Ausgabe 
7.2.1886 Zweites Blatt
 
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Nr. 82 Zweites Blatt Sonntag den 7. Februar

1686

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bttreatt: Schulstraße 7.

. cwwfint,e Soa Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brtngervch«.

Erschemt täglich imt Ausnahme deS MontagS. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Die Nachfuchung der Berechligung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Bekanntmachung.

Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige

Diejenigen jungen

erdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der esuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs-Commisflsn nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthnm Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar deS Jakres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährige« Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April deS- selben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Bnestmpier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegede« wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Sr- klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten

e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

< das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige« während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen L Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil d« Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. von 1875) ausgestellt sein müssen.

und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiese«. Grobherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

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am hat In un- des

ist bis jetzt ohne besondere Zwischenfälle verlaufen und sind bereits eine ganze Anzahl von Etatstiteln erledigt worden. Selbst wenn aber die Etats-Verhand­lungen in dem jetzigen ruhigen Tempo fortfließen sollten was indessen kaum anzünehmen ist so wiro das Haus doch noch geraume Zeit mit der Be- rathung des Etats zubringen müssen. Im Reichstage sind am Mittwoch die Plenar-Verhandlungen nach mehrtägiger Pause mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die land- und forstwirthschastlichen Arbeiter wieder ausgenommen worden. Die Redner aller Parteien bekundeten ihre Sympathie mit dem Grundgedanken der Vorlage, doch wurden hierzu von Seiten des Centrums und der Deutsch-Freisinnigen schwere Bedenken gegen die Art und Weise der Ausdehnung der Unfallversicherung auf die genannten Arbeiterklassen geäußert, wobei namentlich hervorgehoben wurde, daß der Entwurf viel zu centralistisch sei, daß derselbe eine viel zu schwerfällige Organisation vorschlage und den Gemeinden zu große Lasten ausbürde. Schließ­lich erfolgte die Verweisung des Entwurfes an die VI. Reichstags-Commission; am Donnerstag trat das Haus in die zweite Lesung des Beamten-Unfallver- sicherungsgesetzes ein.

Aus kirchenpolitischem Gebiete ist die Nachricht zu registriren, daß die signalisirte neue Kirchen-Novelle schon in nächster Woche im preußischen Landtage, und hier zunächst im Herrenhause, eingebracht werden soll. Daß der Papst sich über die neue kirchenpolitische Vorlage mißgünstig ausgesprochen haben soll, wie dieGermania" berichtete, erscheint schon deshalb nicht glaubwürdig, weil über den Inhalt der Novelle bis jetzt überhaupt noch nichts Bestimmtes bekannt war. Weiter verdient als eine erfreuliche Thatsache die Meldung her­vorgehoben zu werden, daß Bischof Dr. Kopp von Fulda sich entschlossen hat, seiner Berufung als Mitglied des preußischen Herrenhauses Folge zu leisten.

Ein deutsches Fürstenhaus ist in tiefe Trauer versetzt worden. Wie eine Depesche aus Cannes meldet, ist daselbst Erbprinz Leopold von Anhalt-Dessau am Dienstag Abend gestorben. Der Prinz hielt sich daselbst in Folge eines schweren Kehlkops-Leidens schon längere Zeit auf; doch sollte ihm die Genesung in dem milden Klima des südlichen Frankreichs nicht beschießen sein. Der Dahingeschiedene war am 18. Juli 1855 geboren und am 26. Mai 1884 mit Prinzessin Elisabeth von Hessen vermählt, aus welcher Ehe ein Töch­terchen, Prinzeß Antoinette, entsprossen ist.

Dem Reichstage ist die Denkschrift über die deutsch-französischen Beziehungen in Westasrika zugegangen. In derselben wird hauptsächlich die Mittheilung gemacht, daß die von der Hamburger Firma Fr. Colin gegründete deutsch.westafrikanische Gesellschaft mit ihren Erwerbungen in Senegambien unter französische Jurisdiction gestellt worden ist und daß ihr besondere Rechte und Vergünstigungen bewilligt worden sind.

