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Drittes Blatt
Sonntag den 23 Mai
Nr. 119
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Erscheint tLgttch mit WBmchme de- Ms«tchDA.
SchulPraße 7.
Gießen, am 21. Mai 1886.
Mrei» vierteljährlich 2 Mar? LH Pf. mit IMwgiiMg Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl SO Pf.
Großherzogliches PolizeiamL Gießen. Fresenius.
Bekanntmachung.
Betreff: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze in der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Nach § 3 dps Localreglements vom 10. November 1879, betreffend die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen rc. sind diejenigen, welche zur Reinhaltung der Straßen 2c. verpflichtet sind, gehalten, bei anhaltender heißer und trockener Witterung auf Auffordern der Polizeibehörde Banket und Straßen täglich zweimal, Morgens zwischen 6 und 8 Uhr und Mittags zwischen 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.
Wir fordern die Verpflichteten hiermit aus, dieser Bestimmung bei der dermalen eingetretenen heißen Witterung und für die Dauer der jedesmaligen Periode anhaltender heißer und trockener Witterung in diesem Sommer nachzukommen, widrigenfalls die Säumigen nach § 360 pos. 10 des Reichsstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 6V oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden.
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
vorgeschlagen, die Ausflußrohre, aus welcher das Destillat in einen Sammelbehälter abfließt, sowie das Sammelgefäß selbst, mit einem gemeinschaftlichen Kasten zu umgeben und denselben'mit einer Feuerung zu verbinden.
Eine Papierfabrik mit Strohkocherei und eine Vaselinefabrik hatten wesentliche Erweiterungen der Anlage und des Betriebs ohne Genehmigung vorgenommen.
In einer Stadt des Odenwaldes hatte ein Händler mit Dungmitteln in seiner Hosraithe ein offenes Lager von Leimsiedereiabfällen unterhalten, welches die Nachbarschaft durch Gerüche belästigte. Es wurde darauf angetragen, daß das Lagern der Abfälle daselbst verboten und nur an einem von Wohnungen entfernten Platz gestattet werde; außerdem sollen die Abfälle mit Erde bedeckt gehalten werden.
Den Besitzern einer Gerbereianlage, deren Abwasser in einem offenen Graben mit geringem Zufluß abflossen, wurde die Auflage gemacht, die Abwasser vermittelst einer wasserdichten geschlossenen Leitung abzuführen.
Eine mit Dachpappefabrikation verbundene Gasfabrik betrieb die erstere in einem an das Gasfabrikgebäude angebauten hölzernen Schuppen. Es wurde empfohlen, die Dachpappefabrikation in einen isolirten Bau zu verlegen und so einzurichten, daß die Schüröffnung für die Feuerung und der Theerbehälter durch eine Mauer von einander getrennt sind.
Auf direct an mich gerichtetes Ersuchen der Nachbarn einer Lackfabrik wurde der Besitzer der Letzteren zur Ausführung von Maßregeln gegen üble Gerüche veranlaßt. Das Gleiche geschah infolge von Beschwerden der Nachbarn einer Seifenfabrik über üble Gerüche beim Talgschmelzen.
Die Genehmigungsbedingungen für eine Eisengießerei, für eine Sulfit-Cellulose- fabrik nach dem System Ritter-Kellner und für die Erweiterung einer Harzöldestillation sind im Anhänge mitgetheilt. Bei der Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Kidlederfabrik in bewohnter Umgebung wurden sowohl Maßregeln gegen Belästigungen der Nachbarschaft, als auch Maßregeln zum Schutze der Arbeiter auferlegt. Die Genehmigungsbedingungen sind im Anhang mitgetheilt.
Bei der Beurtheilung des Genehmigungsgesuches zur Errichtung einer Jmprägnir- anstalt für Weinbergspfähle mittelst Creosotöles in einer Stadt und in unmittelbarer Nähe von Wohnungen wurde beantragt, wegen der Feuergefährlichkeit einer solchen Anlage und wegen der Belästigungen durch Gerüche die Anlage an dem beabsichtigten Platze nicht zu gestatten.
Durch den Genuß von Mineralwasser, welches aus verdorbenem Brrmnenwasser bereitet worden war, erfolgten bei einem Theil der Einwohnerschaft und der Garnison in Mainz Erkrankungen an Typhus und es wurde deshalb von Großherzoglichem Kreisamt Mainz eine Verordnung erlassen, durch welche die Fabrikation künstlicher Mineralwasser einer Eontrole zum Zwecke der Verhütung der Anwendung von gesundheitsschädlichen Gegenständen oder Stoffen bei der Fabrikation unterworfen wird. Die betreffende Verordnung ist im Anhang enthalten.
(Fortsetzung folgt.)
UniversttätS - Chronik.
