1883.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf mit Aringerl-Sn.
Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
’ Statut« m üük' E Ära '^reiwilliU i Bimmer. ।
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Drittes Blatt. Sonntag den 30. September
»***•* ,, 1 ben 26. September ISS3.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh^r; 'alichen Bürgermeistereien des .Kreises.
in Erinnerung.^ ®incrntU”3 beS DbfteS ^g-benen Vorschriften nicht überall beobachtet worden sind, bringen wir solche durch Abdruck nachstehend
. . ..®ir. bemerken dabei daß das für den früheren Kreis Nidda erlassene Reglement vom 23. September 1860 ss Niddaer Kreisblatt Nr im
lmtend ist mit dem nachstehend mit un,erm Amtsblatt vom 20. August 1868, Nr. 19, gegebenen Reglement. U" «reiäbiatt Nr. 40) gleich-
«ßgebend.^ 616 Drk be§ frÜ^reU Äreife5 ®rün6er9 'st weiter hierunter abgedruckte Ausschreiben vom 16. August 1864 (f. Anzeigeblatt Nr. 66)
Um Gleichmäßigkeit herbeizuführen, beabsichtigen wir. unser Reglement vom 20. August 1868 auf den ganzen Kreis ausmdebnen <tm <Vnrr, fc&to 3“ 5U $U bCantraSen' Ober saftig- Wünsche zur Sache vorzubringen haben, wollen Sie hierüber spätestens6i“jum 15. W[. $
Rr. 227.
Hauptstraße), Haubach, ÄrjFümnktiüi !UZ 6,2 Xreppen,. ährige! W
ureavr Schulstraße 7.
üifjiiffmiBwiii ui ■ ii! । ■uwuBjjM.um
Ernte
Kreisamt Gießen.
Dr. Goldmann.
ier SS X ^urruwern roouen öie nrcyr nur in den Mdfrevelanzeigen die erforderliche Bemerkung machen, damit vo 4 ■ in m eirL ^flbgeeltern und Vormünder auf Grund des Art. 11 des Feldstrafgesetzes ausgesprochen wird, sondern Sie wollen auch
^oMenden des Schulvorstandes Kenntniß geben, damit, unabhängig von der gerichtlichen Strafe, durch den Schulvorstand t
Oerioeg
rtmS ^fehlen wir Ihnen und dem Ortsvorstand dringend, für kräftige Handhabung des Feldschutzes und, geeigneten Falls, für besondere Bestellung
loit iv uuiiyenu, |ul uuingc -yunuyuuung oes ^ewfcyuyes uno, geeigneten Falls, für besondere Bestellung
tteit ttiuS befor9t 3“ feiTT' i^enfalls aber obige Anordnungen, nach Benehmen nut dem Gemeinderath und größeren Gutsbesitzern ungesäumt in Wirksamkeit Gräff.
Die Crplosion in London.
