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Nr. 78 Samstag den 2 April 1887.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch dle Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher H8 eil.

An die Lokalvorstände des Gustav-Adolf-Vereins.

Sie wollen die Beiträge für den Verein bis Anfang Mai an Rechner Döring in Gießen abliefern, wenn Sie solches noch nicht aetban haben. Lang-Göns, am 31. März 1887. Strack, Dekan, Vorsitzender.

Politische Ueberficht.

Gießen, 1. April.

Im Befinden des Kaisers ist nunmehr eine so wesintliche Besserung eingetreten, daß der Monarch schon am Montag mit der Wiederentgegennahme der üblichen Vorträge, wenn auch noch in beschränkter Weise, beginnen konnte. Die Entzündung des linken Auges, höchst wahrscheinlich eine Folge von Zugluft, besteht zwar noch, indessen hat diese Affection nach dem Ausspruche der Aerzte durchaus nichts Bedenkliches an sich, nur wird der hohe Herr genöthigt sein, noch einige Zeit aus die täglichen Ausfahrten zu verzichten.

Fürst Bismarck begeht an diesem Freitag,feinen 72. Geburtstag in erfreulicher körperlicher Rüstigkeit und geistiger Spannkraft. Der leitende Staatsmann des Reiches und Preußens darf sich der herzlichen Antbeilnahme aller patriotischen Deutschen bei seinem Eintritte in ein neues Lebensjahr ver­sichert halten und in diesem Sinne seien ihm bie aufrichtigsten Glückwünsche zu dem neubegonnenen Lebensabschnitte dargebracht!

Der Reichstag ist am vorigen Montag, nach Erledigung der dritten Etatslesung, in die Osterferien gegangen, um erst am 19. April seine Ver­handlungen wieder aufzunehmen. Das neue Haus kann in diesem vollendeten ersten Scssionsabschnitte aus erfreuliche positive Leistungen zurückblicken, denn «eben dem Septennatsgefttz ist auch der Etat in dieser verhältnißmäßig kurzen Zeit definitiv zu Stande gekommen, während in zweiter Lesung die Novelle zum Mililär-Relictengesetz, der Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Reichsbeamten' Penfionsgesetzes und der Musterschutz-Vertrag mit Serbien erledigt, resp. ange­nommen worden sind. In den Commisfionen befinden fich noch die Entwürfe über den Servistarif und die veränderte Klasseneirllheilung der Orte, über Die Unfallversicherung der Seeleute und der Bauarbeiter, die Vorlagen, betr. die Kunstbutter, den Verkehr mit zink- und bleihaltigen Gegenständen und betr. den Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen, endlich die Jnitiativ- Anträge über den Arbeiterschutz und über den Befähigungs-Nachweis. Es ist das sehr anerkennenswerth, wenn man erwägt, daß der neue Reichstag seit seiner Einberufung nur wenig über drei Wochen zusammen war und auch in dieser Zeit wiederholt paustren mutzte und diese Förderung der parlamentarischen Arbeiten konnte eben nur dadurch erreicht werden, daß man allseitig sich bemühte, in den Verhandlungen nur die Sachlichkeit vorwalten zu lassen und von weit­schweifigen, unnützen Erörterungen Abstand zu nehmen. Nach seinem Wieder­zusammentritte nach Ostern wird der Reichstag in den Entwürfen, welche commiffarischer Vorberathung unterliegen, einstweilen genügendes Arbeitsmaterial vorfinden, aber seine Hauptaufgabe dürfte auf einem anderen Gebiete liegen. Uebereinstimmende Berliner Meldungen lassen kaum mehr daran zweifeln, daß ein neuer Branntweinsteuer'Gesetzentwurf sich in der Ausarbettung befindet, ja, vielleicht schon fertiggestellt ist und natürlich würde derselbe alsdann den Schwer­punkt für die zweite Hälfte der Reichstagssession bilden. Außerdem verlautet, daß die Reichsregierung einer in Berlin zusammengetretenen Commission von Sachverständigen ein neu ausgearbeitetes Zuckersteuer-Projekt zur Begutachtung unterbreitet hat. Daß es indessen noch in der gegenwärtigen Session des Reichstages zu einer Verständigung über die Steuerreform kommen wird, ist nicht anzunehmen, da sich die Ansichten über die einzuschlagenden Bahnen noch immer zu schroff gegenüberstehen.

