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Nr. S

Sonntag den 3. Januar

1886

ie Heuer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Schul-raß, 7.

Erscheint tL-ltch mit ««Smihme des Msntch-A.

NreiO vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bdngtdcfau

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Da» Grsatz-Geschäft für 1886.

Bekanntmachung.

Mit Bezua auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung fordern wir alle im Jahr 1866 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in ftühere« Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinflchllich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreife Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Rainen rn die Stammrolle in der Zeit »om 15. Januar bis zum 1. Februar !. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loosungs-

Schein "^u egm. darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu

30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc.

verlustig erklärt werden. ,, .. ,, ,

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Sin« meldungen^verpflichtet^^^^^ Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise

bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 2. Januar 1886.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1886.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühkahr 1886 stattfittdenden rrrbr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgesordert, ihre desfalsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1886

Lei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten PrüfungS Eow- Mission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufent­haltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem TZ. Lebensjahr erfolgen.

Z. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a. Geburtszeugniß;

b. GinwilligungS - Attest deS Baters oder Vor­mundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen.

bemerkt:

In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vor­mundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen wäh­rend des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vor­mundes beglaubigt sein.

c. Ein UnbescholteuheitSzeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener LebeuSlauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbe- scholtenheitSzeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ord. (Anl. 2 zur Ers.-Orb. I. Theil der Wehr-Ord. vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des LoealS, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung;

-auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 19. December 1885. Großh. Prüfungs-Commission für Einjährig-FreiwMge.

____________Der Vorsitzende: vr. Zeller. ________________________________________________

Gefunden: 1 Schlittschuh, 1 Brille, 1 Arbeitsbeutel und mehrere Schlüssel. Gießen, den 2. Januar 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Zum 25Mrigen Rkgikrungs-IubUsum

Zkaijer Wilhelms

als König von Preußen.

Am heutigen ersten Sonntage des neuen Jahres begeht das preußische und deutsche Volk eine hochbedeutjame Gedenkfeier: diejenige des 25jährigen Regierungs-Jubiläums Kaiser Wilhelms als König von Preußen. Allerdings erscheint in chronologischer Beziehung die Feier um einen Tag verspätet, denn nicht am 3., sondern am 2. Januar 1861 bestieg der damalige Prinz-Regent von Preußen den durch das Ableben seines königlichen Bruders, Friedrich Wilhelm IV., erledigten Thron als Wilhelm I., aber vom Kaiser ist der aus­drückliche Wunsch geäußert worden, daß die Feier nicht am 2. Januar, als dem Todestage König Friedrich Wilhelms IV., sondern erst am folgenden Tage be­gangen werden möge, was nur aufis Neue für den bekannten pietätvollen Sinn des Monarchen spricht. Wie man weiß, hat Kaiser Wilhelm außerdem für sich selbst jede Ovation abgelehnt und diese persönliche Zurückhaltung muß noth- gedrungen auch der Feier des 2. Januar im Lande gewisse Schranken ziehen, aber eine desto innigere Theilnahme wird die Feier dafür im Herzen der Nation

finden und ungezählte heiße Wünsche für das fernere Wohlergehen des ehrwür­digen Oberhauptes des deutschen Reiches und des Königreiches Preußens werden an diesem Tage zum Himmel emporsteigen.

Es ist begreiflich, daß die hervorragenderen Momente im Lebenslaufe eines Herrschers, wie unsers Kaisers, schon längst zur Kenntniß der weitesten Kreise gelangt sind; trotzdem erscheint gerade die Feier seines 25jährigen Regierungs- Jubiläums geeignet, nochmals in großen Zügen ein Bild von der Regenten- Laufbahn des Kaiser-Königs zu geben und hiermit dem deutschen Volke wiederum die geschichtlichen Thaten des erlauchten Jubelgreises vor Augen zu führen. Am 7. October 1848 wurde Prinz Wilhelm von Preußen mittelst Cabinetsordre wegen der unheilbaren Krankheit seines königlichen Bruders zum Regenten ernannt und mit allgemeinem Jubel ward diese Ernennung begrüßt, denn nach der schwülen politischen Zeit, welche unter der Regierung Friedrich Wilhelms IV. in Preußen geherrscht hatte, betrachtete man die Uebernahme der Regierung durch den Prinz-Regenten als den Beginn einerneuen Aera." Und wahr­haftig, eine neue, hochwichtige Zeitepoche nicht nur für Preußen, sondern für ganz Deutschland sollte mit dem Regierungswechsel anbrechen, aber nicht in dem Sinne, wie es damals gemeint wurde! Es zeigte sich bald, daß sich die Negie­rung des Prinz-Regenten mit der Majorität des preußischen Abgeordnetenhauses in der Militärfrage in einem schweren Widerspruch befand, denn der Prinz- Regent hatte mit seinem klaren Verstand und seinem praktischen Blick längst