Einzelbild herunterladen

und Den Ständen. Aus dem Trinkspruche des Herrn Staatsminister Finger Excell. sei es uns gestattet, hervorzuheben, daß in demselben die über seinen angeblich bevorstehenden Rücktritt neuerdings in der Presse verbreiteten Nach- richten berührt wurden. Das durch die Gnade Sr. Königl. Hoheit des Groß­herzogs ihm übertragene verantwortungsreiche Amt so bemerkte etwa der Herr Staatsminister habe er seiner Zeit nicht erstrebt, es vielmehr über­nommen in der Ueberzeugung, daß es seine Pflicht sei, dem Vertrauen entgegen­zukommen, welches Fürst und Land ihm gezeigt hätten. Wenn es auch in manchen Beziehungen als verlockend erscheinen könne, sich auf die weniger ver­antwortungsreiche Stelle zurückzuziehen, welche ihm die Mittheilungen öffentlicher Blätter zugedacht hätten, so glaube er doch gerade im gegenwärtigen Augenblick ausharren zu müssen und nicht, wenn dieser Ausdruck gestattet sei, die Flinte in's Gras wersen zu dürfen. In dem freudigen Bewußtsein, daß er das Ver­trauen Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs besitze und daß ihm die Unter­stützung der Stände des Großherzogthums nicht fehlen werde, könne und wolle er sich den uns bevorstehenden schwierigen Aufgaben und namentlich der Auf­gabe, den Friedensschluß mit der katholischen Kirche herbeizuführen, nicht ent­ziehen und er hoffe, es werde derselbe bei richtigem Entgegenkommen aller Be­theiligten in zufriedenstellender Weise gelingen. (D. Ztg.)

Darmstadt, 18. Mai. In Der heutigen Sitzung zweiter Kammer der Stände brachte der Abg. Schröder folgende Interpellation ein: Der Unter­zeichnete beehrt sich, bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hier­mit ergebens! anzufragen: Ob die Bestimmungen des Ministerial-Ausschreibens Nr. 34 vom Jahre 1843, welche sestsetzen, daß die Kleinverkäufer von Brannt­wein, Branntweinverzapf zum sofortigen Genuß, bei der Concessionsertheilung gleich den Gastwirthen, resp. Schankwirthen zu behandeln sind, demnach für ihren Wirthschaftsbetrieb (Kleinverzapf von Branntwein) ein besonderes Lokal, da» ausschießlich diesem Zwecke dient, haben und haben müssen, noch bestehen und polizeilich gehandhabt werden, oder ob diese für Kramläden und die fast zahllosen Branntwein-Ausschänken dringend angezeigte gewerbepolizeiliche Maß­regel nachträglich in irgend rechtsgiltiger Form ausgehoben worden ist?

Darmstadt, 20. Mai. [Broeite Kammer der Landstände.) Vor Eintritt in die Tagesordnung wird Bericht angezeigt über die in der vorgestrigen Sitzung an den Ausschuß zurückverwiesenen Anträge der Abgg. Küchler, Möhn und Schröder, die Pensionirung der Volksschullehrer betr. , ,

Der Ausschuß beantragt, die Großh. Regierung zu ermächtigen: 1) denjenigen Volksschullehrern, welche vor dem Jahre 1868 die Seminarprüfung bestanden haben und bei welchen zwischen der Zeit des Bestehens der Seminarprüfung und der Zeit des Bestehens der Schlußprüfung ein längerer Zeitraum als 3 Jahre verflossen ist, die dienstliche Verwendung vor dem Bestehen der Schlußprüfung von dem Momente an, an dem drei Jahre seit dem Bestehen der Seminarprüfung verflossen waren, dann als pensionsfühige Dienstzeit in Anrechnung zu bringen, wenn nach dem Ermessen der Großh. Regierung die Verzögerung der Absolvirung der Schlußprüfung durch besondere Umstände für entschuldigt zu erachten ist; 2) denjenigen Volksschullehrern, welche nach dem Bestehen der Schlußprüfung an einer nicht öffentlichen Schule verwendet waren, die vor dem 1. October 1870 an einer solchen Schule verbrachte Zeit dann als pensions­fähige Dienstzeit in Anrechnung zu bringen, wenn nach der Auffassung der Großh. Regierung die fragliche, nicht öffentliche Schule einem Bedürfniß entsprach und deshalb in gewissem Sinne als dem öffentlichen Interesse dienend erachtet werden konnte.

