v. Goßler.
Nr
cj Scharlach.
d) Diphtherie.
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Dr Martin Luther's soll durch ein am 10. und 11. November d. Js. abzuhaltendes Kirchenfest in den evangelischen Kirchen und Schulen ausgezeichnet werdem Kirchensest ist am 9. Noveinber mit den Kirchenglocken in ortsüblicher Weise seierlich einzuläuten. Es ist nicht ausgeschlossen, namentlich da, wo dies bei anderen kirchlichen Festen üblich ist, das Fest durch Choralblasen von dem Thurme oder vor den Kirchthüren einzuleiten. Die Bestiminung darüber bleibt den kirchlichen Gemeinde-Organen anheimgestellt.
3. Am Vormittag des 10. November findet die Schulfeierlichkeit statt. Dieselbe soll, soweit die Räumlichkeit es zuläßt, eine öffentliche sein. Es ist gestattet, die ganze Schulfeier in die Kirche zu verlegen , oder auch neben der Feier in den einzelnen Schulen noch eine gemeinsame Feier für die Jugend im Kirchengebäude zu veranstalten. Die nähere Bestimmung bleibt der Vereinbarung der kirchlichen und Schulgemeinde-Organe überlassen.
4 Am Nachmittag und Abend des 10. November sind, soweit es nach den örtlichen Verhältnissen ausführbar erscheint, liturgische oder sonstige vorbereitende Gottesdienste abzuhalten.
5. Der kirchliche Hauptgottesdienst soll am Sonntag, den 11. November, Vormittags, stattfinden. r . , _ . , . ... ..
6. Die Liturgie und den Predigt-Text, sowie das Dankgebet für die Gottesdienste vorzuschreiben, bleibt den zuständigen Kirchenbehörden überlassen. Es ist erwünscht, als Hauptlied für den Sonntags-Hauptgottesdienst den Gesangs „Eine feste Burg ist unser Gott" zu wählen. In dem Dankgebet ist vornehmlich der Gesichtspunkt zum Ausdruck zu bringen, daß es sich nicht um den Lobpreis eines Menschen, sondern um den Lobpreis Gottes für die in der Reformation dem deutschen Volke zu Theil gewordene göttliche Gnade handelt.
7. Den zuständigen Kirchenbehörden bleibt überlassen, für die Feier Kirchen - Collecten abhalten zu lassen und über deren Zweck Bestimmung zu treffen
8 Die weiteren Aussührungs-Bestimmungen sind von dem Minister der qeistlichen rc Angelegenheiten und dem evangelischen Oberkirchenrath, einem Jeden in seinem Zuständigkeitskreise, zu treffen. Insbesondere hat der Minister der geistlichen Angelegenheiten auch wegen der Schulfeier das Erforderliche
Nr- 44. e) Typhus.
Nr. 45. f) Darmkatarrh.
Nr. 48. g) Lungenschwindsucht
Nr. 47. h) Acute entzündliche Krankheiten der Athmungsorgane.
(Schluß folgt.)
Berlin, 28. Mai. Der bereits telegraphisch signalifirte kaiserliche Erlab in Betreff einer Lutherfeier lautet nach dem „Reichs-Anz." wie folgt:
Der in diesem Jahre bevorstehende 400jährige Gedächtnißtag der Geburt Dr. Martin Luther's mahnt die gesammte evangelische Christenheit, mit Dank gegen Gott der Segnungen zu gedenken, welche Er in der Reforinatlon Unferem Volke geschenkt hat. Damit überall das Bewußtsein dieser Pflicht geweckt werde und der Dank gegen Gott vollen Ausdruck finde, verordne Ich hiermit, wie folgt:
1. Der in diesem Jahre wiederkehrende Gedächtnißtag der Geburt
Nr. 42.
Nr. 43.
Die
Gießen, 29. 'Mofa vorn 20. big ckfl flrümpftn, tfm chfnien Personen s AMebs.
tzießen, 29.3 1. Weder. I
2 Keßler, x 3. Grieb, H
4- Hinkel, f ö. Sack, G<c 6-Fauerbai 7 Weitzel, , 8- Schlüter 9. Wittich, ;
10. Diener,: 11. Bayer, ß 12. Frank, E 13. Rispel U-Reih,Ge! io- Lana, ßh HÄ ^UHi.Frie!
A Mlckel, 3 lO.Schudt, on ?^Aknbrt
Z'Rappol. | Int. W
L'Sleftine Z'^dre,
* Ich flehe zu dem Allmächtigen Gott, daß Er die Gebete, in denen Ich Mich an den Tagen des Festes mit allen Gliedern Meiner evangelischen Kirche vereinigen werde, Erhörung finden lasse vor Seinem Throne, bannt tue Feier Unserer theueren evangelischen Kirche zu dauerndem Segen gereiche.
Berlin, den 21. Mai 1883.
Wilhelm.
Nr. 21. Uebersicht über die Pflegekinder im Großherzogthum Hessen im Jahre 1881. Aus Nr. 278 der Mitth. Großh. Centralstelle für die Landesstattstik.
