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Freitag den 25. December
Erscheint t^Hd) mit Ausnahme deS Montags.
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verlangen gedenkt, hervorkehren und dann wird man ja sehen, wie groß die Begeisterung der parlamentarischen Vertreter Alt-Englands für die Irland zu machenden Zugeständnisse ist.
An ihrer neuen birmanischen Beute haben die Engländer noch keine sonderliche Freude. Abgesehen davon, daß der chinesische Nachbar mittheilen will, ist in Birma der Guerillakrieg dem kurzen Feldzüge der Engländer gefolgt. Allerorten tauchen sanatisirte Banden unter Führung von Buddhistenpriestern auf und gefährden nicht nur die Lage der englischen Truppen, sondern machen sogar räuberische Einfälle in das den Engländern bereits unterthänige Ober-Birma. Von dem englischen Ober-Commando in Mandalape, der birmanischen Hauptstadt, sind daher fliegende Colonnen organi- sirt worden, durch welche man am besten mit dem Bandenwesen fertig zu werden hofft. . r
Der vor dem Warschauer Kriegsgerichte feit Wochen schwebende Nihilistenproceß ift am Montag beendigt worden. Von den 29 angeklagten Nihilisten sind 6 zum Tode, 2 zu lebenslänglicher Verbannung nach Sibirien, 18 zu je 16jähriger, 2 zu lOjähriger und einer zu 8jähnger schwerer Bergwerksarbeit in Sibirien verurtheilt worden. Das Urtheil ist auffallend hart und tritt dieser Umstand umiomehr hervor, als im Allgemeinen von nihilistischen Vergehen aus Rußland in letzter Zeit nur noch wenig verlautet hat. __________
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ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Nr. SOI. Zweites Blatt
Wochen - Ueberficht.
Gießen, 24. December.
Das freudenreiche Weihnachtsfest steht wieder vor der Schwelle, wie ein hochwillkommener Gast in jedem Haufe, zu dessen Empfang stch selbst der Aermste nach Kräften gerüstet hat. Weihnachten ist im wahren Sinne des Wortes ein Familienfest, denn es lenkt einmal den Blick von den Ereignissen der großen Welt ab und lediglich dem traulichen Heime zu, in welchem sich um den lichterglänzenden Christbaum aus eine kurze Zeit sozusagen das ganze Familienleben concentrirt. Indessen macht sich der Einfluß der Weihnachtsfeier auf einem Gebiete, welches für gewöhnlich dem Familienkreise sehr fern liegt, auf dem politischen, mehr oder weniger bemerklich und selbst die hohe Politik, welche sich sonst nicht an die Feste im bürgerlichen Leben bindet, scheint am Weihnachtsseste ihren Pulsschlag zu verlangsamen. Erfreulicher Weise wird diesmal wenigstens unser Erdtheil das Weihnachtssest ungestört begehen können unv sind die Beziehungen der maßgebenden Nationen Europas derartige, daß der europäische Friede auch für fernere Zeit gesichert erscheint. Allerdings ist die Balkankrisis, welche zu so viel Befürchtungen und aufregenden Combinalio- nen Anlaß gegeben hat, noch nicht gänzlich beschworen, aber doch haben gegen- wärtia die Wirren aus der Balkan-Halbinsel durch das gemeinsame diplomatische Auftreten der Mächte eine solche Wendung zum Besseren genommen, daß die gänzliche friedliche Lösung der jüngsten orientalischen Frage in sicherer Aus- ficht stehtt nUn bie innere anbelangt, so ist hier die Weihnacht^
pause schon mit der Vertagung des Reichstages eingetreten und Angesichts des beranaenahten Festes treten die Fragen, welche das Parlament und hiermit die aesammte Nation beschäftigten, mehr und mehr in den Hintergrund. Naturgemäß nimmt daher auch der Kampf der politischen Parteien eine weniger leiden- schastliche Gestalt an, was ja nur dem Friedens-Charakter der Weihnachtsfeier ertspricht. Da dieser Kamps in den letzten Jahren immer schärfer und schroffer bervoraetreten ist, so bietet gerade die Weihnachtspause Gelegenheit zur inneren Einkehr bei jeder Partei, denn etwas mehr Gerechtigkeit und Duldsamkeit, Map- halten und Selbsterkenntniß thut in unserem politischen Leben wirklich Roth — vielleicht, daß die diesjährige Weihnachtsfeier zur Erfüllung dieses Wunsches das ihrige reugen unb das übrige Deutschland hochbedeutsames
bistorisches Datum fällt bekanntlich in die ersten Tage des neuen Jahre»: Das 25jährige Regierungs - Jubiläum Kaiser Wilhelms als König von Preußen am 2 Januar In seinem pietätvollen Sinne hat Kaiser Wilhelm bestimmt, daß, da dieser Tag zugleich der Todestag seines Bruders, Königs Friedrich Wil- Helm IV ist, die Feier des 25jährigen Regierungs-Jubiläums an allen Orten, wo eine solche beabsichtigt ist, am 3. Januar stattzufinden hat. Für M W sind von dem greisen Monarchen alle persönlichen Ovationen u. s. w. anläßlich des Jubiläums abgelehnt worden und wird der erlauchte Jubilar am 2. Januar nur die Glückwünsche der kaiserlichen Familie entgegennehmen. Die regierenden deutschen Fürsten — und wahrscheinlich auch die außerdeutschen Souveränen werden den Kaiser mittelst Handschreiben beglückwünschen.
