erklärung des Ministers für Landwirthschaft, Dr. Lucius, hervorzuheben ist, daß Die preußische Regierung einer solchen Erhöhung nicht abgeneigt sei, am Freitag eine um so ruhigere Sitzung. Zunächst wurde in zweiter Lesung der Vertrag, betr. die Fortführung der Verwaltung des Fürstenthums Waldeck durär Preußen, nach einer kurzen Discussion, in welcher nur von Seiten der Frei­sinnigen Bedenken geltend gemacht wurden, unverändert genehmigt. Fast debattelos stimmte dann das Haus dem Nachtrags-Etat in zweiter Lesung zu und genehmigte ebenso den Gesetzentwurf, betr. die Ergänzungen der Einnahmen in dem genannten Nachtrags-Etat. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung, die zweite Lesung der Vorlage, betr. die Kreistheilung in Posen und West- preußen, wurde ans Antrag des Abg. v. Jazdzewski für die TagesorDnung der Samstagssitzung Vorbehalten. ____________

Reichstag.

(25. Sitzung.) P. Berlin, 9. Mai.

Auf der Tagesordnung steht zunächst Berathung des Nachtrags zur deutsch­rumänischen Handelsconvention. r. m ,, ,

Abg. Dr. Brömel (frs.) wendet sich gegen die in Aussicht gestellten Erhöhungen der landwirthschastlichen Zölle. Während man hier mit Rumänien einen Friedensvertrag schaffe, solle durch neue Agrarzölle ein neuer Kriegszustand hervorgerufen werden, der sich namentlich gegen Rumänien richte, denn bei dem rumänischen Import in Deutsch­land bilde Getreide den hauptsächlichen Artikel. ., , ..

Aba. v. Kardorff (Reichsp.): Wir durften uns die Freiheit nicht nehmen lassen, unsere Zölle zu erhöhen, wenn wir dies für nöthig finden. Uebrigens stehe er, wie bekannt, nicht auf dem Standpunkte der Antragsteller im Abgeordnetenhaufe, da er eine Hilfe für die Landwirthschaft nur von der Doppelwährung erwarte.

Abg. Dr. Barsch (frs.): Es handle sich bet den Getreidezollen ledtglrch um em capitalistisches Interesse, nicht um das der nationalen Arbeit. Seine Partei werde deßhalb die Getreidezölle energisch bekämpfen. Sie freue sich, Gelegenhett zu haben, den wahren Charakter der landwirthschastlichen Schutzzölle in's rechte. Licht stellen zu können^ vr. Brömel (frs.): Herr v. Kardorff habe ihm vsrgeworfen, die In­teressen des Auslandes vertreten zu haben. Man sollte doch mit solchen Angriffen zurückhalten: er könnte ja auch Herrn v. Kardorff den Vorwurf machen, daß er die Interessen der Länder vertrete, welche gern ihre Silbervorräthe los werden mochten Er folge aber dem gegebenen Beispiele nicht, denn er halte eine solche KampfesweNe nicht für ehrenhaft. .

Präsident d. Wedelt ruft den Redner wegen jener Aeußerung zur Ordnung.

Abg. t>. Kardorff widerspricht der Behauptung, daß die landwirthschall'chm Zölle im capttalistischen Interesse lägen; wäre das der Fall, so wurden die Herren der Linken ja dafür eintreten. . t p . . ..^ tnsübruna der

Abg. vr. Frcge (conf.): Der Umstand, daß unsersttt Otns^h Schutzzölle trotz der Voraussehungen der Herrm Freihändlern 0 ier c?ntf)erfii»B, gestiegen sei, sollte die Freihändler doch zum würden die

daß die landwirthschastlichen Schutzzölle tm capitalistischen Die Freisinnigere.

Herren bet den Landwirthen, großen wie kleinen, kein Gluck y sinke,

scheinen zu wünschen, daß der Werth des Grund und Bodens now

Der Vertrag wird angenommen.