Drittes Blatt.
«tttMUt Schulstraße 7.
ZE ^erteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohm Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag». .
Betreffend: Die Rachfuchung der Berechtigung zum einjährig freiwillige« Dienst aus Grund von Schulzeugnissen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 86 88, 89, 90, L3 rmd 9» der angeführten Erfatz^Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Gsmmifficm für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
______ vr. Zeller.
Air. 359 Drittes Blatt. Sonntag b<n 6. November
6>icl;ciicr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
i. , P‘n«en ßeute. Wtl^e auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen werden
Wch?»?- aBdtTÄÄAm X” iU ^*enden Vorschriften mit dem AnsÜgen aufmerksam gemacht, dah hiernach unvollständir.
•• Unbescholtenheit«,eugnih, welcher für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progyninafien und höheren Bürger- fthulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen junqen L«ute durch die Polizei. Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszusteuen ist;
4. bat Schützers Ritz.
Edda»« wird «och besonder» bewerft:
3« poa. d: daß in dem SiuwilliguugS. Attest die Erklärung de« Bat«» oder Vormunde», in der Lage a* fei«, bei Freiwillige« während de» einjährige« Dienste» unterhalt« yx könne«, nicht fehlen darf.
Zu p«. ä: daß die Schulzeugniße, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die ÄRweNltät und die beiden gleichgestellten Hochschule« und SafejCHfnije für die Prüus der Gymnasien und Realschulen I. Drb^ Ammtlich nach dem Schema 17 zur Achch-Ordnung (I. Theü d« Wehr-Ordnung vom 38. Septbr. 1875 - Reg.M. Nr. SS von 1SW) ausgestellt sein müssen.
Vereins sich erworben hat, und zugleich in Anerkennung der freundnachbarlichen Beziehungen, die der Herr Polizei-Präsident fortwährend mit den Behörden des Groß- herzogthums zu unterhalten sich bestrebt, das Komthurkreuz II. Elaste Philipps des Großmüthigen zu verleihen, das ich Ihnen hiermit überreiche." Herr Polizei-Präsident v. Hergenhahn dankte überrascht für die ihm gewordene Anerkennung. (Kl. P.)
— Wie es unseren Forstbeamten in Elsaß - Lothringen geht, zeigt folgender Bericht der „Straßb. Post" aus Neuktrch vom 19. v. Mts.: „Der Förster einer Nachbargemetnde unweit der Grenze hörte im Walde mehrere Schüsse fallen. Er begab sich zur Stelle und sah einen jungen Burschen, welcher, belastet mit einem Rehbock, den Berg hinan will. Es gelang dem Förster bald, den Burschen, welcher Waffen nicht bet sich führte, zum Stehen zu bringen. Das mit ihm angeftellte Verhör ergab, daß der Rehbock »on einem Wilderer erlegt und dem Träger mit dem Auftrage, ihn nach einem bestimmten Platze zu verbringen, übergeben worden war. Den Wilderer wollte der Bursche nicht kennen. Aufgefordert, den Rehbock über den ziemlich steilen Berg nach dem nächsten Orte zu verbringen, versicherte der Träger, die Last sei ihm zu schwer und er ging nicht von der Stelle. Der Förster machte es kurz, er nahm den Rehbock auf, ließ den Burschen vor sich her gehen und keuchte den Berg hinan. Mittlerweile kam die Dämmerung. Etwa 20 Minuten von seinem Stationsorte entfernt, aber noch im Walde, stolperte der Förster über einen Baumstumpf und fiel zur Erde nieder. Diese Gelegenheit benutzte der Bursche und machte sich davon. Der Förster tröstet sich' hat er doch noch den Rehbock und geht weiter. Kaum ist er einige Minuten gegangen, da wird er von mehreren Männern hinterrücks überfallen, zu Boden geworfen und geknebelt. In einem derselben erkannte er den Entflohenen. Dieser nahm den Rehbock zurück und bedankte sich höhnisch, daß der Förster ihm den Bock über den Berg getragen habe. Die Thäter verschwanden unter Mitnahme des Gewehrs des Försters spurlos. Der Geknebelte wurde später von Marktleuten aus seinen Banden befreit."
