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Werth des Gegenstandes ermittelt ist, zwei Zehntel der S 8 des deutschen Gerichtskostengesetzes, jedoch nicht über
(Kietzen, 19. Januar. In vergangener Nacht wurden an der Rodheimer Strotze mehrere Laternen zerschlagen. Der Thäter (ein PsarrerSsohn aus der Nachbarschaft) wurde ermittelt und zur Anzeige gebracht-
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Telegraphische Depeschen.
Wolff s telcgr. Correspondenz-Bnrcau.
Berlin, 18. Jan Reichstag. Der Präsident theilt mit, aus LouiSville und Saintlouis seien ihm 46.000 Mark für die Ueberschwcmmten am Rhein zugegangen. Das Haus nahm hieraus mit lebhaftem Beifall einen Don Kapp gestellten Antrag an, den Gebern den Dank dcS Houses autzzusprechen und genehmigte dann den Antrag Wölfel betreffend die Stimmz ttel für die öffentlt 1 en Wahlen. Wedelt befürwortet hierauf seinen Börsen- steueruntrog. Schlutow bekämpfte denselben und bezeichnete ihn als einen Versuch zur Einfühlung odligaiorischer Arbeitsbücher für Kaufleute Reichensperger (Olpe) ist für eine recht hohe Börsenstcuer, welche daS gesunde Geschäft nicht störe, das Börsensptel aber auf daS Schärfste treffe. Der Antrag Wedell sei aber bedenklich, weil er Zeitgeschäfte und Differenzgeschäfte in einen Topf werfe. Der Antrag erheische eine ein; gebende CommissionSderalhung. Büsing meint, bet du Zeitgeschäften komme wohl viel Mitzbrouch vor, für den Welthandel seien dieselben aber unentbehrlich, die internationale Bedeutung der Berliner Börse würde aber durch die Annahme des Antrags schwer geschädigt, spürst Hatzfeld erklärt sich ebenfalls für eine Börsensteuer, aber innerhalb mäßiger Grenzen. Finanzminister Scholz erklärt, der Zweck des Antrags, neue Mittel zu gewinnen, habe die Sympathie der Regierung durchaus, die Heranziehung dcS mobilen Kapitals ohne Schädigung des Handels und der Industrie sei durchaus gerechtfertigt, aber der Antrag enthalte Unklarheiten und die Tragweite desselben iet nicht genügend zu ermessen. Die Formulirung deß Antrags eigne sich nicht zur Annahme, cS werde Sache der Commission sein, den gesunden Kern heraus- zuschälcn- Fortsetzung morgen.
Berlin, 18. Januar. Heute Nachmittag fand im königlichen Schlöffe die feierliche Ausnahme des Herzogs von Edinburgh, des Generals v. d. Golz und deü Herzogs von Edinburgh als Mitglieder des Schwarzen Adler-Ordens statt. Der Kaiser hielt darauf ein Ordens-Kapitel ab, um 5 Uhr fand beim Kaiser ein größeres Diner statt, an welchem fämmtliche Ordens-Mitglieder theilnahmen.
— Der Herzog von Edinburgh fuhr gefteni bei dem Fürsten Bismarck, dem Grafen Moltke und allen Botschaftern vor.
— Der „NeichS'Anz." publicirt den Erlaß des Kaisers an den Reichskanzler, worin Der Finanzminister Scholz für die Dauer der Behinderung des Staatüsecretärü v. Bötticher mit der Vertretung des Reichskanzlers beauftragt wird.
Maffei, 18. Januar. Da in Folge des Bergrutsches bei Mendorf eine Nachrutschung unausbleiblich ist, so ist die Verlegung der Geleise der Bebra- Friedlander Bahn bei Albungen unverzüglich angeordnet.
Würzburg, 18. Januar. Der Student Daudt, welcher den Hauptmann Emmerich im Duell erschoß, wurde vom Schwurgericht zu zwei Jahren Festung verurtheilt.
Karlsruhe, 18. Januar. Die Frau Großherzogin empfing gestern Abend das Landes-Comitö für die überschwemmten Districte und versicherte daffelbe der fortdauernden wärmsten Antheilnahme an ihrem Werke der Fürsorge. — Da die Sammlungen des Landes-Comitös bereits eine Viertel Million übersteigen und diese Summe einftroeilen genügend erscheint, werden die Hauü- Collecten eingestellt.
Hamburg. 18. Januar. Die Bürgerschaft nahm einstnnmig den dringlichen Antrag des Senats auf Bewilligung von 50,000 JL für die lieber* schwemmten im Rheinlands an.