Dem Reichstage ist noch in seiner letzten Sitzung vor den Meibnacktsserien die Zusammenstellung der in den einzelnen Bundesstaaten de- stehenden Gesetze und Verordnungen über die Sonntagsruhe zugegangen. Diese Zusammenstellung zeigt eine große Mannigfaltigkeit Der bezüglichen Vorschriften unb es erhellt schon hieraus die große Schwierigkeit der Aufgabe, die Zwischen den verschiedenen Sonntags-Verordnungen.bestehender, Gegensätze und Wider. Ivrülbe «Milchst auszuglcichcn und eine emheüftche Regelung der bestehenden Vorschriften über die Sonntagsruhe, resp. ihre Uebertragung auf dar Reich, zu ^ra^Di" Meldungen über eine reichsgesetzliche Regelung der Brannt- weinsteuersrage zwischen den Staaten der ehemaligen Norddeutschen Bundes "ner- und Bayern und Württemberg anderseits gewinnen an Wahrscheinlichkeit Es würde demgemäß - wie die „Süddeutsche Presse" annnnmt - eme dar aanze Reichsgebiet treffende bezügliche Gesetzesvorlage die Zustimmung der Bun- desrathes finden und alsdann an den Reichstag gelangen.
Die irische Frage ist durch dar von der „Pall-Mall-Gazette ver- öffenklichte angebliche irische Programm Gladstone'» in England auf die Tagesordnung gesetzt worden. Ob der greise Führer der englischen Liberalen den Parnelliten in der That solche weitgehende Zugeständnisse zu machen beab- stchtiqt, wie z. B. dasjenige eines eigenen ruschen Parlaments, ist allerdings noch nicht recht klar, denn Mr. Gladstone selber hat sich noch nicht darüber aeäußert ob das in der „Pall-Mall-Gazette" veröffentlichte irische Programm wirklich 'von ihm herrührt. Jedenfalls stößt aber daffelbe Nicht nur im con- servativen Lager, sondern bei den Liberalen selbst auf energischen Wider- vrucb wie 1 B. das Schreiben Lord Hartington's, des Gladstone jchen Krieasnnnisters, an seine Wähler, beweist, in welchem Lord Hartrngton zeg- liche^Sympathie mit den angeblichen Projecten Gladstone'S bezüglich Irlands verleugnet. Diese Stimmung im Lande erleichtert es dem Cabmet Safts- bury'? jetzt offen zu bekennen, daß es zwar bereit sei, das System der ad- ministrativen localen Autonomie Irlands zu erweiten,, k-tnesWs Drojecte eines irischen Parlaments zuzustimmen, gleichviel, welche Garantien geboten seien Diesen Standpunkt wird das ßnfcinet auch bet dem Vertrauens- Äum"welches es vöm neuen Parlamente kurz nach deffen Zusammentntte zu
UniverfltätS - Chronik.
— Die juristische Fakultät zu Halle ernannte den Justizrath Heinrich Schultz in Magdeburg anläßlich seines 50jährigen Dienstjubiläums honoris causa öum phil y Bretfeld, bisher Assistent an der argiculturchemischen Ver
suchsstation zu Halle, ist als Professor nach Riga berufen, an seine Stelle ist Dr. W. Kruge^gettctem^ Moritz Stern zu Göttingen hat aus eigenen Mitteln eine Stiftung zum Besten der Universität in's Leben gerufen. Aus den Zinsen dieser Stiftung sollen die Wittwen der Universitätspedelle und der Aula- und Audrtorren- hausverwalter unterstützt werden. .
— Professor vr. Volhardt in Köln ist an die Universität Marburg berufen E^"onsistorialrath Professor Dr. Semisch zu Berlin hat seine Vorlesungen an der Universität bereits wieder ausgenommen. Er hatte sich durch einen Fall den Hinterkopf stark verletzt, ist aber jetzt vollständig genesen. .
