Ar. LOS Donnerstag den 5. Mai 1887.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigkblatt für den Kreis Gießen.
V-'rcan. Schul st raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. W di^Wbezagen^
Amtlicher Hheil»
Betreffend: Die Aufnahme von Taubstummen in die Großh- Taubstummen-Anstalten. Gießen, am 2. Mai 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzogliche« Bürgermeistereien des Kreise».
Diejenigen von Ihnen, welche noch im Mckstande find, werden an Erledigung unserer Verfügung vom 15. April l. I. — Anzeiger Nr. 89 — binnen 8 Tagen erinnert.
Dr. Boekmann.
Politische UeberstchL.
Girtzen, 4. Mai.
Die Kaiserin wird sich am 14. d. Mts. zu einem mehrwöchentlichen Frühjahrs-Aufenthalte nach Baden-Baden begeben. Hebet die Reise-Dtspo- sitionen des Kaisers verlautet auch jetzt noch nichts Bestimmtes, doch heißt es, daß sich der erlauchte Monarch etwa gegen Mitte Juni zum Gebrauche der gewohnten Frühlings-Kur, wie alljährlich, nach Bad Ems begeben werde.
Der Nachtrags-Etat ist noch in voriger Woche tn der Budget- Commission des Reichstages vollständig fertig gestellt worden. Sämmt- liche Forderungen wurden unverändert nach der Regierungs-Vorlage genehmigt und hieraus wie aus der unerwartet raschen Erledigung derselben muß gefolgert werden, daß die Nothwendigkeit der einzelnen Positionen trotz ihrer bedeutenden Höhe allseitig anerkannt worden ist und auch deren Dringlichkeit scheint der preußische Krieg-Minister in seinen geheimen Mittheilungcn überzeugend dargelegt zu haben. Der Nachtrags-Etat wird dem Vernehmen nach am Donnerstag auf die Tagesordnung des Reichstages gesetzt werden und dürste wohl auch seine Erledigung im Plenum aus keine allzugroßen Schwierigkeiten fotzen. Inzwischen wird wohl der Branntweinsteuer-Entwurf dem Reichstage zugegangen sein, da der Entwurf in der Bundesraths-Sitzung vom Samstag unverändert nach den Vorschlägen der Ausschüsse angenommen worden ist. Der Ertrag der neuen Steuer wird, nach Abzug aller Unkosten, auf rund 100 Mill. JL geschätzt. — Im Bundesrathe ist noch ein weiterer Nachtrag eingegangen, der 111,300 cX für den nothwendig gewordenen Umbau des deutschen Botschaftsgebäudes in Paris verlangt.
Im preußischen Landtage ist durch den conseroativerseits im Abgeordnetenhause eingebrachten Antrag, wonach die Regierung ersucht wird, im Reichstage eine Vorlage über die Erhöhung der landwirthschastlichen Zölle einzubringen, eine neue steuerpolitische Action eröffnet worden. Der Antrag wird nur ganz im Allgemeinen durch den angeblich erheblichen Preisrückgang der landwirthschastlichen Producte motivirt, so daß man eine eingehendere Begründung des Antrages bei seiner Berathung seitens der Antragsteller erwarten darf. Daß man jedoch auch in conservativen Kreisen selber Bedenken gegen die Opportunität des Antrages, welcher bekanntlich den Namen des Herrn v. Minnigerode trägt, hat, geht ans der Besprechung desselben durch die „Post" hervor; das sreiconservative Organ äußert nun unverhohlen Zweifel hinsichtlich der Rechtfertigung einer weiteren Steigerung der landwirthschaftlichen Zölle und kommt hierbei zu dem Schluffe, daß eine derartige Maßregel der Landwirthschast nichts nützen, sondern sogar indirect schaden würde, da eine abermalige Erhöhung dieser Zölle die Industrie benachtheiligen müsse und hierunter würde schließlich die Landwirthschast selber zu leiden haben. — Auf die Frage, ob der Antrag Minnigerode durch die obwaltenden Verhältnisse gerechtfertigt sei, oder nicht, kommt es indessen vorerst weniger an; zunächst handelt es sich darum, ob es überhaupt zulässig ist, daß von Seiten der Einzel-Landtage in einer solchen Wesse in die Reichsgesetzgebung eingegriffen wird, und vom nationalpolitischen Standpunkte ans muß da diese Frage entschieden verneint werden. Die Erhöhung der bestehenden Schutzzölle für die Landwirthschast ist doch offenbar eine Frage, die ganz Deutschland angeht und wie man sich auch sonst zu dem Anträge stellen möge, so dürste darüber kaum ein Zweifel obwalten, daß nur der Reichstag berechtigt ist, in dieser Angelegenheit die Initiative zu ergreifen. Bis aus Weiteres wird noch abzuwarten sein, welche Haltung die Regierung dem Anträge gegenüber einzunehmen gedenkt.
