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Nr. 122 Donnerstag den 31. Mai 188S.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Bureau r Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MsutagK.
PreiS vierteyöhrkich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlchn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hj) eil.
m , c r t Gießen, am 29. Mai 1883.
Betreffend: Die von den Gemeinden für die 1882/83er Holzsamensendungen zu leistenden Ersatzzahlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
WMMV an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Markvorstände des Kreises.
Die Verzeichnisse über den für 1882/83 aus. dem Großherzoglichen Zolzsamemnagazin empfangenen Holzsamen lassen wir Ihnen in den nächsten Tagen k. H. zugehen und beauftragen Sie hierdurch, für alsbaldige Bezahlung der Beträge an die betr. Großherzoglichen Rentämter zu sorgen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Verein für Vogel- und Geflügelzucht (älterer Verein) in Darmstadt die Erlaubniß zur Abhaltung einer im November d. Js. in Verbindung mit einem Vogel- und Geflügelmarkt vorzunehmenden Verloosung von Zuchtgeflügel und andern, die Vogel- und Geflügelzucht fördernden Gegenständen unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr, als 10,000 Loose ä 25 H zur Ausgabe gelangen und mindestens 66% des Bruttoerlöses der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen verwendet werden.
Der Vertrieb der Loose im Großherzogthum ist gestattet worden.
Gießen, den 29. Mai 1883. Großherzoglichös Kreisamt Gießen.
________________Dr. Boekmann. _______
Bekanntmachung. -
Betreffend: Das Ober-Ersatz-Gefchäft für 1883.
Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1883 wird im Kreise Gießen
Freitag den 22. Juni, .im Rathhause zu Lich, Vormittags 9y2 Uhr,
Samstag den 23. Juni, in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittags 8 Uhr,
Montag den 23. Juni, daselbst, Vormittags 8 Uhr,
$ d Dienstag den 26 Juni, im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Vormittags 9 Uhr,
Es haben, sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission in: Bezirk der 49. Infanterie-Brigade in sämmtlichen Aushebungsorten zu- gestellen:
a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflichtigen: ' / f r . f r , o ,
b. die zur Ersatz-Reserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen f foweit denselben noch eine besondere Ladung zugeht;
c. die zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;
d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;
e. dre von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
t. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anznzeigen- Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen.
Die zur Beurtheilung von Reklamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.
, Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzngeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober-Ersatzgeschäste selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen rechtzeitig zur Stelle sind.
Gießen, am 31. Mai 1883. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
___________ vr. Hoffmann, Negierungsrath.
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Deutschland.
Darmstadt, 29. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: v
Am 26. Mai den Polizei-Commissär 3. Klasse bei der Polizeiverwaltung der Stadt Kastel, im Kreise Mainz, Georg Schüler, aus sein Nachsuchen aus dem Dienste zu entlassen.
Darmstadt, 28. Mai. Die allgemeinen Gesundheitsverhältnisse in den überschwemmt gewesenen Landestheilen waren auch seither zufriedenstellend. Eine Vermehrung des Krankenstandes und der Todesfälle im März hatte ihren Grund nicht in der Überschwemmung, sondern in den Verhältnissen der Jahreszeit, und zeigte sich gleichmäßig im ganzen Lande.
Das Auftreten epidemischer Kinderkrankheiten im Ueberschwemmungsgebiet dot keine besonderen Erscheinungen; auch die Diphtherie trat dort nicht stärker auf, als in anderen Landestheilen. Fälle von Unterleibs-Typhus kommen in Mainz noch immer in mäßiger Menge vor; in den übrigen Kreisen, mit Ausnahme amger stärker befallenen Orte des Kreises Groß-Gerau, war diese Krankheit nur 9anz vereinzelt vorhanden und zum Theil nachweislich von Außen eingeschleppt.
Auch das Wechselfieber hat bis jetzt, außer in Oppenheim und einigen nayegelegenen Orten, keine irgendwie nennenswerthe Verbreitung im Ueber- jchwemmungsgebiet gefunden.