Ferner wurde noch Bericht angezeigt über den Antrag Wasserburg, den hessischen Vertreter im Bundesrath anzuweisen, daß er gegen das Branntweinmonopol stimme, und eine Eingabe des Demokraten-Vereins zu Mainz in gleichem Sinnet Der Aus­schuß beantragt: Antrag und Eingabe für erledigt zu erklären, da sie d^-aMblehnung des Branntweinmonopols im Reichstag gegenstandslos geworden seien.' v

Man schritt hierauf zum 1. Punkt der Tagesordnung, Verathung über dey Gesetzenwurf, die Unterbringung jugendlicher Uebelthäter und verwahrloster Kinder betr. und trat in eine allgemeine Discussion über den Gegenstand ein.

Abg. Wasserburg: Nachdem der Staat seit Jahren gewissermaßen das Monopol der Erhaltung der Sittlichkeit an sich gerissen habe und eine große Anzahl von Pfarreien im Lande habe verwaisen lassen, komme er nun mit einem Gesetz gegen die zunehmende Verwahrlosung der Kinder. Noch auf dem 23. Landtage habe man dem Abg. Schröder auf sein Anfragen erwidert, daß kein Bedürfniß für ein solches Gesetz vorhanden sei. Mit der Zunahme des Culturkampfes sei aber auch dieses ge­wachsen. Er erkläre sich gegen ein Gesetz, das ein Polizeigesetz schlimmster Natur sei und in die heiligsten Rechte der Familie eingriffe. Nach seiner Ansicht kämen zuerst die Eltern, dann die Schule; zuerst die Familie, dann der Staat. Man solle die Religion wieder den Ehrenplatz einnehmen lassen, man solle die Kirche wieder freigeben, das sei das beste Mittel, die Sittlichkeit zu heben.

Im Gegensatz hierzu erklärt sich Abg. Ulrich, vom socialdemokratischen Stand­punkt betrachtet, gegen das Gesetz. Solche Auswüchse der menschlichen Gesellschaft könne man am besten verhindern, wenn man den Menschen Mittel zur Ernährung und Bildung an die Hand gebe. Man solle principiell ein Gesetz ablehnen, welches den einzelnen richterlichen Persönlichkeiten gestatte, tiefgehende Eingriffe in die Familien- rechte zu machen und eine vernünftige, sociale Entwicklung des Staates hindere. Eine Annahme des Gesetzes bedeute eine Schande und ein Armuthszeugniß für unser engeres Vaterland.

Abg. Schröder erwidert, daß bei dem Gesetz der confessionelleStandpunkt sehr wohl berücksichtigt worden sei, da ausdrücklich in Art. 10 gesagt sei: sowohl bei Unter­bringung in einer Familie, als bet derjenigen in einer Anstalt ist auf die Eonfession des Kindes thunlichst Rücksicht zu nehmen und für ausreichenden Unterricht in der Religion desselben zu sorgen. Der Staat sei aber zu schützen gegen die Zuchtlosigkeit der Eltern, die die Pflichten der Familie und Ehe nicht genug handhabten und die die Schuld trügen an der zunehmenden Verwahrlosung. Die Fassung einiger Theile des Gesetzes lasse allerdings Manches zu wünschen übrig, er hoffe aber, daß die Be­ratung diesen Mangel verbessern würde. Jedenfalls protestire er gegen solche weit über das Ziel schießende Exclamationen, wie die der Herren Wasserburg und Ulrich.

