Ausgabe 
17.1.1886 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Sonntag den 17. Januar

Nr. 14

1888

Vrrreattr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.

Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit «rin-erlobn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Nachsuchnng der Berechtigung zum einjährig sceiwilligen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche aus Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde« Serdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige esuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prnsungs-Commisfion nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthnm Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zu« einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des­selben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

L. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Gebnrtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeil, den Freiwillig« während einer einjährigen act'iven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird

e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (©ijmnafien, Realschulen, Progymnasicn und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

4. das Schulzeugnis.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen daiff.

Zu pos. d : daß die Schnlzeuguiße, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach de» Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. to von 1875) ausgestellt sein müssen.

auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller. _________

Wochen - Uebersicht.

Gießen, 16. Januar.

Mit dem in der abgelaufenen Woche erfolgten Zusammentritte des neuen preußischen Landtages hat sich das parlamentarische Leben im Reiche nunmehr in voller Blüthe entfaltet. Jndeflen erscheinen die Vorlagen, welche den Landtag beschästigen werden, gerade nicht geeignet, dem Jntereffe an den Reichstagsverhandlungen großen Abbruch zu thun, im Gegentheile wächst das­selbe, je mehr der Reichstag in seiner gegenwärtigen Session vorwärts rückt. Ueberhaupt ist zu constatiren, daß das oberste Parlament in seinen Debatten zur Zeit ein schnelleres Tempo einhält, als in dem Sessions-Abschnitte vor Weihnachten; die Vorlage über den Nordostsee-Kanal ist in erster Lesung in einer Sitzung erledigt worden und zur ersten Lesung der Zuckersteuer-Vorlage bedurfte es nur zweier Sitzungen, was in Anbetracht des schwierigen Stoffes als keine Zeitoerschwendung erscheint. Die Debatten voni Dienstag und Mitt­woch über die letztgenannte Vorlage behandelten die technische wie finanzielle und wirthschastliche Seite der Zuckersteuer-Frage ziemlich erschöpfend, wobei sich noch vielfache gegentheilige Anschauungen kundgaben, namentlich darüber, ob eine Fabrikat- oder eine Material-Steuer die Vorlage will bekanntlich die Beibehaltung der letzteren vorzuziehen sei. Daß im Uebrigen fast durch­gängig die alten Argumente für und wider die Zuckecsteuer abermals zum Vor­schein kamen, darf bei der jahrelangen Erörterung der vorliegenden Frage nicht überraschen. Wie vie Dinge liegen, erscheint es zur Zeit beinahe unmöglich, ein rationelles Zuckersteurr-System durchzusetzen und es ist daher unter den obwaltenden Umständen viel geratener, die Anstrengungen darauf zu concen- triren, daß das von dem Gesetzentwürfe angekündiote Ziel, die Wiederherstellung der Reichs-Einnahmen aus der Zuckerbesteuerung, auch wirklich erreicht werbe. Hoffentlich werden die Berathungen der Commission, an welche die Zuckerfteuer- Vorlage verwiesen worden ist, mit zur Ausgleichung der bezüglich dieser Materie vorhandenen Gegensätze und Widersprüche beitragen. Am Schluffe der Mitt­wochssitzung wurde noch die Wahl des nationalliberalen Abg. Gottburgsen (2. schleswig-holsteinischer Wahlkreis), entgegen Dem Anträge der Wahlprüfungs- Commission. für ungiltig erklärt.

DieDiscussion über denBranntwein-Monopol-Entwurf bewegt sich jetzt in etwas ruhigeren Bahnen, nachdem vorläufig die Gründe für und wider bis aus's tz angeführt worden sind. Für jetzt unterliegt die Monopol- Vorlage der Behandlung durch den Bundesrath, doch wird eine Entscheidung desselben keinensalls so bald zu erwarten sein, besonders in Hinblick auf den Umstand, daß die Vertreter der süddeutschen Regierungen wahrscheinlich erheb­liche Einwendungen machen werden. Mit dem Branntwein-Monopol hat sich auch der bis vorigen Mittwoch in Berlin versammelt gewesene deutsche Land- wirthichaftsrath beschäftigt, derselbe sprach sich im Allgemeinen zustimmend zum Entwürfe aus, wenngleich die genannte Körperschaft noch verschiedene Verbesse­rungen wünscht. Zur Vertretung und Forderung dieser Wünsche ist Seitens des Landwirthschaslsrathes eine ständige Commission eingesetzt worden.

