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Mr. 113 Zweites Blatt Sonntag den 16- Mai
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
WebMischtes.
Heppenheim. sGroßh. Landeshospital zu Hofheim und Großh. Landes- Irrenanstalt zu Heppenheims Dem gemeinschaftlichen Bericht der Verwaltungen der Unterstützungskassen beider Anstalten für das Rechnungsjahr 1885—86 entnehmen wir: Die Unterstützungskassen der beiden Landes-Irrenanstalten Hofheim und Heppenheim befinden sich zur Zeit in einem Uebergangszustand, da unterm 22. Juni v. I. zwischen, der Verwaltung der Hofheimer Unterstützungskasse nnd dem Curatorium der Heppenheimer Unterstützungskasse die Vereinigung der beiden seither getrennten Unterstützungskassen einstimmig beschlossen und dieser Beschluß in der Weise zur einstweiligen Ausführung gebracht wurde, daß für das Betriebsjahr 1885—86 nur die Heppenheimer Unterstützungskasse Beiträge gesammelt hat, während der Ertrag dieser Sammlung zum ersten Male den beiden Unterstützungskassen zugewiesen worden ist. Gemäß den Statuten vom 5. Februar 1885 hat nun die im October 1886 stattfindende Generalversammlung der Vertrauensmänner der Heppenheimer Unterstützungskasse über das Vorgehen des Kuratoriums zu beschließen und im Falle sie dem erwähnten Provisorium zustimmt, zugleich die mit der Verwaltung der Hofheimer Unterstützungskasse Vereinbarten Statuten der Vereinigten Kassen zu genehmigen. Aller Voraussicht nach wird sich die Generalversammlung zu Gunsten der definitiven Vereinigung der beiden Kassen aussprechen; an der schließlich noch erforderlichen Zustimmung seitens der Staatsregierung ist um so weniger zu zweifeln, weil das Provisorium vom 22. Juni v. I. bereits unter der ausdrücklichen Billigung der Staatsregierung zu Stande gekommen ist. Diesen Verlauf der Angelegenheit vorausgesetzt, wird «lsdann dem Gedeihen unserer öffentlichen Jnenpflege, der Leistungsfähigkeit unserer öffentlichen Irrenanstalten, die Beschwichtigung der Gefahren, welche die Geisteskrankheit für die allgemeinen socialen Interessen in sich einschließen, der Roth der einzelnen Kranken, wie dem Elend der Familienangehörigen derselben, die Thätigkeit eines Instituts gewidmet sein und bleiben, welches als der Ausdruck der in zweckmäßiger Weise sich ergänzenden Bestrebungen des Staates und der freiwilligen Vereinsthätigkeit die Lösung der Jrrenfrage fördern hilft, die ja. wie die Erfahrung allerwärts gezeigt hat, niemals da gelingt, wo die staatlichen und die privaten Bestrebungen vollständig getrennte Wege verfolgen. — Der Bericht erbittet sodann weitere Opferwilligkeit seitens der Bevölkerung. Im Berichtsjahre zahlten 7500 Geber Beiträge, die höchste bis jetzt erreichte Zahl. Die Einnahmen beliefen sich zusammen auf 8956 JL 30 H, die Ausgaben auf 7924 ** 34
— Zur Errichtung eines Scheffeldenkmals sind jetzt zwei Aufrufe ergangen, der eine von einem Heidelberger, der andere von einem Karlsruher Comit4. Beruft sich das erstere mehr auf die inneren Beziehungen der Schesfel'schen Muse zu Heidelberg, so führt das letztere die persönliche Neigung des Dichters für Karlsruhe in's Feld. Erfreulich ist die Erscheinung, daß sich der Localpatriotismus wegen der Wahl des Ortes für das Standbild, noch ehe die Sammlungen angefangen haben, Breit gemacht hat, gerade nicht; indeß auch um den alten Homer zankten sich sieben Städte, und, wie bei ihm, ist auch bei Scheffel eine solche Eoncurrenz nur ein Beweis, welcher werthvolle Zauber an seinem Namen haftet. Unsere Leser haben so die Auswahl, ob sie ihre Beiträge an den Stadtrath C. L. Ammann in Heidelberg oder an den Bankier H. Müller in Karlsruhe senden wollen, mir rathen, an beide.