_rs 29. Mai. In heutiger Sitzung der zweiten Kammer werden
^"den verkündigt: 1. Interpellation des Abg. Lantz, dle Auslegung des ?orlage der Regierung, die Erbauung einer neuen ©cngtmrnicdc« mJnfinÄ ™betr? ?' desgleichen, die Erbauung eines Kreisamtsgebäudes in Onenoach betr, 4. Eingabe des Handelskammertags, den Gesetzesentwurf über die Er- bayung von Secundarbahnen betr.; 5 Interpellation des Abg. Schröder, die Fahr- unb der Hessischen Ludwigsbahn betr.; und 6. Interpellation des Ab'g. Racke, Regulirung der Nahe betr.
a folßt die Beantwortung der Interpellation des Abg. Wasserburg, die 6!«stkllung von als körperlich untauglich zurückgewiesenen Personen in das Heer betr. beantwortet dieselbe dahin, daß in der Anwendung vr» von der Ersatzbehorde in den in der Interpellation beehrten Fällen geübten Rechts
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eine Verletzung der Verfassung nicht gefunden werden könne. — Wasserburg widerspricht dieser Ansicht, welche auch Ministerialrath Lothetsen vertritt, indem er ausführt, daß die Ersatzbehörden die Pflicht haben, den Grundsatz der Retchsverfassung, daß jeder Deutsche wehrpflichtig ist, aufrecht zu erhalten. Er weist auf die vielen be- tiübenden Erscheinungen der letzten Zeit hin und darauf, daß in den Jahren 1879 bis 1882 in den Ersatzbezirkcn Mainz und Gingen 96 Militärpflichtige ausgemustert wurden, gegen welche später der Verdacht entstand, daß sie ihre Ausmusterung durch Anwendung ungesetzlicher Mittel erreicht haben. — Nach weiteren Bemerkungen der Adgg. Wasserburg und Möhn, welch letztere sich auf das Ersatzgeschäst im Allgemeinen beziehen, wird dieser Gegenstand verlassen.
Auf die Interpellation der Abgg. Falk und Genossen, betr. die in den Memoiren des Geh. Negierungsraths Dr. Stieb er enthaltene Verunglimpfung der Ehre der hessischen Division, antwortet Staatsminifter Freiherr v. Starck, daß das Staats- mmtsterium in dieser Angelegenheit weder Schritte gethan habe, noch zu thun gedenke, nachdem die Beschuldigung dur ch eine Bekanntmachung des Divisionscommandos zurückgewiesen und als der Wahrheit widersprechend bezeichnet worden sei. Dazu komme, daß nach einem Artikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" der Sohn ©lieber ä öffentlich erklärt habe, daß sowohl sein verstorbener Vater, wie dessen hinterlassene Familie zu diesen Memoiren in keiner Beziehung stehen. — Dem gegenüber hält 415013 die Zurückweisung durch die Division für ungenügend.
Es folgt die Generaldebatte über die G-s-tz-seittwürsc, die allgemeine Einkommen, steuer, die Kapitalrentenfteuer und die glcichmätzigc «csteuerung der Gewerbe betreffend. — Referent OTÖllInger hält gegenüber den ÄntrSgen des Handelskammertags die Anträge des Finanzausschufscs aufrecht. - Die Abgg. Schade und Genossen beantragen hfe Verwendung der Erträgnisse des Kapitalrentensteuergesetzes zur Ermäßigung der Grund- und G-werbest-u-r. - älbg. Maurer empfiehlt warm die Regierungsvorlagen mit den Anträgen des Ausschusses. - Schaum ist für -in- ganz andere Veranlagung der Grundsteuer und in erster Linie ür Ernsührung einer einzigen uni- ficirten Emkommensteucr. - Ministerialrath Müller -ruttdert, dte uniftc rte Etn- kammensteuer sei -in- ideale Steuer, welche in einem entwickelten Staate nicht einge ührt werden könne/ Gegen ein-Reform der alten Grundsteuer spricht sich Redner entschieden aus und geht sodann aus di- Beschlüsse des Hand-lskammertages -in indem er das darin Verlangte als die Lösung eines Problems bezeichnet, was bis jetzt noch tn keinem Staate der Welt gelost worden sei, nämlich di- Veranlagung der Gewerbesteuer nach dem Reinertrag aus dem Gewerbebetrieb. — Schönberger glaubt, daß di-Zuziehung des Aba. Geh. Obcrsteuerrath Baur an den RcgierungStisch mit der Versassung nicht im Einklang stehe, da dem betreffenden Wahlkreis bei diesem wichtigen Gegenstand sein Vertreter entzogen fei. — Ministerialpräsident Schleiermacher verweist auf Prä«-


