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24.10.1886 Drittes Blatt
 
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Nr. 248 Drittes Blatt. Sonntag den 24. October 1886.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

ewreatt: Schulstraße 7. Erscheint ILglich mit Lusnahme brf MontaaS. Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit yrt&gtdct«.

_____________ Durch die Poft bezogen vierteljäbrlich 2 Mark 50

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Geffentliche Badeanstalten verschiedener Uölker.

Von ärztlicher Seite ist immer zu gewissen Zeiten und namentlich bei heran- zrehender Epidemie die Gegenwart hat das Choleragespenst aus die Nützlichkeit und den hohen sanitären Werth des Badens hingewiesen worden, und es ist mit Freuden zu begrüßen, daß mit der Anlage von Badeanstalten, namentlich für die arbeitende Bevölkerungsklasse, von vielen größeren und mittleren Städten längst be­gonnen worden ist, so daß dort dem Arbeiter seil geraumer Zeit schon die Wohlthat des Badens zu Gute kommt.

Werfen mir jedoch zunächst einen Blick auf die Badeeinrichtungen eines alten Culturvolkes, bei welchem das Bad eine ganz bedeutende Rolle spielte, auf die der Römer.

In der Mitte des länglich-viereckigen Badegebäudes und zwar im Kellerraume, lag das Heizungszimmer (hypocaustum), aus welchem sich Röhren (caliductus) durch die Zimmer zur Lufterwärmung verbreiteten; über dem Hypocaustum war ein Raum mit drei übereinanderstellenden Kesseln (ahena); aus dem obersten (frigidarium) floß kaltes Wasser in die mittleren (tepidarium) und, hier lau geworden, in den untersten (calidarium), um heiß zu werden. Aus jedem Kessel führten in die Badezimmer, welche die Namen der Kessel trugen, der beiden für die Männer und Frauen bestimmten Ab- theilungeu des Gebäudes mit Hähnen (epistomia) versehene Röhren. Der oberste Kessel erhielt sein Wasser aus einem gefüllten Behältnisse (castellum), das gewöhnlich durch einen besonders angelegten Aquäduct gespeist wurde. Ferner lag noch über dem Heizungsraum' das rundgebaute trockene Schwitzbad (pyriaterion, Laconicum), mit welchem wiederum das warme Bad (caldarium) verbunden war; ferner die eoneamorata sudatio, wo man sich den Schweiß abtrocknete und den Körper reinigte.

In jedem Zimmer befand sich ein steinernes oder metallenes Becken (alveus), um dasselbe ein Geländer (pluteus), und zwischen diesem und den Wänden war freier Raum (schola), wo diejenigen, welche noch zu baden gedachten oder blos der Unter­haltung wegen das Bad besuchten, sich aufhielten. Im Boden des Laconicums war eine metallene Klappe (clypeus) angebracht, welche mittelst einer Kette in die Höhe gezogen oder niedergelassen werden konnte, um im ersteren Falle die Hitze herein zu lassen, im anderen sie zu dämpfen. Außerdem enthielt das Badehaus Auskleidungs­zimmer (apodyteria), Salb- und Oelungszimmer (unctoria, elaeuthesia) und zum Striegeln und Reiben mit besonderen Instrumenten bestimmte Gemächer (frictoria).

Um die Badeanstalten herum hatte man Plätze für gymnastische Uebungen nach dem Bade angebracht und auf dem Dache des Hauses konnte man Sonnenbäder nehmen.

Die meisten öffentlichen Bäder wurden unter den Kaisern Nero, Vespasian, Titus, Trajan, Caracalla, Diocletian rc. erbaut, sie dienten jedoch mehr als Ver­gnügungsorte, als dem eigentlichen Zwecke des Badens.

In allen von den Römern eroberten Ländern wurden den römischen Legionen Badeanstalten erbaut, deren Ueberreste noch heute bei Aachen, Neuwied, Wiesbaden, Badenweiler und Baden-Baden zu sehen sind.

Was die Badeeinrichtungen der Griechen betrifft, so werden schon bei Homer Den ankommenden Freunden und Gästen vor Allem warme Bäder bereitet. Der Grieche lagerte sich niemals zum Mahle, bevor er nicht gebadet hatte und das Hausbad befand sich stets im Innern des Hauses. In Athen namentlich gab es zu Alexander des Großen Zeit, sowie später unter den römischen Kaisern, insbesondere unter Hadrian, elegante öffentliche Badeanstalten.

