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Mr. 117 Freitag dm 21. Mai 1S86

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher I8eik. Bekanntmachung.

Nachdem Friedrich Bill aus Trais-Horloff zum Wasenmeister für die Gemeinde Trais-Horloff bestellt und als solcher verpflichtet worden ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, am 19. Mai 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Politische Ueberfkcht.

Gieße«, 20. Mai.

Das deutsche kronprinzliche Paar wird noch an diesem Donners­tag von Homburg in der Reichshauptstadt zurückerwartet, da der Kronprinz der für den folgenden Tag auf dem Tempelhofer Felde festgesetzten großen Früh­jahrs-Parade des Garde-Corps beizuwohnen gedenkt.

Gras Herbert Bismarck, der bisherige Unterstaatssecretär im aus­wärtigen Amte, ist nunmehr zum Staatssecretär ernannt worden eine Beförderung, die allerdings schon seit längerer Zeit erwartet wurde. An Stelle des Grafen Herbert Bismarck wurde Gras v. Berchem, seither Director der zweiten Abtheilung im auswärtigen Amte, zum Unterstaatssecretär ernannt. Fast gleichzeitig ist auch eine Personalveränderung in den höheren Commando- stellen der Armee erfolgt. Generallieutenant v. Alvensleben. commandiren- der General des 5. Armee-Corps (Posen), ist nach Stuttgart zur Uebernahme des Commandos des 13. Armee-Corps versetzt worden, da der bisherige In­haber dieser Stellung, der preußische Generallieutenant v. Schachtmeyer, wegen Competenz-Streitigketten mit dein württembergischen Kriegsministerium schon vor einiger Zeit seine Demission gegeben hatte. Mit der Führung des 5. Armee»Corps an Stelle des Herrn v. Alvensleben wurde Generallieutenant v. Meerscheidt-Hüllejsem, Commandeur der 28. Division (Baden) beauftragt.

Zur kirchenpolitischen Lage liegt eine neue befriedigende Meldung vor. Dieselbe stellt die Besetzung der vacanten Pfarrstellen der Diöcefen Posen für die nächste Zeit in bestimmte Aussicht und erklärt die Uebergabe der Ver­mögensverwaltung der Diöcese Posen vom Staate an das General-Vicariat für unmittelbar bevorstehend.

Prinz Albrecht von Preußen, Prinz-Regent von Braunschweig, traf am Montag Abend behuss Vornahme militärischer Besichtigungen in Os­nabrück ein. Der Prinz wurde auf dem Bahnhofe u. A. auch vom Bischof Horting und den Mitgliedern des Domcapitels empfangen.

Osficiöse Wiener Mittheilungen bezeichnen die Zeitungsgerüchte von einem bevorstehenden Gegenbesuche des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich bei dem russischen Herrscherpaare als unbegründet. Diese Gerüchte waren allerdings von vornherein unwahrscheinlich, denn der Besuch, welchen der Czar und seine Gemahlin im vorigen Jahre den österreichischen Majestäten in Kremsier abstatteten, konnte eben nur als eine Erwiderung des Besuches Kaiser Franz Josefs in Skiernievice gelten und es lag somit für den österreichischen Monarchen kein Grund zu einem Gegenbesuche des Czaren vor.

Die Opportunisten haben bei einer zum französischen Senate kürzlich stattgefundenen Ersatzwahl abermals eine Niederlage erlitten. Im Aisne-Depar- tement wurde der gemäßigte Candidat Sabline, deffen Wahl schon einmal für ungiltig erklärt worden war, mit 984 Stimmen zum Senator wiedergewählt; sein opportunistischer Gegner, Sandrique, erhielt nur 364 Stimmen.

Das russische Kaiserpaar hat seinen Frühjahrs-Aufenthalt in Livadia durch einen Abstecher nach Sebastopol unterbrochen; nach einer andern, jedoch noch nicht verbürgten Mittheilung beabsichtigen die Majestäten, für jetzt überhaupt nicht nach Livadia zurückzukehren. Dieselben trafen nebst den Groß­fürsten am Samstag in der berühmten Seesestung ein, wo sie am Sonntag den Friedhof, auf welchem die gefallenen Sebastopol-Vertheidiger ruhen, und die nördlichen Befestigungen besichtigten. Am Dienstag hat das Kaiserpaar dem Stapellaufe der PanzerfregatteTschesme" beigewohnt.

