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n mit Mhnung per :thcn.
Bahnhofstraße 41.
Anzeigen.
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Sonntag den 8. Juli
1888
Ni». ISS. Drittes Blatt
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vurcaur Schulstraße 7.
Erschemt täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierklMrttch 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlchn.
Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Handel und Verkehr.
r t ~7 die Versender von Packcten nach dem Auslande, die zumeist aus Kaufleuten oder Gewerbtreibenben bestehen, ist es eine längst bekannte Sache, daß diesen Sendungen Zoll-Inhaltserklärungen beigegeben werden müssen; auch ist bereits ae- nügend bekannt, daß, wenn die Erklärungen nicht allen den Anforderungen entsprechen, welche für die Zwecke der Verzollung und der Waarenftatist-k gefordert werden, oder wenn sre nicht m der vorgeschriebenen Anzahl und Sprache beigegeben sind, Schwieria- keiten entstehen, die zum Mindesten erhebliche Verzögerung in der Beförderung zur Folge haben.
Und dennoch kommt es so Oft vor, daß bie Zoll-Jnhaiiserklärung-n mangelhaft ausgestellt oder daß sie nicht in genügender Anzahl betgegeben sind. Die Postanstalten stnd zwar angewiesen, darauf zu halten, daß den Anforderungen genügt wird. Bei der Eile aber, mit der im Postdtenstbetrtebe meistens gearbeitet werden muß. kann es leicht Vorkommen, daß ein Mangel nicht bemerkt wird, namentlich dann, wenn Sendungen nach dem Auslande erst Abends kurz vor Schalterschluß, also während be8 größten An- dranges, zur Post geliefert werden.
Um die Versender gegen Nachtheile möglichst zu schützen, werden nachfolgende Andeutungen gegeben, welche Bedingungen hinsichtlich der Zoll-Inhaltserklärungen zu erfüllen |ino.
Dieselben müssen im Allgemeinen folgende Angaben enthalten: ft) Namen und Wohnort des Absenders, d) Namen und Wohnort des Empfängers, c) Ort und Datum der Ausstellung, ä) Art der Verpackung und Bezeichnung der Sendung, e) Rohgewicht der Sendung, fj den Gesammtwerth derselben.
g) die genaue Bezeichnung des Inhalts mit möglichst genauer Bezeichnung der Stoffe, aus denen derselbe hergestellt ist. (Allgemein gehaltene Angaben, wie Colonialwaaren, Kurzwaaren, Manufakturwaaren, Matertal- waaren, Schn.ttwaaren, Weißwaaren u. s. w. genügen nicht),
b) das Reingewicht der Waarengatiung, i) den Werth der Waarengatiung.
Dieselben müssen gegenwärtig je nach ihrem Bestimmungsorte und dem Beförderungswege, rote nachstehend angegeben, nach Anzahl und Sprachoerschtedenheit betgegeben werden:
, Bet Sendungen nach:
Belgien: 3 Stück in französischer Sprache.
AiU i°0, Poftpacketen bis zum Gewichte von 3 Kg.: 1 Stück in deutscher und: 2 Stück in französischer Sprache; b) zu schweren Packeten: 2 Stück in deutscher und 2 Stück in französischer Spraede.
Dänemark (s. auch Dan. Antillen): 2 Stück in deutscher Sprache.
Frankreich, und zwar a) nach dem Feftlande bei der Leitung über Elsaß-Lotb- rtngen: 2 Stück in französischer Sprache, Belgien: 3 Stück m französischer Sprache; b) nach Corsica: 3 Stück m französischer Sprache.
,e?enLanb: bet der Leitung über Triest'. 3 Stück in deutscher Sprache Belgien und England: 2 Stück in deutscher oder französischer Sprache. '
Großbritanien und Irland: bet der Leitung über Belgien (Ostende)-
2 Stück in deutscher Sprache, über Niederland (Rotterdam): 2 Stück in deutscher >S!Uatetnl^en '-öucbftiiben), französischer oder englischer Sprache, über Ntederland (Vlissingen): 1 Stück in deutscher Sprache und 1 Stück in deutscher Sprache mit lateinischen Buchstaben oder in englischer oder französischer Sprache.