Abg. Küchler: Von Polizei sei im ganzen Gesetz nicht dieRede. Das Gericht habe zu entscheiden und dies sei doch gewiß auch für solche Fälle competent, da es doch sogar über Leben und Tod zu entscheiden habe. Das Erziehungsrecht sei allerdings ein heiliges. Dem gegenüber stehe aber die Pflicht; wird diese nicht geübt, so hat der Staat das Recht, die Erziehung der Kinder zu übernehmen. Wenn die individuelle Freiheit mißbraucht und gemeingefährlich würde, dann müsse man einschreiten.

Staatsminister Finger Exc. erwidert auf die Ausführungen des Abg. Wasser­burg, er hebe hervor, daß neben der katholischen Kirche eine evangelische bestehe, die von jeher eine besondere Regsamkeit entwickelt habe, um der Verwahrlosung entgegen- zutreten. Die erste christliche Kirche habe sich auch durch das Bestehen von Staats­gesetzen nicht hindern lassen, ihre Pflichten zu erfüllen. Die Verwahrlosung sei auch früher vorhanden gewesen, als die katholische Kirche noch ganz frei war. Das St. Josephsstift zu Groß-Zimmern sei doch auch gegründet von der katholischen Kirche für verwahrloste Kinder. Dem Abg. Ulrich gegenüber hebe er hervor, daß das Gesetz äußerst subsidiär sei, es solle nur da eingreifen, wo Familie und Kirche nicht im Stande seien, ein Kind vor Verwahrlosung zu bewahren. Den Vorwurf, er schüre damit den Klassenhaß, wolle er gern auf sich nehmen, er wünsche nur, daß Herr Ulrich den Klassenhaß weniger schüre, wie er es jetzt thue. Denn wenn er in seinem Blatte dem Volke sage: Was man Euch sagt von Religion, ist Erfindung der Reichen und Herrschenden, laßt Euch solche Märchen nicht weiß machen damit predige er Verwahrlosung, dadurch mache er solche Gesetze nöthig.

Abg. Jöst verwahrt sich gegen die Behauptung, daß der Atheismus eine Ver­wahrlosung der Sitten herbeisühre. Zu allen Zeiten habe er bestanden, im Verein mit der strengsten Sittlichkeit. Was das Blatt des Herrn Ulrich anlange, so sei das das zahmste, was in Arbeiterkreisen gelesen würde. Im Uebrigen stehe er auf dem Standpunkt des Herrn Ulrich.

Gegen das Gesetz sprechen noch die Abgg. Franck, Metz (Gießen). Letzterer weist darauf hin, daß er im Bericht kein Material gesunden habe, welches die Noth- wendigkeit rechtfertige, in der Beziehung für das Staatswohl einzutreten.

Abg. Metz (Darmstadt) erklärt sich ebenfalls nach längerer sachlicher Ausführung gegen eine Annahme des Gesetzes. In Preußen habe die einzige statistische Ermittelung, die bisher gemacht worden sei, gezeigt, daß feit dem Bestehen des Gesetzes (1878) die Verwahrlosung zugenommen habe.

Abg. Ohly empfiehlt die Annahme des Gesetzes, welches sich nicht gegen einzelne Klassen richte, sondern gegen ein sociales Hebet, einen socialen Mißstand. Er habe die Erfahrung gemacht, daß es nicht die armen Leute seien, zu ihrer Ehre sei es gesagt, die ihre Kinder vernachlässigten, sondern meistens Leute, die die Mittel und Fähigkeit hätten, ihre Kinder zu erziehen, aber nicht wdllten. Von Hunderten von Kindern, deren Unterbringung in Besserungsanstalten er angeordnet habe, seien nur 3 oder 4 miß- rathen, die übrigen seien brauchbare Mitglieder der Gesellschaft geworden.

Schluß der Debatte wird i/22 Uhr mit 17 gegen 14 Stimmen beschlossen und hierauf die Diskussion auf morgen vertagt.