In Spanien ist ein längst erwartetes, wichtiges Ereigniß einge- treten: Die am Montag erfolgte Entbindung der Königin Christine, und zwar von einem Sohne. Das spanische Volk hat somit seinen künftigen Herr­scher erhalten und die Thronbesteigung der ältesten Tochter des verstorbenen Königs Alfonso ist somit wenn eben keine unvorhergesehenen Ereignisse ein* treten unnöthig geworden. Einstweilen wird natürlich die Königin Christine die Regentschaft über Spanien noch weiter führen ; im Schooße der Zukunft aber ist es noch verborgen, ob es dem Sohne Alfonso XII. dereinst gestattet sein wird, den spanischen Königsthron zu besteigen.

Deutschland.

Darmstadt, 19. Mai. [Broeite Kammer der Landstände.j Den Gegenstand der heutigen Berathung bildete der Gesetzentwurf über das Civildiener-Wittwen- Institu^er wird in Abänderung der Negierungs-Vorlage vom Ausschuß in folgender Fassung beantragt: berechtigt und verpflichtet rum Eintritt in das Cim - diener-Wittwen-Inftitut nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetz^ sind alle Anwiderruflich und alle aus Widerruf angestellten Staatsbeamten, bezw. Bediensteten,

die Staatsforstbeamten nur dann, wenn deren Beitritt zum Eivildiener-Wittweninstitut durch Erklärung des sie vertretenden Forstdiener-Wittweninstituts bis zum 1. August 1886 erfolgt ist. Diese Erklärung kann von jeder der beiden Abthcilungen des Forst- diener-Wittwen-Jnstituts besonders abgegeben werden und hat den Beitritt aller Mit­glieder der betr. Abtheilung, sowie die Einbringung des gesammten zustehenden Ver­mögens in das Eivildiener-Wittwen-Jnstitut zur Folge.

Berichterstatter Abg. Schröder empfiehlt nochmals unveränderte Annahme des Ausschußantrags, der hauptsächlich aus socialpolitischen Gründen in der Fassung gestellt worden sei, und warnt vor einer Erhöhung der Beiträge zur Wittwenkafse, wie sie Abg. Vogt im Auge hat.

Nach längerer Debatte, in der Abg. Ellenberger noch für die Regierungs- Vorlage eintritt und ausführt, daß man bei den niederen Klassen der Beamten durch Aufnahme in das Wittweninstitut eine Quelle großer Unzufriedenheit schaffen würde, da diese Leute dann nicht innerhalb der socialen Stellung blieben, die ihnen zukäme, wird der Ausschußantrag einstimmig angenommen.

Art. 2 und Art. 3 werden ohne Debatte genehmigt.

Zu Art. 4, der die Wittwen- und Waisengeldbeiträge auf jährlich 3pEt. des pensionsfähigen Diensteinkommens oder der Pension festsetzt, beantragt Abg. Vogt, 31/zpEt. anzunehmen. Dagegen sprechen sich aus die Abgg. Arnold und Schröder. Letzterer weist darauf hin, daß man^die dadurch für den Staat entstehenden Mehrkosten noch nicht übersehen könne. Der Staat sei nicht verpflichtet, eine ganze Familie mit allen ihren Lebensgewohnheiten zu erhalten, sondern dieser Wittwengehalt dürfte nur als Handreichung zu betrachten sein. Die Kammermitglieder müßten sich aber klar sein, daß sie nicht als Armenmrterstützungs-Commission da seien, sondern als Behörden des Staatswohls. Der Ausschußantrag wird hierauf einstimmig angenommen und der Antrag Vogt abgelehnt.

Zu Art. 5 wird noch ein Zusatz beschlossen, den ev. Beitritt der Staatsforst­beamten betr. Die Art. 6, 7, 8, 9 werden einstimmig angenommen.