Helgoland: 2 Stück in deutscher Sprache.
3 : a) sür Postpackete (bis 3 Kg ) bei der Leitung über Oesterreich-Ungarn-
7 deutscher und 1 Stück in französischer Sprache, über die Schweiz-
A und 1 Stück in französischer Sprache, über Frankreich:
1 Stück in deutscher und 2 Stück in französischer Sprache; h) für Packete von schwerem Gewicht: bei der Leitung über Oesterreich (®ön oder Ala), über die Schweiz über Triest: 2 Stück in deutscher und 2 Stück in französischer Sprache, über Belgien (Ostende) und England: 2 Stück in deutscher oder französischer Sprache.
Montenegro: a) für Postpackete: 2 Stück in deutscher Sprache; b) für schwere Packete: 3 Stück rn deutscher Sprache. ’ 1 '
^Ibderland: a) für Postpackete: 3 Stück in deutscher (mit lateinischen Lettern), holländischer oder französischer Sprache, b) für schwere Plackate: 2 Stück in deutscher (mit lateinischen Buchstaben), niederländischer oder französischer Sprache. «r“,eßln: a) Mr Postpackete: 1 Stück in deutscher Sprache, b) für schwere Packete: 2 Stück in deutscher Sprache.
Persien: 3 Stück in deutscher oder französischer Sprache.
Portugal: a) für Postpackete: bei der Leitung über Hamburg (direkt): 2 Stück in französischer Sprache, über Elsaß-Lothringen: 3 Stück in französischer Sprache, b) für schwere Packete bei der Leitung über Elsaß-Lothringen: 5 Stück in französischer Sprache, über Belgien (Ostende) und England: 2 Stück in deutscher oder französischer Sprache, über Hamburg: 2 Stück in deutscher Sprache.
Rumänien: a) für Postpackete (3 Kg.): 1 Stück in deutscher und 1 in frauzö- fifdjer Sprache, b) für schwerere Packete: 2 Stück in deutscher und 1 Stück in französischer Sprache.
Rußland: 3 Stück in deutscher oder französischer Sprache.
Schweden: 2 Stück in deutscher Sprache.
Schweiz: 2 Stück in deutscher ober französischer Sprache.
Serbien: a) für Postpackete: 2 Stück in deutscher Sprache, b) für Packete von schwerem Gewicht: 3 Stück in deutscher Sprache.
Spanten: bei der Leitung über Elsaß-Lothringen: 3 Stück in französischer Sprache, über Belgien (Ostende) und England: 2 Stück in deutscher ober französischer Sprache, über Hamburg: 2 Stück in deutscher Sprache.
Türkei (einschl. asiatische Türkei): a) für Postpackete (bis 3 Kg.): nach Konstantinopel: 2 Stück in französischer Sprache, nach anderen Orten: 3 Stück in französischer Sprache, b) für schwerere Packete: 4 Stück in französischer Sprache.
Amerika: bet der Leitung über Bremen oder Hamburg: 2 Stück in deutscher Sprache, über Belgien (Ostende) und England: 2 Stück in dtzutscher oder französischer Sprache, über Antwerpen: 4 Stück in französischer Sprache, über dänische Antillen. 1 Stück in deutscher und 1 Stück in französischer Sprache.
Asten (Vorder-Jndien, Birma), bei der Leitung über Triest (deutsch-indische Packet- poft): 3 Stück in deutscher oder englischer Sprache, Triest (öfterr. Lloyd): dcSgl., Hamburg: 2 Stück in deutscher Sprache, Belgien und England: 2 Stück in deutscher ober französischer Sprache.