Posen, 20. Mai. Wie derKuryer Pozn." meldet, übernahmen heute im Auftrage des Erzbischofs Dinder, Weihbischof Korytkowski und Generalvicar Litowski aus der Hand des königl. Commissars, des Regierungsraths Perkuhn, das erzbischöfliche Vermögen, welches am 9. Juni 1874 in die königl. Verwal- tung übergegangen war.__________________________________

Reichstag.

E. R. Berlin, 20. Mai 4886.

Die Berathung der Zuckersteuer-Vorlage wurde heute fortgesetzt. Während die Vorlage die Rübensteuer von 1,60 X auf 1,70 X pro 100 Kgr. erhöhen, die Boni- fication von 18 X auf 17,25 X herabsetzen will, beantragen die Abg. Witte und Barth (dfr.) die Rübensteuer von 1,60 X beizubehalten und die Bonifikation von 18 X auf 16 X herabzusetzen.

Abg. Trimborn (Ctr.) sprach sich, da die Zuckerindustrie ohne Ausfuhrprämien nicht bestehen könne, für die Regierungsvorlage aus- ebenso auch der Abg. Oechel- häuser (nat.-lib.), der allerdings in ihr nur einen Lückenbüßer erkennt, den man in der bestehenden Zwangslage annehmen müsse.

Abg. Witte (dfr.) Von einer Nothwendigkeit der Prämien sei bei dem Erlaß des Zuckersteuergesetzes von 1869 keine Rede gewesen. Die Erhöhung der Rübensteuer ' sei vielleicht für die Zuckerindustrie, speciell für die Melasse-Entzuckerung, nicht uner­träglich; aber sie schädige die Landwirthschaft; deßhalb solle man die Steuer nicht erhöhen.

Pr. Finanzminister v. Scholz findet, daß der Antrag Witte int finanziellen Effekt fast der Regierungsvorlage gleichkomme; aber es werde die Zuckerindustrie, die sich ohnehin in einer schwierigen Lage befinde, empfindlich schädigen; deshalb bitte er den Antrag Witte abzulehnen.

Abg. Rohland (dfr.) führte aus, daß die Erhöhung der Rübensteuer die Schäden dieser Steuer verstärken werde, daß sie die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Zuckerindustrie auf dem Weltntarkte beeinträchtige. Wenn man auf diesem Wege der Erhöhung der Rübensteuer und der Bonification fortschreite, dann werde man zur Fabrikatsteuer koinmen. Man müsse auf dem Wege der Steuerermäßigung die Unter­schiede zwischen gutem und schlechtem Rübenboden auszugleichen suchet: und deswegen den Antrag Witte annehmen.

Abg. Barth (dfr.) bemerkt, daß das Amendement Witte ganz genau den Wünschen der Zuckerindustrie entspreche, es gewähre immer noch eine Heilte Prämie.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abg. v. Helldorf, Buhl, vr. Witte und des Finanzministers v. Scholz werden die Anträge des Abg. Witte abgelehnt und die Regierungsvorlage in zweiter Lesung angenommen.

Es folgen Wahlprüfungen.

Diejenige des Abg. Zeitz, dessen Wahl für ungültig erklärt werden soll, ist mit einer mehrstündigen Diskussion verbunden, an der sich die Abg. Dr. Möller, v. Köller, Traeger, Spahn, Bock, Marquardsen, v. Rheinbaben und vr. Windhtorst betheiligen.

Zu näherer Feststellung des Punktes, wie weit sich die Kriegervereine bei der Wahlbewegung in diesem Falle betheiligt haben, wird die Angelegenheit noch einmal an die Wahlprüfungscommission zurückoerwiesen.

Nächste Sitzung Freitag. Petitionen, dritte Lesung der Zuckersteuer-Vorlage und Interpellation der socialdemokratischen Partei bezüglich der Circularverfügung des preußischen Ministers.

Telegraphische Depesche«.

öoMPi telegr. Torrefpondenz Vrrrearr.

Berlin, 20. Mai. Fürst Bismarck ist heute Nachmittag 5 Uhr nach Fried- richsruh abgereist, begleitet vom Grafen Rantzau.