In Oesterreich hat die in dieser Woche nach mehrtägiger Unterbrechung wieder fortgesetzte Reichsraths-Session noch nicht viel Bemerkenswerthes gebracht. Es richtet sich Die Aufmerksamkeit daher vorläufig mehr aus die neuerlichen Ausgleichs-Conferenzen, die seit vorigem Sonntag in Wien stattfinden und bei

Wochen - Ueberskcht.

Gieße«, 6. Februar.

1. October d. Js. ablaufende Socialistengesetz auf 5 Jahre zu verlängern, auch dieses Thema nunmehr wieder zur öffentlichen Discusfion gestellt, einem Theile der Presse ist sofort die Vermuthung aufgetaucht, daß die erwartet frühe Einbringung des Antrages lediglich bezwecke, Die Auflösung Reichstages oorzubereiten, da in demselben eine Mehrheit für das Socialisten- gesetz doch nicht vorhanden sei. Dies ist jedoch eine sehr kühne Combination, denn die Einbringung des Socialistengesetzes war ja schon längst angekündigt. Heber die Berathungen im Vundesrathe über das Branntwein-Monopol erfährt man weiter nichts, als daß in den Ausschüssen besondere Commissionen zur Be- gutachtung der technischen und finanziellen Seite der Frage eingefetzt worden sind. Im Uebrigen ist bezüglich dieser Berathungen absolute Geheimhaltung

Unter dem sich weithin äußernden Eindrücke der Polendebatten im preußischen Abgeordnetenhause vollzog sich der Uebergang aus der vorigen Woche in die jetzige. Das, was der Kanzler des deutschen Reiches über die Gesährlichkeit der polnischen Bestrebungen und die Nothwendigküt, denselben zum Schutze der deutschen Interessen im Osten einen festen Damm entgegen* zusetzen, geäußert, hat in allen wahrhaft patriotisch fühlenden deutschen Herzen ein lebhaftes Echo gefunden. Dasselbe äußert sich in Den zahlreichen Zustim- mungs Erklärungen, welche dem Fürsten Bismarck anläßlich seines mannhaften Eintretens für die deutsche Nationalität aus allen Theilen des Reiches zuge­gangen find und für welche sympathischen Kundgebungen der Reichskanzler öffentlich bereits seinen Dank ausgesprochen hat. Ein besonderes Interesse haben die Ausführungen des leitenden deutschen Reichskanzlers über die Polenfrage in Oesterreich erregt, was bei den mannigfachen Wechselbeziehungen zwischen Deutsch­land und Oesterreich, dann aber auch in Anbetracht der einflußreichen Stellung, welche hier das polnische Element einnimmt, nur erklärlich erscheint. In Oester­reich äußert sich jedoch die Wirkung der Polenreden des Reichskanzlers in ver­schiedener Weise: Während sie auch hier bei einem Theile der deutschen Bevölkerung lebhafte Zustimmung gefunden und bei dem deutschen Club des Abgeordnetenhauses sogar zu dem einigermaßen überraschenden Entschluß geführt haben, den Fürsten Bismarck in einer besonderen Adresse zu beglückwünschen, geht durch die polnisch'slavische Welt des Kaiserstaates ein wahrer EntrüstungS- sturm, der aber nur zeigt, wie tief die Anklagen des Fürsten den PoloniSmus getroffen haben müssen. Ob die so verschiedene Auffassung über Wesen und Ziele des PoloniSmus, wie sie einerseits in den Berliner und anderseits in den Wiener Regierungskreisen obwaltet, auch ihren Einfluß auf die so innigen poli­tischen Beziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich ausüben wird, ist " Frage, die sich für jetzt wenigstens noch nicht beantworten läßt.

Der dem Vundesrathe zugegangene Antrag Preußens, das

beschlossen.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich nach den Polen- Verhandlungen der vorigen Woche wieder feinen eigentlichen Aufgaben zuge------------- . c - ~ n m

wendet und am Montag die Specialberathung des Etats begonnen. Dieselbe J denen die Schaffung neuer Modalitäten für die Zucker- und die Petroleum-