Paris, 18. Januar. Der Ministerrath hat heute beschlossen, den Kammern einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Regierung ermächtigt, erforderlichen Falls Maßredeln gegen von Prätendenten ausgehende Manifestationen zu ergreifen.
Kairo, 18. Januar. Nach einem der Regierung aus Sudan zugegangenen Telegramm hat der „falsche Prophet" ein egyptischeü Bataillon geschlagen. Letzteres verlor 240 Todte und 260 Gefangene.
Darmstadt, 19. Januar. ' (Privat - Depesche). Die erste Kammer tritt dem Beschluß der zweiten Kammer wegen der Nothstandüvorlage bei.
Watzenborn. Kommenden Sonntag wird auch der Gesangverein zu Watzenborn ein Gesangs-Concert, verbunden mit Zithervorträgen zum Besten der Wasser- beschädigten geben.
Biebesheim, 13. Januar. Veranlaßt durch die mannigfachen Berichte über die in den überschwemmten Ortschaften angerichteten Verheerungen, beschloß Schreiber dieses, sich durch den Augenschein zu überzeugen und zu diesem Behufe eine Fahrt nach dem besonders hetmgesuchten Astheim zu unternehmen. In Groß-Gerau angekommen, konnte man alsbald zahlreiche Besucher auö allen Richtungen der Windrose dem Landungsplätze zueilen sehen, um in den hier bereit liegenden Kähnen und PontonS in die überschwemmten Ortschaften zu gelangen. In Groß-Gerau, bet besten Bewohnern die Opferwtlligkett keine Grenzen kennt, find die aus den umliegenden Ortschaften vor der Wasserfluth Geflohenen inassenwetfe untergebracht und obschon nur wenige Gerauer von Einquartierung verschont sind, treffen immer noch neue Hülfesuchende ein, welche sämmtlich die freundlichste Aufnahme finden Darum alle Ehre den wackeren Einwohnern von Groß-Gerau! Am Landungsplatz gelang eS und durch die Güte einiger Herren auS Mainz, die einen Transport von L'ebeSgab n begleiteten, in einem Ponton Platz zu finden und glitt da« von wackeren Schiffern auS Nierstein geleitete Fahrzeug bald pfeilschnell über die sonst gesegneten Fluren, welche in den Gemarkungen Groß- Gerau und Trebur alS Hoch eld bezeichnet werden können und die jetzt meterhoch, so
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für Erbauui g einer Eecundäibabn von Stockheim nach Frankfurt a. M. über Helden- bergen wegen Erbauung dieser Bahn wird der Regierung überwiesen und richtet Abg. Kugler an dieselbe das Ersuch'n, in Betracht ziehen zu wollen, ob eS nicht im Interesse der Sache selbst wünschenSwertb erscheine, diese Linie über Rumpenhetm oder Offenbach nach Frankfurt gelangen zu lasten — Der Antrag der Adgg. Wet th, Reinhart und Stephan auf Abänderung der Verordnung vom 5. Januar 1860, die Ausführung des JagdstrafgesetzeS detr., wird für erledigt erklärt, eine Vorstellung einer Anzahl Emwodncr von Bad Nauheim auf Verbesserung dcS vom Bahnhofe daselbst nuch der Stadt führenden CurvenwegS, dagegen abgelehnt. — Der Antrag des Abg. Tecklenburg, den Ausbau der hohen Straße tu den Gemarkungen Melbach, WeckerSheim und Gettenau betreffend, wird zwar abgelehnt, dieser Ausbau jedoch empfohlen.