r^61$$tage ist am gestrigen Donnerstag auch das preu- ßische Abgeordnetenhaus in die Osterferien nachgefolgt, während sich das Herrenhaus schon nach Annahme der Kirchen-Vorlage auf unbestimmte Zeit vertagt hatte. Das Abgeordnetenhaus hat mit seinen Arbeiten ebenfalls ziemlich aufgeräumt und gilt es eigentlich nur noch, die kirchenpolitische Vorlage zu erledigen, worüber die General -Discuston am Donnerstag, den 21. April, stattfiuden soll. In Anbetracht der Erklärung des päpstlichen Abge­sandten, Msgre. Galimberti, daß die Annahme der neuen kirchenpolitischen Novelle den endgültigen Abschluß des Friedensschlusses zwischen Preußen und der Kurie bedeute, dürste die Novelle wohl auch im Abgeordnetenhause aus keine groben Schwierigkeiten stoßen.

Dor Entlassungsgesuch de» StaatssecretLr-. für Elsaß.Lothringen, v. Hofmann, hat nunmehr die allerhöchste Geneh m>ung erhalten und ist Unter.Staatrsecretär v. Puttkamer mit der provisorischen Leitung der bisherigen GeMite Herrn v. Hosmann's beauftragt worden. Wahrscheinlich roirö Herr m dutlkamer auch seine definitive Ernennung zum Staatssecrelär für die Reichrlande erhalten, die indessen nicht eher erfolgen dürste, al» bi» die zur Zeit schwebenden Erörterungen über die neuen Verwaltungs-Maßregeln in Elsaß- Lothringen zum Abschluß gelangt sind.

Das rumänische Königspaar hat aus der Rückreise von den Berliner Festlichkeiten nach Bukarest in Wien Aufenthalt genommen- Der auszeichnende Empfang, welcher den hohen Reisenden seitens der österreichischen Kaiserfamilie zu Theil ward, deutet hinlänglich auf die zwischen den Höfen von

Wien und Bukarest bestehenden freundschaftlichen Beziehungen hin, aber auch aus die politischen Beziehungen zwischen dem Donau-Kaiserstaate und Rumänien wird der Aufenthalt der rumänischen Majestäten in der österreichischen Residenz jedensalls zurückgewirkt haben. Dies wird namentlich von den wieder eröffneten österreichisch-rumänischen Verhandlungen über den neuen Zoll- und Handels- Vertrag zu gelten haben, bezüglich dessen endliches Zustandekommen die Aus­sichten jetzt wesentlich günstigere geworden sind.

Kaiser Franz Josef empfing am Dienstag den früheren russischen Militär-Attachö am Wiener Hofe, General v. Kaulbars, in Abschiedsaudienz. Kaulbars kehrt dieser Tage nach Petersburg zurück, um sich alsdann auf feinen neuen Posten als Mlitär-Bevollmächtigter Rußlands in Teheran zu begeben; am Hofe des Schah's von Persien dürfte der famose General wegen seiner bulgarischen Thaten jedenfalls auf ausrichtige Anerkennung zu rechnen haben!

Wie sich erwarten ließ, ist jetzt das italienische Cabrnet DepretiS durch den Eintritt der Oppositionsführer Crispi und Zanardelli recon- stituirt worden. Bei der Meinungs-Verschiedenheit, welche offenkundig zwischen den neuen Cabinets-Mitgliedern einer- und den Ministern DepretiS und Gras Robilant anderseits über die wichtigsten Fragen der inneren und äußeren Politik Italiens herrscht, wird man dem umgeformten Cabinet kaum eine lange Lebens­dauer prophezeihen können.

Deutschland.

