Ausgabe 
4.10.1885 Drittes Blatt
 
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Sonntag den 4. October

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Drittes Blatt

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Erscheint mit «tnk0.

GMOWWt SchutOraße 7.

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Gießen, den 1. October 1885.

Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr.

Gießen, am 1. October 1885.

Betreffend: Den im October 1885 vorzunehmenden Wiesengang.

teii vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. Durch die Post bezogen vierteljährlich

Der unten näher bezeichnete Rekrut Heinrich Kornmann des 1. Bataillons (Gießen) 2. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 116 hat sich der Gestellung entzogen. Sämmtliche Civil- und Militärbehörden werden dienstergebenst ersucht, gefälligst auf denselben ein wachsames Auge zu haben, ihn im Ergreifungsfalle zu arretiren und an die nächste Militärbehörde abliefern zu lassen.

Signalement: 1. Name: Heinrich Kornmann. 2. Geburtsort: Nieder-Ohmen. 3. Kreis: Alsfeld. 4. Geboren: 24. April 1863. 5. Größe: 1 Meter 61 Centimeter. 6. Religion: Evangelisch. 7. Stand oder Gewerbe: Schuhmacher. 8. Besondere Kennzeichen:

Gießen, den 1. October 1885. Frh. v. Roeder,

Oberst und Bezirks-Commandeur.

Universität- - Chronik.

In Göttingen ist der Privatdocent Or. E. Lange an Stelle des nach Breslau berufenen Professors Schmarsow zum Professor für neuere Kunstgeschichte ernannt worden.

Dem Fakultätsassessor Dr. Theodor Wüstenfeld, Docent für Literatur­geschichte an derselben Universität, ist eine ordentliche Honorarprofessur in der philo­sophischen Fakultät verliehen worden.

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Hagen. Ein Passagier, welcher die weiblichen Mitglieder seines CoupLs durch unanständige Redensarten belästigt hatte, wurde Seitens des König!. Eisenbahn- Betriebsamtes zur Anzeige gebracht. Das hiesige Schöffengericht verurtheilte denselben zu einer vierwöchentlichen Gefängnißstrafe. (Bravo!)

[(Sine tragische Geschichte.^ Aus Ehester schreibt man:Die achtzehnjährige einzige Tochter des Gutsbesitzers Jeoman verliebte sich leidenschaftlich in ihren Clavier- lehrer. Der seit Jahren leidende Vater kränkte sich bitter über diese Neigung, um so mehr, als der junge Mann in mancher Beziehung übel berüchtigt war. Das Mädchen jedoch drohte mit Selbstmord und schließlich gab der Vater seine Einwilligung zur Verbindung. Die Hochzeit war für den 1. October festgesetzt; am 15. August starb Mr. Jeoman und in seinem Testamente vermachte er sein ganzes Vermögen seiner Gattin, da er, wie er ausdrücklich bemerkte, bei der Verschwendungssucht des Bräutigams seiner Tochter für deren Zukunft in Angst sei. Als nach dem Begräbnisse das Testament verlesen ward, drückte das Gesicht des anwesenden Elavierlehrers große Wuth aus, wenige Tage darauf löste er das Verlöbniß und am 20. v. M. ließ er sich in aller Stille und Heimlichkeit mit der Mutter seiner Braut trauen. Nellie Jeoman hat sich am Abende des Hochzeitstages am Grabe ihres Vaters erschossen und wurde mit zerschmetterter Kinnlade, tödtlich verletzt, ins Haus der Neuvermählten gebracht."

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach Artikel 7 der Wiesenpolizei-Ordnung ist im Monat October der Wiesengang von den Wiesenvorstanden unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. . , t r . r . x a

Wir beauftragen Sie deßhalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und dre über den Wresengang aufzunehmenden Protokolle brs längstens zum Ende l. anher^ ^^kollm haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

1) ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im März l. I. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht;

2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffn worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch aus die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Ent­wässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche zu deren Ausführung das Wiesenkulturgesetz vom 7. October 1830, Regierungs-Blatt Seite 365, Anwendung findet.

Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einst­weilen zu erwähnen.

Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dies am Schluffe des Protokolls zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortsemwohnern, welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.

Dr. Boekmann.

Literarische».

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Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KreiseS.

Wir fordern Sie unter Bezugnahme auf Art. 11 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 (Reg. - Bl. S. 453) hierdurch auf, das Brandkataster Ihrer Gemeinden mit dem Gemeinderath zu durchgehen und, insoweit sich hierzu Anlaß bietet, die Gebäudebesitzer unter Hinweisung auf Art. 178 des Polizeistraf­gesetzes zur Stellung von Anträgen aus Versicherung neuer Gebäude oder auf Erhöhung oder Herabminderung der Versicherungsanschläge solcher Gebäude, welche in ihren Hauptdimensionen wesentlich erweitert oder verringert worden sind, zu veranlaffen, auch diesen Anträgen entsprechend das gesetzliche Verfahren einzuleiten und uns die entstehenden Verhandlungen demnächst vorzulegen.

lieber das Ergebnis, jener Durchgehung wollen Sie alsbald und ohne die Erledigung des Declarationsverfahrens abzuwarten, berichten, dabei aber zugleich angeben, inwieweit die Gebäudeeigenthümer Ihrer Aufforderung zur Stellung von Versicherungsanträgen Folge geleistet haben.

Dr. Boekmann-

iehmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Wenn Jemand Pech hat, ist es ärgerlich, doppelt aber, wenn's am Hochzeits­tag vorkommt. Der reiche Kaufmann Ls. aus M., der dieser Tage seine dritte Frau heimführte, nrußte dies erleben. Niemand, selbst seine Braut nicht, wußte, daß er eine Perrücke trotz seiner 40 Jahre trug. Nun mußte der Zufall ihm einen sehr engen neuen Eylinderhut bescheert haben, denn als Ls. beim Eintritt in die Kirche seinen Hut abnahm, blieb, ohne daß er cs gleich merkte, die Tour in demselben; die jugend­liche Braut fiel in Ohnmacht, als sie sich umdrehte und den aller Haare baaren Bräutigam ansah, und die Trauung mußte um einige Stunden verschoben werden, bis sie sich wieder einigermaßen gefaßt hatte.

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