Bekanntmachung.
Betr.: Die Hagelschläge am 1. Juni 1886.
Nach bestehenden Vorschriften kann, wenn die Feldsrüchte durch Hagelschlag beschädigt worden sind, von den Beschädigten unter der Voraussetzung ein Steuernachlaß in Anspruch genommen werden, daß
1. die einjährigen Früchte eines Grundstückes wenigstens zu 1/3 verdorben worden sind, und
2. die Beschädigung mindestens Vs des eigentümlichen Grundvermögens des Beschädigten an Gärten, Weinbergen, Aeckern und Wiesen in der Gemarkung betroffen hat.
Da die Gesuche um Steuernachlaß binnen 14 Tagen nach erfolgtem Hagelschlage bei Großherzoglichem Kreisamte eingebracht sein muffen, so fordern wir die betheiligttn Grundbesitzer hiermit auf, ihre dessallsigen Anträge sofort bei uns einzrrbringen.
Gießen, den 12. Juni 1886.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
4470___________________A. Bramm._____
Evangelische Zememsteoettrelung.
Die geehrten Mitglieder der Gemeindevertretung lade ich, vorbehältlich der an die einzelnen Herren ergehenden besonderen Einladung, hierdurch er- gebenst ein zu einer Sitzung, die am Freitag den 18. Juni d. I., Nachmittags 8 Uhr, in der Stadtkirche stattfinden soll mit der Tagesordnung:
1. Jahresbericht des Kirchenvorstandes über den kirchlichen und sittlichen Zustand der Gemeinde in 1885.
2. Gehalt der Läutmannschaft.
3. Neubau einer Orgel in der Stadtkirche.
4. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Kirchenvorstandes an Stelle des am 19. April d. I. verstorbenen Justizraths Dr. Dorns ei ff. Betreffs btr gesetzlichen Erfordernisse der Wählbarkeit wird auf die §§ 13, 18 und 38 des Kirchenversassungs-Edicts hingewiesen.
5. Ergänzungswahl eines weltlichen Abgeordneten für die Dekanats-Synode Gießen an Stelle 'des verstorbenen Justizraths vr. Dorns ei ff.
6. Ergänzungswahl eines Gemeindevertreters.
Gießen, den 12. Juni 1886.
Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes.
4464__________________Dr^ Naumann.
Iahressest und Jahresversammlung
des
MerheUchm Vereins
für
innere Mission
am 23. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr,
in der Stadtkirche zu Giessen,
1. Liturgie unter Mitwirkung des Kirchengesangvereins.
2. Festpredigt: Pfarrer Nömheld aus Arheilgen.
3. Rechenschaftsbericht.
4. Verhandlung über: „Weltlichen und christlichen Hausirbuchhandel." Referent: Lic. Rade, Pastor in Schönbach (Sachsen).
5. Ansprachen und Anträge.
Um J/23 Uhr gemeinschaftliches Mittagessen im Hotel zum Einhorn. Trockenes Couvert 2 «X Tischkarten sind vor Beginn des Gottesdienstes von den Mitgliedern des Ausschusses zu beziehen.
4443 Der geschäftssührende Ausschuß:
Dr. Harnack. G. Kauffmann. Schlosser. Stamm.
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Deutsche Lebens-Versicherungs-Gesettschaft in Lübeck.
Zwölfte Dividenden-Vertheilung an die Versicherten der Abtheilung A.
Die Dividende pr. ult. 1885 auf die, vor dem 1. Januar 1858 gezeichneten Policen, ivelche in den Jahren 1886/89 zahlbar ist, beträgt: 4,60 pro Cent des versicherten Capitals.
Die neuen Dividendenscheine sind von den Policen-^nbabern gegen Vorzeigung der Policen, bezw. der über dieselben ertheilten Depositalscheine, und gegen Quittung bei den betressenden Agenten, bezw. im Haupt büreau der Gesellschaft in Lübeck, entgegenzunehmen.
Dertheilung des Gewinnantheils an die Versicherten der Abtheilung B.
Der am 1. Juli 1886 zahlbare Gewinnantheil aus den Jahren 1882/85 beträgt:
für die Jahresklasse 1874: 54,50 pro Cent einer Jahresprämie
„ „ „ 1878: 34,20 „ „ „
„ „ „ 1882:13,45 „ „
Die Gewinnantheilsscheine sind von den Inhabern der, in den Jahren 1874, 1878 und 1882 nach den Tabellen 1 ä—5 gezeichneten Policen gegen Vorzeigung der Policen, bezw. der über dieselben ertheilten Depositalscheine, und gegen Quittung bei den betreffenden Agenten, bezw. im Haupt- büreau der Gesellschaft in Lübeck, entgegenzunehmen.
Lübeck, im Mai 1886.
Die Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft in Lübeck.
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