Reisige zu JTr. 127 des „Mchener Anzeiger".
Lokales.
Gießen, 4. Juni. sStadtverordnetensitzung vom 2. Juni, Nachmittags 4 Uhr.) Anwesend Herr Beigeordneter Gnauth, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Batst, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Hanstein, Homberger, Jughardt, Kauf, Petri, Dr. Ploch, Scheel, Schopbach, Simon und Wallenfels.
Herr Beigeordneter Gnauth, welcher in heutiger Sitzung als Vorsitzender .fungirt, bringt ein Schreiben des Herrn Bürgermeister Brumm, d. d. 23. Mai aus Straßburg, zur Kenntniß der Versammlung, worin der Herr Bürgermeister seinen Dank abstattet für das ihm Seitens der Herren ^Stadtverordneten gesandte Glückwunschtelegramm zur Feier seiner silbernen Hochzeit. — Die beiden ersten Punkte der Tagesordnung 1) Gesuch des Herrn Ferd. Sturm um Erlaubniß zum Betrieb einer Schankwirthschaft (Weidmannslust), 2) Gesuch des Restaurateurs Heinrich Schieferstein, welcher die Räume des „Lahnstein" wieder zu Wirthschaftszwecken eingerichtet hat, um die gleiche Erlaubniß werden, nachdem sich Großh. Polizeiamt für die Genehmigung ausgesprochen, von der Versammlung auch hinsichtlich der ihr rustehenden Competenz zur Aeußerung über die Bedürfnißfrage befürwortet und hat die Versammlung auch gegen die Ertheilung der Concession zum Ausschank von -Branntwein nichts einzuwenden. — Das Gesuch des Herrn Christoph Biecker um Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein, wozu Gesuchsteller die Concession auch nach seinem käuflich erworbenen Besitzthum (Bramm'sche Hofraithe) zu übertragen bttiet, wird an die für diese Zwecke gebildete Commission verwiesen, weil Großh. Polizeibehörde, welche grundsätzlich gegen den Verkauf von Branntwein in offenen Geschäften ist, Widerspruch erhoben. — Das Gesuch des Herrn Tapetenhändler Max Hoch st älter um Wasserabgabe aus dem städtischen Pumpwerke hinter der Homberger- schen Fabrik zur Verwendung an seinem Bau in der Bahnhofstraße wird nicht genehmigt, da es bei früheren Fällen vorgekommen, daß die städtischen Gießfässer durch die Entnahme von Wasser Seitens Privater selbst an der Füllung gehindert worden seien und auch sonstige Consequenzen aus der Genehmigung derartiger Gesuche entstehen würden. — Dem Gesuch des Herrn Chr. Rübs am en um Ueberlassung eines Kieslagerplatzes auf der rechten Lahnseite unterhalb des Wehres an der Neumühle wird nicht stattgegeben, da z. Z. dieser Platz von Herrn Albrecht Stein, welcher bekanntlich die Betonirung der Stadtbach ausführt und das zu diesem Zwecke benöthigte Kiesmaterial selbst baggert, benutzt wird; dagegen soll einem weiteren Gesuch des Herrn Rübsamen um Ueberlassung eines Kteslagerplatzes auf der linken Lahnseite zwischen der Franz'schen Badeanstalt und der Brücke Genehmigung ertheilt werden, sofern sich Gesuchsteller mit der Lagerung von 15—20 Cbm. begnügt, weil auch hier der übrige Raum zur Lagerung städtischen Baumaterials in Anspruch genommen wird. Die hierbei von Herrn Bai st erhobenen Bedenken, es könne von Seiten des Besitzers der Neumühle wegen der mit der Sandbaggerung unterhalb des unteren Wehres verbundenen Gefährdung des Mühlenbetriebs Beschwerde geführt werden, werden durch die Mittheilung des Herrn Simon, daß angeordnet sei, 30 Meter unterhalb des Wehres nicht zu