zu löschen. Oberst Barton,
der inzwischen zur Stelle gekommen war, hielt aber die Stellung der Leute für zu "Nd beorderte sie hinter den nächsten Schuppen, wo überdies ein Graben reichliches Wasser lieferte. Unmittelbar darauf sausten zwei oder drei Racketen aus dem Dache des brennenden Schuppens nach verschiedene« Richtungen heraus. Eine derselben schlug gegen ein Stück Bauholz auf der anderen Seite des Canals und verscheuchte die dort stehenden Neugierigen, welche nun hinter Haufen von Bauholz und den Pfeilern einer benachbarten Brücke Zuflucht suchten. Einige von den Arbeitern hatten sich nicht bewegen lassen, sich von dem brennenden Schuppen zu entfernen und gossen noch immer Eimer um Eimer Wassers in die Flammen, in der eitlen Hoffnung, ihre in dem Gebäude befindlichen Kameraden zu retten. Binnen weniger Minuten nach der zweiten Explosion erreichte das Feuer aber die Kisten, in denen Tausende von fertigen Raketen au^bcwahrt wurden, nun mußte jeder Gedanke an eine Rettung der im Schuppen befindlichen Arbeiter aufgegeben werden. Auch die Spritze mußte das Feld räumen, denn nun fingen die Raketen an, dutzendweise nach allen Richtungen hin aufzufliegen, und es begann ein förmliches Bombardement der ganzen Umgebung, von dem sich nur der einen Begriff machen kann, wer einer Belagerung beigewohnt hat Dies dauerte ungefähr drei V.ertelstunden lang und wurde äußerst intensiv, als die Flammen noch einen zweiten kleineren Vorrathsschuppen ergriffen. Gegen 11 Uhr hörte das Zischen und Sausen und Knallen allmältg auf, 6 Dampfspritzen rückten gegen die brennenden Gebäude an und um Mittag waren die Flammen gelöscht- Dann wurde der Schutt untersucht und man fand die Ueberreste eines Mannes und eines Knaben; glücklicherweise waren dies die beiden einzigen, die zur Zeit der Explosion in dem Schuppen beschäftigt gewesen. Der Leichnam des Mannas war schrecklich verstümmelt- Wie viel Menschenleben sonst noch zum Opfer gefallen, ist zur Stunde noch
das Einernten des
Da die Erfahrung gelehrt hat, daß durch zu frühes Einernten des Obstes »cht nur die Gesundheit gefährdet, sondern auch der Frevel erleichtert und der y des in dm Handel gebrachten Obstes zum allgemeinen Nachtheil der Gegend fmbgesetzt wird, so wird unter Bezugnahme auf die unterm 25. Juli l. I. Si Nr. M. d. I. 8613 crtheilte Ermächtigung Großherzoglichm Ministeriums te Innern und nach Anhörung der Localpolizeibehörden für den ganzen Kreis Wen mit Ausnahme der Gemarkungen Arnsburg, Lollar, Ruttershausen, Almsenberg, Trohe und Winnerod Folgendes verfügt.
§ 1- Die Einerntung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf W vor dem von dem Bürgermeister mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten «umstuck-Besitzer bestimmten und von dem Kreisamt genehmigten Tag be- gönnen werden.
§ 2- Wer deshalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe M dem allgemeinen Termin ernten will, hat um Erlaubniß hierzu bei dem Mgermeister nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen Ar nach Umständen zwei bis drei der im § 1 erwähnten Besitzer einen Mgenschein darüber eimiehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife wicht hat und ohne Nachtheil der Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen hängen bleiben kann. Wird die Ernte gestattet, so hat der Bürger-
Gießen, am 20. August 1868. Großherzogliches
Obstes betreffend.
einen Termin festzusetzen, bis zu welchem dieselbe vollendet
Von der ertheilten Erlaubniß hat der Bürgermeister die Feldschüben tu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen. ° ® 3
8 3- Von dem Zeitpunkt an, wenn das fallende Obst als Viehfutter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister nach Maßgabe der Loealverhältnisse hierfür wöchentlich tu bestimnieyden Tage und Stunden verboten. ' ' 6
o' Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und be- kannt gemacht.
Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten. 1
§ 4. Von den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sind ausgenommen: alle rundum emgefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke.
§ 5. Übertretungen der §§ 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Art. 69 des Feldstrafgesetzes bestraft.
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betreff: Die Handhabung des Feldschutzes, insbesondere den Schutz des Obstes. Grünberg, am 16. August 1864.