— Professor Dr. Rudolf Gneist in Berlin vollendet am 13. August d. I. sein 70. Lebensjahr. Da dieser Tag in die großen Universitätsferien fällt, so erwägt man in akademischen Kreisen, ob die Feier als Vor- oder Nachfeier begangen werden soll.
— In der theologischen Fakultät zu Greifswald wird sich der Licent. theol. I. Dalmer als Privatdocent habilitiren.
— Die Studirenden der neueren Philologie in Deutschland beabsichtigen, an den Reichstag eine Petition zu richten behufs Gründung von Instituten für das Studiunr der neueren Sprachen im Auslande und Erthetlung von Reisestipendien.
Literarische».
— Die Resultate der letzten Volkszählung im deutschen Reiche finden sich veröffentlicht in dem soeben erschienenen 1886er Jahrgang von O. Hübner's statistischer Tafel aller Länder der Erde; herausgegeben unter der sehr bewährten Redaction des Herrn Universitäts-Professors v. Juraschek. Enthält die neueste Aufstellung über Geburtsjahr und Regierungsantritt des Staatsoberhauptes, Regierungsform, Flächeninhalt, Bevölkerung, Einwohner, Staats-Einnahmen und -Ausgaben, Schulden, Papiergeld, Banknoten, Armee auf Friedens- und Kriegsfuß, Kriegs- und Handelsflotte, Ein- und Ausfuhr, Eisenbahnen und Telegraphenlängen, Münzen, Gewichte und Maße, Ausfuhr-Erzeugnisse, Hauptstädte und wichtigste Orte nebst Einwohnerzahl aller Länder der Erde.
Gegenwärtige neue Auflage wurde diesmal mit größerer Schrift gedruckt und in zwei Hälften ausgegeben. Die Vortheile bestehen jetzt darin, daß nur die 2 Theile der Tafel über- oder nebeneinander aufgehängt werden können und daß das Auffinden einzelner Daten, wie die Orientirung auf der Tafel überhaupt ungemein erleichtert und sogar aus größerer Entfernung möglich wird. Trotz des vermehrten Flächenraumes ist der Preis derselbe geblieben, 50 H. Preis der Ausgabe in Taschenformat gebunden 1 JL. ________________
Handel und Verkehr.
Limburg, 19. Mai. Rother Weizen JL 14.85, weißer Weizen JL 00,00, Korn JL 10.55, Gerste JL 7.50, Hafer v4L 6.70, Kartoffeln ä 100 Pfund JL 0.00, Erbsen i» 100 Pfund JL 00.00.
äb'her Mann geil längeren Zähren als Buchhalter it thatig, auch mit chen Arbeiten ver- e besten Referenzen t anderweitige Beit welcher Stellung, ed. b. Bl.
Jahresbericht
des Iabrik-Inspectors für das Großherzogthum Hessen für 1885.
(Fortsetzung.)
In einer Glacä-Handschuhfabrik ist die Arbeitszeit lOstündig. Ueberstunden kommen selten vor.
Eine kleine Damenmäntelfabrik arbeitet 11 Stunden täglich. Vor- und Nachmittagspausen sind nicht bestimmt. Die Mittagspause dauert 1 Stunde.
In einer Corsettschließenfabrik ist die Arbeitszeit lOstündig.
Bei der Schuhwaarenfabrikation ist in 7 Fabriken lOstündige und in je 1 Fabrik IOV3-, IOV12-, IOV2-, 11- und 11 Mündige Arbeitszeit. In den Schuhfabriken Offenbachs ist theils Samstags, theils Montags und Samstags 1 Stunde früher Arbeitsschluß Abends. In den Mainzer Fabriken ist dies nicht der Fall.
In 3 Schuhschäftesabriken ist je 10-, IOV3- und lOVrstündige Arbeitszeit. Die beiden letzteren (in Offenbach) schließen Samstags 1 Stunde früher. 2—3 Ueberstunden zuweilen vor den Feiertagen.
Der Sitz der Schriftgießerei im Aufsichtsbezirk ist Offenbach. Drei Schriftgießereien, von welchen Notizen vorliegen, arbeiten täglich 10 Stunden, eine derselben im Winter nur 9 Stunden. Die Vor- und Nachmittagsvausen dauern je 1/l Stunde, bei der letztgenannten Fabrik im Winter nur je Va Stunde. Die Mittagspause dauert bei allen 1 Stunde. Samstags ist 1 Stunde früher Arbeitsschluß, in einer Gießerei jedoch nur im Sommer. Montags ist in 2 Gießereien 1 Stunde früher Schluß. Ueberstunden sind selten, Nachtarbeit ist höchst selten und nicht obligatorisch.
In 4 Buchdruckereien ist die Arbeitszeit je 9, 9Vs, 9Va und 10 Stunden. In der ersten dauert die Mittagspause 2, in der zweiten 1 und in der dritten und vierten je IV2 Stunden. Ueberstunden kommen vor.