Die Völker des Islam haben das Bad vollständig in ihre Sitten und Gebräuche ausgenommen. Der Islam schreibt seinen Bekennern sorgfältige Beobachtung der körperlichen Reinheit und zu diesem Zwecke wiederholte tägliche Waschungen vor. Zu diesem Behufe haben nicht blos die Reichen prachtvolle Bäder in ihren Häusern und Gärten, auch für das Volk sind in jeder Stadt Badehäuser angelegt.

Die Araber brachten diese Vorliebe für luxuriöse Bäder mit nach Spanien, jedoch wurden dieselben nach Vertreibung der Mauren von den christlichen Spaniern wieder zerstört.

Die Einrichtung der Bäder bei den Völkern des Orients, bei den Persern, Türken, in Syrien, Aegypten rc. ist mit geringen Abänderungen eine gleiche wie die der vorher geschilderten. Gewöhnlich wird mit dem Bade selbst noch die Operation des Knetens (Massirens) verbunden, welche Arbeit etwa dreiviertel Stunden in Anspruch nimmt. Nach dem Bade ruht man in einem kühlen Zimmer, auf's Lager ausgestreckt und mit Tüchern eingehüllt, und genießt Kaffee, Sorbet oder Limonade.

Große Freunde vom Baden jeder Art, von Dampf-, See- und warmen Bädern sind die Japanesen, bei welchen sich beide Geschlechter jeden Alters in öffentlichen Bade­anstalten zusammen baden.

In Deutschland wurde das Baden besonders von Karl dem Großen zur all­gemeinen Anwendung gebracht. Bekannt ist ja, wie oft er selbst in Aachen badete, der Stadt, die ihren Aufschwung speciell ihren warmen Quellen verdankt. Ueberall ent­standen im Mit^lalter öffentliche Badeftuben und die Bürger und selbst die Bauern legten sich im eigenen Hause einBadestüblein" an. Nach und nach bildete sich die Zunft und das Gewerbe der Bader und Barbiere aus, welche ihre Badestubenzugleich zu Kurplätzen für das Volk einrichteten, wo sie neben dem Baden noch das Schröpfen und Aderlässen besorgten. Badergassen finden sich noch heute in fast allen Städten, sie sind die Neberbleibsel aus jener Zeit.

Das Leben in den Bädern war jedoch im Mittelalter und in der späteren Zeit ein sehr freies, unbefangenes und höchst lockeres, beide Geschlechter besuchten einander in den Bädern und so kam das Baden selbst in Verruf und hörte als Volksgebrauch allmälig auf.

Lange Zeit hindurch hatte man den Werth des Badens verkennen gelernt und erst im neunzehnten Jahrhundert begann das Badewesen durch Einführung öffentlicher Badeanstalten wieder einen wirklichen Aufschwung zu nehmen. Einestheils wurden Bade- und Schwimmanstalten in den Flüssen eingerichtet und anderntheils wurden, wie Eingangs erwähnt, in vielen Städten Anstalten gegründet, in welchen auch den ärmeren Klassen Gelegenheit gegeben wird, für geringen Preis ein warmes Bad nehmen zu können.

In der Neuzeit sind viele größere Industrielle, deren Fabrikanlagen sich zur Einrichtung von Badeanstalten eigneten, ihren Arbeitern darin entgegengekommen, daß diese wöchentlich ein- bis rwetmal, falls ärztliche Verordnung vorliegt, nach Bedarf, völlig unentgeltlich die Bäder benutzen können. Die Jahresberichte der Fabrikinspectoren melden mit jedem Jahre mehr derartige uneigennützige Unternehmungen von Seiten der Arbeitgeber.

Es gtebt Industrien, bei welchen ein wöchentlich einmaliges Baden der Arbeiter geradezu vorgeschrieben und streng gehandhabt werden müßte. Noch lange nicht genug bekannt ist besonders, wie wichtig gerade für Mädchen im jugendlichen Alter, wie sie namentlich in Spinnereien beschäftigt werden, das Baden ist. Hauptsächlich für die

weibliche Arbeiterbevölkerung sind Badeanstalten in den Fabrikräumen dringend nöthig, da dtese schon im Sommer die öffentlichen Schwimmanstalten in den Flüssen selten besuchen, im Winter aber des hohen Preises halber nicht im Stande sind, ein Bad in den Badeanstalten nehmen zu können.