baggern, beseitigt. — Um die Betonirungsarbeiten am städtischen Ringgraben ohne Abstellung des Wasserzuflusses ausführen zu können, wird ferner Herrn Albrecht Stein die Erlaubniß ertheilt, zum Betrieb einer Pumpe eine Loco- mobile aufzustellen. Bei der Discussion über diesen Punkt weist Herr Hanstein auf den Mißstand hin, welcher durch Verunreinigung des neu hergestellten Ringgrabens mittelst Hineinwerfen von allerlei Unrath, altem Kochgeschirr rc. entstanden sei und bittet, dieserhalb bei Großh. Polizeibehörde auf Erlaß eines diesbezüglichen Verbotes hinzuwirken, resp. strenge Aufsicht über die Schoorgraben führen zu lassen. — Herrn Äestaurateur Eiertänzer wird ein Zwickel des an seinem Neubau an der Grünberger - straße gelegenen Geländes in Größe von 150 UiMtr., welchen Gesuchsteller zum Preise von 60 pro UlMtr. erwerben wollte, um denselbeneinzufriedigen, widerruflichpachtweise zum Pachtpreise von 2 pro Jahr mit einhalbjähriger Kündigung überlassen, da die Stadt zu einer Veräußerung wegen des nach dem Phisosophenwalde führenden Weges sich vorerst nicht entschließen könne. — Vom Commando der Gießener Freiw. Feuerwehr wird berichtet, daß die Ausrüstungsgegenstände nicht mehr in der Behausung ihres Zeugwarts aufbewahrt werden könnten und ersucht deshalb um Ueberweisung eines Lokals in einem städtischen Gebäude. Es wird zu diesem Zwecke der Feuerwehr ein Lokal im Schulhause an der Schulstraße überwiesen; gleichzeitig wird die An- -schaffung mehrerer Helme, Huppen, sowie von 9 Stück Patentschloß für die alten Schläuche beschlossen. — Herr E. Sch mall (Frankfurter Hof) hat das Gesuch gestellt, die am Hause des Herrn Schuhmachermeisters Gerhardt (Lindengasse und Linden- platz-Ecke) befindliche Laterne im die Reihe der „Richtungslaternen" aufzunehmen. Motioirt ist das Gesuch mit der nach Erlöschen der gewöhnlichen Straßenlaternen dortselbst herrschenden großen Dunkelheit und der damit verbundenen Gefahr für die Passanten, in Carambolage mit den dort aufgestellten Wagen rc. zu kommen, sowie mit der allgemeinen Sicherheit überhaupt. Die zur Berichterstattung in Anspruch genommene Gaswerksdirection stellt es der Stadtverordnetenversammlung anheim, zu erwägen, ob die für eine Richtungslaterne aufzuwendenden Mehrkosten von 38 „k p. Jahr dem Gesuche entsprechen. Die Versammlung lehnt das Gesuch ab unter Hinweis auf die am Lindenplatz wie am Ausgange der Lindengasse befindlichen Richtungslaternen und beschließt, die sonstigen in dem Gesuche hervorgehovenen Punkte zur Kenntniß Großh. Polizeiamts zu bringen. — Der Voranschlag über die außerordentlichen Bedürfnisse des städtischen Gaswerks, welcher einen Aufwand von v*L 32,000 aufweist, wird in der Hauptsache genehmigt. Als Haupttitel sind verzeichnet die Herstellung eiserner Führungsgerüste für 2 Bassins, die Vergrößerung der Scrubber-Anlagen (hier hat die Gasdeputation beantragt, über die Zweckmäßigkeit der Anlage eines Exhaustors das Gutachten des Herrn Directors Grohmann in Düsseldorf einzuholen), die Anlage verschiedener Schuppen, die Einführung der Wasserleitung in sämmtliche Räume nebst Anlage von Hydranten, die Anschaffung einer Fuhrwerkswaage von 200 Centner Tragkraft nebst selbstthätigem Regtstrirapparat, die Neuanschaffung von Wagen- und Waggondecken für