— ^Versicherungswesen.) Die Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig, gegründet 1830 (alte Leipziger), welche im vergangenen Jahre gelegentlich der Einführung der sogenannten Unanfechtbarkeit ihrer Policen den heftigsten Angriffen Seitens ihrer Schwesteranstalten ausgesetzt gewesen ist, hat jetzt die Genugthuung, daß eine Gesellschaft nach der anderen den Weg der Reformen betritt und eine die andere an weitgehenden Zugeständnissen an die Versicherten zu überbieten sucht. So haben die Teutonia, die Hannoversche und die Braunschweigische Gesellschaft, sowie die Concordia die Unanfechtbarkeit in gleichem oder ähnlichem Umfange wie die Leipziger eingeführt, während die Stuttgarter, die Berlinische, die Victoria, die Iduna und die Elberfelder wenigstens eine Anzahl rigoroser Bestimmungen über Bord geworfen haben und von weiteren Gesellschaften, so der Bremer, Darmstädter und Mecklenburger, eine Umgestaltung der Versicherungsbedtngungen im liberalen Sinne bereits in Aussicht genommen worden ist. Kein Zweifel also, daß sämmtliche deutsche Gesellschaften, wenn auch stellenweise widerstrebend, über kurz oder lang nachfolgen werden. Daß humane Versicherungsbedingungen das Vertrauen des Publikums zu einer Gesellschaft heben, ist ohne Weiteres klar, wird aber auch durch den Geschäftsgang.bei derjenigen Gesellschaft, die sich an die Spitze der Reformbewegung gestellt hat, bewiesen. Bei dieser Gesellschaft, der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig, sind in den ersten 9 Monaten dieses Jahres 3752 Anträge über 26 059 700 JL gestellt worden und es ist dadurch der Versicherungs- bestand Ende September auf 44 537 Personen und 272 Millionen Mark Versicherungssumme gestiegen. Das Vermögen der Leipziger Gesellschaft beträgt zur Zett 63 Millionen Mark, an Dividende wird den Versicherten im laufenden Jahre 43% )er ordentlichen Jahresprämie vergütet.
nunmehr 19 Jahre so beliebte, trotz aller Nachahmungen tmftfret* troffene Haarwasser von Retter, München (staatlich geprüft und begutachtet), welch, statt Oel ob. Pomade tägl. gebraucht bestens zu empfehlen ist, verkauft zu 40 H u. JL 1,10 I. H. Krrhr, Sonnenstraße 25, Gießen. 1215
Darmstadt, 3. November. sPostpersonalnachrtchten.j Versetzt sind der Tele- sraphendirector Kuß von Darmstadt nach Flensburg, der Telegraphenamtskassirer r. Albedyhll von Berlin nach Darmstadt behufs Uebernahme der Dorsteherstelle bei bem Telegraphenamte, der Postkassirer Kunow von Offenbach (Main) nach Elmshorn Behufs Uebernahme der Vorsteherstelle bet dem Postamte daselbst, der Ober-Postdtrecttons- feerdar Runk von Cöln (Rhein) nach Offenbach (Main) behufs Uebernahme der Wstkassirerstelle bet dem Postamte daselbst, ferner der Postsecretär Fricke von Mainz wach Breslau, der Telegraphenasfistent Michel von Bingen nach Frankfurt (Main), dar Postassistent Schubert von Mainz nach Zeulenroda, der Postassistent Mees von Frankfurt (Main) nach Darmstadt.
Der Bureauassistent Uhrhan in Darmstadt ist in den Ruhestand versetzt Dwrden.
Gestorben ist der Postverwalter Hoffmann in Brensbach.
△ Kastel, 3. November. Heute ist mit den ersten Arbeiten für den Umbau des hiesigen Bahnhofes begonnen worden. Dieselben erstreckten sich zunächst auf Moelltrung des Terrains, auf welchem die den Abschluß nach dem Rhein bildende F-stungsmauer zu stehen kommt. Für den Bau ist eine ziemlich lange Bauzeit in Aussicht genommen und sollen die Pläne derart dispontrt sein, daß eventuell eine ESsmbahnbrücke über die Pctersaue zu erbauen ist. Letzterer Brückenbau wird nur dann einen Zweck haben, wenn die Hessische Ludwigsbahn in Besitz des Preußischen Sllaates gekommen.