Der neue Accessionsvertrag zwischen Preußen undWaldeck ist in der Samstags-Sitzung des Abgeordnetenhauses nach lebhaften Verhandlungen der Budget-Commission überwiesen worden. Am gleichen Tage nahm das Herrenhaus definitiv den Gesetzentwurf, betr. die Feststellung der Leistungen für Volksschulen, durchweg in der Fassung des Abgeordnetenhauses an.
Die Reichstags-Commission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes, betr. die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichts-Verhandlungen, hat ebenfalls noch in voriger Woche ihre Arbeiten durch die Vollendung der ersten Lesung in der Hauptsache erledigt. Aus den Ergebnissen der Commissions-Berathung ist der Beschluß über den wichtigsten Paragraphen des ganzen Entwurfes, nämlich der von der Berichterstattung über die Gerichts- Verhandlungen der genannten Art handelnde, hervorzuheben. Nach dem Com- mssstons-Beschlusse sollen solche Berichte nur dann nicht strafbar fein, wenn sie das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft gestattet. Diese Bestimmung würde das falsche Princip des Entwurfes, Jdentificirung von Nichtöffentlichkeit und von Strafbarkeit der Berichterstattung für die Gerichts-Verhandlungen an
erkennen und es muß dringend gewünscht werden, daß das Plenum die Commissions-Beschlüsse wenigstens in Diesem Punkte rectificirt.
Der Prinz-Regent Luitpold von Bayern läßt es sich sehr angelten fein, sich persönlich durch häufige Reisen in die verschiedensten Theile des Landes von allen Verhältnissen zu überzeugen. Gegenwärtig befindet sich der hohe Herr auf einer Reise durch Oberfranken und Mittelfranken, woran sich \ noch ein Abstecher nach Oberpfalz und Niederbayern knüpfen wird. In der Begleitung des Prinz-Regenten befinden sich die Minister v. Feilitzsch und v. Lutz, sowie die obersten Hofchargen; der Prinz-Regent wird allerorten mit Begeisterung empfangen.
Die Franzosen haben noch immer „heidenmäßig" viel Geld, denn die am Samstag aufgelegte Zehn - Millionen - Anleihe der Stadt Paris ist nicht weniger als 29 Mal überzeichnet worden.
Deutschland.
X DOrmstadt, 3. Mai. [II. Kammer der LandständeO Die Verhandlungen werden heute pünktlich um 91/* Uhr eröffnet. Das Haus ist stark besetzt. Auch aus dm Gallerien befindet sich ein zahlreiches Publikum, darunter Se. Hoheit der Fürst von Bulgarien, sowie sein Bruder Prinz Franz Joseph.
Der Präsident gibt dem Hause von einer Reihe neuer Einläuse und Berichtsanzeigen Kenntniß.
Ehe die Verhandlungen über die Weinsteuer beginnen, findet die Vereidigung des Bürgermeisters Zinßer aus Schlitz als Mitglied des Hauses statt, sodann tritt die Kammer in die Generaldebatte des Gesetzentwurfes „die Besteuerung des Weines betreffend".
Als Berichterstatter ergreift der Abg. Möllinger das Wort, um an der Hand des gesammten Materials die ganze Vorlage zu beleuchten. Er hebt hervor, daß 105 Petitionen, darunter solche von verschiedenen Gemeinden Starkenburgs und Rheinhessens, den Handelskammern zu Darmstadt, Mainz, Worms, sowie Corporationen sich gegen die Vorlage aussprechen. Die Gründe, welche in denselben angegeben sind, bestehen darin, daß mit der Einführung eines solchen Gesetzes der seitherige freie Verkehr mit Wein beeinträchtigt und eine Furcht Platz greife, daß durch dessen Annahme der Beginn zur weiteren Belastung des Weins vorhanden sei.