Von 6 lithographischen Druckereien ist die Arbeitszeit lOstündig in 3, 9Vr-, IOV3- und lOMündig in je 1. Die Mittagspausen betragen in 2 U/a Stunden, in 4 1 Stunde. Samstags ist in 3 —1 Stunde früher Schluß. Ueberstunden kommen nicht häufig vor, in einigen Druckereien nehmen auch Arbeiterinnen daran Theil. Die Arbeitszeit der Lithographen ist meist kürzer als die angegebene der Drucker.
In zwei Musikaliendruckereien ist die Arbeitszeit je 9- und 9Vrstündig. Die Mittagspausen dauern IV2 Stunden, die Vor- und Nachmittagspausen Vr Stunde. In beiden ist Samstags und Montags 1 Stunde früher Arbeitsschluß. Ueberstunden kommen nicht vor.
In den zwei Spielkartenfabriken des Großherzogthums ist die Arbeitszeit lOstündig. Ueberstunden sind selten. , .
In drei Samenklenganstalten dauert die Arbertszett je lOVa, ll1/* und HV2 Stunden. Die Zeit des vollen Betriebes dauert von Anfang November bis Ende April und es kommt auch Nachtarbeit mit einem geringen Theil der Arbeiter während der Eampagne vor.
Nach den vorstehenden Mittheilungen über die Arbeitszeit in den einzelnen Fabrikationszweigen kommt eine tägliche Arbeitszeit von über 11 bis einschließlich 12 Stunden vor in der Cementfabrikation, Ziegelfabrikation, Eisengießerei (in einer unter 11 Eisengießereien), Metallgießerei (in einer unter 6 Metallgießereien), Fabrikation von landwirthschaftlichen stählernen Geräthen (auf dem Lande), Fabrikation von Nähmaschinentheilen (auf dem Lande), Maschinenfabrikation (in 6 unter 34 Maschinenfabriken und mit Ausnahme von einer in kleinen Städten), Darmsaitenfabrikatton, 1 chemischen Fabrik (unter 12), Stearinfabrikation, Oelfabrikatton, Färberei, Wollspinnerei, Papierfabrikation, Pappdeckelfabrikatton, Lederfabrikation (in 3 unter 15 Fabriken), Holzschneiderei (Sägewerksbetrieb), Holzspielwaarenfabrckation, Kammfabrikation, Kokosmattenfabrikation, Müllerei, Nudelfabrikation, Sagofabrikation, Kaffeesurrogatfabrikation, Conservenfabrikation, Bierbrauerei, Cigarrenfabrikation (in 5 Fabriken unter 86), Hutfabrikation, Schuhfabrikation (1 unter 12 Fabriken) und tn Samenklenganstalten. , , , . ,
Eine tägliche Arbeitszeit von über 12 Stunden kommt vor in der Oelfabrikatton (2 Fabriken in Landstädten, die eine mit Mündiger Arbeitszeit), Pappdeckelfabrikation (1 Fabrik im Odenwald), Holzschneiderei, Müllerei, 1 Stärkefabrik und 1 Wurstfabrik. Die höchste Arbeitszeit kommt bei einer Papierfabrik vor, wo die Heizer, Hollander- müller und Papiermaschinenführer abwechselnd in einer Woche 12- und in der darauf folgenden 17stündige Arbeitszeit haben.
4. Schutz der Nachbarn genehmigungspflichtiger Anlagen.
Im Berichtsjahr wurden Genehmigungen ertheilt für Neu-Einrichtung von 2 Ziegelöfen, 3 Kalköfen, 1 Eisengießerei, 1 Dungpulverfabrik, 1 Bluttrockenanstalt, 2 Talgschmelzereien, 1 Slearinfabrik, 1 Seifenfabrik, 1 Oelgasbereitungsanstalt für eine Conservenfabrik, 1 Kidlederfabrik, 1 Gerberei, 1 Cellulosefabrik.
Erweiterungen wurden genehmigt für 1 Kesselschmiede, 1 Chininfabrik, 1 Knochenpräparatefabrik, 1 Gasfabrik (Fabrikation von schwefelsaurem Ammomak), 1 Harzol- destillation, 1 Strohstofffabrik. .
°sn einer Stearinfabrik wird Talg von auswärts bezogen, durch Dampf aus den Fässern ausgeschmolzen und in eine Cisterne fließen lassen. Um Belästigungen ier Nachbarschaft durch Gerüche beim Ausschmelzen geringer Talg,arten zu verhulen, wurde die Auflage gemacht, das Ausschmelzen tn einem geschlossenen Behälter vorzu- nehmen und denselben mit dem Schornstein der Dainpskes elseuerung zu verb'nden. Um ferner Gerüche bei der Destillation, welche durch Ueberhtlzen der Desttlltrblase oder bei nicht gehöriger Regulirnng des Kühlwasserzuflusses entstehen können, wurde weiter
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