Darmstadt, 31. März, lieber die Vorlage der Großh. Ministerien des Innern und der Justiz und der Finanzen, die Erbauung einer Zellenstraf­anstalt betr., har der Abg. Theobald Namens des ersten Ausschusses Bericht erstattet. Wir entnehmen diesem Bericht, daß der Ausschuß die Bedürfnißfrage im Ginverständniß mit Großh. Regierung bejaht und nur der Ansicht ist, daß es vorerst genügen werde, die Anstalt anstatt (wie angefordert) für 501, für 334 Gefangene zu errichten. Der Antrag des Ausschusses, gegen welchen die Regierung keinen Widerspruch erhoben hat, ist dementsprechend dahin gerichtet, der Großh. Regierung statt der angesorderten 1,500,000 JL die Summe von 1,100,000 JL zur Verfügung zu stellen. (D. Z.)

x Darmstadt, 31. März. sZweite Kammer der ßanbftänbe.] Die Kammer seht bie gestern abgebrochenen Debatten über ben Art. II. bes Gesetzentwurfes betr. bie Anschaffung und Unterhaltung des Fasselviehes fort.

Abg. Vogt-Butzbach findet diesen Artikel für überflüssig.

In ähnlicher Weise bekämpfen die Abgg. Schaum und Kredel den Entwurf.

Abg. Möhn bringt einen Abänderungsantrag ein und empfiehlt denselben zur Annahme.

Die Abgg. Jost, v. Rabenau, Küchler, sprechen für Art. II.

Der Artikel lautet: Die Fasseln können von der Gemeinde entweder in eigener Verwaltung gehalten oder einem Fasselhalter überlassen werden. Auch in letzterem Falle müssen die Fasset durch die Gemeinde angekauft werden und, so lange sie zur Zucht dienen, Eigenthum der Gemeinden bleiben. Die mit dem Fasselhalter abzu- fchließenden Verträge bedürfen der Genehmigung des Kreisamtes.

Unter Ablehnung der Abänderungsanträge findet der Art. II. nach fast zwei­stündiger Verhandlung die Annahme des Hauses.

Ein Seitens des Abg. Kredel und Genossen eingebrachter Antrag, den ganzen Gesetzes-Entwurf zur nochmaligen Nedaction an den Ausschuß zurückzuweisen, wird nach einer längeren Debatte abgelehnt und in die Berathung des Art. III. des Gesetz­entwurfes eingetreten.

Derselbe lautet: Die Gemeinden sowohl, als auch die Personen, welche durch eine bestehende Verpflichtung zum Halten von Fasseln verbunden sind, dürfen nur solche Fasseln halten, für welche hierzu die kreisamtliche Erlaubnitz auf Grund vorher­gehender Begutachtung ertheilt worden ist. Das gleiche gilt für diejenigen im Besitz von Privatpersonen befindlichen Fasse!, welche, sei es ausschließlich oder theilweise, zur Bedeckung fremder Mutterthiere gehalten werden. Die Begutachtung hat sich darauf zu erstrecken, ob der Fasset mit Rücksicht auf seine Körperbeschaffenheit und Gesund­heitszustände und fein Alter als Zuchtthier geeignet erscheint und ob er vermöge seiner Abstammung für die in der Gemeinde herrschende Rindviehrasfe paßt. Die Erlaubnitz zur Benutzung eines Fassels kann durch das Kreisamt auf Antrag der Sachver­ständigen zurückgenommen werden, wenn der Fasse! sich später als unbrauchbar erweist.

Die Verhandlungen wurden abermals abgebrochen und auf morgen früh 9 Uhrr festgesetzt.

Metz, 31. März. Der Reichstags'Abgeordnete Antoine wurde aits-ie* wiesen und seinem Wunsche gemäß sofort an die sranz. Grenze gebracht. (F. Z )

England.

London, 31. März. Das Oberhaus nahm die irische Bodengesttz- Novrlle in erster Lesung an. Die Vorlage bestimmt, daß solche Pächter, welche Pachtcontracte besitzen, zur Landacte von 1881 zuzulaffen seien, ferner daß n u Erlaß des Exmisstons-Besehls der Pächter ipso facto Aufseher de» Pachtgute wird, innerhalb 6 Monaten aber durch Zahlung des Pachttückfiandes wie e Pächter werden kann und endlich, daß solchen Pächtern gegenüber, bte tn tfo g von Unglückssällen zahlungsunfähig werden, executirliche Maßregeln mtfzmchteven sind. Sodann nahm das Haus in erster Lesung bie Bill, betr. die Registumvg