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15.2.1885 Erstes Blatt
 
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39, Grstes Blatt. Sonntag den 15. Februar L88S

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzcigtblati für bcn Kreis Gießen.

Erscheint tAglifh mit «uönakrne des Montag».

Burrn« z Schulstraße 7.

Weizen vorzunehmen.

(Frkstr. Ztg.)

Vrei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit «ringrrlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Telegraphische Depeschen.

Wolffs telegr. Correspondenz- Bureau.

Paris, 13. Febr. General Briere de l'Jsle meldet in einer Depesche von gestern: Der Marsch wurde ohne Zwischenfall ausgeführt. Der Femd verließ seine Befestigungen in den Schluchten. Wir trafen am 11. d. Mts., 10 Uhr Vormittags, auf der Wasserscheide ein und stiegen in das Thal eines Nebenflusses des Canton-StromeS hinab, wo Fühlung mit den Chinesen genom­men wurde. Bis zum Einbruch der Nacht wurde das Gelände von Anhöhe zu Anhöhe von dem zahlreichen Feinde vertheidigt. Wir sind bis aus 16 JtUom. gegen Langson vorgerückt und werden voraussichtlich morgen dort eintreffen.

London, 13. Februar. Eine Depesche des Generals Wolseley meldet: Von einem Soldaten wurde in der Nähe der am Mittwoch durch die Kolonnen des Generals Earle genommenen Position die Copie eines Brieses des Gouver­neurs von Berber an den Gouverneur des Districtes von Kerbekan gefunden. In diesem Briefe theilt der Gouverneur von Berber mit, er habe ein Schreiben des Mahdi erhalten, in welchem dieser anzeigt, daß Khartum am 26. Januar genommen worden und Gordon gelobtet sei. Die Dampfer und Boote desselben seien erbeutet worden.

Padua, 13. Februar. Der aus Sicilien gebürtige Soldat Costanzo erschoß in vergangener Nacht zwei Sergeanten und einen Sappeur, ein anderer Soldat wurde von demselben verwundet; der Mörder ist verhaftet. Das Motiv der That soll Privatrache sein.

Philadelphia, 13. Februar. Das hiesige Ärmen-Jrrenhaus i|t ab­gebrannt ; 18 Insassen haben dabei das Leben eingebüßt.

Gefunden: 1 Hundemaulkorb, 1 Paar Socken, 1 Perlenkette, 1 50-Gramm-Gewicht, 1 Taschentuch, 1 Kinderhandschuh.

Gießen, am 14. Februar 1885. GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.

Fresenius. _____________________________

Lokales.

Gießen, 14. Februar. Herr Amtmann Nover dahier ist zum ständigen Referenten für die Bearbeitung der ersten Entwürfe verschiedener ^s etze über Lan des - cultur und Wasserrecht für eine zu diesem Zwecke besonders gebildete Commission ernannt worden. Um sich den fraglichen Arbeiten ungetheilt widmen zu können, wurde ihm ein längerer Urlaub bet dem hiesigen SreiSamte (vom 1. an) bewill gt. (Seine Stelle dahier wird von Herrn Amtmann Dr ffi a an c r ou5 Ccboitt<inlwjitit werden.) Die Erbeten dieser Commission sollen dieGlUvdlage für die den Landstände« vorzulegeuden Gesetzentwürfe bilden. .

L Darmstadt, 13. Februar. (Evangelische LandeSsynode.j Bei Gelegenheit der zweiten Lesung Gesetzentwurfs, die Abänderung der Wahlperioden für die Mitglieder der Kirchengemrindrvertretungen, der Kircher vorstände, der Dekanatssynoden, der Dekanatsausschüsse und für die Dekane betreffend, nahm zu Anfang der Sitzung Superintendent Köhler Bcranlasfung, seinem Erstaunen darüber Ausdruck zu vrr- lethen, daß während der ganzen Berathungen des fragt. Gesetzes nur die conseroalivflen Bestrebungen zumVorschnn gekommen seien, und zwar nicht nur von derjenigen Sette, die sich schon bet B-rotbung der Klrchenverfasiung auf diesen Standpunkt gestellt, sondern auch von einer Sette, der die damals gesüßten B stimmungen nicht liberal genug waren, ja, die diese Bestimmungen nur, weil momentan nicht» Liberaleres ein. tufübrcn, mc wurbe Antrag des Abg. Schlich auf Strich deSAbs. 2

diese« Artikels, wclcker gestern die Zustimmung mit geringer Majorität gefunden hatte, verworfen und die Vortage wieder hergestellt, wonach die In den Kirchenvorstand ge­wühlten und sonach aus der Zahl der Ktichengemcindevertreter ausgeschiedenen Mit­glieder dieser Vertretung Seitens derselben Vertretung durch Neuwahl zu er­setzen ^stimmung wurde auS dem Grunde ausgenommen, um eine Wahl mit Belheiligung der ganzen Ktrchenglmeinde thunlichst zu vermelden.

