Kr. 97 Zweites Blatt Sonntag den 25. April 1888
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
******* SchukHraße 7. Erscheint t^ttch mit W Montag». '^^Lhrlich 2 Mark 20 Pf. mit 8rtng«f*
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Amtlicher Hheil.
Polizei-Verordnung,
die Bade-Anstalten ?u Gießen betreffend.
. r 296 des Polizeistrafgesetzes und des Artikels 56 pos. 1 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten
versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. August 1885 zu Nr. M. I. 19971 verordnet wie folgt:
8 1.
Die polizeiliche Aufsicht über die Badeanstalten und die öffentlichen Badeplätze an der Lahn steht dem Grobherzoglichen Polizeiamte zu, welches dieselbe durch die ihm unterstellten Vollzugsorgane ausübt.
8 2.
Den Weisungen der diensthabenden Polizeibeamten (s. § 1) ist in jedem Falle, unbeschadet des Rechts der Beschwerde bei Großherzoglichem Polizeiamte, unweigerlich Folge zu leisten.
8 3.
Jeder Unfug im Waffer und in den Badeanstalten ist untersagt. Ebenso ist jede Beschädigung der Badeanstalten, der Uferbauten an denselben, der Nachen, sowie allen dazu gehörigen Geräthe und Einrichtungen untersagt.
8 4.
Das Mitnehmen von Hunden in die Badehäuser ist nicht gestattet.
8 5.
Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle gelegenen Badehause an, stromauswärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser), sowie das Entkleiden an beiden Ufern verboten.
Bei dem Baden in offener Lahn, sowie innerhalb der Badeanstalten haben sich die Badenden, falls sie sich nicht in einer geschlossenen Zelle baden, ohne Ausnahme der Badehosen zu bedienen.
Gießen, den 28. August 1885.
8 6.
Die Benutzung von Seife, das Waschen von Kleidungsstücken innerhalb der Badeanstalten, sowie jede sonstige Verunreinigung der Bade-Zellen und Hallen ist untersagt.
8 7.
Die Badehäuser dürfen von Personen, welche nicht abonnirt sind, oder das Badehonorar nicht bezahlt haben, nicht betreten werden.
In die Frauenbäder dürfen Knaben nicht mitgenommen werden.
. S8.
Das Tränken, Schwemmen, oder Waschen von Rindvieh, Schafen und Schweinen in der Lahn zwischen den beiden ober- und unterhalb der Lahnbrücke gelegenen Wehren ist vom 1. Mai bis 15. September untersagt.
Pferde dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August nur bis 7 Uhr Morgens und nach 8 Uhr Abends und an den übrigen Tagen der Monate Mai und August sowie im Monat September nur bis 7 Uhr Morgens und nach 7 Uhr Abends zur Schwemme gebracht werden.
8 9.
Das Localreglement für die Provinzialhauptstadt Gießen vom 8. Mai 1856, betreffend das Polizeistrafgesetz, insbesondere Baden in Flüssen, tritt außer Wirksamkeit.
8 10.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die einschlägigen Strafbestimmungen des Reichsstrasgesetzbuchs und des Polizeistrasgesetzes zur Anwendung zu kommen haben, mit einer Geldstrafe von einer bis dreißig Mark geahndet.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen- __________________________________ Fresenius.
Der Brand von Stryi-
Nach Angabe österreichischer Blätter sind mindestens 100 Personen bei dem schon telegraphisch gemeldeten furchtbaren Brande der galizischen Stadt Stryi — einer Station der Albrecht- und Dniesterbahn — ums Leben gekommen und über 60 sonst verunglückt, welche Annahme dadurch eine schauerliche Bestätigung erhält, daß beim Wegräumen des Brandschuttes immer noch menschliche Gebeine zum Vorscheine kommen. Viele Tausende sind brod- und obdachlos geworden. Die wichtigsten öffentlichen Gebäude und 600 Privathäuser sind zerstört, ein nahezu vernichtendes Unglück für eine Stadt von nur 15,000 Einwohnern. Von ersteren ist nur die Post und das Waffendepot nebst der Militärkasse gerettet, doch verloren 300 Beamte und zahlreiche Offiziere ihre ganze Habe. Verwundete wurden nach Lemberg transportirt. Das Feuer entstand in einer Schlosserwerkstätte, aber einem furchtbaren Orkan ist seine jähe Verbreitung zuzuschreiben. Die Gewalt dieses Sturmes wird dadurch bekundet, daß Acten von Behörden in Stryi acht Meilen weit fortgeweht wurden. Mit Löschversuchen wäre da wenig auszurichten gewesen, selbst wenn die Löschanstalten nicht die primitivsten gewesen wären. Bedeutende Holzlager nährten die Flammen. Der Volksschuldirector Holubonsicz und ein pensionirter Beamter befinden sich unter den Verunglückten. Mehrere Personen wurden von den einstürzenden Kirchenthürmen erschlagen. Fünfzehn Straßen brannten gleichzeitig, und die Möbel u. s. w., welche man auf die Straße warf, um sie zu retten, wurden dort von den Flammen verzehrt. Die Feuersäule wurde drei Meilen weit gesehen und es rückten die benachbarten Feuerwehren zu nutzlosen Löschversuchen heran. Wahrend aber das wüthende Element den furchtbarsten Schrecken verbreitete, machten sich ruchlose Verbrecher an die Plünderung und den Raub von Allem, was, sie erwischen oder den Abgebrannten entreißen konnten, so daß es zu ernsten Kämpfen mit diesen Räubern (Bauern und Strolchen) kam, Hunger und Frost machten das Elend der Abgebrannten vollständig. Die erste Hilfe, die gespendet wurde, war bei Weitem nicht hmreichend. Man schlägt den Brandschaden auf vier Millionen Gulden an und es find mehrere große Versicherungs-Gesellschaften, die Krakauer mit 500 000 Gulden, an demselben beteiligt. An verbrannten öffentlichen Gebäuden werden aufgezählt: die Localitäten der Bezirkshauptmannschaft, der Bezirksvertretung, des Steueramtes, sodann des Gymnasiums, die Kirchen und die Synagoge, die Militärmagazine, das städtische Casino, die Filiale der Bank für Handel und Industrie und eine der Volksschulen. Ein Glück ist es, daß die Baarbestände der Sparkasse und des Vorschußvereins gerettet wurden. Mehrere hundert angesehene Handelsleute sollen aber vollständig ruinirt sein und es erleidet auch die Lemberger Geschäftswelt große Verluste. Für die nothleidenden Abgebrannten werden Geldsammlungen, Wohlthätigkeits-Concerte u. s. w. an verschiedenen Orten eingeleitet. Die Staatsbahn, aus welcher ein großes Gedränge herrscht, befördert die Abgebrannten unentgeltlich nach benachbarten Städten.