_ In Ncwyork wird gegenwärtig der Plan einer deutschen Universität wieder lebhaft erörtert. Man will die deutsche Regierung bitten, zu deren Anlage ein Grundkapital von 1 Mill. JL zu stiften. Die Zinsen davon könnten zur Förderung des höheren deutschen Unterrichts in Amerika verwendet werden. Als Platz dafür ift Schenectady im Staate Newport in Aussicht genommen, das sich in außerordentlich günstiger Lage dafür befindet, und dessen Stadtverwaltung sich in jeder Werse entgegenkommend zeigen würde.
Vermischtes.
Mainz, 19. December. In der letzten Zeit kam hier die Frage zur Erörterung, ob Ausländer zu der für das Großherzogthum Hessen eingeführten obliaatonschen Foribildungsschule herangezogen werden können, wenn sie hier wohnen und im fortbildungsschulpflichtigen Alter stehen, einerlei, ob in ihrer Hennath ein solcher Fortbildungsunterricht besteht oder nicht. Die Kreis-Schul-Commission Mainz hat hierauf im Einvernehmen mit dem hessischen Ministerium entschieden, daß Jeder, der deutsch ist und deutsch spricht, im Alter von 14-17 Jahren in Hessen aufenthaltlich ist, wenn nicht sonstige Befreiungsgründe bestehen, der Fortbildungsschule zu überweisen sei. Demgemäß wurde die Reclamation eines Italieners für begründet erklärt, wahrend die hier seßhaften Deutsch-Oefterreicher die Fortbildungsschule besuchen müssen.
Mainz 10. December. Bezüglich des Schäfer, der sich vorgestern im Arrestlocale mit einem Handtuch erdrosselte, erfahren wir, daß derselbe im Landeszuchthaus Marienschloß gänzlich getrennt von den übrigen Sttäflingen arbeitete und eine grotze Scheu vor der Oeffentlichkeit hatte, auch seine Reise hierher nur mit größtem Widerwillen unternahm. Man glaubt daher, daß er zumeist nur deßhalb Hand an sich gelegt habe um nicht noch einmal in Gegenwart seiner Landsleute, die sich zahlreich dazu aus Bretzenheim eingesunden hatten, vor Gericht sich zeigen zu müssen. Am Abend vorher hatte er übrigens hier noch den Besuch einer nahen Anoerwandteri, der vielleicht auch nicht ohne Gemüthseindruck aus ihn geblieben war. (M. A.)
— lWas verjährt am 31. December?] Forderungen verjähren bekanntlich am 31 December des dritten Jahres, in welchem sie zahlbar, bezw. klagbar waren, also am 31 December 1885 Forderungen aus Geschäften, welche im Jahre 1883 abgeschlonen wurden. Den Bestimmungen unterliegen: 1) Forderungen der Fabrikanten, Kaufund Handelsleute, Apotheker, Krämer und Händler jeder Art, der Künstler und Handwerker für Maaren und Arbeiten ihrer Geschäfte; 2) die Forderungen der Wirthe und Koftreicher für Beherbergung, für abgegebene Speisen und Getränke und sonstige Jur ihre Gäste bestrittenen Bedürfnisse und Auslagen; 3) Forderunaen der Diens boten, Fabrikarbeiter, Handwerksgesellen, Taglöhner uud anderer Handarbeiter, desgleichen der Haus- und Wirthschaftsbeamten, der Handlungsgehilfen und überhaupt aller in. Privatverhältnissen stehenden oder gestandenen Personen wegen rückständiger Lohne, Gehälter und Pensionen, sowie wegen ihrer Emolumente und etwaigen Auslagen, für die Dienstherrschaft und die Forderungen der Dienstherren wegen der für diese m den drei letzten Jahren geleisteten Vorschüsse; 4) Postporto, Brieftragerlohn, Frachtgeld, Fuhrlohn, Pferdemiethe und Botenlohn; 5) die Forderungen der^ öffentlichen und Privatlehr-, Erziehung»- und Verpflegungs-Anstalten für Unterricht von Lehrgelds Vorschüsse und Auslagen für Zöglinge und Lehrlinge; 6) Gebühren und Auslageforderungen der öffentlichen Anwälte und Notare, Aerzte, Wundarzte, Hebammen, Müller und Feldmesser rc.; 7) Honorarforderungen für Betrage an Lefezirkeln, Zeitschriften; 8) rückständige Mieths- und Pachtgelder und bedungene Zinsen. Die Verjährung wird nur durch Einleitung der Klage odn durch eine s^M^e Erklärung des Schuldners, nicht durch Zustellung des Zahlungsbefehls durch den Genchtsvollzieher unterbrochen.


