Rr. 131 Freitag den 10. Juni 1887.
ießcner Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstr-tz- 7. Erscheint täglich mit Ausn-Hme des Montags. 9^60
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1888/89.
Bekanntmachung.
Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deßhalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.
Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insosern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Jt jährlich erreichende Einkommensverbefferung aus Kapitalzinsen erlangt haben.
Inhaltlich des Artikel 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben:
1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmaffen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;
3) in allen anderen ^Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentensteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. Js. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommissionen übersendet werden.
Das Formular zu den Kapitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1887.
Die Großherzoglichen Steuercommissariate.
__Süffert. Bähr. Snell. Pfannmüller.__
Lehrer - Conferenz des Conferenz-Bezirks Gietzen:
Mittwoch den 13« Juni, Vormittags 10 Uhr, in Gießen. — Lieder 4. 6? 185.
Gießen, den 8. Juni 1887. Büchner, Schulrath.
Politische Uebersieht.
Gießen, 9. Juni.
Die Jubelfeier des Königs-Grenadier-Regiments in Liegnitz, anläßlich des 70jährtgen Chef-Jubiläums Kaiser Wilhelms, hat sich am Montag leider ohne die Theilnahme des allerhöchsten Reaiments-Chefs vollziehen müssen. Der greise Monarch hatte sich bei den Kieler Festlichkeiten eine Erkältung zugezogen, die ihn schließlich hinderte, seinen Ehrentag in der Mitte seines Grenadier-Regiments zu begehen. Das Fehlen des Kaisers wurde daher bet der Liegnitzer Festfeier schwer empfunden, doch abgesehen hiervon ist dieselbe ungemein glänzend verlaufen; der General der Infanterie und General-Adjutant v. Steinäcker vertrat den Kaiser bet den osfictellen Festlichkeiten. — Im Uebri- gen weist der Erkältungszustand des Kaisers keinerlei besorgnißerregenoe Erscheinung aus und nahm der hohe Herr bereits am Montag wieder verschiedene Vorträge entgegen. Falls in den nunmehr sestgestellten Reisedispositionen sich keine Veränderungen nothwendig machen, wird der Kaiser am 18. d. Mts. seine diesjährigen Badereisen antreten und sich zunächst nach Ems begeben.
Das deutsche kronprinzliche Paar gedenkt mit den Prinzesfinnen- Töchtern am nächsten Sonntag Abend anläßlich der bevorstehenden Regierungs- Jubelfeier der Königin Victoria nach London abzureisen.
Die Wiederaufnahme der Reichstags-Verhandlungen am Dienstag hat allerdings für'» Erste noch keine Erörterung über die ihrer Entscheidung zudrängende Frage der Steuerreform gebracht, aber noch im Lause dieser Woche erwartet man die Annahme der Einzelbestimmungen der Brannt- weinsteuer-Vorlage. Man erwartet, daß die Branntweinsteuer-Commission bis zum Donnerstag auch die Specialfrage bezüglich der Nachbesteuerung erledigt haben wird und dürste sich dann das Plenum des Reichstages am Freitag und Samstag mit der Spectalberathung der Branntweinsteuer-Vorlage beschäftigen; es ist kaum zu bezweifeln, daß dieselbe im Wesentlichen nach den Beschlüssen der Commission genehmigt werden wird. Der Reichstag dürfte daher auch das inzwischen ihm zugegangene Gesuch der Spiritus-Interessenten, welches um Ablehnung verschiedener Commissions-Beschlüsse bittet, namentlich hinsichtlich des Rectisicationszwanges des Trinkbranntweins, auf sich beruhen lassen. Was die Arbeiten der Zuckersteuer-Commifsion anbelangt, so steht deren Abschluß noch In dieser Woche nicht zu erwarten und wird die Commission wohl kaum mit der ersten Lesung fertig werden.
