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Mittwoch den 21 Februar

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1883

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Surcau : Schulstraße 7.

Prei» vierteijührlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohp.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags

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Nach Artikel 7 der Wiesenwärter vorzunehmen.

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ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Den im März 1883 vorzunehmenden Wiesengang. Gießen, am 15. Februar 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

au die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wiesenpolizei-Ordnung ist im Monat März der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und

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.. . , beauftragen oie deßhalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis längstens zum Ende k. M. anher vorzulegen. 91 9

In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte auszunehmen:

1) ob Die Anordnungen, welche ^ie bei dem im Oktober v. I. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden find und welche nicht'

2) welche Einordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorstünden besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Ertt- wäperungsgräben, auf die Berebenung. der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben ;u richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturaesetz vom 7. Oktober 1830, Regierungs-Blatt Seite 365 Anwendung findet.

f v 2 erläutern wir, daß e>ie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen,

welche Mangel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, MS tonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Rach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung IüeiterC stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von "Ihnen einzusendenden Protokollen einst-

l.( Da? Protokoll über den Rundgang ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied Des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundqanae L-Hell zu nehmen, jo ist dies am Schluffe des Protokolls zu bemerken. J

f SEe der ^^ftnvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche ^b'??.oelrtzen, oder jolche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung Des Lvlestnvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderatheö in besonderer Verhandlung vorlegen. _____________Dr. Boekma n n.

Betreffend: FrühjahrÄ-Control-Versammlun-en Gießen, am 20. Februar 1883

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die G r o ß h e r z o g l i cd e n Bürgermeistereien des Kreises.

Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen.

Dr. Boekmanw

Gießen, den 17. Februar 1883.

S)ie diesjährigen § rühja hrS - Control - Versammlungen werden im Kreise Gießen wie folgt abgehalten werden:

1. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen).

*) 3« Gießen am 2. April 1883, Vormittags, im Oswald'schen Garten

^re!eru-*fteu ^er Infanterie, sowie säinmtliche zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen 1 $ Hierher ge^rm die^^rt^' ^ir iämmtliche Wehrleute der Infanterie, um Kg Uhr für sämmtliche Reservisten und Wehrleute der übrigen Waffen.

Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg, Heuchelheim, Klein-Linden und Oppenrod.

imh nmr u ... ^?or. am 3- April 1883, Vormittags, neben dem neuen Bahnhofsgebäude

1tk k.. .?r JanLT;l(7e Reservisten sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften aller Waffen, um iu Uhr zur jammtlrche Wehrleute aller Waffen.

Hierher gehören die Orte:

Allendorf a. d. Lda., Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Hof Heibertühausen, Groß-Buseck, Lollar, Riainzlar, Rödgen, Ruttershaujen nut Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseek.

und zwar um >>/ tti. fr f Grünberg am 3. April 1883, fftachmittags, au dem Bahtthofe

um 2/4 Uhr für ^mmtliche WehrleM' totsten sowie zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen,

Hierher gehören'die Oite:löaffui.

Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Hattenrod, Harbach, Keffelbach, Lindenstruth, Londors, Lumda (Groß und «ni, Odenhausen mit Appenborn-Hof, Queckborn, ^teinhardshain, Reiskirchen, Rüddinashausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und

Aürberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weiterühain und Winnerod.

II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lich).

,ur sämmtlicke Reservisten gn r, P Hung-N um 7. April 1883, Mittags 12 llhr, am Friedhöfe

Hierher gehören bie Orte? '°ro,e 5ur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

BettenhMsen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Aiuschenheini, Ronnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ztingelshausen, ""t Hof Graß, Röthges, Steinheini, Trais-Horlvff, Utphe und Mllingen.

rind imnr .... u in.. Mr f u-jc. n 3» am 9. April 1883, Vormittags, am Bahlihoft.

mm ä10 ÜKr ^0Wie ,m ®i6po,ition bcr Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlaffenen Mkannschaften aller Waffen,

Hierher gehören die Orte: *" " "bn|,in

Allendorf a. b. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshansen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lang-Gons, Leihgestern, Lich mit Albacher-Hos, Kolndansen nnd Riülilsachsen, Riünstcr, Hof-Gill, Rieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Horgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.'

,, u aus den genannten Orten zur bestinnnten Stunde säinmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden Offiziere und Rlaunschasten des Beurlaubten- bcis Mdje« zu erscheinen, ivelche zur Reserve und Landmebr geboren, zur Disposition der Truppcntbcile beurlaubt, oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen find. Die Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.

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