Nr. 22. Das Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 nebst den dazu ergangenen retchs- und landesrechtltchen Aus- f^h^un^^23. Maßregeln zur Verhütung und Tilgung der Rinderpest.
Nr. 24 Gesetze, Verordnungen und Instructionen über die Fleischbeschau im Großhe^zogchum Hfstet^ Heppenheim, die Irrenanstalten des Großherzogthums Hessen. Berichte über Organisation, Verwaltung und Leistungen derselben in den Jahren^l86^ Verwaltung der Unterstützungskassen für bedürftige Pfleg-
linae der Großherzogltchen Landes-Irrenanstalten aus den Jahren 187o-1882
Nr. 27. Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen lm Großherzog- tbum Hessen. (Aus den Beiträgen zur Statistik des Großherzogthums Hessen XVUI 97r.Q28) Hur Statistik der Gymnasien und Realschulen im Großherzogthum Hessen. (Aus den Beiträgen zur Statistik des Großherzogthums Hessen XVlIl. Band.) J Nr. 29. Untersuchung der Heiz- und Ventilattonsanlagen m den städtischen Schulgebäuden in Darmstadt 1880. A
Nr 30. lieber die Augenuntersuchungen tn den höheren Schulen zu Darmstadt. Reserat und Memorial von Dr. Adolf Weber. Erstattet an Großh. Mtnistertal- abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege im Decembcr 1880.
Nr. 31. Zusammenstellung der wichtigeren Ergebnisse der Augenuntersuchungen in dem Großh Gymnasium und der Großh. Realschule zu Mainz, sowie tn dem Großh. Gymnasium zu Gießen. n . .
Nr. 32 Verhandlungen der Commission zur Prüfung der Frage- der Ueber- bürdung der Schüler höherer Lehranstalten des Großherzogthums Hessen (Bericht und Protocolle).^ bie allgemeine Bauordnung betreffend und Verordnung die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend. e r
Nr. 34. Verordnung die Einführung der Schutzpocken-Jmpfung im Großherzogthum Hessen betreffend und Instruction hierzu vom Jahre 1807.
Nr. 35. Reißner's Exsiccator und getrocknete Kalberlymphe aus dem Landes- Jmpftnstttut.
0 Statistik des Gesundheitszustandes und der Sterblichkeit, insbesondere der epidemischen Krantheiten im Großherzogthum und dessen Bezirken.
Nr 36. Berichte über den Gesundheitszustand und die Sterblichkeit im Groß- benoatbum Hessen, veröffentlicht durch das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege. Jahrgang 1877.
9 Nr. 37. Beiträge zur Medictnalstattstik des Großherzogthums Hessen in dem N^Z8. Desgl. im Jahre 1878.
Nr. 39. Desgl. im Jahre 1879.
Nr 40—47. Graphische Darstellungen der Sterblichkeit an acuten Jnfections- und vorherrschenden Krankheiten in den Kreisen des Großherzogthums Hessen in den Jahren 1877-1882:
Nr. 40. a) Masern.
Nr. 41 b) Keuchhusten.
An den Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten und den evangelischen Oberkirchenrath.
KollclNd.
Amsterdam, 27. Mai. lieber die Zustände aus der Amsterdamer Ausstellung gehen uns von ganz zuverlässiger Seite Mlttheüungen zu, welche vollauf geeignet sind, die Verstimmung zu erklären, welche sich m den wertesten Kreisen Deutschlands geltend macht. Vor Allem zeigt es sich, daß es em arger Mißgriff der Holländer war, daß sie die Ausstellung mcht selbst m dre Han genommen, sondern einer belgischen G-sellschast als SpeculatronSsache m EnM- nriie aeaeben haben. Obwohl seit Eröffnung der Ausstellung nahezu cm Monat verstossen ist, so ist dieselbe fast zur Hälfte erst vollendet, selbst das Portal rst noch unfertig und der Fußboden stellenweise noch ungedrelt, und noch vor wemg Tagen riskirte man bei Durchwanderung der Raume über Stiften und Kasten MS und Beine zu brechen. Nicht bloS die Deutschen, 1 andern auch die Aussteller anderer Nationalitäten beklagen sich ansis Bitterste dag ihre Waaren, die seit Wochen auf dem Bahnhofe lagern, mcht hereingeschafft werden, was damit zusammenhängen soll, daß von den Unternehmern die Uebersuhrung der Objekte vom Bahnhofe nach dem AnsstellungSgebäude als em Monopol an eine kleine Zahl von Spediteuren übertragen ist. Man glaubt m Amsterdam,, 6
nod) der ganze Monat Juni vergehen wird, ehe die Ausstellung als vol-endel wird beJdmet werden können. In den kaufmännischen Kreisen Hollands ifi allgemein die Ansicht verbreitet, daß man mit dem ganzen Arrangement einer argen nicht mehr gut zu machenden Mißgriff begangen hat, der sich übrige, jetzt schon schwer genug durch den geringen Besuch, der sich der Ausstellung F wendet, rächt.