E.ne lebhafte Debatte rief der Antrag der Abgeordneten Dlesfenbach und Hempel hervor betreffs Beschlußfähigkeit deS Ktrch»nvorstandeS. Dieselbe endigte damit, daß btt ߣnonnlin Abgeordneten ihren Antrag zurückzogen, nachdem von vielen Selten, z. B. von den Abgeordneten Müller (AlSfeld), Puttmann, Buchner und Welfs evboch auf die Möglichkeit hingewtesen worden war, daß durch die Bestimmung deS Antrags, wonach bei vorhergegangener resultorloser Einberufung, die bei etner zweiten Sitzung Anwesenden durch einfache Stimmenmehrheit eine Entscheidung fassen konnten, der Lässigkeit und Trägheit der einzelnen Mttglteder nur Vorschub ge­lüstet würde

Ohne wesentliche Diskussion erklärte sodann die Synode die Nachweise deS Der- wögenSvettandeS der unter Verwaltung Großh. OberconsistorlumS stehenden Fonds in K der RcchnungSpertode 187780 als gerechtfertigt, genehmigte die eingetrelenen DudgeMer- schretiungen urrd setzte den auf die folgende Periode übergehenden Kasseoorraih aus 167,749 X fest. Auch hierbei wird eine erfreuliche günstige Finanzlage constatirt und nahm Adg. Pauly, welcher alS Berichterstatter über dieRechenschafiSablage fungirt hatte, Gelegen­heit, dem Budgerderlchtkrstatter Brand seinen Dank für besten Leistungen auSzu- sprechen und schloß sich dem die Synode durch Erheben von Ihren Sitzen an.

Weiterhin gelangen die Statuten der Lutherstlstung zur Annahme und zwar in der von dem Ausschuß vorgeschlagenen Faflung. ES werden also sowohl Stipendien im Betrage von 350 X als auch solche von 700 X auf zwei Jahre an bedürftige be­fähigte Siudirende der Theologie verliehen, jedoch die Bedingung an die Verleihung geknüpft daß diese Stipendiaten je noch der Größe der empfangenen Unterstützung 5, bezw. 10 Jahre der hessischen Landeskirche dienen sollten, anderenfalls eine Zurück« zahlung gefordert werde.

Bezüglich etner dem Capital zuzuschlagenden Summe wurde festgesetzt, daß die- f.tbe immer die Höhe von 25 pCt. der an Geschenken und Vermächtnissen der Stiftung zuflteßend-n Summen erreichen muß.

Superintendent Habicht forderte in warmen Worten Laien sowohl wie Geist­liche auf, für daS Wachsen der Lutherstlstung besorgt zu sein, eS möge insbesondere Seitens der Geistlichen bet Gelegenheit der in diesen Fond fließenden Pfingstcollecte den Gewetndcgltederu diese Stiftung anS Herz gelegt werden.

Der Präsident verkündigte noch eine Interpellation deS Abg. Wetffenbach, des Inhalts, wöge Großh. Oberconfistorium Auskunft darüber erthetlen, ob in den letzten Jahren ein nennenSwerther Fortschritt in der Ablösung der StolgedÜhren statt- gesunden habe, bezw. wenn diese Frage verneint werden müsse, ob hohe Ktrchenbehörbe geneigt sei, durch geeignete Maßnahmen diese wichtige Frage von Neuem anzuregen und in Fluß zu dringen, und vertagte sich sodann die Synode auf unbe­stimmte Zett.

Berlin, 13. Februar. Dem Reichstage ist in später Abendstunde vom Abg. v. Rarborff, unterstützt von den Conservativen, ein Antrag auf ein Sperrgesetz zugegangen. Dasselbe bestimmt, daß die Eingangszölle für Getreide Nr. 9 des Zolltarifs '. Mühlen-Fabrikate, Nr. 25, 9, 2, und Schaumweine 9ir. 25 E. 2 des Tarifs durch Anordnung des Reichskanzlers in derjenigen Höhe in vorläufige Hebung gesetzt werden, welche der Reichstag bei der zweiten Lesung her Zolltaris-Novelle genehmigen wird. Die Anordnung ist nach § 2 in das Reichsaefetzblatt aufzunehmen und tritt sofort in Kraft. Sie erlischt, sobalv die Zolltarif-Novelle in Kraft tritt, ober abgelehnt ober zurückgezogen wird, spä­testens aber mit dem 15. Tage nach Schließung der gegenwärtigen Reichstags- Sesston. Nach dem Erlöschen der Anordnung sind unverzüglich diejenigen Zoll­beträge, die über den bis jetzt gesetzlichen Zollsatz hinaus entrichtet oder zu Lasten des Zollschuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehentlich wieder abzuschreiben. Während der Geltungsdauer dieser Sperrmaßregeln tritt die Bestimmung unter Nr. 1 des Art. 5 des Vereinigungs-Vertrages vom 8. Juli 1367 außer An­wendung, wonach von allen bei der Einfuhr mit mehr als 3 JL pro Doppel- Centner belegten ausländischen Erzeugnissen keine weitere Abgabe für Rechnung des Staates, noch für Communen und Corperationen erhoben werden darf. Das Gesetz tritt sofort in Kraft. Außerdem ist heute Abend noch für die morgige zweite Lesung ein Antrag des Abg. Delbrück eingegangen, welcher den Zoll auf Weizen auf 4 JL erhöhen will, falls die von der freien Vereini­gung beantragte Erhöhung des Roggenzolles abgelehnt werden sollte. Zugleich beantragt er, die Abstimmung über die Position Roggen vor der Position