Eine sehr eingehende Debatte entspinnt sich über den Gesetzesentwurf, die Faustpfandverträge der Vorschuß- und Credttveretne betr., dessen Inhalt wir vor wenigen Tagen mittheilten. Nachträglich wurde der GcsetzeScntwurf von Seiten der Negierung auch auf die in Darmstadt bestehende Renten- und Lebensversicherungsanstalt ausgedehnt. Die Mehrheit deS AuSschustetz ist für Annahme des Entwurfes mit diesem Zusatz, während die Minderheit (Mudl und Schröder) die Förmlichkeit der Faust- pfandverträgc für Rheinhessen aufrecht rdalten wissen will. — Abg. Frhr. v. Nord eck zur Rabenau beantragt, den staatlich controltrten Spar- und Lethkassen dieselben Rechte, wie den Vorschutzv.remen zu gewähren, wogegen sich Geh StaatSrath Finger NamenS der Regierung auf das Entschiedenste ouSfpricht
Gegen daS ganze Gesetz sprechen d;e Adgg. Osann, Wasserburg, Franck, Psannsliel und schließlich auch von Rabenau, der den erwähnten Antrag nur noch alS Eventualantrag behandelt wissen will. Für den Entwurf treten ein die Adgg. Maurer, Metz, Arnold, Hetnzerling, Böhm und Haustein, für den MinoritätSautrag besten oben genannte Träger. Letzter Antrag wird schließlich mit 23 Stimmen angenommen, der Antrag von Rabenau gegen 5 Stimmen abgelehnt. — Letzten Berathungsgegensland bildet der Antrag dcS Abg Freiherrn von Nord eck zur Rabenau auf Herabsetzung beb Jmmobiliar- und HypotdekenstempclS. Nach Liner Debatte wird der Gegenstand auf Antrag deS Abg. Franck an den Ausschuß zurückverwiesen, um auf Grund von der Regierung zu erbittenden neuen Zahlenmaterials einer erneuten Prüfung unterzogen zu weiden. — Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbestimmte Zeit.
Darmstadt, 18. Januar. Das Grobherzogliche Regienlngsblatt Nr. 1 enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Gebühren der Ortsgerichte betreffend.
2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Aussicht über die Unter* fuchungs-Gefängnisse betreffend.
Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß die Aussicht über die Untersuchungs-Gefängnisse und Die bannt verbundenen Haftlokale in der Provinz Rheinhessen mit Wirkung vom 1. April 1883 an von Dem Geschäftskreise der Großb. Provinzial-Direction Rheinhessen und den Großh. Kreisämtern getrennt und unter der oberen Leitung des Großh. Oberstaatsanwalts dem Geschäftskreise der Staatsanwaltschaft am Großh. Landgericht der Provinz Rheinhessen und der Großh. Amtsgerichte zugetheilt werden soll.
3. Bekanntmachung desselben MinisterimilS, die Kosten der Rechtshülse betreffend.
Aus Grund des Artikels 14 des Gesetzes, „die Ausführung des deutschen Gerichtskostengesetzes und her deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher unD für Zeugen und Sachverständige betreffend", vom 30. August 1879 wird bestimmt:
1. Für die Erledigung des Ersuchens eines nichthessischen Gerichts in Angelegenheiten, auf welche das deutsche Gerichtskostengesetz keine unmittelbare Anwendung findet, sind, wenn eine Handlung vorgenommen wird, für ivelche Stempel oder Gebühren bestimmt sind, biefe Stempä unb Gebühren zu erheben.
Ist um bie Vornahme einer sonstigen Hanblung ersucht, so werben Stempel unb Gebühren nicht erhoben, wenn bie Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Im anberen Fall (wenn bie Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist) sinb für bie Vornahme ber betr. Hanblung zu erheben:
2. Die mit ber Erledigung des Ersuchens verbundenen baaren Auslagen sind in allen unter 1 bezeichneten Fällen in Ausrechnung zu bringen.
Porto und Schretbgebühren (soweit letztere nach § 1 Abs. 2 der Verordnung , „die Gerichtskosten und Gebühren betreffend", vom 18. Januar 1882 überhaupt in Ansatz kommen können) sind jedoch nur dann zu berechnen, wenn außendem noch sonstige Kosten entstanden sind.
3. Die bestehenden Vereinbarungen mit anderen Staaten bleiben unberührt.
Berlin. Das Festprogramm zur Feier der silbernen Hochzeit des Kronprinzen lautet, wie man uns mittheilt: Am Mittwoch den 24. Januar: Vorfeier in den Elisabethkammern des Kgl. Schlosses. Die Hofgesellschaft versammelt sich daselbst zur Gratulation, die durch Defilee-Cour stattfindtt. An dieser Eour nehmen die zahlreichen Deputationen zum Schluß Theil, die übrigens in großer Anzahl angemeldct sind. Die kirchliche Feier findet am 25. Januar (Donnerstag früh) in der Schloßkapclle statt, wozu Einladungen ergehen, da der Raum beschränkt ist. Predigt: Hofprediger Dr. Kögel. — Darauf Uebernahme der zur Feier des Tages begründeten wohlthättgen Stlftungsfonds tm kronprmzlichen Palais. — Nachmittags findet bet den kaiserlichen Majestäten Familtcntasel, Abend« der große Costümball des Hofes statt. — Besuch des Künstlersestes im Wintergarten (h stortscher Festzug). — Freitag, 26. Jannur: D ner bet den Kronprinzltchen Herrschaften und Abends Gala-Oper. — Am Samstag, 27. Januar: Hofball in den EHsabethkammern deü Kgl. Schlosses, durch welchen die silbernen HochzcitSfeterltchketten ihren Abschluß finden.