Afrika: a) für Postpackete (bis 3 Kg.) Egypten: bet der Leitung über Triest - 3 Stück in deutscher Sprache. Neapel: 2 Stück in deutscher und 2 Stück in
Darmstadt, 6. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzoa haben Allergnädigst geruht:
Am 28. Juni den Reallehrer Theodor Litt zu Michelstadt aus sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 1. August d. Js. an in den Ruhestand zu versetzen.
Darmstadt, 5. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 17 enthält: Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Prüfung der Aerzte betreffend.
— Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 14, enthält Ausschreiben d. d. 22. Juni, betreffend: Zusammenstellung der wesentlichsten Bestmmungen der GerichtSver- faffung und des Civilproceß-VerfahrenS in Rußland.
Berlin. Die Erhöhung der russischen Eingangszölle auf auslänbische In- duftriepiodukte hat, wie wir Horen, zur Folge gehabt, daß mehrere deutsche Fabrikanten und Manufacturtsten, welche ihre Waare vorzugsweise nach Rußland absetzen, auf den Gedanken gerathen sind, ihren Industriebetrieb aus russischen Boden zu überführen, um sich auf diese Weise vor dem Verluste ihrer Debouches zu sichern und sich die Möglichkeit zu wahren, den russischen Fabrikerzeugnissen Concurrenz zu machen. So sind denn während der letzten Wochen in der Nähe von Sosnovile, einer Station der Warschau-Wiener Eisenbahnlinie, sechs große E sengteßereien und Stahlwerke von deutschen Kapitalisten in Betrieb gesetzt worden. Ueberhaupt ist die Zahl der in Polen bestehenden Fabriken und Hüttenwerke seit einigen Jahren ganz bedeutend gewachsen. Gegenwärtig zählt man dort etwa siebentausend derartige Etablissements, welche mehr als hunderttausend Arbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz pon ci:ca hundert Millionen Rubel aufweisen. Ein großer Theil dieser Fabriken ist mit deutschem Gelde gebaut und im Besitze deutscher Actiengefellschasten. Die Industrie-Erzeugnisse des Königreichs Polens finden ohne Schwierigkeit sehr aufnahmssäyige Absatzmärkte in St. Petersburg, Moskau, Odessa, Charkow, Kiew, forme auf bin Messen von Nischmj-Nowgorob, wo sie den Fabrikaten anderer russischer Provinzen erfolgreiche Concurrenz machen.
Regellose Kreditwirthschast.
Nachdruck verboten.
Furchtbar drückend werden in der Jetztzeit die tief eingewurzelten Mißstände empfunden, welche stch als die unabweisliche Folge des in unserem Vaterlande üblichen regellosen Kreditnehmens und Kreditgebens bemerkbar machen, und es tritt daher ein gerechtes Verlangen nach Verbesserung und Ordnung unserer Kredüverhältnisse in den gewerblichen Kreisen lebhafter als je allenthalben zu Tage. Anerkannt jedoch muß werden, daß die Heilung dieses auf Handel und Gewerbe schwer lastenden Krebsschadens zunächst nur auf dem Wege der Selbsthülse und allerhochstens nur nebenher mit Unterstützung der Gesetzgebung anzustreben ist. Freilich wird es nicht mit einem Male gelingen, diese lang und tief eingewurzelten schlimmen, man könnte fast sagen traurigen Gewohnheiten der bezeichneten Art zu beseitigen und durchgreifende Reformen im geschaftüchen Zahlungsverkehr durchzuführen, zumal die auf Selbsthülfe bafirenben Reformbestrebungen wirksamer Exekutionsmittel naturgemäß so lange entbehren als dieselben nur von Einzelnen getragen werden. Nothig jedoch ist es, baß bie Ueber- Mgung von der Verbesserungsbebürftigkeit unserer beutschen Krebitverhältnisie eine recht allgemeine wirb unb baß alle gewerblichen Korporationen, Gewerksverbänbe Gewerbevereine, Innungen, soweit solche noch bestehen, Handels- unb Fabrikantenvereine ihre Mitglieder in Pflicht nehmen und zur Hebung der Mißstände, ein teber an seinem Theile, gehörig beitragen.