Zu Art. 10, Waisengelder betr., beantragen die Herren Abgg. Wolfskehl, Arnold, Heinzerling folgendes: Absatz 1 bleibt: 1) Das Waiscngeld beträgt für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezug von Wittwengeld berechtigt war, Vs des Witwengeldes für jedes Kind. Absatz 2 wird ab­geändert dahin: 2) Das Waisengeld beträgt für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder nun Bezug des Wittwengeldes nicht berechtigt war, ») bei Vorhandensein von 1 Kino 2/3, b) bei Vorhandensein von 2 Kindern die Hälfte für jedes Kind, c) bei Vorhandensein von 3 oder mehr Kindern Vz des Wittwengeldes für jedes Kind. Nach ausgedehnter Debatte wird dieser Antrag gegen 13 Stimmen angenommen. Ein Antrag Schröder:Mehr als das Volle des Wittwengeldes darf bei Vorhandensein von 3 oder mehr Kindern nicht gezahlt werden" wird gegen 16 Stimmen abgelehnt.

Zu Art. 11 wird in Uebereinstimmung mit Großh. Regierung folgender Zusatz angenommen:Wittwen- und Waisengeld zusammen dürfen den Betrag von 2400 JL niemals übersteigen."

Art. 12, 13, 14 werden angenommen. Ein Antrag der Abgg. Jöst und Ulrich auf Strich des Art. 14, der eine Eheschließung lediglich zu dem Zwecke, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen, verhindern soll, wird abgelehnt.

Art. 15, 16, 17 werden einstimmig angenommen.

Art. 18 regelt die Dauer des Bezugs von Wittwen- und Waisengeldern. Eine Ausschußminorität empfiehlt die Annahme der Regierungs-Vorlage, nach welcher die Waise bis zu dem 20. Lebensjahr die Pension bezieht, eine Ausschußmajorität empfiehlt dagegen die Annahme eines Antrags, nach welchem nur bis zum 18. Lebensjahr der Bezug erfolgen soll. Letzterer Antrag wird einstimmig angenommen, dagegen ein Antrag Heinzerling:für männliche Waisen das 20., für weibliche das 18. Lebens­jahr maßgebend sein zu lassen" abgelehnt.

Art. 19, 20, 21 werden ohne Debatte angenommen.

Nach Art. 22 findet das gegenwärtige Gesetz auf Wittwen und Waisen der vov dem 1. October 1886 verstorbenen Staatsbeamten keine Anwendung. Es wird nun ein Zusatzantrag einstimmig angenommen, wonach die Wittwen und Waisen der Staatsbeamten, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 gestorben sind, die Bemessung ihrer Pensionen nach dem gegenwärtigen Gesetz verlangen können, wenn sie ihre Ansprüche bis zum 15. October 1886 geltend machen.

Art. 23, 24, 25 werden mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. Art. 26, 27, 28 werden in der Fassung der Regierungs-Vorlage genehmigt.

Art. 29 wird in folgender Fassung angenommen:Der Bestand der Anstalt wird unter Bezugnahme auf den Art. 49 der Verfassungs-Urkunde in der Weise vom Staat gewährleistet, daß dasjenige, was das Institut, ohne einem Eingriff in das Kapitalvermögen, abgesehen von der allmähligen Verwendung der Eintrittsgelder der seitherigen Mitglieder des Civildiener-Wittmen-Jnstituts, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in das neue Verhältniß übertreten, zur Erfüllung seiner Verbindlich­keiten nicht bestreiten kann, aus der Staatskasse zugelegt wird."

Art. 30, 31 und 32 werden einstimmig angenommen.

Ferner gelangt noch unter Hinweisung auf das in Art. 29 Gesagte folgendes Ersuchen zur Annahme: Die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, die Ver­waltung des Vermögens des Eivildiener-Wittwen-Jnstituts möglichst zu vereinfachen und späterhin dessen Auflösung in Erwägung zu ziehen.

Hiermit ist das Gesuch der Steueraufseher des Großherzogthums um angemessene Erhöhung der Pensionen ihrer Wittwen und Waisen, ferner der Antrag des Abg. Schröder vom 4. Januar 1885 auf Neuregelung des Eivildiener-Wittwen-Jnstituts erledigt.

Nächste Sitzung Donnerstag den 20. Mai, Vormittags 9 Uhr.

Irankreich.

Pari-, 19. Mai. Der von der Regierung nach Panama entsandte Ingenieur Rousseau widerspricht der Behauptung der Panama-Kanal»Gesellschast