Das Abgeordnetenhaus genehmigte ohne Debatte in dritter Lesung die Kosten des Zollanschlusses Altonas, ebenso in unwesentlicher Debatte die Kreis- und Provinzialordnung für Westfalen, wesentlich nach den Beschlüssen der zweiten Lesung. Der Vertrag mit^Oldenburg wurde genehmigt. Morgen kleinere Vorlagen und Petitionen.

DerNationalzeitung" zufolge ist dem Bundesrathe ein Antrag Preußens zugegangen, wonach über Spremberg im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O., sowie über die Provinz Brandenburg auf Grund des Socialistengesetzes der kleine Belagerungs­zustand verhängt werden solle.

DieKreuz - Zeitung" sagt betreffs der auf der heutigen Tagesordnung des Bundesrathes stehenden Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe, daß der Unter - Staatssecretär Jacobi zum Mitgliede des Bundesrathes berufen worden sei.

Paris, 20. Mai. Die Journale beschäftigen sich fortgesetzt mit der Berathung der Prinzen-Ausweisung durch den Ministerrath. DerLiberte" zufolge habe das Princip Der Ausweisung im Ministerrath die Oberhand erhalten, vollständiges Ein­vernehmen sei noch nicht erzielt, insbesondere über die Form und gegen welche Prinzen die Ausweisung zu verhängen sei. Der am Dienstag abzuhaltende Ministerrath werde die definitive Entschließung fassen. DerFrancais" bezeichnet die Ausweisung des Grafen von Paris als höchst unpolitisch und den Interessen Frankreichs zuwiderlaufend. Die Ausweisung würde den Prinzen in den Augen Frankreichs nicht herabsetzen.

London, 20. Mai. Unterhaus. Morley beantragt die zweite Lesung der Bill, durch welche die Giltigkeit des am 3. Juni ablaufenden irischen Gesetzes, welches das Tragen, den Verkauf und die Einfuhr von Waffen in gewissen Districten verbietet, verlängert wird. Morley rechtfertigt seinen Antrag mit Hinweis auf die jetzige poli­tische Erregtheit, wobei es nicht wünschenswerth sei, daß sich die Theilnehmer von Ver­sammlungen im Besitze von Waffen befänden. Parnell erklärte, er wolle die Bill nicht beanstanden, halte es aber für nothwendig, die Bill in allen Districten Irlands gleich­mäßig anzuwenden.

Das Oberhaus nahm in zweiter Lesung die Bill, betreffend die schottischen Kleinbauern, an.

Unterhaus, lieber das irische Waffengesetz entsteht eine weitere lebhafte Debatte. Churchill rechtfertigte seine jüngste Behauptung, daß die Loyalisten von Ulster zum bewaffneten Widerstande eventuell berechtigt seien. Gladstone erklärt, das Waffen­gesetz müsse unparteiisch angewandt werden. Er bedauere, bet Churchill's Rede nicht anwesend gewesen zu sein. Er höre aber, dieser habe seine Sprache in Ulster zu recht­fertigen gesucht. Seines Erachtens bildeten Churchill's Aeußerungen einen hochernsten Gegenstand, da Churchill als Exminister dem Volke sage, wenn die verfassungsmäßigen Mittel erschöpft seien, sei es zum bewaffneten Widerstande berechtigt. Wäre dies wirk­lich auf Ulster anwendbar, dann sei es mit eben solchem Recht auf Leinster und Munster anwendbar. Die Regierung habe bisher keine Notiz von Churchill's Er­klärungen genommen, um nicht die Leidenschaften im Hause zu entfesseln.

London, 20. Mai. sBerichtigungs-Telegramm.j Das Reuter'sche Telegramm aus Cape Coast Castle (datirt London, 19. Mai) meldete die Ermordung von fünf- undvierzig deutschen Händlern durch den Stainm Becquah. Diese Nachricht ist un­richtig. Es handelt sich um die Ermordung von 45 Gaminhändlern. In der Depesche war zu lesen: gamin statt german.