Das Großherzogliche Kreisamt Grünberg
™., ,. , . t . r an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
W J x. t ben U1^anb; e® tDon großem Nachtheil ist, wenn das Obst zu früh geerntet wird, und daß diese zu frühe Einerntung in der .iffl»^Ut^rbne hervorgerufen wird, daß das Obst, wenn es namentlich von Einzelnen eher, als es zuträglich ist, eingethan wird der Gefahr des i Js?f !^hr ausgesetzt sei, ermächtigen wir Sie, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und nach Vernehmung und Zustimmung'des Gemeinderaths , Gemäßheit des Art. 69 des Feldstrafgesetzes, die Zeit zu bestimmen, bis zu welcher und ebenso die Tageszeit, in welcher Überhaupt nur geerMet werden
Sei Kreuel von Schulkindern wollen Sie Nicht nur m den Feldfrevelanzeigen die erforderliche Bemerkung machen, damit von dem Gerichtete Haftbarkeit " Dm Schulvorstandes Kenntniß geben, damit, unabhängig von der "gerichtlichen Strafe, durch den Schulvorstand"'die° geeiguett Strafe" erkannt tzreten^zn lassen^ Schulvorstande wollen Sie von diesem Ausschreiben mit dem Ersuchen Nachricht geben, in den Schulen eine allgemeine Verwarnung
1 qs, .. London, 24. September.
Explosion welche die Umgegend unserer Hauptstadt seit dem * J F UteJ?HlDerrÖl)?n 1a vor neunzehn Jahren heimgesucht hat, ereignete -ittön nl^tttag in der für d e Fabrikation von Raketen bestimmten Abteilung ^7 ^lea.u^n Arsenals ru Woolwich. Die betreffenden Schuppen sind von den übrigen , .. jtzrz j>rt„rfc7v'ettaI8 ,^Zrch einen breiten Canal getrennt und paarweise aufgeführt;
Mert S^Up?rcn dem nächsten durch mit Mauerwerk verkleidete Wälle ab- 9 sic : ^fertiaen schuppen werden zur Untersuchung und zum Anstreichen
fonn in l>tefer ©puppen ereignete sich der Unfall;
! Weh!,,??™' barüb5r kehlt es noch an leder Aufklärung. Ziemlich genau um 7 borgen hörten di- Im Arsenal d-schäst,gt-n Arbeiter und Beamten ein
keIt6^ das Ausfliegen einer schweren Kriegsrakete verkündigte und 6 inTet en Mr1,?."“ k. a<üf?e ?enbe Rauchwolke zeigte den Ort der Gefahr. ii '• W beffen sHefekr* m b ar^rb.C,tcr bem bedrohten Punkte hin; Oberst Barton, d™ I i'hiclnoihtf^n ^b^eüung st-ht, begab sich sofort an Ort und Stelle; die
’ h Mtfenttfa Jr?rn0boren unb Verband,cug herbei und die jedem Besucher
Wtu man hehb/Jft s 6 J eJn„f,n, Locowotiven brachten Wagen und Spritzen heran. lilfsuctn"f5f,rH* '„bm6 baL3tIfenaI «egen 8000 Männer und Knaben beschäftigt und ’ta« tnadien bf. 6Wfifö»nl.Do11 tft' fa"n man llcb einen Begriff von der Auf- - Sl lufreauna ™ S ongesichis der drohenden schrecklichen Gefahren kundgab. Trotz ■ 8111 Mt, um baa fofort cine ln der Näh- stehende Handseuerspritze heran-
b ? ln be'« Schuppen ausgebrochene Feuer zu löschen. Oberst Barton,
Piethen. Brach i Zimmer m
Wallthorstr. 2N nöblirte Zimmer;» bergcr-Siraße 21 | ;rte Zimmer einjfl-Ii *
>er Babnhchrch..
Cabinei, mimöckfi:
yieiRn-SiutiL Ztoek meines Müi, Seiten, sowie M ardc zu oermichm' Griinberßerstrafi, Parterre-ZimMr i GaMaM, MnungMin irb billig oeiMtMi )ü- Bl — । sdttFmGWM Io« abebör maogesi^ I * i«** E ’ctmiten *J,e. alt StkrnbeM .s
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Dr. Boekmann.
Reglement


