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Nr. ISO Dienstag den 9. Juni L88S

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

d«rr««r Schulftraße 7.

Erscheint täglich mit «»snatzme des Msntchg». '

treis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerkh«. mrch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.

Amtlicher HHeil.

Betreffend: Die Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Hungen über Echzell, Reichelsheim und Beienheim nach Friedberg.

Bekanntmachung.

Nachdem Grobherzogliches Ministerium der Finanzen dem Banquier Cäsar Strauß in Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Vornahme von Vermessungsarbeiten für eine Nebenbahn von Hungen über Berstadt. Echzell, Reichelsheim und Beienheim nach Friedberg ertheüt hat, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, -

Gießen, am 6. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Nr. 17 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. l. M., enthält:

sNr. 1606.) Bekanntmachung, betreffend die Redaction des Zolltarifgesetzes. Vom 24. Mai 1885.

Nr. 18 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. l. M., enthalt: .

sNr 1607.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1885/86. Vom 23. Mat 1885.

Gießen, am 6. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

vr. Boekmann. °

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Wegen eine» schweren ErkrankuogSfaUeS wird der SelterSweg vom Kreuz bi» zur Löwengasse für Fuhrwerk bis auf Weiteres gesperrt. ,. .

Gießen, den 8. Juni 1885. GroßherzoglrcheS Polrzeramt Großen.

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Deutschland.

Darmstadt, 6. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog werden Sich -a.irt Dienstag den 9. Juni nach Lich begeben und deshalb nächsten Mittwoch hier keine Audienzen ertheilen. Nach der Rückkehr beabsichtigen Se. Königl. Hoheit und die Großh. Familie das Hoflager in Seeheim zu beziehen.

Wegen des Ablebens Sr. Königl. Hoheit des Fürsten Karl An ton Mn Hohenzollern ist aus Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer von 8 Tagen an- geordnet worden, welche mit der zur Zeit bestehenden getragen getragen wirb.

Darmstadt, 6. Juni. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums Les Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 21, enthält Aus­schreiben d. d. Darmstadt, am 1. Juni, betr.: Die Vollstreckung der von den Gerichten erkannten Geldstrafen und Untersuchungskosten, insbesondere bei be­kanntem Aufenthalt des Schuldners im Auslande.

Aus dem Großherzogthum Hessen. DemFr. Journ." wird unter'm 3. Juni geschrieben:Man erinnert sich der Verhandlungen, welche onläßlich einer Interpellation des Abg. Ohly in der zweiten Kammer bezüglich der durch die Landgemeinde-Ordnung eingesührten directen Wahl der Bür­germeister stattfanden. Bei Weitem die meisten der damaligen Redner und auch die Regierung erkannten die großen Mißstände an, welche mit jenem Wahl- wodus verbunden sind; zu einem förmlichen Antrag kam es aber, da es sich mir um eine Interpellation handelte, nicht. Jetzt ist ein darauf bezüglicher Antrag von einem Mitglieds der ersten Kammer, Dr. Dorns ei ff, und zwar in der Richtung gestellt worden, daß in Abänderung der Landgemeinde-Ordnung derjenige Zustand hergestellt werden möge, welcher durch das Gesetz vom 8. Ja- nuar 1852 sanctionirt war. Danach wurde der Bürgermeister von der Staats­regierung aus den gewählten Mitgliedern des Gemeinderaths ernannt, dessen Mitglied er verblieb; gleiches galt von den Beigeordneten. Nach der Begrstp- düng des Antragstellers entsprächen diese Bestimmungen den richtigen staatlichen Principien, die nie verlassen werden dürften, wenn Ordnung in der Staats­verwaltung erhalten bleiben solle, dies wird des Näheren ausgeführt."

Berlin, 6. Juni. Der Kaiser nahm am heutigen Vormittage mehrere Vorträge entgegen und empfing gegen Mittag die Besuche der Frau Kronprin- zessin nebst deren zur Zeit hier anwesenden Töchtern und des Prinzen Wilhelm, lieber das Befinden des Kaisers wird gemeldet, daß der erlauchte hohe Herr sich wieder völlig wohl und hergestellt fühlt und deshalb am heutigen Nach- niittage, sobald die starke Hitze des Tages nachgelassen, zum ersten Male wieder eine Ausfahrt zu unternehmen gedachte.

Der Reichskanzler sin Vertretung v. Burchard) verkündet unterm 3. ds. folgenden Bundesrathsbeschluß: 1) Das Entrippen inländischen Tabaks, welcher vom 1. Juli 1885 ab in Theilungslager ausgenommen wird, ist nur mit der Maßgabe zu gestatten, daß die entripvten Blätter unmittelbar vom Lager unter Steuercontrole in das Ausland geführt werden. Ausnahmsweise kann mit Genehmigung der Directivbehörde und unter den von derselben vorzuschreibenben Controlen Die Versteuerung des entrippten Tabaks zugelassen werden, wenn nach L rge der Verhältnisse kein Zweifel besteht, daß der betr. Tabak ausschließlich zu F-abrikationszwecken im Jnlande Verwendung findet; 2) aus Tabak, welcher vor baut 1. Juli d. Js. in ein Theilungslager ausgenommen ist, finden vom 1. Sep­tember d. Js. ab die Vorschriften unter 1 gleichfalls Anwendung.