Durch das ungebührlich lange Krebitgeben unb Krebitforbern wirb aber nicht L"A^?Ehandel nach bem Auslanbe sehr erschwert, fonbern zugleich auch bie Ä?xULa^ßfdt,lm 3n anb* «anz erheblich herabgedrückt. In England unb Frankreich gesteht man im Großoerkehr langer als brei- bis vterwochentliche, selten schon zwei- bis breimonatliche Zahlungsfristen nur in überaus seltenen Ausnahmefällen zu unb im Kleinverkehr weicht man ebenso nur ganz ausnahmsweise von ber Regel bet Baar- rahlung ab. In Deutschlanb bagegen sind 3, 6, 9, oft auch 12 Monate Ziel etwas ganz Selbstverstanbliches unb selbst der Kleingewerbtreibenbe, der Detaillist, muß warttn $qa$lunß für aeUeserte Maare „ohne Ziel" oft Halde und ganze Jahre lang l »Daß diese Mißwirtschaft erschwerend auf die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie irn Allgemeinen wirkt, daß bie Existenz bes einzelnen Gewerbtreibenben, der oft ohnehin mit nicht genügenden Baarmitteln arbeitet, gefährdet wird, liegt klar auf ES"1! r^cht fortgeleugnet kann werden, daß durch den langsameren Umsatz der elne^unS beF inIänblf(^cn Fabrikate und Gewerbserzeugnisse
n , Dringend wünschenswerth wäre eS, wenn die in England und Frankreich be-
ben ^r"ßen Großhandel betreffenden Handelsgebräuche in Deutschland Abzüglich des Kleinverkehrs kann an der Möglichkeit der Beschränkung und Unterdrückung der Mißstande um so weniger gezweifelt werden, als der Grund der Sahhinnl?^ ?M?T6hn ?"t°us in den meisten Fällen nicht in der mangelnden Zahlungsfähigkeit, son^rn in der Indolenz und Saumseligkeit ber Käufer liegt
fi„Ch Verkäufer trägt große Schulb mit an biefen Zustänben. Wie
5^u^cr gezwungen, den Gewerbtreibenben zwei- unb rnehrrnal um Ausstellung ber Rechnung anzugehen l Wie häufig hört man, na^rn man ndstck un
«°w°rd-n, d,° entschuldigenden Wvrtk von' „erst' °twL"7u "mmen)omm°n
Eine wirksame Besserung würde eintreten. wenn dem baar-ablenden KSuier Procentabzüge gewährt würden, wenn bet unvermeidlicher (Semnhntnn innnpr.r Zahlungsfrist Zinsenzuschläge normirt und die in manchen Grostobandlunam "ch-n sechs- und mchrmonatltchen Fristen allmähliche Abminderung erführen D?- v^-' mehrte Benutzung des äußerst -mpfehl-nswerthen Postaustragv-rsabrens allkellta ftr-ng-s Vorgehen gegen böswillige und säumige Schuldner und vor Allem sofor gc «der längstens in -invierteljährigen Fristen zu bewirkende Ausschreibung und Absenduna I» ÄSSfift SÄ
und, wenn er in Verkehr mit Detaillisten und Handwerkern kommtz sich a s Regel die Loarzahlung vorschretben oder aber eventuell jedenfalls für regelmäKge Bealeichuna der G-w-rbsr-chnung°n in monatlichen oder -'nvi-rleljährlich-n Fristen Sorge tragen "Orde bald b-ff-r aussehen in unserem deutschen Gewerbestande und das oft gc- bir'©eroerbtnlbenbm * e roürbe nieder gestrichen werden können von den Schildern


