Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
1883.
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Burraur Schulstraße 7.
Erscheint IL-ttch mit Ausnahme des Maniags.
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Preis vieri«lsithriich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pt.
Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Naumgehaltes der Schankgefäße. Bekanntmachung.
Unter Bezugnahine auf die Verordnung vom 2. Juni d. I. — Regierungsblatt Nummer 15 — die Ausführung des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Naumgehaltes der Schankgefäße betreffend, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der darin erwähnte Apparat zur Prüfung der Schankgefäße nunmehr durch Vermittelung der unterzeichneten Behörde von der Firma W. F. Nöllner dahier bezogen werden kann.
Der Apparat besteht im Wesentlichen aus zwei gläsernen Meßgefäßen, welche während des Transportes ineinander geschoben und in einem Köcher verwahrt werden. Beim Gebrauche stellt man dieselben einzeln auf einer möglichst horizontalen Unterlage (Tischplatte) auf. Um die horizontale Lage dieser Unterlage zu untersuchen, füllt inan das größere Meßgefäß bis zur Füllungsmarke für 1 Liter mit Wasser und sieht, ob der rings um das Gefäß herum- laufende horizontale Strich mit dein Rande der Waffersüllung zuiammenfällt. Ist dies nicht der Fall, dann muß die Unterlage auf der einen oder anderen Seite durch Unterlegen so lange gehoben werden, bis die horizontale Stellung erreicht ist.
Hierauf spült man die beiden Meßgefäße mit Wasser aus und läßt dieselben einige Secunden lang abtropfen. Hierdurch bewirkt man, daß ungefähr ebensoviel Flüssigkeit in jedem derselben znrückbleibt, als demnächst in dem zu untersuchenden Schankgefäße. Letzteres wird nun bis zum Füllstrich mit Wasser gefüllt und der Inhalt in dasjenige der beiden Meßgefäße, welches mit Rücksicht auf seinen Raumgehalt zum Messen benutzt werden soll, ausgegossen. Wenn dann der Wasserspiegel in diesem Gefäß, welcher am Rande desselben als dunkle Linie erscheint, mit der entsprechenden Füllungsmarke zusammenfällt, ober, doch nicht tiefer liegt, als die darunter befindliche Marke für die gestattete Abweichung, dann wird das Schankgefäß in Bezug auf seinen Inhalt als richtig angesehen.
Zur Prüfung des richtigen Abstandes des Füllstrichs vom Rande des Schankgefäßes ist der dem Apparat beigegebene Maßstab zu benutzen. Von den auf demselben eingeschnittenen Strichmaßen sind die an dem einen Ende befindlichen für Schankgefäße mit engem Halse (Flaschen und Krüge), die beiden anderen für weite Schankgefäße bestimmt.
Der Preis des beschriebenen Apparates beträgt für diejenigen, welche sich bis zum Schluffe des laufenden Jahres bei der unterzeichneten Behörde anmelden, incl. Köcher mit Tragriemen und Maßstab, 10 Jl. 80 H. Für einzelne Apparate, welche später nachbestellt werden, wird ein entsprechender Preis- Aufschlag eintreten.
Darmstadt, den 3. November 1883. Großherzogliche Aichungs-Jnspection.
__P f annmüller._________________________________________Rumpf.
Seutschkand.
Darmstadt, 15. November. Das Aintsblatt Großh. Oberconfistoriums Nr. .15 enthält Ausschreiben vom 19. October an die sämmtlichen evangelischen Kirchenvorstände, betr. die Lutherstistung. Daffelbe lautet:
Die evangelische Landessynode hat in ihrer Sitzung vom 12. d. Mts. den Beschluß gefaßt: „Die Synode ersucht Großh. Oberconsistorium, den Gemeinden der Lanveskirche in geeigneter Weise den Vorschlag zu machen, daß dieselben aus Anlaß des 400jährigen Geburtstags Martin Luthers Beiträge bewilligen zu einer Lutherstistung, die unter einer aus synodaler Wahl hervorgehenden Verwaltung, unter Betheiligung eines Vertreters der theologischen Fakultät zu Gießen an der Vermattung und mit dein Verwaltungssitze zu Gießen den Zweck haben soll, solche Studirende der evangelischen Theologie, vorzugsweise in Gießen, die sich verbindlich machen, der hessischen Landeskirche eine zu bestimmende Zeit zu dienen, durch Stipendien bei ihrem Studium zu unterstützen."
