Ausgabe 
8.5.1887 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Sonntag dm 8. Mai

im

M. 106 Erstes Watt.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlofin. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Brrrsarr r S ch u l st r a ß e 7.

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Den Ankauf von Remonten pro 1887. Berlin, den 5. Marz 1887.

Bekanntmachung.

xnt. Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großhenogthums Hessen für dieses nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar: . " ' iqes

Juli in Nidda,

ff

Groß-Gerau.

ff

ff

tf

tr tt

tf

tr

Bickenbach, Gernsheim,

Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kovfbalfter von Leder niw von Hanf nut 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. r

,. m ,.Um die Abstammmlg der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitaebracht werden auck werden dre Verkäufer ersucht, dre Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. ' $

Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.

Frhr. von Troschke

Alsfeld,

Nieder-Wöllstadt,

Butzbach,

am 6.

7.

13.

,, 14.

3.

4.

n tf vyiuuvyviuu.

Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt

Pferde imt solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des'Kauivreiies und der Unkosten zuruckzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweilm Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden sind uön - rem Kauf ausgeschlossen. 9 ' vun

am 1. August in Lampertheim,

2. -----

Gefunden: 1 Portemonnaie ohne Inhalt, 1 Regenschirm, 1 Sonnenschirm, 1 Schürze, 1 Taschentuch, ring, 1 silberner Rmg, 1 Hundemaulkorb, 1 Taschenmesser, 1 Peitsche, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.

Zugelaufen: 1 kleiner schwarzer Hund.

Gießen, am 7. Mai 1887. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

1 Paar Handschuhe, 1 goldener Siegel-

Fresenius.

Rußland.

Petersburg, 5. Mai. In dem Nihilisten-Prozeffe, welcher erst gestern ahndet wurde, sind derF.Z." zufolge, nicht bloß 7, wie es in der Uebersicht im heu­tigen 2. Blatte heißt, sondern alle 15 Angeklagte zum Tode verurtheilt worden; bei dreien dürfte jwoch eine Aenderung der Todesstrafe in Verbannung eintreten. Der eigentliche Anstifter des Attentats war Noworosstski, Candidat der Theo­logie, und in hervorragender Weife betheiligt waren Generalow, Andrufchkin und Uljanow, welche mit den Bomben in den Händen verhaftet wurden. Diese, sowie drei als Beobachter postirt gewesene Studenten haben nach anfänglichem Leugnen umfassende Geständnisse abgelegt, auf Grund deren auch der Pole Paschkowski in Wilna, ein Apotheker, als Lieferant der Sprengstoffe verhaftet wurde. Von den Frauenzimmern ist am meisten betheiligt die Hebamme und Inhaberin des Quartiers, in welchem die Versammlungen der Verschwörer statt­sanden ; compromitttrt ist auch die Braut eines Studenten.

Reichstag.

(24. Sitzung.) P. Berlin, 6. Mai.

Die zweite Berathung des Nachtragsetats wird fortgesetzt.

Abg. Freiherr v. Huene berichtet Namens der Commission über die einmaliaen Ausgaben. ö

Abg. Schrader (Frs.) erklärt, daß seine Partei gegen die geforderten Auf­gaben im Wesentlichen keine Einwendungen erheben werde, weil sie dieselbe als Con- sequenzen der vom Hause beschlossenen Heeresverstärkung betrachte.

Abg. Richter spricht sich gegen den Neubau und Ausstattung einer Kaserne für eine früher in Soest garntsonirende Abtheilung der Feldartillerie in Münster aus.

Nach kurzer Debatte werden die hierfür als erste Rate eingestellten 47,000 jl abgelehnt.

Zur Steigerung der Operations- und Schlagfertigkeit des Heeres sind 45,613,109 jl eingestellt.

Abg. Freiherr v. Huene bezeichnet die beiden Gruppen in dieser Forderung und deutet speciell auf die vertraulichen Mittheilungen hin, die der Subcommission darüber gemacht worden. Weßhalb dieselben der Oesientlichkeit entzogen würden, läge auf der Hand. Die Mitglieder der Subcommtssion hätten der Verantwortung der Ablehnung sich nicht unterziehen können, die Commission habe sich der Ansicht der Subcommission angeschlossen und bitte das Haus, dafür zu stimmen.

Abg. Richter erklärt, daß er, ohne auf das Recht, die Forderung zu kritisiren, zu verzichten und ohne ein besonderes Vertrauensvotum zu geben, für die Forderung stimmen werde.

Die fragliche Position wird angenommen.

Im Extraordinarium werden 6,943,065 JL für Garnisonsbauten rc. in Elsaß' Lothringen, 29,500,000 JL zur Ergänzung und Verstärkung der Festungen, bezw. der Vertheidtgungsetnrichtungen in denselben, und 36,314,000 JL für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung gefordert.

Abg. Richter (frs.) beantragt, den Reichskanzler zu ersuchen, zu erwägen, ob der Stand der militärischen Fortschritte nicht Entfestigungen im bürgerlichen Interesse gestatte.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff wendet sich gegen diesen Antrag und bemerkt gegenüber der Aeußerung des Vorredners über den Schaden, der dem Privatpubltkum aus den Befestigungsarbeiten erwachse, daß die ausgeworfenen Summen die erforderlichen Entschädigungen in sich schließen.

Abg. Freiherr v. Maltzahn-Gültz (cons.) empfiehlt gleichfalls die Ablehnung des Antrags Richter.