Es bedarf wohl kaum einer ausführlicheren Erwähnung, daß die Bäder sowohl für die Heilkunde, als für die Gesundheitspflege von der größten Bedeutung sind und daß noch viel zu geschehen hat, ehe das Bad wieder das ist, was es sein sollte, ein tagtäglicher Volksgebrauch. Deshalb möge dort, wo es noch keine öffentlichen Bade­anstalten giebt, bei den betreffenden maßgebenden Kreisen die Bitte nicht umsonst gestellt sein und unerhört bleiben, daß Sorge getragen werde für die Beschaffung von billigen Bädern für die arbeitende Bevölkerung und zwar ganz besonders im Winter. Oefteres Baden fördert den leiblichen Gesundheitszustand und mens eana in corpore sano nur in einem gesunden Körper kann ein gesunder Geist wohnen.

UniverfitätS - Chronik.

Marburg, ig. October. Gestern Vormittag um 11 y2 Uhr fand im hiesigen Saalbau die feierliche Eröffnung des Unioersitätsjahres und die Einführung des neuen Rectors in den althergebrachten Formen statt. Zum ersten Male seit mehr als einem Jahrzehnt wohnte der Feier wieder ein Universitäts-Eurator, der jüngst vom Ministerium der Unterrichtsangelegenheiten mit diesem Ainte betraute Geh. Regierungsrath Ernst Meier, bei. (In den letzten Jahren war dieses Amt unbesetzt geblieben und einst­weilen von dem zeitigen Rector und dem vor zwei Jahren verstorbenen Geh. Justizrath Professor Dr. Fuchs verwaltet worden.) Nachdem die Feier durch eine Gesangs­aufführung des akademischen Concert-Vereins eingeleitet worden war, übergab der zeitige Rector, Professor der Medicin Man köpf, nach einer Rückschau auf sein ab­gelaufenes Amtsjahr, die Zeichen seines Amtes und damit dieses selbst seinem von dem Senat erwählten und von der Staatsregierung bestätigten Nachfolger, dem Professor der Jurisprudenz Franz v. Liszt. Der neuernannte Rector bestieg alsdann die Nednerbühne, um seine Antrittsrede zu halten. Der Gegenstand sowohl, den er sich hierfür erwählt hatte, als die geistvolle und schneidige Form, in welcher er ihn be­handelte, werden ohne Zweifel bewirken, daß die demnächst im Druck erscheinende Rede allgemeines Interesse und nicht geringes Aufsehen erregen, vielleicht und hoffentlich auch an entscheidender Stelle Beachtung finden wird. Professor v. Liszt benutzte nämlich die Gelegenheit, um seine Stellung zu der gegenwärtig vielbesprochenen Frage einer allgemeinen und grundsätzlichen Reform des juristischen Studiums klarzulegen. Er ging dabei aus von einer in zwar schwarzen, aber doch leider nicht ganz unwahren Farben entworfenen Schilderung der gegenwärtigen Zustände, namentlich aber von der durch zahllose Beobachtungen bestätigten Thatsache, daß in keiner anderen Facultät unter den Studirenden eine so banausische, jedes tieferen wissenschaftlichen Strebens ermangelnde Auffassung ihres Studiums herrsche als unter den jungen Juristen. Und zwar sei die Sachlage nach dieser Richtung hin in Preußen schlimmer als in den anderen Staaten, in denen Redner früher seine Lehrthätigkeit entfaltet habe (Oesterreich und Hessen-Darmstadt). Die Vorlesungen würden schwach besucht, selbstständige wissen­schaftliche Arbeit sei unter den jungen Juristen so gut wie unbekannt; er habe unter sämmtlichen Caudidaten, deren Prüfung er beigewohnt, auch nicht einen einzigen gefunden, der in Oesterreich oder Hessen-Darmstadt auch nur mit einer leidlichen Note das Examen bestanden haben würde. Die Regel sei, daß die Studirenden der Juris­prudenz 45 Semester so gut wie nichts thäten und sich dann im sechsten von einem Einpauker" an der Hand der Quaritz'schen und anderer kleineren Compendien für das Examen drillen ließen. Die Frage sei nun, wo die Ursache dieser das staatliche, politische wie rechtliche Leben mit schweren Gefahren bedrohenden Mißstände liege. An den Vorlesungen und den damit in innerem