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ftt« 89 Zweites Blatt
Sonntag den 15. Februar
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Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
vierteljährlich 2 »art 20 Pf mit vrtngerloch«.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
erscheint ILglich mtt Ausnahme de« Montag».
Gchulstrahe 7.
Amtkicher H k ei k.
Bekanntmachung.
Das Großhcrzoglichc Stcuer-Commissariat Gießen a« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Die Ihnen dieser Tag- -ugeh-nben Patente wollen Sie gefälligst aussertig-n. mit den b-igeschlossenen Marken bekleben, letztere vorschnftsmatzig entwerthen und die Patente sodann, unterschrieben und nach den Diummetn wieder gehörig geordnet, bis längstens 15. Marz hierher zurück,enden.
Die Anwendung von Streusand ist wegen des noch nöthigen Unterdrückens zu vermeiden.
Gießen, am 14. Februar 1885. 'er L _________________
Betreffend: Gesetz, die Gesindeordnung vom 28. April 1877.
Es ist in der neueren Zeit wiederholt von uns die Wahrnehmung gemacht worden daß sowohl von den Dienstherrschaften, als von den Dienstboten und Gesindeverdingerinnen dahier die Bestimmungen der Gestndeordnung bezüglich der gesetzlichen Dauer der Dientlzett und der gesetzlichen Kündigungsfrist enllveder immer noch nicht gekannt sind, oder mißbräuchlich angewandt werden. Wir sehen uns daher wiederholt veranlaßt, ausdrücklich darauf hmzumeifen, daß in kiesiger Stadt nach Art. 7 und 8 des rubricirten Gesetzes nachfolgende gesetzliche Bestimmungen gelten:
Js?über die Dauer der Dienstzeit nichts vereinbart, so wird der Vertrag als am die^auer eines '
€in gesetzliches Vierteljahr beginnt entweder mit dem ersten Werktage nach Weihnachten, oder mit dem ersten E»"ktage nach Ostern, oder mit dein JobanniStage, oder mit dem Michaelistage und schließt an den Tagen des Beginnens des jeweilig na*foI9cnben Vierteljahres. 6m im Laufe des gesetzlichen Vierteljahres abgeschlosiener Dienstvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, als bis zu Ende befielen eingegangen.
Der Dienstvertrag, welcher bei den auf die Dauer eines gesetzlichen Vierteljahres gemietheten Dienstboten nicht vier Wochen, oder bei uumatSueise |e mietet en Dienstboten nicht 14 Tage vor Ablauf der Dienstzeit gekündigt wird, ist für ein weiteres Vierteljahr, bezw. Monat, als stillschweigend erneuert ,U btUfiT'mirb hierbei ausdrücklich daraus hingewieseu. daß di- Dauer b-,gesetzlichen Di°nstM g-M «nabhängik vo^
seslacsetzl ist das qesctzliche Vierteljahr ;. B. nicht von Weihnachten bis zum 2o. Marz, sondern vom J. ^"bnachtSfeiertag bis juw 3. »ft et f etertafl, von Aftern bi» Johanni -c. läuft, daß also ein längerer oder kürzerer Zwischenraum zwischen d-» beiden gesetzlich bestimmten Dienstwcchselperivden sowohl bei der Dauer de» gesetzlichen Dienstzeit, al» auch btt der Zahlung d«S Lohne» m keiner $S,tfC W-i"'uür'd^wi/s'""ftüher, wiederholt bemerkt, daß die dahier so häufig beliebte Aaskündigung von 14 Tagen bei den ohne weitere Vereinbarung abgeschlossenen Dienstverträgen jeder gesetzlichen Berechtigung entbehrt. Wir v-nnuth-n, daß die Berdinaerinnen bie krige Auffassung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entweder veranlassen, oder unterhalten und können nicht umhin, die dringende Aufforderung ergeben zu lassen, wegen etwaiger Auskunft über die Bestimmungen der Dienstbotenordnung sich direct an die unterzeichnete Behörde zu wenden
Weite, erinnern wir daran, daß die nach § 38 der Gestndeordnung von uns geführten Gestndereglster sammlliche derzurZeitoder J*h'er «ebknitcten ausgestellten Dienst,eugnisse, sowie die seit Erlaß der Gestndeordnung gegen Dienstboten ergangenen Strasurtheile enthalten und tn dem Pokrer- bureau m den üblichen Bureaustunden von Dienstherrschaften eingesehen werden können.
Aus Verlangen werden Auszüge aus den Registern ertheilt. m ._ ...
Es liegt umsomehr im Interesse der Dienstboten suchenden Herrschaften, vor «.agaag eines Vert^gsverhaltmss-s
»uverläsfige Quelle für eine fichere Nachricht über Gigenschaften unb Verhalten eine» Dienstboten nuht unbenutzt zu assen crfabrunqsq-maß bie von der Dienstherrschaft bei der Entlassung in die Dienstbücher eingetragenen Atteste rn leider allzuhäufigen Fallen der Wircklichk-tt nicht entsprechen und sich in einem auffallenden Widerspruch zu den bei eintretenden Bedürfnissen von der Poltzerbehorde direct erhobenen, tn bte G-finb- Teaiftet aufgenoinmenen wahrheitsgemäßen Zeugnisse, bezw. Erläuterungen ertheilter Zeugnisse befinden.