Vermischtes.
Karlsruhe, 18. April. Der „B. L." schreibt: „Von einem eifrigen Theaterbesucher und Freund des „Landesboten" erhielt unser ständiger Kritiker einen in der
I berühmten Fabrik von Flürscheim u. Bergmann in Gaggenau erzeugten, äußerst praktischen Stock gespendet, was wir hierdurch Denjenigen mittheilen, welche etwa fernerhin den Versuch wagen wollen, ihre Unzufriedenheit mit der Kritik unseres Blattes handgreiflich zu beweisen." Das sieht ja ganz amerikanisch aus.
— Von den unglücklichen Russen, welche im veraangenen Monat nach Paris reisten, um dort bei Pasteur Hülfe gegen die Folgen der Bisse eines wuthkranken Wolfes zu suchen, sind am Dienstag 16 auf der Heimreise wieder durch Köln gekommen. Drei waren in der französischen Hauptstadt von der entsetzlichen Krankheit ergriffen worden und dort, wie bereits gemeldet, gestorben. Die Heimkehrenden hegen die Hoffnung, geheilt zu sein.
Traunstein, 16. April. Großes Aufsehen erregte vorgestern ein mittelst Tragbahre zur Verhandlung vorgeführter Gefangener, welchem beide Füße fehlen. Es ist dies der 21 Jahre alte Schuhmachergeselle Schweiger von Treuchtlingen, welcher sich im December vorigen Jahres in der Gegend bei Aschau, Brandsteuer bettelnd herumtrieb. Von einem Gensdarmen verfolgt, flüchtete er sich in das Gebirge, verirrte sich und trieb sich dort drei volle Tage, einen Ausweg suchend, ohne alle Nahrung bei der empfindlichsten Kälte, theils in tiefem Schnee, theils in einem knietiefen Gebirgsbache sich fortschleppend, herum. Nachdem er endlich einen Bauernhof antraf, war es schon so weit, daß ihm nach Entfernung der Schuhe das Fleisch stückweise von den Füßen fiel. In das Spital nach Rosenheim überführt, wurden ihm am 7. Januar d. I. beide Füße über dem Knöchel amputirt. Er wuroe zu einer achtmonatlichen Gefängniß- strafe verurtheilt.
Köln, 20. April. Sechs Kinder in einem Jahre, das ist wohl ein Glück, welches bis jetzt nicht manchem Elternpaar beschieden gewesen sein mag, und der Vater — diesmal ist es der Taglöhner Navsack zu Niehl — dürfte mit Recht ausgerufen haben: Herr, höre auf mit Deinem Segen! Vor zehn Monaten legte der Storch dem armen Mann drei Sprößlinge in die Wiege, gestern brachte er ihm abermals Drillinge in's Haus, zwei Mädchen und einen Buben. Die Mutter des Doppel-Terzetts und die Kinder befinden sich wohl. Wie es dem Vater zu Muthe ist, das kann der freundliche Leser sich denken. (K. Z.)
— sDie nächsten beiden totalen Sonnenfinsternisse.) Die nächste totale Sonnen- finsterniß findet am 29. August d. I. statt. Sie beginnt mit Sonnenaufgang auf der Landenge von Panama, wandert zunächst ostwärts längs des Nordrandes von Südamerika, bedeckt die Inseln unter dem Winde, sowie von den kleinen Antillen die Inseln Tabago, Grenada, die Grenadinen und Barbados, geht dann ohne ein Land zu treffen, sich allmälig südlich wendend, über den Atlantischen Ocean, durchschneidet Südafrika in einer Linie von Benguela auf der Westseite nach Sofala auf der Ostseite und endet im südlichen Theile von Madagaskar mit Sonnenuntergang. — Die zweitnächste totale Sonnenfinsternis; findet am 18. August 1887 statt. Die Totalität nimmt ihren Anfang mit Sonnenaufgang in der Gegend des Harzes, durchzieht in einem ungefähr 150 Kilometer breiten Streifen Preußen bis zu dessen östlichster Grenze erreicht in Tobolsk ihren nördlichsten Punkt, durchschneidet den Baikalsee, die japanische