Zusammenhang stehenden, leider viel zu wenig bekannten juristischen Seminariep könne die Schuld nicht liegen, denn diese seien in Preußen im Wesentlichen ebenso organisirt wie in anderen Staaten und ent­sprächen im Großen und Ganzen, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, durchaus den Anforderungen strenger Wissenschaftlichkeit. Aber sie würden eben zu wenig besucht, und an den selbstständig productiven Arbeiten in den Seminarien betheilige sich nur ein kleiner Procentsatz der Studirenden. Die Endursache dieser traurigen Erscheinung sieht Redner in der ernstes wissenschaftliches Streben fast grundsätzlich verachtenden Auf­fassung, welche in der Praxis bei dem preußischen Richterstande vorherrsche, und in der diesen Anschauungen entsprechend organisirten Einrichtung des ersten juristischen Examens bezw., und das stehe damit im Zusammenhang, in der Zusammensetzung der Prüfungs-Commission, deren Mitglieder zu einem großen Theil Landgericktsräthe seien. Diese in der Praxis stehenden Männer deren Theilnahme an den Prüfungen im Allgemeinen Redner nicht bekämpfte legten naturgemäß das überwiegende Haupt­gewicht auf römisches und Privatrecht. In Folge dessen entfalle bei der Prüfung auf diese Disciplin die Hälfte der gesammten Prüfungszeit, während alle übrigen Dis- ciplinen, namentlich Strafrecht und das gesammte öffentliche Recht, ganz als Neben­sache behandelt würden. Das wisse der Student und darnach richte er sich in seinem Studium, bezw. Nichtstudium; er verlasse sich darauf, daß, wenn er in Pandekten und Prioatrecht die Prüfung bestehe, er durch's Examen komme, selbst wenn er in den übrigen Disciplinen so gut wie nichts wisse. Nur so sei es möglich, daß er sich die für das nach ganz bestimmten und bekannten Normen abgehaltene Examen erforder­lichen dürftigen Kenntnisse in so unglaublich kurzer Zeit und eigentlich ohne jede eigene wissenschaftliche Thätigkeit erwerben könne. Alles dies aber fei um so verderb­licher, als aus dem so Vorbereiteten und Geprüften auch der gesammte Stand der Verwaltungsbeamten hervorgehe. Redner hegt die ernste Besorgniß, daß man, wenn hier nicht eine sofortige Aenderung eintrete, zu spät erkennen werde, daß der Satz von der Vortrefflichkeit des preußischen Beamtenthurns wahr gewesen sei. Wir können hier auf die Einzelheiten der Reforrnoorschläge, die Liszt zur Abschaffung dieser Uebel- stäude macht, und auf ihre ebenso eingehende, wie scharfsinnige und formgewandte Motioirung nicht eingehen, sondern heben nur kurz hervor, daß der Redner sich gegen das neuerdings vielfach befürwortete sogenannteZwischenexamen" aussprach, dagegen für unbedingt erforderlich eine Zweitheilung des ersteren Examens (Pandekten und Privatrecht auf der einen, die übrigen Disciplinen auf der anderen (Seite) erklärte, und zwar so, daß, wer in einem dieser beiden Theile durchfalle, denselben unbedingt noch einmal durchmachen müsse, so glänzend er auch in dem anderen Theile bestanden haben möge. Außerdem aber müßten in der Examinations-Commission neben Pro­fessoren und Richtern auch Verwaltungsbeamte sitzen. Redner schloß mit einem feurigen, ächt akademischen Aufruf an die jungen Kommilitonen, denen er ihre schöne akademische Freiheit keineswegs beschneiden wolle, die sich aber immer bewußt bleiben müßten, daß fröhlicher Burschensinn und ernstes wissenschaftliches Streben keineswegs Gegensätze seien, sondern sich gegenseitig ergänzen müßten. Er trat dabei offen und mit Wärme für die akademischen Corporationen ein, die durch ihre geschlossene Organi­sation viel zur Belebung idealen, wissenschaftlichen Sinnes in der Studentenschaft bei­tragen könnten und, wenn sie diese ideale Aufgabe erfüllten, von selbst die Leitung des akadeinischen Lebens in die Hand bekommen würden. (K. Z.)