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Atv. 263. Drittes Blatt. Sonntag den ii. November L883.
Krejiener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureau: Schulstraste 7. Erscheint läskich mit Ausnahme des Msntas». vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinzerisdn.
b Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Hheik.
Betreff: Die Einsendung der Sterbfallszählkarten. Gießen, den 10. Noveinber 1883.
Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen
an die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
, ,, z®*n, ^^oßer Theil der Großh. Bürgermeistereien hat die heute fälligen Sterbfallszählkarten nicht eingesendet, Sie werden deßhalb ersucht, dieselben alsbald hrerher gelangen zu lassen.
________Dr, G l a s o r._______________________________________
GefAnderre Gegenstände:
Eine Partie Kragen und Manschetten, 1 Heimathschein, 1 Paar Glacehandschuhe, 1 Zwanzigpfennigstück, 1 Wagentuch, 1 leeres Portemonnaie, 1 Stück von einer Lainpe, 1 Taschentuch, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.
Gießen, den 10. November 1883. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
____________Fresenius._____________________________________________
An die Großhmoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Die auf Martinitag d. Js. fälligen Domanialgelder, als:
1) Landsiedel-, Lebens- und Zeitpächte der Oberförstereien Gießen, Schiffenberg, Lich und Treis a. d. Lda.,
2) Grummetgrasgelder der Oberförsterei Schiffenberg,
3) Beiträge zu den Forstdienerbesoldungen,
sind bis zum 25. d. Mts. — bei Meidung der Mahnung — anher zu bezahlen.
Sie wollen hiervon Ihren Gemeindeangehörigen in geeigneter Weise Kenntniß geben.
Gießen, den 10. November 1883. Großherzogliches Rentamt Gießen.
Vermischtes.
Berlin, 6. November. Die gesammte Presse beschästigte sich diesen Sommer längere Zeit hndurch mit dem jungen, hoffnungsvollen Herrn Dr. Stephan v. Putt« litz, her sich angeblich in Folge eines amerikanischen Duells erschoß. Der Fall Hal sich jetzt in trauriger Weise aufgeklärt. Wir jühlen uns n chi berufen, den Schleier von einem Familiendrama zu lüften und wollen nur bemerken, daß kein amerikanisches Duell voiliegt. Allerdings hat der unglückliche junge Mann in einem hinterlassenen Schreiben an die Schwester seiner Gemahlin ein amerikanisches Duell als die Ursache seines Todes angegeben, aber dies war nur ein frommer Betrug, um Jemand zu schonen, der keine Schonung verdiente. Die Familie selbst scheint anfangs irregeleitet worben zu sein.
— sRandleriana s In seinen Artikeln über die Parteien im deutschen Reichstage, erzählt Karl Braun einige Erlebnisse aus der bayerischen Rechtspflege, sog. „Randleriana" b. h. Geschichten von einem Richter Namens Randler, der vortrefflich Recht spricht und noch dazu mit einem echt bayerischen, gesunden und krästigen Humor. Sobald solche Geschichten, insbesondere von dem Freiherrn o. Stauffenberg erzählt werden, bildet sich jedesmal in dem Foyw um ihn eine andächtige Corona, welche ausharrt auch dann, wenn da drinnen im Sitzungssaale ein „interessanter Redner" die Tribüne besteigt, oder sich Gewitterwolken bilden. Lassen wir also Herrn Braun nach jenen bayerischen Quellen erzählen: Ein Wegeknecht hatte einen harmlosen Wanderer wegen irgend einer wirklichen oder vermeintlichen Coniravention mit groben Worten auf offener Heerstraße angefallen und der „Harmlose" hatte dagegen mit echt bajuvarischer Grobheit reagirt. Da wurde der Wegknecht plötzlich zartfühlend und klagte wegen Amtsehrenkränkung, indem er behauptete, als Obrigkeit gehandelt zu haben, obwohl er zugestehen mußte, daß er das Amtsschild, welches zu seiner ßeglttmaton dient, nicht an der Mütze gehabt habe. Solche Fälle kommen leider in verschiedenen Gegenden des deutschen Reiches ziemlich häufig vor. Aber selten werden auf solche Denuneiationen solche vortrefflichen Urtheile gefällt, wie das des Richters Randler. „Der Angeklagte", lautete das salomonische Urtheil, „wird freigesprochen, weil der Denuneiant, der Wegknecht, bei jenem Vorfälle nicht das