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Nr. LS Mittwoch den 24. Januar 1883.
Gießener Anzeiger
Amts- und
für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MautagS.
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. hdt Bringerlshn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher H h c i l.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Nachfuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Gruud von Schul: zeugniffen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden, Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherz 0.7- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 1 7. Lebensjahre und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jabres nackrgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Deieck- tigung zum einjährigen Dienst ist bet Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugntß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit' oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
6. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu fein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Retfezeugntffe für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., säm mtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Toetl der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88, 89, 90, 93 ll‘5 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
_____________________ Gros.____ ___________
Gießen, am 19. Januar 1883.
Das Großherzoglichc Steuer-Commissariat Gießen
au die Großherzoglicben Ortsgerichtsvorsteher des Bezirks excl. Albach, Mendorf a. d. Lahn, Alt-Buseck, Klein-Linden, Lollar und Wieseck Wir erinnern Sie an die Rücksendung der Bau- und Cultur-VeränderungS-Verzeichniffe.
Süffert. ■
Politische Ueberficbt.
(Hieven, 23. Januar.
Die bevorstehenden Festtage am königlichen Hofe zu Berlin, welche das' 25jährige Bestehen der so glücklichen Ehe unseres Kronprinzenpaares verherrlichen sollten, sind unerwartet gestört worden: Prinz Karl, der Bruder des Kaisers Wilhelm, ist plötzlich gestorben und die glanzvollen Festlichkeiten müssen abgesagt, mindestens verschoben werden; an Stelle der Freude ist die Trauer in datz Königshaus eingezogen. Prinz Karl starb Sonntag Mittag kurz vor 2 Uhr. Die Krankheit des Prinzen, ein acutes Lungenleiden, welches in Folge einer Erkältung entstanden war, hatte bereits eine Wendung zum Bessern genommen und man gab sich bei Hose der Hoffnung hin, daß die bevorstehende Feier der Silbernen Hochzeit des kronprinzlichen Paares ihren ungestörten Verlauf werde nehmen können, als Samstag Abend plötzlich eine Wendung eintrat, welche die Aerzte sofort das Aeußerste besorgen ließ. Man war Sonntag Mittag im königlichen Schlosse gerade mit dem Probiren zu den Festauszügen beschäftigt, als der Hosmarschall Graf Kanitz im Weißen Saale erschien und um Einstellung der Probe wegen der schlinunen Wendung in dem Befinden des Prinzen ersuchte. Schon als die Hofgesellschaft noch im Begriffe war, sich zu trennen, traf die Nachricht von dem Verscheiden des Prinzen ein. Bis wenige Minuten vor dem Tode blieb der Prinz bei vollem Bewußtsein. Er fragte einige Zeit vor seinem letzten Augenblick nochmals nach dem Kaiser, der mit seiner Gemahlin und dem Kronprinzen am Morgen schon bei ihm gewesen war und auch in den letzten Augenblicken am Bette seines Bruders weilte. Der 9tuf „Es lebe der Kaiser" sollen des Prinzen letzte Worte gewesen sein. Als der Kaiser zum zweiten Male im Palais seines Bruders erschien, war jede Hoffnung verschwunden. Prinz Friedrich Karl, der einzige Sohn des Verewig- ten, der sich bekanntlich auf einer Orientreise besindet, kann auch bei Ausbietung aller verfügbaren Verbindungen frühestens in 10 Tagen erst m Berlin sein und also den Beisetzungvseierlichkeiten nicht anwohnen. Sofort nach dem Verscheiden des Prinzen wurden aus dessen Palais, sowie aus dem Palais des Kaisers, den Palais der königlichen Prinzen und auf den Dächern in der Wilhelmstraße die Flaggen auf halben Mast gezogen. Welch' tiefe Trauer dieser Todesfall im königlichen Haufe, wo alle Vorbereitungen zu frohen Festen getroffen waren, hervorgerufen hat, braucht nicht geschildert zu werden. Die dem Königshause verwandtschaftlich nahestehenden Höfe werden nun die zum Silberhochzeitsseste ungesagten Gäste zu den Trauerseierlichkeiten zu entsenden haben. Von des Kaiser» Geschwistern lebt noch die Prinzessin Alexandrine, verwtttwete Großherzogin von Mecklenburg.
Der „Giftbaum der Börse" hat den Reichstag durch drei Sitzun- gen beschäftigt, denn der Wedell-Malchow'che Antrag auf Einführung einer pro- centualen Börsensteuer gab Gelegenheit zu den eingehendsten Debatten über diesen Gegenstand. Der Gedanke einer erhöhten Besteuerung der Börsengeschäfte ist ja an und für sich nicht zu tadeln, indessen dürften die Bedenken, welche von den Freunden deü erwähnten Antrages gegen die Börsengeschäfte geltend gemacht wurden, zum Theil denn doch übertrieben sein. Daß der Antrag ver> schiedene Mängel enthalte, wurde selbst von conservativer Seite zugegeben, auch Finanzminister Scholz gab zu, daß der Antrag, welchem die ReichSregiernng im Uebrigen durchaus sympathisch gegetlüberstehe, noch Lücken nnb Mängel bekunde, aber in einer commissarischen Berathung würde es jedenfalls gelingen, diese Rtängü zu beseitigen. Der Atitrag ist denn auch in der am Sonnabend stattgefundenen Schlußverhandlung an eine Commission zur weiteren Berathung verwiesen worden. Zu erwähnen ist aus der Freitags-Sitzung des Reichstages noch, daß das Haus, dem Anträge der Wahlprüftmgü-Commission entsprechend, beschloß, die Wahl seines Präsidenten, des Herrn v. Levetzow, zu beanstanden. Es heißt deshalb, daß Herr v. Levetzow beabsichtige, sein Amt als Präjrdent niederzulegen, doch wird es den dringenden Bitten seiner Freunde bosttmtnch gelingen, ihn zur Zurücknahme dieses Entschlusses zu bewegen, zumal üch die Geschästsftihrung des Herrn v. Levetzow die Anerkennung auch seiner poiililchen
Gegner erworben hat. „ , , ., .
Nach einer Meldung der „Kreuz.Zeitung hat die dcut|ch- conservativc Partei beschlossen, einen Antrag aus Abänderung der NeichrMrz. gcsetze einzubringen, ivodurch ausgesprochen wird, daß Mitglieder der chrpliniml Religion das Recht haben sollen, zu verlangen, daß ihnen derEid von gionsgeuossen abgenounnen werde. Wenn die« aus andere Weise uneireichda, so ist aus Antrag des zu Vereidigenden cm Geistlicher seiner ^^wnSgenosien. jchast zur Eidesabnahine zuzuziehen. Den Juden soll gleiches Recht zugestau-
den werden.
In Graz hat am vergangenen Freitag die Beerdigung des Glasen Winipffcn, de» vormaligen österreichischen Botschafter» rn Pan«, stattgefunden. Bei der Tranerseier waren Vertreter de« Kaiser», de« Auswärtigen Amte», de« Statthalter« von Steiermark und zahlreiche Rotabilitäten anwesend.
Die französische Regierung hat sich durch die Verhaftung de» Prinzen Nlapoleon anscheiiieiid in eine arge Verlegenheit gesittrzt. dnvu dfltcit de» Einschreitens gegen den verhafteten Thronprätendenten auf Grund bestehender Gesetze tritt immer deutlicher hervor. Einmal scheint e« wirklich kaum möglich, gegen den Prinzen wegen Veröffentlichung seine» Manifclte«, m