Aus Veranlassung des Herrn Justizministers hat, wie derHamb. Aarresp." mittheilt, das Königl. Commerz-Collegium in Altona verschiedene Jn- duistrielle und Handelstreibende zur gutachtlichen Meinungs-Aeußerung aufgefor- beert, ob Bedürfniß nach einem Gesetz vorliege, welches den Verrath von Mschästs-Geheimnissen mit Strafe bedrohe. Fast sämmtliche Beklagte haben

sich dahin erklärt, daß in dem Verrath der Geschäfts-Geheimnisse eine große geschäftliche Gefahr liege, daß aber durch Erlaß eines Strafgesetzes die Sache nicht gebessert werden würde, weil die gegebenen Falls unvermeidliche Unter- suchung und öffentliche Gerichtsverhandlung das Geheimniß noch viel mehr in die Oeffentlichkeit bringen würde, als dies durch den Verrath eines Einzelnen geschehen kann.

Berlin, 6. Juni. DerReichs-Anz." veröffentlicht eine Bekannt­machung, betr. die Anmeldung der zur Unfallversicherung verpflichteten Betriebe, und dasReichs-Gesetzblatt" enthält das Gesetz über Ausdehnung der Unfall- und Krankm-Versicherung. , t ä .

Sigmaringen, 6. Juni. Se. Kais, und Kgl. Hoheit der Kronprinz ist heute früh mittelst Extrazuges hier eingetroffen und von dem Fürsten Leopolo, sowie den übrigen fürstlichen Personen empfangen worden.

Die Beisetzung der Leiche des Fürsten Anton ist heute unter Bethei­ligung der zahlreich hier anwesenden Fürstlichkeiten, Generalen, der weltlichen und geistlichen Behörden und der Deputationen der Regimenter, deren Chef der Ver­storbene gewesen, erfolgt. Nach dem feierlichen Trauergottesdienst in der Stadt­kirche setzte sich der Leichenzug nach der Familiengruft in Bewegung. Unmittelbar hinter dem Sarge schritt Se. Kaiserl. und Königl. Hoheit der Kronprinz, ihm zur Seite Fürst Leopold von Hohenzollern und König Karl von Rumänien, sodann folgten der Großherzog von Baden, der Herzog von Anhalt, Prinz Wilhelm von Württemberg, Fürst von Fürstenberg und die übrigen zur Bei- setzung erschienenen fürstlichen Personen. Se. Kaiserl. und Königl. Hoheit der Kronprinz hatte sofort nach seiner Ankunft einen Kranz am Sarge des Fürsten niedergelegt. Ä

Wilhelmshaven, 4. Juni. Während einer Kreuzfahrt stieß gestern der zum Schutze der deutschen Nordsee-Fischerei in der Nordsee ftationirte Aviso Pommerania", Commandant Capitän-Lieutenant Freiherr v. Sohlern, östlich von Norderney auf eine ganze Flottille englischer Fischersahrzeuge, welche schon seit mehreren Tagen innerhalb der Grenzen des deutschen Fischereigebietes ihre Netze warfen. Bei der Flottille befand sich ein Dampfer, der den Fang nach England zu bringen hatte. Dieser Dampfer wurde zunächst von derPomme­rania" aufgefordert, seine Flagge zu zeigen; als dieser Aufforderung nicht nach- gekommen wurde, sandte der Aviso ein vollbemanntes Boot an Bord des Dampfers und nahm Protokoll aus. Ein bei der unberechtigten Ausübung seines Gewerbes angetroffener Fischkutter, aus Yarmouth zu Hause, wurde von der Pommerania" in Schlepptau genommen und im hiesigen Kriegshasen in Arrest abgeliefert. Ein Verhör des Führers desselben hat bereits stattgefunden.

Schweiz.

Bern, 6. Juni. Tie spanische Regierung, hat sich bereit erklärt, vom 1. Juli an der Pariser Convention, betr. den Austausch von Postpaketen, ohne Werthangabe beizutreten. ,

Die am 3. d. Mts. ausgewiesenen Anarchisten (9 Deutsche, 1 Fran­zose, 11 Oesterreicher) waren der anarchistischen Propaganda, aber nicht eines unter das Bundesstrafrecht fallenden Vergehens überwiesen.

Spanien.

Madrid, 6. Juni. In dem Dorfe Museros in der Nähe von Valencia sind 13 Erkrankungen in Folge der Cholera vorgekommen.

Mußland.

Petersburg, 6. Juni.Nowosti" veröffentlicht eine vom Blatte selbst als sehr zweifelhaft bezeichnetekaukasische Privatnachricht", wonach der Emir von Afghanistan, Abdurrahman, von seinem Gefolge ermordet worden sei.