— ^Gefunden, nicht erobert.) Nach dem Generalstabswcrke ist die einzige Fahne, welche die deutsche Armee 1870—71 „verloren" hat, diejenige des 2. Bataillons 61. Infanterie - Regiments, welche mit Blut gedrängt und zerschossen durch Mannschaften der Brigade Ricotti Garibaldi bei Pouilly am 23. Januar 1871 unter einem Haufen von Leichen vorgefunden wurde. Neuerdings haben die Franzosen wiederholt von einer zweiten „eroberten" Fahne gesprochen, derjenigen des 2. Bataillons 3. westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 16. Das Officiercorps des 57. französischen Regiments veröffentlichte am 4. Mai 1885 eine Berichtigung in „Le Petit Journal", in welcher gesagt war, im Gegensatz zu der Fahne des 61. Regiments, welche gefunden (trouTÖ) worden sei, sei die andere des 16. Regiments am 16. August 1870 bei Re- zonville im vollen Kampfe erobert worden (pris en pleine action). Auch „L'Aoenir Militaire" sprach jüngst von dieser zweiten „eroberten" Fahne. Es ist richtig, daß das 16. Regiment nur noch den unteren Theil des Fahnenstockes besitzt, welcher durch kaiserliche Verfügung vom 24. September 1872 durch neue Embleme ergänzt worden ist. Indessen sind die übrigen Thcile jedenfalls auch nicht erobert, sondern gefunden worden. Die ganze Fahnensection und von der Fahnencompagnie 3 Officiere und 109 Mann waren todt oder verwundet, das Feldzeichen wurde erst nach der Schlacht vom 16. Regiment vermißt. Wie aus dem interessanten Werke „Zwei Brigaden" von Fritz Hönig hervorgeht, dessen Verfasser u. W. als Brigade-Adjutant der Schlacht beiwohnte und aus eigener Anschauung darstellt, ist die 38. Brigade nicht dem Bayonnes sondern dem mörderischen Feuer erlegen und war das 16. Regiment abgehetzt, verblutet und selbst zum Zurückläufen unfähig. Nach den in der „Deutschen Heeres- Zeitung" mitgetheilten Nachforschungen des 16. Regiments wurde am 17. August, also am Tage nach der Schlacht, der untere Theil der Fahnenstange mit dem Ringe und einzelnen Ueberresten des Fahnentuches, von Leichen umgeben, auf dem Schlachtfelde gefunden. Die Reste sind nach der Verfügung des Kaisers in einer Rosette durch einen silbernen Knovf mit einer den Ursprung der Rosette erklärenden Inschrift an der neuen Fahne unter Dem eisernen Kreuz angebracht worden.
— sVacante Stellen für Militäranwärter im Bezirke des 11. Armee-Corps.l ~ Postamt zu Darmstadt, Briefträger, Gehalt 800 JC. und 180** Wohnungsgeldzufchuß. — Präparanden-Anstalt in Herborn, Schuldiener mit 180 JL jährlichem Gehalt. — Bürgermeisterei in Hochheim, Rathsschreiber mit 600 .* jährlich. — BahnpostanU
kDMVSfMr Schulstrahe 7.
Erscheint tLMch mit SkkSnLhme dsS
Mrei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mtt BrkxZsrtsHi
Durch dis Poft bezogen vierteljährlich 2 Mar8 50
Jahresbericht
des Iabrik-Znspectorr für das Großherzogthum Hessen für 1885.
(Fortsetzung.)
Von 8 Leinen- und Baumwollwebereien ist die Arbeitszeit lOstündig in 2 Fabriken, 10Vr „ ,, 1 ,,
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Nur in einer dieser Fabriken (mit llstündiger Arbeitszeit) kommen 1—2 Ueber- stundcn manchmal vor, in den übrigen kommen keine oder nur sehr selten Ueber- stunden vor.