— lieber die Vorkehrungen gegen die Ueberschwemmungen schreibt die „Proo.- Eorresp.- in einem längeren Artikel: Die tm Sammelgebtete deS RheineS gelegenen allgemeinen meteorologischen Stationen, nämlich 25 in Preußen, 9 in Bayern, 13 in Baden, 13 in Elsaß-Lothringen und 11 in Württemberg, erweisen sich ihier Zahl nach olS unzureichend zur genauen Ermittelung der durch atmosphärische Niederschläge tm Rheingebiete herabgefallenen Wassermengen, da das Gebiet des oberen und mittleren FlußlauffS von gebirgiiem Terrain, in welchem bekanntlich die Ntederschlaghöhe von Ort zu Ort wechselt, eingenommen wird. Etn? Vermehrung der Stationen niederer Ordnung, insbesondere der Regenstationen, ist also außer im Interesse der landwirth- schaftltchen Wetterprognose auch von diesem G.sichtspunkte aus erwünscht. Sodann aber lassen die vorhandenen Pegelbeobachtungen viel zu wünschen übrig. Sie werden nicht nach einheitl chen Gesichtspunkten angestellt, nicht an einer wissenschaftlichen Cennalstelle vereinigt, so daß allein schon d'e Beschaffung deS einschlägigen Material« üuf große Hindernisse stößt. Will man nun weiter — und da« berührt doch gerade den Kern der Frage — die inneren Beztehungrn zwischen Höhe der Niederschläge und Peaelftand aufsuchen, so wird man in den meisten Fällen rathlo« dastehen, denn e« fehlen fast die dazu nöthigen Faktoren, wie genaue Aufnahme de« Flußbettes, Gefälls- messunaen, Geschwindigkeit deS Wasser« bet verschiedenen Pegelständen, kurz, alle die techntsch-hydrometrtschrn Vorarbeiten, welche für derartige Untersuchungen nothwendig sind. Bei einem gut funktionirenden meteorologisch'hydrometrischen Dienste wäre e« sehr wohl möglich gewesen, die Hochwasser-Warnungen rechtzeitig auSzugeben, so daß,
wenn auch der Verlauf der Ersch.inung dadurch nicht aufgehalten werden konnte, viel Hab und Gut zur rechten Zeit hätte geborgen werden können. Da« Ausland hat unS in dieser Beziehung längst überflügelt, eS scheint daher auch für Deutschland eine Ausbildung dieses Beobachtungsdienstes dringend geboten.
Berlin, 17. Januar. Der Verfasser der soeben erschienenen Schrift: „Der AltkatholißiSmuS. Eine Denk- und Schutzschrift an daS evangelische Deutschland", Professor Beyschlag in Halle, hat auf die Zusendung derselben an den Kronprinzen nachstehendes Eabinetichreibcn erhalten: „Ich will nicht unterlassen, Ihnen für die Ueberreichung Ihrer Schnst über den AltkathollcismuS verbindlich zu danken. Ihre freundliche Sendung bietet mir willkommenen Anlaß, meine Aufmcrksamkttt erneut einer Frage zuzuwenden, deren hohe Bedeutung auch für den evangelischen Christen unoerkenndar ist und bei en eingehende Würdigung von unbefangenem Standpunkte aus dem Kreise aller Gebildeten erwünscht sein muß.
Fiiedrich Wilhelm, Kronprinz von Preußen."
München. sAltkatbolischeS.) Die „AUg. Ztg" schreibt: In London besteht eine Gesellschasl zur Wiedervereinigung ber getrennten Christenheit. Die Mitglieder, zu denen auch ber Premierminister Glabstone zählt, gehören ber anglikanischen Religion an. Ihr Präsident ist Dr. Browne, der gelehrte Bischof von Winchester, der sich 1874 an den von dem StiflSprobst v. Döllinger geleiteten Unionskonferenzen in Bonn be- theil'gte. Die genannte Gesellschaft hat kürzlich in einem Cirkular die anglikan'schen Gemeinden, w-lche den Bestrebungen der Gesellschaft nicht abhold sind, aufgefordert, zur Erbauung aitkatholischcr Gotteshäuser eine Kirchenkollekte zu veranstalten. Dieses Cirkular wurde am Sonntag den 7. d. auch in der hiesigen anglikanischen Kirche verlesen. Die Sammlung selbst hat Sonntag Den 14 d. stattgefunden.
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