Kohlentransporte, die Copie des Röhrenplanes und endlich die Ausdehnung des Röhrennetzes und die damit in Zusammenhang stehende Anschaffung von 27 Stück Candelaber nebst Zuleitung. Das Röhrennetz soll danach ausgedehnt werden resp. noch fehlende An- Ichlusse ergänzt werden in der oberen Ludwigsstraße, in der Licherstraße bis zur Wolfsstraße, die Verbindung der Nordanlage mit dem Wallthor, die Verbindung zwischen dem Asterweg und der Steinstraße, auf der Ostanlage zwischen Wiesenstraße und Loge, auf der Westanlage zwischen der Geilfus'schen Besitzung und der Neustadt, in der Löberstraße, in der Bleichstraße, am Schiffenberger Weg (diesen hatte die Baudeputation beantragt zu streichen) und von der Lahnbrücke bis zum Schlachthaus. — Die Copirung der von Großh. Ministerium eingeforderten Pläne über die Höhenlage der Straßen der Stadt behufs Beurtheilung des Gesundheitszustandes Hierselbst, soll im Laufe des Winters stattfinden. — In einer früheren Sitzung wurde beschlossen, den Fluthgraben in der Flügelsgasse durch eine Canalisation zu ersetzen unter der Poraus- setzung, daß das dazu erforderliche Gelände von den Interessenten gestellt werde. Herr Huhn hat sich hierzu bereit erklärt, während Herr Treff auf das ihm von der Stadt gestellte Anerbieten des vierfachen Grabengeländes gegen das von demselben an die Stadt ctbzutretende Straßengelände, nicht einzugehen gwillt ist. Es wird auf Antrag der Baudeputation beschlossen, die Ausführung er Canalisation so lange zu verschieben, bis die Interessenten auf die Tausch ^oingungen eingehen. —
Die Ostanlage betreffend wird zunächst Genehmigung ertheilt zur Erwerbung des seither von der Loge benutzten Geländes, welches derselben s. Z. zum Preise von 22 ff unter der Bedingung des Wiederankaufs überlassen worden war. — Die von dem Herrn Commerzienrath Noll und der Gewerbebank wegen Vergütung der Herstellungskosten der nach ihren Häusern führenden und nach Ausbau der Oftanlage in Wegfall kommenden Wege gestellten Bedingungen werden genehmigt, auch den Petenten das Eigentumsrecht an dem zu frag!. Wegen verwendetem Baumaterial zugestanden — Die bei Ausführung der Straßenherstellungsarbeiten in der Westanlage aufgetauchte Frage über die Lage der Gas- und Wasserleitungsrohre wird nochmals an die Bau- deputatton verwiesen. Der Vorschlag des Stadtbauamts, diese Röhren zwischen die künftigen Baumreihen zu legen (die alten Bäume müssen wegen der geplanten Treferlegung der Straße entfernt werden) erregte namentlich Bedenken hinsichtlich der zu pflanzenden Bäume; auch die zur Sprache gebrachte sofortige Legung der Wasserleitungsröhren zwecks Vermeidung späteren Wiedcraufbruches der Straße wurde berücksichtigt und soll in der Baudeputation erörtert werden. — Die gemeinsame Vorstellung einer größeren Anzahl Interessenten um Fortsetzung der Steinstraße und Eröffnung der Schottstraße findet die Genehmigung der Versammlung nicht, welche beschließt von der Eröffnung der Schottstraße so lange abzusehen, bis die Stadt hierzu verpflichtet ist, die Fortsetzung der Steinstraße auf Antrag der Baudeputation aber ablehnt. — Das aus dem Gesuche des Herrn Architect Stein um Trottoirpflasterung vor seinem Hause an der Nordanlage resultirende Ansinnen Großh. Kreisbauamts die Kosten für die beabsichtigte Schichtenpflasterung daselbst im Betrage von ca. J412O auf die Stadtkasse zu übernehmen, wird auf Antrag der Baudeputation abgelehnt. __