Von zwei Tricotfabriken arbeitet die eine 10, die andere 11 Stunden täglich. Die Vor- und Nachmittagspausen sind bei beiden je Va, die Mittagspausen 1 Stunde. Eine Fabrik schließt Samstags 1 Stunde früher, lleberstunden bis 9 Uhr Abends mit einem Theil der Arbeiterinnen kommen zuweilen vor.
In einer Strumpf- und Filetwaarenfabrik ist die Arbeitszeit 91/» Stunden. 1—2 lleberstunden zur Arbeitszeit kommen im Herbst vor.
In der Papierfabrikation ist
lOstündige Arbeitszeit in 2 Fabriken, 11 ir « /, Z tt
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In 5 von diesen Fabriken finden regelmäßige Nachtschichten statt, in 2 kommt Nachtarbeit mitunter, in 3 kommt Nachtarbeit nicht vor. Die Nachtarbeit betrifft einen Theil der Arbeiter (Papiermaschinenarbeiter, Holländerführer und Heizer)., In einer Fabrik nehmen auch einige Arbeiterinnen an den Nachtschichten Theil. Die Arbeitszeit ist in den Hadernsortirsälen meist geringer als in den Papiersortiersälen. In einer -er Fabriken haben die Heizer, Holländermüller und Papiermaschinenführer in einer Woche 12stündige, in der darauffolgenden Woche 17stündige Arbeitsschichten.
Ueberstunden kommen zuweilen vor. In einer Fabrik mit lOstündiger Arbeitszeit setzen einige Arbeiter der Tagarbeit freiwillig noch Vs Nachtschicht zu. In einzelnen Papierfabriken ist eine bedenkliche Neigung zum Außerachtlassen der gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter vorhanden und es werden einige Strafen erforderlich sein, um dort eine Wandlung zum Besseren herbeizuführen.
Im Aufsichtsbezirk befinden sich 2 Strohpapierstofffabriken. In der einen ist die Arbeitszeit lOstündig. Nachtschichten mit männlichen Arbeitern. Beim Strohschneiden kommt auch Nachtarbeit von Samstag auf Sonntag bis 6 Uhr früh vor, im Anschluß an eine Tagschicht. An dieser Nachtarbeit, welcher eine IVrstündige Pause vorangeht, nehmen auch Arbeiterinnen Theil. In der anderen Strohstofffabrik ist die Arbeitszeit llstündig mit regelmäßigen Nachtschichten. Von Sonntags Morgens 8 Uhr bis Montags Morgens 3 Uhr ist Stillstand.
- In einer Pappdeckelfabrik im Odenwald ist die Arbeitszeit HVzstündig. Ueberstunden bei niedrigem Wasserstand. Regelmäßige Nachtschichten. In einer zweiten Pappdeckelfabrik HVrstündige Arbeitszeit. Nachtarbeit mit 1 Arbeiter bei den Holländern. In einer dritten Fabrik 12stündige Arbeitszeit. 1 Arbeiter Nachts beim Kollergang. .In einer vierten Pappdeckelfabrik 13stündige Arbeitszeit und Nachtschichten.
In einer Dutenfabrik und einer Fabrik von Duten, Papiersäcken und durchbrochenen verzierten Papieren für Conditoren, Gärtner u. dergl. ist die Arbeitszeit lOstündig, in einer Briefcouvertfabrik lOVrftündig. In letzterer auch Ueberstunden <1) im Spätjahr.
In einer Buntpapiersabrik (einzige im Großherzogthum) ist die Arbeitszeit im Sommerund Winter lOstündig. Ueberstunden bis 9 Uhr Abends sehr selten. Samstags 1 Stunde früher Schluß.
Der Sitz der Tapetenfabrikation ist Darmstadt. In den 3 Fabriken ist die Arbeitszeit 9Vs, 10 und lOVs Stunden. Die mit 95/e: und lOVzstündiger Arbeitszeit haben Vor- und Nachmittagspausen von je Vs, die andere hat solche von je Vr Stunde. Die mit OVestündiger Arbeitszeit hat lVrstÄndige, die beiden anderen haben Istündige Mittagspausen. 2—3 Ueberstunden kommen im Winter vor.