bei solchen Beamten übliche Blech vor dem Kopfe getragen " Zuweilen kam es vor, daß der Richter Randler von seinen Schöffen überstimmt wurde; und er ärgerte sich, wenn dann das Gericht zweiter Instanz, indem es das Urtheil aufhob, immer von den Rechtsirrthümern des „Richters erster Instanz" wrach; damit fühlte Richter Randler sich persönlich betroffen, denn er war doch der Richter und die anderen waren die Schöffen. Nun kam vor ihm wieder eine Schlägerei zur Aburtheilung, wegen deren er den Missethäter verurtheilen wollte, die Schöffen aber beharrten aus Freisprechung und setzten ihren Willen durch. Der Richter Randler motivirte das freisprechende Erkenntniß etwa mit folgenden Worten: „In Erwägung, baß der Angeklagte Franz Xaver Zirlhuber in der Gastwirlhschaft des Jakob Motten- leitner ohne allen Anlaß Streit angefangen und zwei Stunden lang mit Maßkrügen und Stuhlbeinen nach den Anwesenden geworfen und geschlagen, auch einige von ihnen verletzt und die Gesellschaft so terrorisirt hat, daß Keiner mehr in der Gastwirthschaft bleiben wollte, sondern sie Alle die Flucht ergriffen; in weiterer Erwägung jedoch, daß ein solches Betragen in hiesiger Gegend allgemein ortsüblich ist und als strafbar nicht betrachtet wird, hat der Angeklagte freigesprochen werden müssen — von dem Schöffengericht, nicht aber von dem „Richter erster Instanz" — wie das Gericht zweiter Instanz schon so oft sich auszudrücken beliebt hat."
— sDas Mißgeschick einer Hofes Ein Ehemann bekam von seinem Schneider eine neue Hose zugeschi-ckt, die sich bet näherer Prüfung aber um 15 Zentimeter zu lang erwies. Zum Schneider zurückschicken »eß sich die Hose nicht mehr, da es bereits zu wat am Abend war, und so wandte sich der Ehemann denn an seine Frau mit der ottte, ihm die Hose um 15 Zentimeter kürzer zu machen. Die lieblose Gattin ver- wetgerte ihm aber diesen Dienst, dasselbe that die Tochter und ebenso handelte die Schwiegermutter, so daß der betrübte Besitzer der Hose schließlich unverrichteter Sache fein Lager aufsuchen muß. Nach etwa einer halben Stunde aber erscheint die Frau, deren Gewissen sich inzwischen geregt hatte, nimmt die Hose von oer Wand, macht sie um 15 Zentimeter kürzer und säumt sie wieder sehr sauber. Kaum eine halbe Stunde water naht sich die Tochter, gleichfalls von Gewissensbissen getrieben, schneidet auch 15 Zentimeter von der Hose ab und schmückt den Rand mit einem neuen Saum. Aber auch eine Schwiegermutter hat zuweilen ein Gewissen und so erscheint schließlich auch diese und kürzt die Hose um 15 Zentimeter. So schläft endlich beruhigt das ganze Haus. Als der Ehemann aber am nächsten Morgen mit der neuen Hose am Kaffee- lstch erschien, da brach unter den drei Damen eine förmliche Panik aus. Man glaubte allgemein, er hätte eine schwarze Badehose angelegt.
Münch en, 7. November. Ein Act des rohesten Vandalismus hat in der vorgestrigen Nacht in der Stadt, welche man so gern das deutsche Kunst - Athen nennt, geschehen können. Das schöne Marmorbild Liebig's, von der Siebe und Verehrung feiner dankbaren Schüler in allen Theilen der gebildeten Welt errichtet und er ft tm Laufe dieses Sommers enthüllt, ist von ruchloser Hand mit Schwefelsäure vielfach bespritzt worden und vom Granitsockel bis hinauf in die Gesichtszüge, welche von sprechender und zugleich künstlerisch vollendeter Aehnlichkeit sind, reichen die entstellenden Flecken, das schmählichste Denkmal, welches eine Bubenhand sich selbst bereitet hat. Vor wenig Wochen war in einem Kreise, welcher die Statue bewunoernd umstand, die Befürchtung ausgesprochen worden, daß unser Klima dem edlen Material, weiches ein Münchener Künstler so schön gebildet, sich gefährlich erweisen werde; aber so sehr hatte man auf die Pietät und den Kunstsinn des Publikums gerechnet, daß keinerlei Einfriedigung oder Gitter die unmittelbarste Annäherung an das Kunstwerk hinderte. Hoffentlich gelingt es, den Frevlern auf die ©pur zu kommen, welche in unserer kunstsinnigen Stadt das Andenken eines großen Mannes und das Ansehen der Kunst selbst so schmählich beschimpft haben.