Der in Betreff des am Hause des Gesellschaftsvereins in der Sonnenstraße angebrachten Schutzdaches von der Baudeputation gestellte Antrag, der Gcsellschaftsverein möge von Seiten der Polizei ersucht werden, das fragt Schutzdach in Anbetracht der geringen Breite der Sonnenstraße auf 3,10 Mtr., was einer Höhe entspricht, die die ungehinderte Passage eines Möbelwagens zuläßt, zu erhöhen, wird angenommen. — Die Gesuche der Herren Bauunternehmer Heinrich Adami und Prof. Laspeyres um Wasserabführung aus ihren Häusern nach dem Straßenkanal in die Bleichstraße resp. nach dem Schorgraben in der Nordanlage werden genehmigt und zwar auf Widerruf. — Ferner ertheilt die Versammlung Genehmigung zur Bestellung der für den Schlachthaus-Neubau erforderlichen Cementrohre zum Preise von 1039 bei der Firma Dyckerhoff u. Söhne in Biebrich. — Betreffs des Punktes „Neubau von Kliniken" theilt der Herr Vorsitzende mit, daß der Provinzial-Ausschuß in seiner Sitzung in dem gegen die Besitzer der zu dem Neubau von Kliniken benöthigen Grundstücke eingeleiteten Enteignungsverfahren ein für die Stadt günstiges Urtheil gefällt habe, indem die von der Stadt gestellten Gebote als dem Werthe dieser Grundstücke entsprechend bezeichnet worden seien; die Kosten fallen selbstverständlich dem Enteigner zur Last, während von der Anrechnung eines Aversionalbetrages abgesehen worden sei. — Die Herstellung des nach dem Baugrundstück der Kliniken erforderlichen Zufuhrweges, veranschlagt zu JL 3250, zu welcher laut Verfügung Gr. Ministeriums die Stadt anzuhalten ist, wird gutgeheißen, während die Verhandlungen über einen erst später nöthig werdenden Abfuhrweg auf der Südseite dieses Areals noch verschoben werden. — Die Punkte: „die Straßenbeleuchtung, hier Gesuch der H. Fillmann Wwe." und „Ausbau der Weserstraße" wurden in die nichtöffentliche Sitzung verwiesen. —e.
Gießen, 4. Juni. In der 27. Allg. deutschen Lehrer-Versammlung, welche am 31. Mai und 1. Juni in Gotha stattfand, wurden folgende Beschlüsse gefaßt: Zu Punkt 1 der Tagesordnung: „Die einheitliche Grundlage und Organisation der deutschen Volksschule" hatte der Referent Seminar-Oberlehrer Halb en-Hamburg verschiedene Thesen beantragt, deren erste lautet: „Die Allgemeine deutsche Lehrer- Versammlung hält die Herbeiführung einer einheitlichen Gesetzgebung über Beginn, Umfang und Dauer der Schulpflichtigkeit im ganzen Reiche für wünschenswerth." Trotzdem die Debatte hierüber sich ziemlich eingehend verbreitete, wurde beschlossen, von einer definitiven Abstimmung abzusehen. Zum zweiten Punkt: „Warum und in welcher Weise hat unsere Volksschule die Bestrebungen des allgemeinen deutschen Sprachvereins zu fördern ?" worüber Herr Oberlehrer Dr. Saalfeld - Blankenburg referirte, beschloß man kurz und bündig, daß die Allgemeine deutsche Lehrer - Versammlung sich mit den Bestrebungen des allgemeinen deutschen Sprachvereins in allen Punkten einverstanden erkläre, lieber den nächsten und wichtigen Gegenstand der Tagesordnung: „Der Weg zur Verständigung zwischen Schule und Kirche", zu welchem zunächst Herr Pfarrer Bähring-Minfeld das Wort ergriff, ist zu berichten, daß