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Beilage zu Ur. 75 desGießener Anzeiger".

Politische Aeberficht«.

Gießen, 29. März.

Die letzthin von dem braunschweigischen Landtage geneh­migte Militär-Convention zwischen Preußen und Braunschweig enthält folgende hauptsächliche Bestimmungen:

Braunschweig verzichtet auf die Stellung eines selbstständigenMilüär- Contingents", und werden die gegenwärtig dasselbe bildenden Trupventheile, rämlich das Infanterie-Regiment Rr. 92, das Husaren-Negiment Nr. 17 und die 5. Batterie des 10. Feldartillerie-Regiments, unmittelbare Bestandtheile des preußischen Heeres. Der König von Preußen übernimmt die Ausübung der Militär-Hoheitsrechte über diese Truppen, welche fortan lediglich den preußischen Commando-Behörden unterstehen. Die Regimenter behalten ihre bisherigen Fahnen und Standarten, und haben die braunschweigischen Dificure und Be­amten den Fahneneid dem König von Preußen zu leisten, während die Mann- schasten den Fahneneid dem Landes-Regenten unter verfassungsmäßiger Ein­schaltung der Gehorsams-Verpflichtung gegen den Kaiser ablegen. Die Convention tritt mit 1. April d. Js. in Kraft und dauert vorläufig bis zum 31. März 1896. Später muß der Auflösung der Convention eine mindestens zweijährige Kündigungsfrist vorangehen. Es kann wohl für Niemanden zweifelhaft sein, daß mit dieser Convention die militärische Annexion Braunschweigs an das Königreich Preußen ausgesührt wird.

Die Besetzung der Bänke des Reichstages ist diese ganze Session hindurch eine ungewöhnlich dürftige gewesen. Nur ganz wenige, beson- L?rs wichtige Sitzungen wiesen ein gut besetztes Haus auf, sonst war Beschluß- Unfähigkeit die Regel, und nur weil Jedermann ein Auge darüber zudrückte, würben Störungen und Unterbrechungen der Reichötagsarbetten vermieden. Aber es sanden Sitzungen, darunter gar nicht unwichtige, statt, in denen keine 50 Mit­glieder anwesend waren und trotzdem Beschlüsse gefaßt wurden. Es giebt Ab­geordnete, die in dieser ganzen Session noch nicht in das Haus 'eingetreten find, viele andere halten es für genügend, bei ganz wichtigen Abstimmungen zu erschei­nen, bleiben aber den gewöhnlichen parlamentarischen Arbeiten dauernd fern. Wir wollen nicht untersuchen, ob die verschiedenen Parteien sich gegenseitig Vor- wiirje wegen mangelhaften Pflichteifers zu machen berechtigt sind. Unerfreulich ist aber die Erscheinung auf alle Fälle, und zur Erhöhung des Ansehens des Reichstages kann es gewiß nicht beitragen, wenn es im Lande bekannt wird, Laß durchschnittlich vielleicht ein Viertel der Abgeordneten auf feinem Platze ist. Der Grund dieser Erscheinung liegt ohne Zweifel neben der allgemeinen politi­schen Erschöpfung und Ermattung in der wachsenden Ausdehnung der Sessionen- Die gegenwärtige Session, die im November begonnen, wird sich, wenn die Hranntveinsteuer-Lorlage noch eingeht, bis Ende Mai ausdehnen, das ist die

größere Hälfte des Jahres. Unstreitig ist das zu lang für eine diätenlofe Ver­sammlung von auch anderweitig viel beschäftigten Männern. Wenn es zur Regel wird, daß die Sessionen 7 bis 8 Monate im Jahre dauern, so muß die unvermeidliche Folge fein, daß Männer aus dem praktischen Leben Mandate überhaupt nicht mehr annehmen ober sie nur bei ganz seltenen Gelegenheiten ausüben, daß sich nur noch Berufs-Parlamentarier, Beamte ober Männer mit sehr viel freier Zeit zu Abgeordneten hergeben, und das wäre für eine gesunde Zusammensetzung des Reichstages nicht zuträglich. Zu der dringend nöthigm Abkürzung der Sessionen könnte unseres Erachtens die Reichsregierung viel bei­tragen, wenn sie bei Ausarbeitung ihrer Vorlagen bessere Fühlung mit dem Reichstag hätte und es mehr vermiede, von vornherein aussichts- und erfolglose Gesetzentwürfe einzubringen; aber auch der Reichstag selbst könnte durch straffere Handhabung der Geschäfte, durch minder schwerfällige Formen, durch größere Enthaltsamkeit von nutzlosen, sich stets wiederholenven Anträgen und Reden Vieles bessern.

WerwisHtrs.

Der Secretär des Kirchen-Missionär-Vcreins in London hat Briefe aus Afrika empfangen, welche die im October v. I. in Unpalla am Victoria-Nyanza-See stattgefundene Ermordung des Bischofs Hannington bestätigen. Sein aus 50 Leuten bestehendes Gefolge wurde ebenfalls niedergemacht. Nur 4 Personen entgingen dem Gemetzel und brachten die traurige Kunde von dem Tode des Bischofs und seiner Begleiter nach der Küste. Wie aus der brieflichen Mittheilung ersichtlich ist, handelte der Häuptling von Unyalla gleich nach der Ankunft des Bischofs äußerst hinterlistig. Erst bewillkommnete er ihn freundlich; dann verlangte er 10 Gewehre und 10 Fäßchen Vulver, worauf der Bischof entgegnete, daß er eine so große Forderung vonhongo (eine Art Transitzoll) in dem Lande seines Freundes Mtesa nicht zugestehen könne. Der Bischof sandte ihm statt dessen ein Fäßchen Pulver und 4 Stücke Stoffe. Bald darauf entsandte der Häuptling einige Leute, die unter dem Vorgeben, dem Bischof eine gute Aussicht auf den See zu zeigen, ihn dazu bewogen, ihnen mit nur einem einzigen Begleiter zu folgen. Bereits in kurzer Entfernung wurden beide Männer überwältigt, gebunden und auf einem Umwege nach dem Dorfe geführt, damit die übrigen Begleiter des Bischofs von dem Attentat nichts erfahren sollten. Dies wurde jedoch verrathell und alle Ordnung hörte unter den Begleitern auf. Dann ließ der Häuptling das ganze Gepäck des Bischofs nach seiner Wohnung bringen. Der Bischof wurde 8 Tage gefangen gehalten, weil die Antwort des großen Häuptlings abgewartet wurde Am achten Tage kehrte der an ihn gesandte Bote zurück und in derselben Mcht herrschte unter den Eingeborenen großer Lärm, der durch Getrommel und Schreien verursacht wurde. Am nächsten Morgen wurden sämmtliche Begleiter des Bischofs entwaffnet, dann überwältigt, paarweise zusammengebunden und in verschiedene Hütten gesteckt. Um 5Vr Ufyr Nachmittags wurden der Bischof und seine Leute nach einer weit vom Dorfe gelegenen Waldung geführt und dort fand die schreckliche Nieder- mehelung statt. Der Bischof und sein Koch wurden zuerst erschossen, während die Uebrigen bis auf 4, denen die Flucht gelang, mit Speeren niedergestochen wurden.

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Gießen, den 23. März 1886.

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