— Anläßlich der Mittheilung der großen Legate, welche die unlängst in Baden- Baden verstorbene Gräfin Bose verschiedenen wissenschaftlichen, gemeinnützigen und Wohlthätigkeits-Anstalten im früheren Kurhessen ausgesetzt hat, wird dem „Hann. Zorn." aus Kassel geschrieben: Diesem Lande (nämlich Kurhessen) hat die Verstorbene schon bei Lebzeiten und zwar seit etwa 30 Jahren, alljährlich erhebliche Summen zu- geroenbet und wo irgend in Hessen Bedrängniß herrschte, da war die Gräfin Bose mit reichen Mitteln bei der Hand. Sie hatte nämlich sich als eine Lebensaufgabe gesetzt, die enormen Summen, welche ihre verstorbene Mutter einst dem Lande Hessen entzogen hatte, demselben allmältg wieder zuzuwenden. Denn ihre Mutter war jene Emilie Ortlöpp, welche 1820 dem damaligen Kurprinzen Wilhelm von Hessen aus Berlin nach Kassel nachzog, von ihm dort prächtig installirt und, nachdem er bald darauf als Wilhelm II. den Thron bestiegen, zur Gräfin von Reichenbach ernannt wurde. Um sie drehte sich die ganze Regierungszeit dieses Fürsten. Auf Beide bezog sich der für Hessen folgenreiche Drohbrief im Jahre 1823. Darin wurde dem Kurfürsten die Ermordung angedroht, falls er nicht eine Verfassung gebe und die Gräfin entferne. Die Sache ist niemals aufgeklärt- Die Reichenbach erhielt fortgesetzt Drohbriefe, der Kurfürst aber schenkte ihr die Böhmische Herrschaft Lessonitz. Ihr Einfluß im Lande wurde allmächtig; die Kursürstin Auguste verließ mit ihrem Sohne, dem 1866 entthronten Kurfürsten das Land. Der gegen ihn gerichtete Vergiftungsversuch ward auf die Umgebung der Reichenbach geschoben. Die Erinnerung hieran lebte wieder auf, als der Kurfürst plötzlich in Karlsbad erkrankte und die Reichenbach Niemanden zu ihm lassen wollte. Er war dorthin dem Fürsten Metternich nachgereist, der aus Wien vor ihm gleichsam geflüchtet war, da der Wunsch, die Reichenbach zur Fürstin zu erheben, nicht erfüllt werden sollte. Kurz nach Verleihung der Verfassung und seiner offen aus dem Schloßbalkon vor dem Volke erfolgten Aussöhnung mit seiner Gemahlin kam die Reichenbach wieder auf Wilhelmshöhe an, worauf die entrüstete Bevölkerung sich anschickte, sie zu vertreiben. Da es dem General v. Haynan, Bastard Wilhelm's L, nicht gelang, das Volk zu beruhigen, sandte der Kurfürst die Gräfin nach Hanau, zog ihr aber bald nach, war zur Rückkehr nicht zu bewegen, sondern zog vor, seinen Sohn zum Mitregenten zu ernennen. Nach dem Tode seiner Gemahlin heiraihete Wilhelm II. die Gräfin, die bald darauf starb. Ihre Tochter, die Gräfin Bose, suchte nun die schlimmen Erinnerungen, so gut es noch anging, zu verwischen. Sie hat sogar dem Fonds, welcher 1851 zu Stande kam, um den damals wegen Eidestreue verabschiedeten Hessischen Offizieren Unterstützung zu bieten, bis 1866 jährlich 600 Thaler zukommen lassen. Diebedeutenden Summen, mit denen sie letztwillig Hessen bedachte, bildeten wohl den Rest dessen, womit sich ihre Mutier ungebührlich bereichert hatte.
** Die häufigen Klagen über die Erfolglosigkeit einer Annonce und das dafür weggeworfene Geld würden verstnnrmen, wenn man von Haasenstein & Vogler in Frankfurt (Main) über die Form, den Inhalt und die geeigneten Zeitungen zuvor fachmännischen Rath einholen möchte. 962
Zur gcfl. Beachtung.
Schriftliche Anfragen wegen Auskunftsertheilung über Inserate re. können wir nur dann beantworten, wenn denselben eine Freimarke für die Rückantwort beigelegt ist. lieber Jnferate bezüglich deren Offerten einzureichen sind, ist die Exp dition zu keinerlei Auskunstsertheilungen befugt. Offertenbriefe sind — soweit keine bestimmten gegenteiligen Abmachungen getroffen wurden — in der Expedition abzuholen.
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