Referent am Anfänge feiner Rede die kirchenpolitischen Gesetze berührte, durch welche die Schule abhängig von der Kirche geworden fei. Die Kirche lehre das, was Gottes Wort heiße, während die Schule die verschiedenen Kenntnisse, wie mathematische, physikalische rc. rc. ausbreite. Was die christliche Wissenschaft erforscht habe, das soll in der Volksschule unter Nachdruck des Staates eingeführt werden — auf diese Weise schwindet jeder Streit und dies nenne Referent eben Verständigung zwischen Kirche und schule. Das freie, natur- und vernunftgemäße Erziehungs- und Unterrichtswesen habe mehr zur Ausgleichung der confessionellen Gegensätze gewirkt, als alle theologischen Vermittelungsversuche. Auf ihm ruhe die Zukunft unseres deutschen Vaterlandes. Nach dem Vortrage, welcher wiederholt durch anhaltenden Beifall unterbrochen und auch am Schlüsse mit stürmischen Zurufen begrüßt wurde, nahm die Versammlung 13 im Sinne der Rede abgefaßte Thesen an. — In dem nun folgenden Vortrage des Herrn Realschullehrer Kahl-Gießen über das Tbema: „Sind die öffentlichen Schulprüfungen abzuschaffen oder beizubehalten?" wendet sich Redner gegen die Einrichtung der öffentlichen Prüfungen und bringt folgende Ansichten zur Geltung: Die „altehrwürdige Einrichtung/ der öffentlichen Prüfungen müsse den prüfenden Lehrer geradezu beleidigen, wenn ein beliebiges Publikum anstatt der Fachleute sein Urtheil abgebe. Die öffentlichen Prüfungen würden von Eltern, die keine Kinder in die Schule schicken, nicht, von solchen mit Kindern wenig besucht. Am meisten geschehe es der Neugier und Eitelkeit wegen von Seiten der Eltern und somit seien, alles zusammengefaßt, die öffentlichen Prüfungen keine ernste Rechenschaftsablegung. Redner stellte folgende Thesen auf: 1) die von Verteidigern der öffentlichen Schulprüfungen aufgestellte Behauptung, daß deren Beibehaltung bedingt sei durch die Interessen der Schule, der Familie, der Schüler und der Lehrer widerspricht den that- sächlichen Verhältnissen und seitherigen Erfahrungen. 2) Da die öffentlichen Schulprüfungen vielmehr die Oberflächlichkeit des Schulunterrichts begünstigen, Schule, Lehrer und Schüler ganz falschen Beurtheilungen des Publikums aussetzen und deshalb sittlich schädigend auf Lehrer und Schüler einwirken, so ist deren Beseitigung cmzu- ftreben. Pon den folgenden Rednern treten einige dem Referenten birect entgegen, während andere sich für Verbesserung der Einrichtungen der öffentlichen Schulprüfungen aussprechen. Oberschulrath B er t Helt-Dresden, welcher den Ausführungen des Referenten ebenfalls entgegentritt, meint, daß die heutige Lehrerschaft auf einer Stufe steht, daß Mißbräuche ber Lehrer wohl schwerlich vorkommen und leicht controlirbar sind. In seinem Schlußwort macht Referent noch auf den Erlaß des Kultusministers v. Goßler aufmerksam, nach welchem die Schulprüfungen an den höheren Mädchenschulen geradezu verboten seien. Die Anträge des Referenten werden schließlich mit großer Mehrheit angenommen. — Als Ort für die Abhaltung der nächsten, im Jahre 1889 stattfindenden allgemeinen deutschen Lehrerversammlung wird Augsburg gewählt. • E
Ein ausführlicherer uns während des Druckes zugegangener Bericht folgt in nächster Nummer. Red.
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