Die Absicht der Synode war, Anregung zur Schaffung eines Dankzeichens zu geben, welches noch den kommenden Geschlechtern Zeugniß von der dankbaren Begeisterung geben soll, woinit das evangelische Volk der Gegenwart, auch in Heffen, den Gedächtnißtag der Geburt seines großen Reformators gefeiert, und von der einmüthigen Liebe für die Kirche der Reformation, welche sich dabei kund gethan hat. Vesser als durch ein Denkmal von Stein und Erz glaubte man diesen Zweck durch Begründung einer Anstalt zu erreichen, welche für alle Zeiten bestimmt fein soll, tüchtige Diener unserer Kirche heranbilden zu Helsen, und welche somit den Gemeinden, aus denen sie hervorgegangen ist, wieder zu Gute kommt, indem sie das kirchliche Leben in derselben erhallen und pflegen hilft.
Die Mittel zur Ausführung dieses Gedankens erwartet die Synode von der Opserwilligkeit des evangelischen Volkes.
Entsprechend dem von der Synode an uns gerichteten Ersuchen wenden wir uns zunächst an die sämmtlichen Kirchenvorstände und fordern sie auf, aus den ihrer Verwaltung unterstehenden kirchlichen Fonds, je nach den Mitteln und Kräften derselben, Beiträge zur Begründung der Lutherstistung in Gießen zu bewilligen. Solche Kirchenvorstände, die über mehr oder weniger beträchtliche Ueberschüffe zu verfügen haben, werden in der Lage sein, verhältnißmäßig erhebliche Beiträge bewilligen zu können, und werden gewiß mit Freude die ihnen zu Gebote stehenden Mittel einem, die Ehre und Wohlfahrt unserer evangelischen Kirche so nahe berührenden Zwecke widmen. Aber auch kleine Gaben, wo die Verhältnisse nur solche gestatten, werden mit Dank entgegengenommen werden; wir glauben uns der Erwartung hingeben zu dürfen, daß keine Gemeinde an dem beabsichtigten Werke evangelischen Gemeinsinns ganz unbeteiligt wird bleiben wollen. Der Werth der angeregten Stiftung wird wesentlich dann bestehen, daß sie mit voller Freiwilligkeit und durch das einmüthige Zusammenwirken Aller zu Stande gekommen ist.
Ihre Erklärungen darüber, welche Beiträge von Ihnen in Aussicht genommen worden sind und bis zu welchem Zeitpunkte dieselben flüssig sein werden, wollen Sie uns baldigst durch die vorgesetzten Großh. Dekanate berichtlich zu- gehen lassen, worauf wir über Die Einzahlung der Beträge Bestimmung treffen werden.
Dr. G o l d m a n n.
Ackermann.
Nr. 16 enthält Ausfchreiben vom 19. October, bett. Schenkungen und Vermächtnisse für evangelisch-kirchliche Zwecke.
Nr. 17 enthält Ausschreiben vom 23. October, betr. Ausübung der Seelsorge in den Haftlocalen durch evangeliche Geistliche.
Nr. 18 enthält Ausfchreiben vom 6. November, bett. Veranstaltung einer Kirchencollecte für die Lutherstistung.
Darmstadt, 18. November. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben dem Rechtsanwälte Dr. Karl Dornseiff zu Gießen aus Anlaß seines fünfzigjährigen Dienst-Jubiläums das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen geruht.