Gingelandr.

Siebe«, 13. Februar.

Wtr macken daS kunstsinnige Publikum aufmerksam auf die 'm Schaukasten an der Stein'schen Refiauratton neu ausgestellten Photographien auS dem Berliner Atelier deS Herrn Gustav Backofen- EmeS der Bilder zeigt unS etnm vtelbespsochenen Herrn, der sich vermöge einer einz'gen machttgen Gonnerschasi gegen eine Unzahl von Neidern auftecht hält, den Profesior Schwenninger. Da dieser Herr, ber tnJxn vornehmen Kreisen tn denen er verkehrt, die größte Hochachtung gmießt, mit seiner Jhnmetb?be zu dem hier kürzlich so wunderthätig gewesenen Naturh-iloerfahren hinneigt, soh?ffen wir^daß^wan sich namentlich von Seiten der Wassersamarittr für das vor­trefflich ausgeführte B ld interesfiren werde.

Berlin, 13. Februar. (Reichstag.) Der Reichstag verhandelte heute über den Antrag des Abg. Lenz mann (Demokrat), betreffend die Entschädigung verurtheitter und im Wiederaufnabme-Verfahren freigesprochrner Personen.

Der Antragsteller findet, daß der Staat die moralische Verpflichtung habe, einen unschuldig Vernrthe'Iten zu entschädiaen; auf die Ausübung ba Rechtspflege, wie die Gegner b'haupten, kann das keinen schlechten Einfluß haben, denn tn der Aussicht der Entschädigung werde der R'chter doppelt vorsichtig sein.

Nachdem der Antreg schon wiederholt tn früheren Sessionen an eine Commissiva verwiesen worden, bittet der Antragsteller, ihn diesmal im Plenum zu verhandeln, um durch einen Beschluß die Negierung auS ihrer Reserve herauSzubringen.

StaaiSsecretür v. Schelling erörtert die Bevenkm, die dem Anträge enlgegev- stehen; daS Wiederaufnahmeverfahren, besonder«, wenn eS nach längerer Zest ein- geleitet wird, bietet nicht immer die Garantie, daß der frühere Richter sich geirrt habe, und eine spätere Freisprechung ist noch immer kein Beweis für die Unschuld deS Frei- gesprochenen. In der Commission würde die Regierung das erforderltche statistische Material vorlegen.

An der Debatte bethetligten sich die Abg. Hartmann, Lerche, Rinteln, v. MagdzinSkt, Betel, Kayser und v. Graevenitz, die dem Anträge mehr oder weniger sympathisch gegenüberstehen. Trotzdem zog Abg. Lenzmann, der sich bet einer Verweisung an eine Commission keinen Erfolg für seinen Antrag verspricht, denselben zurück^ Abg. Kayser, der warm für denselben etngetrrten war, nahm ihn aber wieder auf, doch wurde eine CommissionSberathung nicht beliebt, sondern die zweite Berathung iw Plenum beschloffen.

Zum Schluß der Sitzung entwickelte sich noch eine mehr a!S einstündig-, sehr heftige GeschäflSordnungSdebaite. Seitens des Adg. v. Kardorff und Genoffen sind nämlich zur Zollnovclle verschiedene E.höhungen gegen die Regierungsvorlage bean­tragt worden, die nun morgen zusammen mit der zweiten Berathung der Getretdezölle verhandelt werdm sollten. , . . _ ,

Dagegen oppontrten die Deutsch Freisinnigen und ein Thetl der Nationalltber«leu und ersuchen bed'ttS vorheriger Information, sowie Studiums der Anträge um Brr» schtebung auf Montag, während Abgeordneter Richter darauf hinwetst, daß ja unabhängtg davon daS tn Aussicht stehende Eperrgrsetz bereits morgen etngebracht werden könnte. . ,

In namentlicher Abstimmung entschied sich jedoch daS HauS für die morgige zweite Berathung der Getretdezölle.