Frankfurt a. M. Der Verein zur Beschäftigung Arbeitsloser (Arbeitercolonien) hielt, wie gemeldet, am Montag Nachmittag seine Mitgliederversammlung imSitzungs- saaile des Magistrats unter dem Präsidium des Herrn Geheimrath Dr. Goldmann ab. Aus Grund des Berichtes der Revisoren Herren Adolph Baer-Goldschmidt, Dr. Speyer ureb Gebhardt, wurde die Decharge einstimmig ertheilt. Auf Verlesung des Geschäftsberichts wurde verzichtet und der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben pro 18-87/88 mit 20 826.94 genehmigt, für die Colonie ist ein Zuschuß von 17 500 JL otitber vorgesehen. Wie ber Vorsttzenbe mittheilte, ist ber Regierungsbezirk Cassel bem Verein beigetreten. Dies hat der Herr Oberprasident anerkannt, wenn auch die Ver- bimdung eines Theils deS Bezirkes mit Wilhelmsdorf noch nicht gelöst ist. Aus Anlaß bes Beitritts müssen die betreffenden §$ der Statuten geändert werden. $ 3 lautet jetzt: „Der Verein erstreckt seine Wirksamkeit auf das Großherzogthum Hessen und die königlich preußische Provinz Hessen-Naffau". Die Einladungen zu den Versammlungen erscheinen auch im „Kasseler Journal" und in der „Oberhesfischen Zeitung". Der Verstand wird von 33 auf 48 Mitglieder erhöht. Auch beschloß die Versammlung ms Antrag des Herrn Dr. Speyer, daß außer den 3 Revisoren auch 3 Ersatzmänner in wählen sind. Hiernach wurden die aus dem Vorstand ausscheibenden Herren braetorius-Mainz, Dr. Walther-Nieder-Jngelheim, Dr. Ponfick-Frankfurt, Trott-Höchst, Gcoldmann-Darmstadt, Dr. Boekmann-Gießen, Stamm-Wiesbaden, Küchler-Worms, Kuirtman-Gießen, Hirsch-Alsheim wieder- und für den versetzten Polizei-Präsidenten Herrn v. Strauß-Wiesbaden, Herr Polizei-Präsident v. Rheinbaben-Wiesbaden neu- seDählt. Die aus dem Regierungsbezirk Cassel durch den Vorstand cooptirten Herren Dkyrauch, Klöffler und v. Hundelshausen-Cassel, Dr. Wenzel und Dr. Achelis-Marburg, ?rriherr v. Riedesel-Gelnhausen, Trott-Fulda, v. Wegnern-Hünfeld, Lohr-Oberkaufungen, vchulz-Soden, Rechberg-Hersfeld, Souchay-Künzell und v. Eschwege-Fritzlar wurden bei tätigt; zwei Stellen bleiben für Hanau offen. Die Revision wirb von ben seit- Kuigen Revisoren besorgt; zu Ersatzmännern wählte bie Versammlung bie Herren vckuerrath Vieg, Carl von Neufville unb Max von Guaita in Frankfurt. Ehe ber Esitzende bie Versammlung schloß, sprach er im Auftrag be§ Großh. Hessischen vtliatsministers v. Finger folgenbes: „Se. König!. Hoheit ber Großherzog haben sich bewogen gefunden, dem Polizei-Präsidenten Herrn v. Hergenhahn in Anerkennung der Zraßen Verdienste, die derselbe um das Zustandekommen und die Förderung unseres
1. Das Gesuch rst bei der unterreich nett« Prirsnn»8°Com«isfi-» um dann anznbrmg«, wenn der sich Melde«de im Sr-ßherzogthlMl Hessen zestelluusSMchtiS ist, d. h. seinen dauernden Ausent-altssrt hat.
2. Die Berechtigung zmn einjährig fteiwilligeu Dienst darf nicht vm vollendete» 17. Leb«Sjahr rmd muß spätesten» bis znm L Februar de» Sabre» Nachzucht werden, in welchem der stch Meldende da» 20. Lebens vollendet. Der Nachweis der Berechtignng M» ei»j§hrrgen Dienst ist bei Verlust des Anrecht» sMeftenS biS zu« 1* April de* selben Zftchres zu erbringen.
H. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst »eschrieben sebn und ist bierz« em Dogen in Actensormat (nicht Briefpa^er) zu verwevden. Luch «scheirtt es zweLdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegebai
ä. Dem Gefvche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtr-eugniß;
b. ein EiuwilligungS - Attest de» Vaters oder Vornmnde» mit der Erklärung über Bereitwilliglett und Fähigkeit, de» Freiwillig«! «ährend einer einjährigen aLtiveu Dienstzeü zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;