Abg. Dr. Miq uel (natl.) legt dar, daß die jetzigen Forderungen nur den ersten Theil eines großen Ganzen bildeten und als solche betrachret werden mußten, ^vanrrt. sei nicht gesagt, daß er sich nicht für jede einzelne Forderung das Recht der Prüfung» vorbehalten wolle.

Aeutschland.

X Darmstadt, 6. Mai. [II. Kammer der Landstände.j Die Kammer setzte heute die Berathung über den Antrag Ohly und Genossen,die Feuerbestattung tir Grotzherzogthum Hessen" fort.

Abg. Metz- Gießen findet die von Großh. Regierung vorgetragenen Bedenken mcht für stichhaltig, welche dieselbe gegen die Einführung der Feuerbestattung habe. Wenn Bedenken noch bestehen, was stehe dann im Wege, diese zu beseitigen. Auch aus dem Hause sind keine besonderen Gründe gegen den Antrag vorgebracht worden und die Furcht, daß durch diesen Bestattungsmodus die Sitte geändert werde und die Poesie darunter leide, sei kaum denkbar. Er ersucht im Interesse der Toleranz, dem Anträge zuzustimmen.

.Auch der Abg. v. Wedekind, welcher Namens des 4. Ausschusses das Wort ergrnft, bittet den Antrag des Ausschusses zu erwägen. Er glaubt, daß es nicht gerechtfertigt sein kann, einer Sitte, welche sich Jahrhunderte fortgeerbt habe, für immer das Wort zu reden.

, Staatsminister Finger steht, trotzdem im Hause eine große Anzahl der Abgeord- neten der Feuerbestattung das Wort reden, noch auf demselben Standpunkt von gestern, r roa§ 1Pan. mit der Feuerbestattung verlange, sei ein Einbruch in die

bestehende tpitte und die Regierung wolle das Bestehen einer guten Sitte aufrecht zu erhalten suchen, damit man nicht auf's Neue Klassenunterschiede Hervorrufe, wie sie bei anderen Gelegenheiten zu Tage getreten sind. Die Regierung wolle auch nicht, daß Stadt und ^and sich scheiden. Man möge überzeugt sein, daß die Regierung nur aus diesen ^runden und nicht aus anderen Ursachen die Hand nicht dazu bieten könne, einem diesbezüglichen Ersuchen an sie stattzugeben.

. - Friedrich ist der Ansicht, daß es weder juristische noch criminelle Be- denken sein können, welche gegen Einführung der Feuerbestattung sprechen und sind di^elben zur Genüge erörtert worden, so daß sie von selbst schwinden. Es sei auch x 8' 11,61111 man behaupte, die Feuerbestattung sei heidnisch und die Beerdigung christlich.

Ebenso sprechen sich die Abgg. Osann und Arnold für die Feuerbestattung er t. rVvrcr hbfst nicht die Furcht der Regierung, daß durch die Genehmigung der Feuerbestattung tn Hessen die Religion einen Stoß erleide.

Abg. Ohly widerlegt in der schlagendsten Weise die Seitens der Großherzogl. Staatsregierung vorgebrachten Bedenken.

r . sieh6 nldft etwa allein mit bin en gestern vorgebrachten Ansichten, sondern b/a"sir?gt' *$6rr.n Abg. Töolfskehl Namens der gesummten Stadtverord- neten-Versammlung Darmstadts für Einführung der Feuerbestattung zu sprechen. Den Neuerung voryebrachten Einwand, die gute Sitte und die Religion leide hlerbet, halte er nicht für stichhaltig, da die Feuerbestattung in keiner Weise in dieselben r+ 6nn CJ h??^ sihr strenggläubigr Theologen gehört, welche sich nicht gegen Bestattungsweise ausgesprochen. Er glaube, der Herr Staatsminister habe selbst eingesehen, daß er mit der religiösen Färbung in dieser Sache etwas zu weit gegangen ?ei. Auch der Kostenpunkt, der fiter besprochen, sei kein so erheblicher als er angegeben roorben, wenigstens sei es eine billigere Begräbnißart als unsere jetzige mit der Unsitte ?6s -Blumenfpenden. Auch werde durch die jetzige Bestattungsweise der Classenunter- schtev am meisten gefördert, wenn man sehe, wie der Reiche mit dem größten 4>omp, mtt Blumen und Lorbeerkränzen bedeckt, von den bei .inten schwarzen Männern jur letzten Ruhe geleitet werde, während der arme Mann ohne Sang und Klang Recht für Alle^^ roct^c* ber Feuerbestattung falle dieses fort, dort herrsche gleiches Abg. Büchner spricht sich ebenfalls für die Annahme des Antrags Ohly aus. Geh. Staatsrath Hallwachs glaubt nicht, daß man das Recht habe, in Hessen etwas zu fanctiomren, was vom Reich noch nicht entschieden. Es sei über die Feuer- bestattung deshalb noch nichts im Reichsstrafgesetzbuch bestimmt, weil sie zu damaliger Zett in Gotha noch nicht eingeführt war. Es ist diese Frage nicht diejenige der ein­zelnen Bundesstaaten, sondern die der ganzen Nation.

Nach erfolgter Abstimmung nimmt die Kammer den Antrag des Ausschusses »Großh. Regierung zu ersuchen, die Einführung der Feuerbestattung in Hessen zu Watten" mit allen gegen 8 Stimmen an.

Morgen früh Fortsetzung der Verhandlung.