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Pari», 28. Mai. Das neueste, den Franzosen in Ostasien wider,»- rene sviißgeschick ist keines von denen, welche den thalkraftigen ®e*ft etn Nation lahmleqen sondern ist vielmehr darnach angethan, ihn auf bu liod; Ph fe her Men ität zu bringen. Der militärische und marttune Apparst arbeiten mit fieberhafter Anstrengung, um die Republik baldmöglichst in 1 Stand zu setzen, bas in Tongking engagirte Prestige der Natron gMrab au ju(öjen Uebriqens dürfte Frankreich für seine ostastatische Expedition des Guten - leicht nicht zu viel thun können, wenn die in London eingetroffene Nachricht v« dem bevorstehenden Abbruche der Beziehungen Frankreichs zu Chma sich bewahr heften sollte.
Rußland.
28. Mai. Der Tag der Nloskauer Kaiserkrönung lP hinter »ns. Langath'mige telegraphische Correspondenz-Benchte schildern vomvbasteu Verlauf der Festlichkeiten, aber schwerer denn alle Aeußerlichk Lkdoch dsi Thatsache, daß die finsteren Mächte des Anarchie es nicht gewagt haben, in diesein feierlichen Augenblicke sich z I den Mricker und sein Volk zu drängen. Mag diese Einmischung nun » Gefühl vollständiger Ohnmacht, oder aus anderen Gründen unürbliebm __ VL sipsit fest und wird nicht ermangeln, den moralischen
Rußland?mächtig zu fördern. Ein zEites hochwichttges
Leiter der russischen auswärtigen Politik, Herrn v. Giers, zu Dye g . Auszeichnung Die Deeorirung dieses Staatsmannes mit dem AleMdei Newski-Orden in Brillanten spricht an und für sich schon deutlich gUM» b(| UebriaeS tbut aber noch die vom Kaiser persönlich herruhren^Icon .8.^ in Rede stehenden Allerhöchsten Auszeichnung, welche ausschließlich fr.edl ch Charakter der russischen Politik in Mchten, »
desto überzeugenderen Worten betont und so die Rehabilittrung sttUBian rnithelsenden Faktor überall da, wo man für Friede, Ordnung und GeseM
schleppung der Ät f Haupteinwendungen des Handelskammerlagts dagegen wider- n -mg-h-nder Wis-d^VaupI°mwn°ug ^apstalrmtmst-u-rgesetz geltend und wtnsch7elmn"AEchub La dis zur Anführung gleicher gesetzlicher Bestimmungen
d irorisetzung der Berathung morgen Vormiitag 9 sthr.
Darmstadt, 26 Mai. Aus der allgemeinen deutschen Ausstellung c kVhiete her An atene und des Rettungswesens zu Berlin, tr nWiwnJ ani 6 d Ms^ stattgefunden hat, ist das Großh. Ministerium des
Mortalität und Morbidität in den Bezirken und tn einzelnen Orten des Grotzherzog- tbums itim Theil in illustrirenden Karten und graphlschen Darstellungen, zur An- f*flitnMfl^APhrnrht sind Kin näheres Eingehen auf die Ausstellung im Einzelnen uns Nachstehenderem Veizeichniß der nahezu 100 Nummern umfaffenden Objecte.
A. ^ur Topographie und Geologie des Großherzogthums Hessen.
Nr. 1. Höhenschichten Karte des Großherzogthums Hessen und der angrenzenden LänbeMn dem ^^^bersichtskarte des Großherzogthums Hessen und der angrenzenden LanbeHn ^^^ralstabskarle mit eingezeichneten Gemarkungs- und Flurgrenzen im Maßstab von 1 : 50,000. Sektion Darmstadt und Sectton Mainz.
Nr. 5. Bodenkarte vom Großherzogthum Hessen nach R. Ludwig in dem MaßstabrUon 1 Übersichtskarte von dem Großherzogthum Hessen von
®r' ^Nr^7-12. 2ßart1enb und mmbdlungen des mistelrheintschen geologischen Vereins.
Geologische Specialkarte des Großherzogthums Hessen und der angrenzenden
B Klimatische und meteorologische Verhaltmsie.
Nr 15 Graphische Darstellung der Resultate der meteorologischerl Beodachtungen des Großh. Hessischen Kaiafteramts zu Darmstadt in den Jahren 1845!big.1882. 0 Nr. 16 Karte über das Ueberschwemmurgsgebiet des Hochwassers im Wmter 1882/83 längs des Rhern- und Matnstroms im Großher-ogthum H-.ssen. Gefertigt von der landwtrthschaftlichen Cultur-Jnspectton- Maßstab 1 : 100,000.
C Medicinal'Organisation, Medicinal-Grsetzgebung, öffentliche Gesundheitspflege, Irren« Anstalten, Schulhygiene, Baccinatron rc.
Nr. 17. Verordnung, betreffend bte Organisation der Medicinalbehörden im Groüberzogthum Hlssen vom 28. December 1876.
Nr. 18-19^ Amtsblatt Großh. Min»steriums des Innernund der^ Justiz, Abtbeilung für öffentliche Gesundhestspflege. Bd. I Nr. 1—74, Bd. H Nr. 75 133.
Nr?20. Gesetz vom 10. September 1878, betreffend den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren und Instruction zur Ausführung