Ministerial-Präsident Weber, welcher vorerst den Vertteter der Großh. Regierung, Steuerrath Engi sch, dem Hause oorstellt, spricht sich über den Gesetzentwurf folgendermaßen aus: Gegen die Vorlage habe sich eine so bedeutende Agitation geltend gemacht^ daß es nöthig sei, mit Ruhe dieselbe hier zu besprechen. Die tn den Petitionen vorgebrachten Gründe gegen eine Besteuerung des Weins seien nicht stichhaltig und entbehrten der Begründung. Die Großh. Regierung komme durch die gegenwärtige Vorlage einem von beiden Häusern bei Gelegenheit des Budgets gestellten Ersuchen nach. Was das Grundprincip der Vorlage betrifft, so sei es das Princip der Gerechtigkeit. Es bestehe in der Steuergesetzgebung eine Lücke, welche ausgefüllt werden muß.
Auch die Belästigungen, welche man dem Gesetze anhaften will, bestehen nicht und von irgend welcher Störung des freien Verkehrs kann keine Rede sein, denn es habe Niemand das Recht, einen Weintransport zu belästigen.
Erst dann, wenn eine Defraudation stattgefunden habe, werde die Steuerbehörde gegen die Defraudanten vorgehen. Auch keine Keller-Controle und keine Keller-Visitation werde stattfinden. Dieses sei ja der Vorzug dieser Gesetzes-Vorlage, daß man ohne diese Mittel zum Ziel gelange.
Aus diesen Gründen bitte er das Haus, diese Vorlage anzunehmen, um zu verhindern, daß abermals ein weiterer Stein herausgebrochen werde zum Nachtheil unserer Steuergesetzgebung.
Abg. Stefan-Osthofen wendet sich mit Entschiedenheit gegen die Vorlage, indem er ausführt, daß der vorliegende Gegenstand ja nicht mehr neu und den Meisten, wenn auch in anderer Form, bekannt sei.
Es bestehe in Rheinhessen nur eine Stimme, daß das Gesetz, wenn es Annahme finde, den Weinhandel ungeheuer schädige.
Es frage sich, ob diese Weinsteuer ein wirkliches Bedürfniß sei. Man habe bei früheren Berathungen über die Weinsteuer zwar gesagt, dieselbe sei nicht zu entbehren, wenn nicht ein Ersatz dafür geboten fei. Er glaube ein Ersatz dafür sei in der Kapital- rentenfteuer und in Der Einkommensteuer damals geschaffen worden. Heute, nachdem diese Steuern geschaffen, komme man wieder zur Weinsteuer zurück. Dieses sei ungerecht; denn gerade die Weine, die hier in Rheinhessen producirt würden, seien für die Arbeiter ein Bedürfniß geworden. Es sei mithin ein Act der Ungerechtigkeit und Ungleichheit, durch dieselbe dem armen und unbemittelten Mann ein Getränk durch hohe Besteuerung zu entziehen, welche ihn dann einem anderen in die Arme fuhrt. Er ersucht die ganze Vorlage abzulehnen. f ,
Mtnisterialrath Baur weist ebenfalls die Befürchtung zurück, daß durch Dtejea Gesetz Ungerechtigkeiten oder gar Belästigungen, wie sie früher bei de^ Lerzettelung o Weins bestanden, eintreten würden. Die Agitation gegen das Gesetz fei runia? hervorgerufen und habe keinen festen Untergrund. Beide Kammern hatten o ß des Gesetzes gewünscht und demnach hatte die Großh. Regierung auf diel - cy
3 9 Der vorliegende Gesetzentwurf zeichne sich durch eine nicht zu: ^Einfachheit aus. Die Ueberzeuaung muß schon lehren, daß Wem, g $ '
Btcr und Tabak, van einer Besteuerung nicht auszuschl etzen sn und das
Ihum Hessen habe im abgelaufenen Jahre beispielsweise 748 000 X an »rau,teuer» eingenommen.