Berlin. Die Innere Haltlosigkeit der öffentlichen Meinung Frankreichs spiegelt sich recht deutlich wieder in der Taktik der Pariser Zeitungen, die Reise des deutschen Thronfolgers nach Madrid bald als gänzlich belanglos, bald als eine Art Affiont für da« französische Volk darzustellen. Die« Schwanken zwischen den entgegengesetzten Extremen erschwert den Franzosen selbstredend die Bildung eines zutreffenden Urtheils, macht sie reizbar, argwöhnisch und unzufrieden mit sich und der W-lt- Es steckt der grande nation schwer in den Gliedern, daß die dritte Republik auf der europäischen Bühne mehr eine passive alS acttoe Rolle spielt und daß einstweilen auch so gar keine Aussicht vorhanden ist, hierin einen die nationale Eitelkeit befriedigenden Wandel etn- tr«ten zu sehen- Der Grundtug der VolkSsttmmung trägt daher gegenwärtig den Charakter der Resignation. Die Fanfaronnaden der bekannten Hetzblätter wecken in der großen Masse kein Scho. Das Institut der allgemeinen Wehrpflicht sorgt schon dafür, daß jenfeiiS der Vogesen — unter normalen Verhältnissen wenigstens — die chauvinistischen Bäume nicht in den Himmel wachsen- Darin trifft der „Figaro" einmal ausnahmsweise daS Richtige, wenn er sagt, das französische Volk bade e> könnt, daß jeder künftige - europäische — Krieg für Frankreich die absolute Unterbrechung des gesammten inneren Lebens der Ration bedeute. Jeder kräftige Mann würde zum Heere eingezsaen werden, die Hochöfen der Industrie würden ausgedlasen werden und — ein schrecklicher Gedanke — selbst be Pflugschar würde rasten. Diese Eikenniniß bält aber weder den „Figaro", noch seine gleichgestimmten Preßkollegen ob, mit dem Feuer zu spielen und ernstgemeinte Warnungen mit arroganter Miene zurückzuweisen. Auch ist daS ein Stück des circulua vitiosus, in welchem sich die öffentliche Meinung Frarkreichs bewegt. Es ist der Kampf des Temperaments mit der gesunden Vernunft. Bis j tzt hat noch stets die letztere den Sieg davongetragen, wenn auch manchmal nur mit genauer Roth und nur, well andere L-ute kaltblütiger blieben, als die Fanai Irr an d-r Seine. Unsere transvogesischen Nachbarn leiden aber insofern an einer totalen Verkennung der tbstsächlichen Verhältnisse, als sie die Schuld ihres dermaligrn materiellen wie moralischen Rückgangs anderen U fachen denn den eigenen Fehlern beimessen und spcciell Deutschland zur Zielscheibe ihrer durch nrchts motivirten Anr- mositäl machen.
Berlin, 17. November. Die Eröffnung des Landtags findet Dienstag den 20. d. MtS., Mittags nm 12 Uhr, statt.
Berlin, 18. November. Hierher gelangten Depeschen zufolge ist ein russisches Geschwader im Hafen von Genua eingelaufen, um den deutschen Kronprinzen zu begrüßen.
Frankfurt, 17. November. Ihre K. K. Hoheit die Frau Kronprinzessin ist mit ihren Töchtern heute Mittag aus Wiesbaden hier eingetroffen, auf dem Bahnhofe vom Stadtcommandanten v. Loucadou empfangen worden unv hat sich zu dem Baron Meyer Karl v. Rothschild begeben, um dessen Kunstschätze zu besichtigen.
Rußland.
Petersburg, 17. November. Mittelst gestrigen Militär-Tagesbefehls sind der Oberstlieutenant Rüdiger, Kapitän Logenoff und Lieutenant Moffolosf, welche ehemals in Diensten der bulgarischen Armee standen, wieder in die russische Armee eingestellt worden und zwar wurde ersterer zur Verfügung des Chefs des Hauptstabs gestellt, während die beiden letzteren in.ihre früheren Regimenter zurückversetzt worden sind.
— In Folge der vorgestern Abend erfolgten Entgleisung eines Guterzuges bei Pokos, wobei 5 Waggons zertrümmert wurden, war Die Bahn derart be-