Gießen, den 13. Februar 1885. Großherzogliches Pol,ze>amt Gießen.
Fresenius. _______________________
Edietalladung.
Nachdem wider den Rekruten Georg Kaspar des 1. Bataillons (Mainz) 4. Großherzoglich P-sstschen Landwehr.RegimentS Nr. 118, geboren am 4 Januar 1864 zu Saasen, Kreis Gießen, der förmliche DesertionSproceß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit aufgefordert, sich sofort be 1 Trupv-ntheil zu g-st-llen, spätestens aber in dem auf .....
Montag den 13. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, .
amberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlopen und er in eine B
von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden wird.
Darmstadt, den 12. Februar 1885.
Grobherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.
Wochen - Uebersicht.
Gießen, 14. Februar.
Eine für die künftige Gestaltung und Entwickelung der wirth- schastlichen VerhLltniffe Deutschlands hochbedeutsame Frage bildete in dieser Woche den Hauptgegenstand der ReichstagSoerhanolungen: Die von der Reichsregierung in der Zolltarif-Novelle beantragte Erhöhung der Korn- und Getreidezölle und weiter der Jndustriezölle. Nachdem dieses Thema bereits wochenlang Gegenstand der öffentlichen Discussion gewesen, wobei sehr entgegenstehende Ansichten über die in Rede stehende Maßregel zu Tage gefördert wurden, gelangte sie am Dienstag auch im Parlamente zur Berachung und Besprechung, welches durch die Generaldiscussion über die Zolltarif-Novelle drei volle Tage in Anspruch genommen wurde. Schon der erste Verhandlungstag ergab, daß bie Vorlage im Reichstage auf eine Mehrheit rechnen kann, die sich aus dem Zentrum — ober wenigstens dem überwiegenden Theile beleihen — ben beiben conferoatioen Fraktionen unb der einen Halste der Nationalliberalen zusammen- setzt, auch die Eljäffer sind der Vorlage günstig gestimmt, da Abg. Grad (Colmar) in der Mittwochssitzung erklärte, daß das Elsaß, als industrielles Land, lieber bie Nachtheile des Getteidezolles tragen, als auf die Vortheile des Zolltarifs verzichten wolle- Auf bie Details der lang ausgedehnten Verhandlungen einzugehen, ist an dieser Stelle unmöglich, zumal letztere, wie es bei der Erörterung eines so erschöpften Themas kaum anders fein kann, von ben Gegnern wie den Freunben der beantragten Zollerhöhungen nur die bekannten Argu- mente brachten. Den rochen gaben, der sich durch die ganzen Debatten zog,
bildete bie Behauptung, baß die Vorlage nur dem Großgrundbesitze zu Gute komme, welche Behauptung von den Gegnern der Vorlage ebenso eifrig ver- tbeibigt, als von den Freunden der letzteren angegriffen wurde. Am 1. u. 3. VerhandlungStage griff auch der Reichskanzler in die Discussion ein um ebenfalls die Vorlage gegen den ihr von der Linken gemachten Vorwurf, datz sie nur das Interesse der Großgrundbesitzer fördere, in Schutz zu nehmen Generaldiscussion schloß am Donnerstag mit der Annahme des von freicon- feroatioer Seite gestellten Antrages, die zweite Lesung ber ©etreib^bUe o^ne vorherige Commissions-Berathung gleich im Plenum vorzunehmen, Dagegen oie Holzzölle wie bie übrigen Zölle an besondere Commissionen zu oerroenerL
Der Budget-Commission des Reichstages em Schreiben des Reichskanzlers zugegangen, in welchem es derselbe ablehnt, bie ijon bra abgg. Richter und o. Strombeck gestellten Fragen über die der Colonialgebiete zu beantworten. Fürst Bismarck motlmrt d^ damit, daß er zur Beantwortung der meisten uno wichtigsten dieler Fragen nuht competent sei und daß sich im Uebrigen auch Bundesrach m der Lage befinde, zu ben in ihnen angeregten Punkten schon Stellung zu nchmen. Die Commission hat aus Antrag des Abg. Winbthorst beschlosst, dar Schrei ben bes Reichskanzlers vrucken zu lassen.
Auf kirS-nvolitifchem Gebiete wirb ein neuer F-lbzuq v-s Centrums ang-künbigt. Dasselbe will bei ber b-vorfiehenb-n Berathung bes Cultusbubgets im preußischen Abg-arbnetenhause feine alten Anträge aus Etrafiosigkeit bes Messelesens unb Sakramente-Spenbens. sowie aus AushebunL