In Mainz sand am Montag die Einweihung der neuen Hafen- Anlagen statt. Dieselbe gestaltete sich dadurch besonders feierlich, daß ihr der Großherzog und der Erbgroßherzog, sowie die Prinzen Wilhelm und Heinrich von Hessen, Großsürst Sergius von Rußland nebst Gemahlin, Prinzeß Irene, außerdem Staatsminister Finger und mehrere höhere Beamte beiwohnten. Nach Uebergabe der neuen Hasenwerke an die Stadt Mainz, in deren Namen Bürgermeister Oechsner die Anlagen annahm, um sie dem Handelsstande zum Gebrauche zu überweisen, übergab Bürgermeister Oechsner den Schlüssel zum Lagerhause an den Großherzog, welcher unter den Klängen eines Chorals das Hauptthor des Lagerhauses ausschloß. Eine Festsahrt aus 30 Dampfern nach Walluf bildete den Beschluß der Feier,
Die beiden Häuser des schweizerischen Gesammt-Parlaments find am Montag in Bern zusammengetreten. Im Nationalrath wie im Ständerath wurde ein ullramontan - radikales Präsidium gewählt, woraus erhellt, daß in der schweizerischen Volksvertretung die beiden genannten politischen Richtungen gegenüber den gemäßigten Elementen auch weiterhin vorwiegen werden.
Die französische Deputirtenkammer beräth zur Zeit den Bou- langer'schen Militär-Gesetzentwurf, den der Nachfolger Boulanger's, KriegS- mintster Ferron, im Großen und Ganzen unverändert gelassen hat. Die General- Discussion scheint keinerlei interessante Wendungen gezeitigt zu haben, wenigstens war dieselbe dis zum Montag ohne irgendeinen Zwischenfall verlausen.
Feutschland.
Darmstadt, 8. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 8. Juni dem praktischen Arzte und Hospitalarzte an dem St. Rochus- Hospitale, Medicinalrath Dr. Jacob Hochgesand zu Mainz, den Charakter als „Geheimer Medicinalrath" zu verleihen.
Darmstadt, 8. Juni. ^Hessischer Landtags Die erste Kammer der Stände erledigte in heutiger Sitzung eine Reihe Anträge, hervorgegangen aus dem Plenum der zweiten Kammer und trat den Beschlüssen derselben in allen Thellen bei. Auch der dem hohen Hause zur Berathung unterbreitete Gesetzentwurf über die Bäche und nicht fließenden Gewässer mit seinen zahlreichen Artikeln wurde fast ohne Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Kammer genehmigt.
Gelegentlich der Berathung des Antrages des Abg. Freiherrn von Rabenau auf Wiederherstellung des Kreises Grünberg ergreift der Abg. Prälat Dr. Habicht das Wort, um dringend die Regierung zu ersuchen, eine Wiederherstellung des Kreises Grünberg, sowie noch eine Reihe anderer Kreise im Interesse der Gerichtsbarkeit, sowie aus Gründen der geographischen Lagen der einzelnen Kreisstädte, anzustreben.
Dieser Ansicht schließt sich auch Graf Solms-Laubach an, indem er noch bemerkt, daß bei der früheren Kreiseintheilung sehr bedeutende Fehler gemacht wurden.
Die erste Kammer tritt diesem Ersuchen einstimmig bei.
Ebenso genehmigte das Haus nach den Anträgen der zweiten Kammer die Erbauung einer Zellenstrafanstalt.
Berlin^ 8. Juni. Die Branntweinsteuer-Commission beschloß heute, daß der Eingangszoll für ausländischen Cognac, Arrac und Rum in Fässern 125 pro 100 kg, und für den übrigen Branntwein 180 Jü pro 100 kg, und zwar vom Tage der Verkündigung des Gesetzes an betragen solle. Die Nachsteuer für allen vom 1. October d. Js. ab im freien Verkehr befindlichen Branntwein wird auf 30 pro Liter festgesetzt. Bis zu 30 Llttr ist der Branntwein steuerfrei, ebenso Branntwein, der zu gewerblichen urch nicht zu Genußzwecken verwendet wird. Vom Tage der Verkündigung des Gesetzes an bis zum 30. September wird der Bcanntweinbetrieb, außer für We*- Brennereien auf Dreivtertel des vorjährigen Umfangs beschränkt; für me glelcy Zeit wird die Maischbottigsteuer aus das Dreifache erhöht, ebenso öte ® Vergütung aus 48,03 JL Das Gesetz tritt am 1. October d. J«. tn xraTi und wurde mit allen gegen 4 Stimmen angenommen.
Berlin, 8. Juni. Der Kaiser hatte eine gute Nacht und ist Morgens aufgestanden. Es ist ihm aber noch Ruhe empfohlen,