Dem preußischen Eisenbahn-Minister, Herrn Maybach, ist

I vom Kaiser das Großkreuz des Rothen Adlerordens mit Eichenlaub verliehen I worden. Diese hohe Auszeichnung erfährt, wie dieNordd. Allg. Ztg." be­richtet, dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß die Ordens-Decoration nicht auf dem sonst üblichen Wege, sondern direct mit einem äußerst huldvollen Hand­schreiben des Monarchen Herrn Maybach zugegangen ist.

Gerüchtweise verlautet, die Neubesetzung auch des erzbischöflichen Stuhles von Posen-Gnesen stebe unmittelbar bevor; doch ist noch nichts Be­stimmteres hierüber bekannt. Ein weiteres Gerücht will wissen, daß die Thei- lung der Erzdiöcese Posen-Gnesen geplant sei und ein Theil zur Diöcese Breslau geschlagen werden solle.

Die finanziellen Verlegenheiten des Königs von Bayern haben das bayerische Gesammt-Ministerium zu einer ehrfurchtsvollen Vorstellung an den Monarchen veranlaßt. Wie dieser peinliche, aber durch die Umstände gebotene Schritt von König Ludwig aufgenommen worden ist, darüber verlautet noch nichts Zuverlässiges. Indessen wird die sensationelle Nachricht dergrfftr- Zeitung", der König habe diese Vorstellung zurückgewiesen, in Folge dessen das Ministerium Lutz seine Demission zu geben beabsichtige und Frhr. v. Francken- ftein der Vicepräsident des Reichstages mit der Neubildung des Cabinets- beaustragt werden solle, von den MünchenerNeuesten Nachrichten" entschieden dementirt. Wenigstens gilt dieses Dementi in Bezug auf den Herrn v. Francken- stein angeblich zu Theil gewordenen Auftrag und fügt das letztgenannte Blatt hinzu, die Stellung des Ministeriums sei weder erschüttert, noch beabsichtige dasselbe, seine Demission zu geben.

Die sensationellen Nachrichten englischer Blätter über ernste Vorgänge auf den Samoa-Inseln, bei denen das deutsche Kanonenboot Albatroß" eine hervorragende Rolle gespielt haben soll, sind noch immer nicht ganz aufgeklärt. Amtliche Nachrichten, welche in Berlin eingegangen sind und bis zum 30. December reichen, erwähnen von der angeblichen Hiffung der deut­schen Flagge auf Samoa und der Absetzung des Königs Kalakaua durch den Commandanten desAlbatroß" nichts, diese Vorfälle müßten sich also nach dem 30. December ereignet haben. Indessen bezeichnen die Berliner officiösen Blätter die betr. englischen Nachrichten jetzt schon als völlig entstellt. Sie j^ifen darauf hin, daß der Regierungssitz des Königs von Samoa schon seit MAkaten in Folge von Rechtsstreitigkeiten vom deutschen Consul mit Beschlag belegt wurde und bringen die Vorgänge, wenn sie überhaupt passirt seien, mit Versuchen des Königs von Samoa, die Beschlagnahme wieder rückgängig zu machen, zusammen. Differenzen zwischen Deutschland und England oder Amerika könnten hierbei nicht entstehen, da zwischen diesen Mächten der Samoa-Vertrag exisiire. Ein merkwürdiger Zufall ist es übrigens, daß das seither vor Zanzibar ankernde deutsche Panzergeschwader gerade jetzt nach den australischen Gewässern beordert morden ist.

Das Stundenglas der noch tagenden österreichischen Ein­zellandtage wird nun bald abgelaufen sein, da der österreichische Reichsrath gegen Ende dieses Monats wiederum Zusammentritt. Aus der Prager Land­stube werden aber gerade jetzt noch interessante Vorgänge gemeldet. Vor Allem