.Von 15 Lederfabriken liegen Notizen vor. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt -im Sommer
in 4 Fabriken 10 Stunden, ,, 1 ,, 10 „
„1 „ j „ für je einen Theil der Arbeiter.
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Im Winter ist die Arbeitszeit in 4 von diesen Fabriken um 1 Stunde und darüber verkürzt. In 3 Offenbacher Fabriken wird die Arbeit Montags später begonnen und Samstags früher beschlossen. Letzteres ist in 2 weiteren Fabriken der Fall. Die Pausen sind in den Fabriken Vormittags Vr Stunde, Mittaas 1 Stunde und Nachmittags mit Ausnahme von 2 Fabriken Vr Stunde. Ueberstunoen kommen in dem größten Theil der Fabriken nur sehr selten vor, Nachtarbeit fast gar nicht. Die beiden Fabriken mit 12stündiger Arbeitszeit befinden sich in kleinen Städten. Die bedeutendsten Wormser Fabriken haben lOstündige, die Mainzer llstündige und die Offenbacher 11- und UVistündige Arbeitszeit.
Der Sitz der Portefeuittewaaren-, Album-, Taschen-, Leder-, Galanteriewaaren- und Reiseartikelfabrikation ist Offenbach. In dem größten Theil der Fabriken ist die Arbeitszeit lOstündig, in einem kleinen Theil IOV3- und lOVrftündig. In vielen Fabriken ist Samstags und Montags oder nur Samstags 1 Stunde früher Arbeitsschluß. Lebhaftere Geschäftsthätigkeit findet in den Monaten September bis Mitte December statt. In den Fabriken, welche Bedürfnisse der Reise- und Badezeit befriedigen, herrscht such im Frühjahr eine lebhaftere Thätigkeit als im Sommer und Winter. Während 4—6 Monaten macht sich in vielen Fabriken eine Geschäftsstille geltend, welche zu Arbeiterentlassungen nöthigt und zu anderer Zeit des Jahres häuft sich die Arbeit durch Aufträge mit kurzer Lieferfrist derart, daß Ueberstunden nicht vermieden werden können. Letztere kommen jedoch fast nur im Herbst vor, sie dauern höchstens bis 10 Uhr Abends und es findet vorher eine Pause von V<—Vr Stunde statt. An den Ueberstunden nehmen auch Arbeiterinnen Theil, die Theilnahme solcher an den Ueberstunden ist jedoch dadurch beschränkt, daß viele derselben pünktlich um 7 Uhr Abends die Fabriken verlassen, um in die betreffenden Ortschaften der Umgebung Offenbachs nach Hause zu gehen. Nachtarbeit findet nicht statt.
(Fortsetzung folgt.)
UniverfltätS- Ehronik.
— Der bisherige Ober-Regierungsrath Steinmetz zu Königsberg ist zum Kurator der Universität Greifswald unter Verleihung des Characters als Geh. Regierungsrath mit dem Range eines Raths 3. Classe ernannt worden. — In der theologischen Fakultät zu Greifswald wird sich der Licent. theol. Joh. Dalmer als Prioatdocent habilitiren.
— Der Germanist Or. Karl von Bahder und der Zoologe vr. Fraisse sind zu außerordentlichen Professoren an der Universität Leipzig ernannt worden.
— An allen preußischen Universitäten sollen zahnärztliche Institute nach dem Muster des in Berlin bereits gegründeten Instituts eingerichtet und zunächst eine derartige Anstalt in Breslau geschaffen werden.
— Rechtspraktikant vr. jur. E. Mayer aus Aichach ist als Prioatdocent ür die juristische Fakultät der Universität Würzburg ausgenommen worden. Derselbe wird an Stelle des erkrankten Professors vr. Böhlau lesen und auch bei der theoretischen juristischen Prüfung an Stelle des letzteren fungiren.
— vr. rned. L. Hügel, bisher Coassistent an der psychiattischen Abtheilung des Juliusspitales zu Würzburg, wird demnächst als Assistenzarzt und prakt. Arzt nach Dtünchen übersiedeln.


